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Online Casinos allgemein: Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz. (Seite 6)

Thema erstellt am 30.09.2024 | Seite: 6 von 8 | Antworten: 105 | Ansichten: 12.874
McFly02
Besucher
Der nächste Anwalt der abgesagt hat.So langsam wird es knapp.Jeder empfiehlt mir einen Strafverteidiger. Wäre schön wenn noch ein Wunder passiert und mtorero sich noch rechtzeitig meldet.
Dieses Thema im Bereich Glücksspiel scheint auch so noch nicht verhandelt worden zu sein.
Man kann rein garnichts dazu finden was einen irgendwie weiterbringt.
frapi07
Elite

McFly02 schrieb am 22.10.2024 um 18:14 Uhr: Der nächste Anwalt der abgesagt hat.So langsam wird es knapp.Jeder empfiehlt mir einen Strafverteidiger. Wäre schön wenn noch ein Wunder passiert und mtorero sich noch rechtzeitig meldet.
Dieses Thema im Bereich Glücksspiel scheint auch so noch nicht verhandelt worden zu sein.
Man kann rein garnichts dazu finden was einen irgendwie weiterbringt.

Also meine Privatnachricht ist weiterhin nicht gelesen worden. Nehme also sehr stark an, dass er solange nicht auf GJ war. Kann man ihn auch nicht übel nehmen, bei ihm geht es um ein 5-stelliger Betrag und er hat auch eine nicht einfache Lebenssituation.

Versuchs mal bei anwalt.de, die haben zumindest viele Rechtsanwälte und sind in Bayern ansässig. Einziehung von Taterträgen bei unerlaubtem Glücksspiel - Anzeige wegen illegales Glücksspiel erhalten? (anwalt.de). Einfach unten scrollen, dann wirst du eine Möglichkeit finden, wo du mit denen Kontakt aufnehmen kannst, falls du das noch nicht gemacht hast.
Theodor
Besucher

McFly02 schrieb am 22.10.2024 um 18:14 Uhr: Der nächste Anwalt der abgesagt hat.So langsam wird es knapp.Jeder empfiehlt mir einen Strafverteidiger. Wäre schön wenn noch ein Wunder passiert und mtorero sich noch rechtzeitig meldet.
Dieses Thema im Bereich Glücksspiel scheint auch so noch nicht verhandelt worden zu sein.
Man kann rein garnichts dazu finden was einen irgendwie weiterbringt.

Hast du mal nach einem Anwalt für Glücksspielrecht aus einem anderen Bundesland geschaut? Hier in NRW gibt es Dutzende, die du mal anschreiben könntest.
McFly02
Besucher
Ich habe sehr viele Anwälte über Anwalt.de angeschrieben , aber gemeldet hat sich noch keiner .
Ich weiß nicht, ob es Sinnvoll ist einen Anwalt aus einem anderen Bundesland zu kontaktieren.
Das würde glaube ich zusätzlich unnötige Kosten verursachen.
Mitleser
Hallo McFly02,

bisher war ich nur stiller Mitleser, muss mich aber nun zu Wort melden:
Ich empfehle Dir die Münchener Kanzlei Hambach & Hambach. Die Anwälte dort sind äußerst versiert im Glücksspielrecht und auch im Strafrecht, haben zahlreiche Veröffentlichungen dazu und auch viel Praxiserfahrung. Sicherlich nicht günstig, dafür aber sehr fähig.
Das soll keine Werbung sein, aber niemand hier im Forum hat etwas von einer schlechten Rechtsverteidigung in einer solchen ernsten Angelegenheit.

Hambach hat vor einigen Jahren auch den Malermeister erfolgreich am Landgericht München verteidigt, der in einer ähnlichen Situation war:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-deutsches-strafrecht-nicht-anwendbar-gluecksspiel-online-internet

Ich drücke Dir die Daumen und halte uns gerne weiter auf dem Laufenden!
MisterL
Experte
früher gabs noch den dorf ältesteten oder den pfarrer

hat alles vor-und nachteile

demnächst verurteilt dich die künstliche intelligenz, is wenigstens nich so teuer          

 paar cent für strom und nicht tausende für son paar Marionetten
Falko
Ikone

Mitleser schrieb am 22.10.2024 um 22:31 Uhr: Hallo McFly02,

bisher war ich nur stiller Mitleser, muss mich aber nun zu Wort melden:
Ich empfehle Dir die Münchener Kanzlei Hambach & Hambach. Die Anwälte dort sind äußerst versiert im Glücksspielrecht und auch im Strafrecht, haben zahlreiche Veröffentlichungen dazu und auch viel Praxiserfahrung. Sicherlich nicht günstig, dafür aber sehr fähig.
Das soll keine Werbung sein, aber niemand hier im Forum hat etwas von einer schlechten Rechtsverteidigung in einer solchen ernsten Angelegenheit.

Hambach hat vor einigen Jahren auch den Malermeister erfolgreich am Landgericht München verteidigt, der in einer ähnlichen Situation war:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-deutsches-strafrecht-nicht-anwendbar-gluecksspiel-online-internet

Ich drücke Dir die Daumen und halte uns gerne weiter auf dem Laufenden!

Da gebe ich dir völlig recht, weil genau diese Anwälte haben hier im Forum auch schonmal jemanden vertreten und sie hatten einer Spielerin sehr viel Geld gerettet. Da wollte auch das Gericht alles von ihr einziehen und ihr Bankkonto wurde komplett gesperrt, damit sie nichts mehr abheben konnte, Hambach & Hambach retteten ihr 35 000 Euro. Sie gewann vor Gericht, durfte alles behalten, musste aber von den 35 000 Euro damals für die Kanzlei 6 000 Euro abdrücken. Am Ende war sie trotzdem sehr dankbar und sie bekam diese Kanzlei auch hier im Forum von jemanden empfohlen, so wie du das hier gerade machst. Er sollte dein Tipp annehmen.
McFly02
Besucher
Hallo , 
Ich bin den Tip von Theodor nachgegangen und habe jemanden aus einem anderen Bundesland gefunden, der das Mandant übernimmt.Die Kosten betragen zwischen ein paar hundert Euro bis ca 1000 Euro je nachdem wie das ganze verläuft.Ich glaube das ist voll in Ordnung.Er sagte auch das dieses Einziehungsverfahren im Glücksspiel ziemlich neu ist , und man keine Prognose abgeben kann.Na mal schauen nach Akteneinsicht wissen wir dann mehr.
Ich halte Euch auf den laufenden.
Theodor
Besucher

McFly02 schrieb am 23.10.2024 um 13:17 Uhr: Hallo , 
Ich bin den Tip von Theodor nachgegangen und habe jemanden aus einem anderen Bundesland gefunden, der das Mandant übernimmt.Die Kosten betragen zwischen ein paar hundert Euro bis ca 1000 Euro je nachdem wie das ganze verläuft.Ich glaube das ist voll in Ordnung.Er sagte auch das dieses Einziehungsverfahren im Glücksspiel ziemlich neu ist , und man keine Prognose abgeben kann.Na mal schauen nach Akteneinsicht wissen wir dann mehr.
Ich halte Euch auf den laufenden.

Drücke dir die Daumen McFly. Denke ein Anruf bei der Kanzlei, die von den beiden Mitgliedern empfohlen wurde, würde trotzdem nicht schaden. Die scheinen ja absolute Profis zu sein und sitzen auch in deinem Bundesland. Vielleicht haben sie Interesse an deinem Fall und nehmen dich an..
Mitleser
Hallo McFly02,

super, dass Du jemanden gefunden hast.
Allerdings wäre ich da vorsichtig, denn für Deinen Fall muss man wirklich mit der Materie vertraut sein und das Vorgehen des Anwalts ist ganz entscheidend wie der Fall ausgeht.
Oben in dem Link ist der Malermeister mit seinem Gewinn und ohne Verurteilung aus dem Prozess gegangen.

Hier ist es ganz anders gekommen und der Anwalt war offensichtlich sehr unbedarft:
https://www.schwaebische.de/regional/sigmaringen/bad-saulgau/mann-verliert-bei-gluecksspiel-und-vor-gericht-2341490

"Andreas Rößner, der Verteidiger des Angeklagten, argumentierte, dass sein Mandant den Sachverhalt vollkommen eingeräumt habe, aber von der Whitelist und Blacklist nichts gewusst zu haben. Zudem habe sich dieser bisher nichts zuschulden kommen lassen. Er forderte, das Urteil des Amtsgerichtes zurückzuziehen oder mindestens auf die Einziehung des Glückspiel-Gewinns zu verzichten."

Im Übrigen glaube ich, dass der Threadstarter auch bei Hambach und Hambach untergekommen sein wird.
Wie Theodor schon geschrieben hat, würde ich mich dort zumindest mal erkundigen. Zu zweit seid ihr natürlich "stärker".



McFly02
Besucher
Dieser Anwalt ist mit dem Thema Glücksspiel vertraut, deswegen habe ich ihn mir ja rausgesucht.Und es geht ja nicht mehr um unerlaubtes Glücksspiel hat er gesagt das ist mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren abgeschlossen.Es geht ganz allein nur um die Einziehung von Tatbeträgen.
Falke
Experte

McFly02 schrieb am 23.10.2024 um 13:17 Uhr: Hallo , 
Ich bin den Tip von Theodor nachgegangen und habe jemanden aus einem anderen Bundesland gefunden, der das Mandant übernimmt.Die Kosten betragen zwischen ein paar hundert Euro bis ca 1000 Euro je nachdem wie das ganze verläuft.Ich glaube das ist voll in Ordnung.Er sagte auch das dieses Einziehungsverfahren im Glücksspiel ziemlich neu ist , und man keine Prognose abgeben kann.Na mal schauen nach Akteneinsicht wissen wir dann mehr.
Ich halte Euch auf den laufenden.

Ich sehe das genauso wie manch andere User hier. Für diesen Fall würde ich mir keinen Anwalt nehmen, der davon keine Ahnung hat, sondern einen, der auf Glücksspielrecht spezialisiert ist. Oder zumindest damit zu tun hat, wenn der Staat etwas beschlagnahmt. 


Ich zum Beispiele habe einen Anwalt der darauf spezialisiert ist (Rückforderungen) und der hat ziemlich viel davon erzählt, welche Fehler die gegnerische Seite oft gemacht hat, weil sich die Casinos oftmals Anwälte genommen haben, die zwar sündteuer waren, aber keine Ahnung vom Glücksspiel hatten. 

Theodor
Besucher

McFly02 schrieb am 23.10.2024 um 15:47 Uhr: Dieser Anwalt ist mit dem Thema Glücksspiel vertraut, deswegen habe ich ihn mir ja rausgesucht.Und es geht ja nicht mehr um unerlaubtes Glücksspiel hat er gesagt das ist mit der Einstellung des Ermittlungsverfahren abgeschlossen.Es geht ganz allein nur um die Einziehung von Tatbeträgen.


Was mich interessiert ist, ob es sich tatsächlich um ein neuartiges Phänomen im Bundesland Bayern handelt wie in vorherigen Kommentaren bereits angemerkt, oder ob es das gesamte Bundesgebiet betrifft. Hat dein Anwalt diesbezüglich zufällig etwas gesagt?
mtorero
Amateur
Servus, sorry ich wollte die letzten Wochen nicht an das Thema denken weil es mich nicht schlafen ließ, dazu kam Krankheit in der ganzen Familie und in der Arbeit ist ja auch noch viel Stress.
Deshalb habe ich hier nicht reingeschaut.
Hier haben ja schon einige die Kanzlei H&H genannt und es ist richtig, diese vertreten mich. Wenn Sie mir nicht weiterhelfen können, dann wohl niemand anderes.
Die meisten Anwälte für Glückspielrecht beschäftigen sich ja nur mit Rückforderungen von Verlusten.

Ich wünsche dir Mcfly viel Glück das du auch aus der Sache ohne großen Schaden rauskommst und ich bin gespannt zu hören wie es bei dir weitergeht.

Bei mir ist bis jetzt nicht viel passiert ausser einer Fristverlängerung und das ich einige Datenschutzanfragen gestellt habe bei Paysafecard und den in der Antragsschrift genannten Casinos (nur Videoslots war so nett mir eine Datenauskunft zu schicken, Rabbit Entertainment Ltd. hat angeblich vor 2023 nie existiert 😅 und RedRhino Ltd. gibt es ja nicht mehr) 
Bei Paysafecard kann ich im Online Banking meine Einzahlungen bis Mitte 2020 nachverfolgen und die sind zusammengerechnet natürlich sehr viel höher als das Buchgeld was man einziehen möchte. Ganz zu schweigen von meinen Verlusten seit ca. 2010 als ich mit Online Casinos angefangen habe. Ob das die Staatsanwaltschaft am Ende überhaupt interessiert ist eine andere Frage. 

Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich hier berichten.

Druff
Einsteiger
mtorero schrieb am 04.11.2024 um 17:43 Uhr: Servus, sorry ich wollte die letzten Wochen nicht an das Thema denken weil es mich nicht schlafen ließ, dazu kam Krankheit in der ganzen Familie und in der Arbeit ist ja auch noch viel Stress.
Deshalb habe ich hier nicht reingeschaut.
Hier haben ja schon einige die Kanzlei H&H genannt und es ist richtig, diese vertreten mich. Wenn Sie mir nicht weiterhelfen können, dann wohl niemand anderes.
Die meisten Anwälte für Glückspielrecht beschäftigen sich ja nur mit Rückforderungen von Verlusten.

Ich wünsche dir Mcfly viel Glück das du auch aus der Sache ohne großen Schaden rauskommst und ich bin gespannt zu hören wie es bei dir weitergeht.

Bei mir ist bis jetzt nicht viel passiert ausser einer Fristverlängerung und das ich einige Datenschutzanfragen gestellt habe bei Paysafecard und den in der Antragsschrift genannten Casinos (nur Videoslots war so nett mir eine Datenauskunft zu schicken, Rabbit Entertainment Ltd. hat angeblich vor 2023 nie existiert 😅 und RedRhino Ltd. gibt es ja nicht mehr) 
Bei Paysafecard kann ich im Online Banking meine Einzahlungen bis Mitte 2020 nachverfolgen und die sind zusammengerechnet natürlich sehr viel höher als das Buchgeld was man einziehen möchte. Ganz zu schweigen von meinen Verlusten seit ca. 2010 als ich mit Online Casinos angefangen habe. Ob das die Staatsanwaltschaft am Ende überhaupt interessiert ist eine andere Frage. 

Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich hier berichten.


Erstmal Gude, ich hoffe es geht dir gut und es bleibt so, ich drücke dir definitiv die Daumen, das du das abwenden kannst die Abschöpfung der Mittel verhindern kannst.


Du versuchst ja mit den Nachweisen zu argumentieren das die Einzahlungen höher waren als die Auszahlungen, und es zu verhindern bzw zu reduzieren, ich hoffe echt inständig das du damit Erfolg haben wirst.

Nur leider ist das kein Finanzamt oder irgendeine Behörde wo du Ausgaben geltend machen kannst, habe einen Fall aus dem entfernten Bekanntenkreis,es ist nicht ganz vergleichbar.

Die besagten Personen haben einen schwunghaften illegalen Handel betrieben, also der wirklich Recht ordentlich, Razzia, Geld, Autos, Uhren etc sichergestellt, Verfahren und lange Haftstrafen folgten, aber der krasse Teil war, das ebenfalls festgestellt wurde das so und soviel Umsatz generiert wurde/generiert werden könnte, das insgesamt eine Summe in Millionenhöhe nach der Haft bezahlt werden muß (völlig unrealistisch, und damit ist es auch vorprogrammiert das die Person nach dem Freiheitsentzug wieder straffällig werden muß), aber Ausgaben besser gesagt Anschaffungskosten wurden nicht von der geforderten Summe abgezogen, und der Versuch hätte glaube ich auch kein Erfolg.

Die haben einfach den Preis genommen der durchschnittlich verlangt wird, das mit der Grammzahl die mutmaßlich verkauft wurde/verkauft werden könnte multipliziert und das wurde dann festgelegt, ist zwar ein anderer Bereich aber vom Verständnis her es gleiche. Zumindest habe ich das grob so im Kopf.

Wie gesagt ich drücke dir ernsthaft die daumen das du Erfolg hast, aber bitte lass dich falls du keinen Erfolg damit hast nicht aus der Bahn werfen.

Möchte dich auch nur vorsorglich darauf hinweisen, damit du nicht aus allen Wolken fällst, wünsche dir echt alles gute 🙂

PS: Ich vermute bei deinen Einzahlungen sofern es was ändert, würde nur die Einzahlung abgezogen mit der der Gewinn erzielt wurde, alle anderen dürften/könnten laut Gesetzgeber/einziehende Behörde als irrelevant eingestuft werden.

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