Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
08.11.2024, um 08:44 Uhr#106
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Falke schrieb am 08.11.2024 um 07:22 Uhr:
Ignorier das doch einfach, anstatt hier sofort nach Zensur zu schreien. Es hat doch eh niemand darauf reagiert.
Erstmal Gude,
Wieso sollte ich hier irgendwelche Bild narrative lesen und ertragen müssen nur weil jemand meint er könnte und dürfe wissentlich gegen regeln verstoßen und seinen (ich nenn es mal großzügig) geistigen Erguss zum besten geben, wissend das wahrscheinlich keinerlei Widerspruch kommt, weil andere sich an die Hausregeln halten. Und sorry, ich bitte vielmals um entschuldigung aber ich sehe das schlicht nicht ein, und ich bitte, Fang nicht mit irgendwelchen geschwurbel von wegen Zensur an, was ist daran so schwer sich an wirklich einfachste minimale Vorgaben zu halten?
Früher gab's in Kneipen mal ne ungeschriebene Regel, keine Politik und keine Religion, ganz einfach.
Siehst du Falke, jetzt sind wir komplett weg vom Thema, worum es hier ging und halten uns beide nicht an die Regeln, gleich schreibt am Ende noch ein Dritter und Vierter und Zack ist endgültig Chaos und offtopic ☝️wir könnten das gerne auch privat aus debattieren oder so, aber öffentlich ist es einfach nicht erwünscht und gestattet.
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
04.12.2024, um 08:01 Uhr#107
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Hallo Leute , bei mir ist soweit auch noch nichts weiter passiert .Meine Anwälte haben die selbe Vorgehensweise wie bei mtorero.Abwarten, ich bin guter Hoffnung
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
04.12.2024, um 08:49 Uhr#108
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McFly02 schrieb am 04.12.2024 um 08:01 Uhr: Hallo Leute , bei mir ist soweit auch noch nichts weiter passiert .Meine Anwälte haben die selbe Vorgehensweise wie bei mtorero.Abwarten, ich bin guter Hoffnung
Gut zu hören! Halt uns auf dem Laufenden! Viel Erfolg!
G****i
Forenbeiträge:2Mitglied hat sich am 19.12.2024 gelöscht
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
17.12.2024, um 14:31 Uhr#109
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Hi,
und erstmal danke, dass ihr eure Erfahrungen hier teilt. Meine Meinung dazu ist klar wie bei allen anderen. Ich wünsche euch, dass das nicht durchgeht. Natürlich guckt man auch auf sich selbst- Ich habe auch sehr viel gespielt in den letzten 5 Jahren und insgesamt Auszahlungen in fast 6-stelliger Höhe (viel mehr eingezahlt natürlich). Vieles davon lief übers Bankkonto, aber ich habe in dutzenden Casinos gespielt, das hat immer gewechselt, darum sind es viele kleinere Ein- und Auszahlung, maximal mittlere vierstellige Beträge, aber in der Summe natürlich....
Nun zu meiner Frage:
Die Auszahlungen sind in den seltensten Fällen auf dem Kontoauszug direkt einem Casino zuzuordnen. Da sind immer Zahlungsanbieter wie PaySafe, Inpay, Noda, MiFinity oder als Herkunft angegeben, die auch diverse andere Zahlungen abwickeln, sodass es nicht zwingend aus einem Casino kommen muss. Ich weiß halt nich, ob die den deutschen Behörden dann auch Auskunft geben, wessen Geld sie da weitervermittelt haben bzw. ob die da überhaupt weiter recherschieren. Gibts da im Zusammenhang mit Verfahren wie denen, die hier eigentlich eingestellt wurden, irgendwelche Erfahrungen, ob nur solche Zahlungen angeführt werden, die direkt von OC kommen oder auch solche über Zahlungsanbieter?
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
17.12.2024, um 23:15 Uhr#110
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mtorero schrieb am 01.10.2024 um 20:01 Uhr: Anbei die Antragschrift:
Im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §435 StPO, §76a Abs. 1 bis 3 StGB gegen mtorero
Die Generalstaatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen von folgenden Sachverhalt aus:
Zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor oder am 27.01.2022 und 26.07.2022 nahm der Betroffene an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd. , Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd.b, jeweils mit Sitz in Malta teil. Dabei hängt die Gewinnchance des Spielers nicht wesentlich von Aufmerksamkeiten, Fähigkeiten oder Kentnissen der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Die Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt keine Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten oder Casinospielen in Deutschland. Im Zeitraum vom 27.01.2022 und 26.07.2022 wurden ihm aus diesen Sportwetten oder Spielen durch die Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. Gewinne in Höhe von insgesamt 14.350 Euro ausbezahlt.
Der Betroffene nahm wenigstens billigend in Kauf, das es sich um ein öffentliches Glückspiel handelt, für welches in Deutschland keine Genehmigung bestand.
Der Betroffene erlangte durch die Taten insgesamt Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro, welche der Einziehung von Wertersatz gem § 73, 73c StGBb unterliegen.
Der Beschuldigte war daher verdächtig,
an einem öffentlichen Glückspiel beteiligt gewesen zu sein
und damit folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben:
Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel gem. §285 StGB.
D. o.g. mtorero der Einziehung hat Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1 StGB).
Die Einziehung des Gegenstands/der Gegenstände ist wegen dessen/deren Beschaffenheit oder aus einem anderen Grund nicht möglich (§ 73c Satz 1 StG). Das jeweils erlangte Buchgeld wurde in das Kontokorrent des Kontos eingestellt und ist damit als solches nicht mehr im Original vorhanden.
Nach §§ 73c, 73d StGB beträgt der Wert des Erlangten 14.350 Euro.
Die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung nach nach §76a StGB liegen vor:
Das Verfahren wegen der Straftat wurde nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zulässt (§ 76a Abs. 3 StGB). Das Verfahren gegen mtorero wurde mit Verfügung vom 16.02.2024 gemäß 153 Abs. 1 StPO eingestellt.
Zur Aburteilung ist nach
§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG des Amtsgericht München - Strafrichter zuständig.
Es wird beantragt,
1. das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen,
1. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200,- Euro gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO),
1. durch Beschluss zu entscheiden (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und
1. durch Beschluss anzuordnen, dass mtorero am Verfahren zu beteiligen ist (§§ 435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)
Hab tatsächlich aufgrund der gleichen Rechtsgrundlage auch eine Anklage am Hals. Allerdings soll mir ein 2 Stelliger Betrag entnommen werden (lt. Anklageschrift). 14.200 EUR ist dann doch nochmal eine andere Hausnummer.
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Wieso sollte ich hier irgendwelche Bild narrative lesen und ertragen müssen nur weil jemand meint er könnte und dürfe wissentlich gegen regeln verstoßen und seinen (ich nenn es mal großzügig) geistigen Erguss zum besten geben, wissend das wahrscheinlich keinerlei Widerspruch kommt, weil andere sich an die Hausregeln halten. Und sorry, ich bitte vielmals um entschuldigung aber ich sehe das schlicht nicht ein, und ich bitte, Fang nicht mit irgendwelchen geschwurbel von wegen Zensur an, was ist daran so schwer sich an wirklich einfachste minimale Vorgaben zu halten?
Früher gab's in Kneipen mal ne ungeschriebene Regel, keine Politik und keine Religion, ganz einfach.
Siehst du Falke, jetzt sind wir komplett weg vom Thema, worum es hier ging und halten uns beide nicht an die Regeln, gleich schreibt am Ende noch ein Dritter und Vierter und Zack ist endgültig Chaos und offtopic ☝️wir könnten das gerne auch privat aus debattieren oder so, aber öffentlich ist es einfach nicht erwünscht und gestattet.
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Hi,
und erstmal danke, dass ihr eure Erfahrungen hier teilt. Meine Meinung dazu ist klar wie bei allen anderen. Ich wünsche euch, dass das nicht durchgeht. Natürlich guckt man auch auf sich selbst- Ich habe auch sehr viel gespielt in den letzten 5 Jahren und insgesamt Auszahlungen in fast 6-stelliger Höhe (viel mehr eingezahlt natürlich). Vieles davon lief übers Bankkonto, aber ich habe in dutzenden Casinos gespielt, das hat immer gewechselt, darum sind es viele kleinere Ein- und Auszahlung, maximal mittlere vierstellige Beträge, aber in der Summe natürlich....
Nun zu meiner Frage:
Die Auszahlungen sind in den seltensten Fällen auf dem Kontoauszug direkt einem Casino zuzuordnen. Da sind immer Zahlungsanbieter wie PaySafe, Inpay, Noda, MiFinity oder als Herkunft angegeben, die auch diverse andere Zahlungen abwickeln, sodass es nicht zwingend aus einem Casino kommen muss. Ich weiß halt nich, ob die den deutschen Behörden dann auch Auskunft geben, wessen Geld sie da weitervermittelt haben bzw. ob die da überhaupt weiter recherschieren. Gibts da im Zusammenhang mit Verfahren wie denen, die hier eigentlich eingestellt wurden, irgendwelche Erfahrungen, ob nur solche Zahlungen angeführt werden, die direkt von OC kommen oder auch solche über Zahlungsanbieter?
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Hab tatsächlich aufgrund der gleichen Rechtsgrundlage auch eine Anklage am Hals. Allerdings soll mir ein 2 Stelliger Betrag entnommen werden (lt. Anklageschrift). 14.200 EUR ist dann doch nochmal eine andere Hausnummer.