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Online Casinos allgemein: Steuerantrag + Gewinn über 13.000

Thema erstellt am 26.02.2019 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 5 | Ansichten: 1.999
Anonym


Ich habe letztes Jahr einen Fehler gemacht und einen Gewinn von über 13.000 auszahlen lassen. Habe die Auszahlung leider nicht gesplittet.
Ich habe diesen Gewinn auch nicht angemeldet. Meine Bank hat diese Zahlung einfach so akzeptiert. 

Nun möchte ich eine Steuererklärung abgeben, weil ich Pendler bin/Wohnriester habe. Mir steht also einiges an Geld wieder zu. Ich befürchte jedoch, dass das mit dem Gewinn irgendwie einen Einfluss auf meine Steuerklärung haben könnte.

Auf was muss ich achten? Kann es sein, dass die mir sagen, dass ich dann Steuern zurückzahlen muss?  
Anonym
Du hättest den Gewinn eigentlich melden müssen (AWV Meldepflicht! ab 12500€ pro Transaktion) 

Aber sämtliche Gewinne aus Glücksspielen sind in Deutschland steuerfrei. Deshalb musst du den Gewinn weder angeben noch steuern zahlen.
Anonym
Jan2405 schrieb am 26.02.2019 um 18:33 Uhr: Du hättest den Gewinn eigentlich melden müssen (AWV Meldepflicht! ab 12500€ pro Transaktion) 

Aber sämtliche Gewinne aus Glücksspielen sind in Deutschland steuerfrei. Deshalb musst du den Gewinn weder angeben noch steuern zahlen.

Danke für deine Antwort. Eine Frage hätte ich noch. 
Habe ich mich dementsprechend strafbar gemacht? Sollte ich jetzt nach 5 Monaten diesen Gewinn nachträglich melden? 

Anonym
Ich weis, dass Glücksspiel steuerfrei ist, aber gehen die, weil ich das nicht gemeldet habe, eventuell nicht vom Glücksspiel aus? 
Kann es also im Nachhinein noch zu fragen kommen? 
Anonym
Puhh, gute Frage. Spreche mal mit einem von der Bank.

Wieso sollte es zu Fragen kommen? Du reichst ja nicht deine Kontoauszüge ein... 
Anonym
Ich habe bei der Bank mal nachgefragt. Man sagte mir 2 oder 3 mal. Das man sich erst bei 50000 Euro Gewinn sorgen machen müßte Das mit der Meldepflicht von 12500 Euro war mal ist aber nicht mehr, ist bei meiner Bank so.Die wissen sowieso schon alles bei der Bank oder beim Finanzamt.Gib den Gewinn nicht an beim Lohnsteuerjahresausgleich und gut ist.Möchte keinem zu nahe treten wenn man Gewinn und Verlust zusammenrechnet wird der Gewinn nicht so hoch sein Ausnahmen gibt es natürlich immer.
Wenn sie die Verluste beim Finanzamt bei der Steuer mit angegeben haben müssen sie auch Gewinne mit angeben.

Aktuelle Themen28.12.2024 um 03:27 Uhr

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