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Online Casinos allgemein: Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz. (Seite 2)

Thema erstellt am 30.09.2024 | Seite: 2 von 2 | Antworten: 29 | Ansichten: 1.694
mtorero
Amateur
Stromberg schrieb am 01.10.2024 um 09:16 Uhr: Wenn es wirklich zu so einer Zahlung kommen sollte, und das ggf irgendwie Gang und Gäbe werden würde (bislang hat zumindest hier ja noch nie einer was davon berichtet), dann ist ja fraglich, ob Verluste überhaupt gegengerechnet werden.
Um beim Beispiel Dieb zu bleiben, ein Fahrraddieb wird wenn er die Gewinne aus dem Rad verkauf an den Staat abdrücken sollte, auch nicht den Preis für  Bolzenschneider davon abziehen dürfen.nehme ich an.

Bin gespannt was daraus wird, hoffe mal die kommen damit nicht durch...

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Man kann natürlich darüber diskutieren wie fahrlässig es war Anfang/Mitte 2022 bei Platin/Rabbit Entertainment Ltd./PandaMedia(weiß jemand welches Casino da war) gespielt zu haben. Wobei Rabbit doch lizensiert ist!

Immerhin hat Platin die Wettsteuer abgezogen und man konnte davon ausgehen das Sie auch die Lizenz bekommen werden wie z.B. Wunderino, sunmaker oder eben die Rabbit Gruppe.

Weil ich etwas ewinnen und auszahlen konnte, finde ich nicht das man das mit schweren Diebstahl gleichsetzen sollte, wobei ich einer anderen Person geschadet hätte.
Stromberg
Legende

mtorero schrieb am 01.10.2024 um 11:05 Uhr:
Man kann natürlich darüber diskutieren wie fahrlässig es war Anfang/Mitte 2022 bei Platin/Rabbit Entertainment Ltd./PandaMedia(weiß jemand welches Casino da war) gespielt zu haben. Wobei Rabbit doch lizensiert ist!

Immerhin hat Platin die Wettsteuer abgezogen und man konnte davon ausgehen das Sie auch die Lizenz bekommen werden wie z.B. Wunderino, sunmaker oder eben die Rabbit Gruppe.

Weil ich etwas ewinnen und auszahlen konnte, finde ich nicht das man das mit schweren Diebstahl gleichsetzen sollte, wobei ich einer anderen Person geschadet hätte.

Natürlich nicht..! 

Wollte nur deutlich machen, dass anders als bei Casino Rückforderungen vom Kunde, ich nicht glaube, dass in so einem Fall Verlust und Gewinn gegengrechnet würden bzw man es nicht weiss...
Im Grunde kann man da aber auch wenig zu sagen, da man darüber ja praktisch noch nichts gehört hat. 
Hatte nur das Beispiel Dieb gewählt, weil du das vorher einmal angeführt hattest in anderem Zusammenhang... 
mtorero
Amateur

Stromberg schrieb am 01.10.2024 um 11:13 Uhr:

Natürlich nicht..! 

Wollte nur deutlich machen, dass anders als bei Casino Rückforderungen vom Kunde, ich nicht glaube, dass in so einem Fall Verlust und Gewinn gegengrechnet würden bzw man es nicht weiss...
Im Grunde kann man da aber auch wenig zu sagen, da man darüber ja praktisch noch nichts gehört hat. 
Hatte nur das Beispiel Dieb gewählt, weil du das vorher einmal angeführt hattest in anderem Zusammenhang... 

Genau ich meine aber damit das für die Staatsanwaltschaft eigentlich klar sein sollte das jeder Spieler im Minus ist, außer er hat einen Millonenjackpot gewonnen. Die Casinos haben ihren Hausvorteil und da muss man kein Mathegenie sein um das zu verstehen.

Anders ist es natürlich bei Straftaten wie Diebstahl oder Drogenhandel wo man durchaus einen netten Gewinn erwirtschaften kann.
Marieangels
Amateurin
Man kann sich im Netzt darüber informieren.... Überall schreiben Anwälte darüber. Ist das Verfahren eingestellt, droht gar nichts , auch keine Zahlungen (außer dem eigenen Anwalt) Will die Staatsanwaltschaft etwas haben, muss sie das Verfahren wieder aufmachen, das geht. Darüber braucht es eine Information. Haben sie dir geschrieben, dass das Verfahren wieder aufgemacht wurde? Ich würde sofort einen Anwalt konsultieren. Wann du kein Geld hast, gibt es Möglichkeiten der Hilfe.
mtorero
Amateur

Marieangels schrieb am 01.10.2024 um 17:55 Uhr: Man kann sich im Netzt darüber informieren.... Überall schreiben Anwälte darüber. Ist das Verfahren eingestellt, droht gar nichts , auch keine Zahlungen (außer dem eigenen Anwalt) Will die Staatsanwaltschaft etwas haben, muss sie das Verfahren wieder aufmachen, das geht. Darüber braucht es eine Information. Haben sie dir geschrieben, dass das Verfahren wieder aufgemacht wurde? Ich würde sofort einen Anwalt konsultieren. Wann du kein Geld hast, gibt es Möglichkeiten der Hilfe.

Kein Stress, ich habe schon einen Anwalt der sich mit dem Thema Glückspielrecht auseinandersetzt kontaktiert und warte auf seine nächste Antwort.
mtorero
Amateur
Anbei die Antragschrift:

Im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §435 StPO, §76a Abs. 1 bis 3 StGB gegen mtorero

Die Generalstaatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen von folgenden Sachverhalt aus:

Zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor oder am 27.01.2022 und 26.07.2022 nahm der Betroffene an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd. , Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd.b, jeweils mit Sitz in Malta teil. Dabei hängt die Gewinnchance des Spielers nicht wesentlich von Aufmerksamkeiten, Fähigkeiten oder Kentnissen der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Die Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt keine Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten oder Casinospielen in Deutschland. Im Zeitraum vom 27.01.2022 und 26.07.2022 wurden ihm aus diesen Sportwetten oder Spielen durch die Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. Gewinne in Höhe von insgesamt 14.350 Euro ausbezahlt.

Der Betroffene nahm wenigstens billigend in Kauf, das es sich um ein öffentliches Glückspiel handelt, für welches in Deutschland keine Genehmigung bestand.

Der Betroffene erlangte durch die Taten insgesamt Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro, welche der Einziehung von Wertersatz gem § 73, 73c StGBb unterliegen.

Der Beschuldigte war daher verdächtig,

an einem öffentlichen Glückspiel beteiligt gewesen zu sein

und damit folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben:

Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel gem. §285 StGB.

D. o.g. mtorero der Einziehung hat Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1 StGB).

Die Einziehung des Gegenstands/der Gegenstände ist wegen dessen/deren Beschaffenheit oder aus einem anderen Grund nicht möglich (§ 73c Satz 1 StG). Das jeweils erlangte Buchgeld wurde in das Kontokorrent des Kontos eingestellt und ist damit als solches nicht mehr im Original vorhanden.

Nach §§ 73c, 73d StGB beträgt der Wert des Erlangten 14.350 Euro.

Die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung nach nach §76a StGB liegen vor:
Das Verfahren wegen der Straftat wurde nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zulässt (§ 76a Abs. 3 StGB). Das Verfahren gegen mtorero wurde mit Verfügung vom 16.02.2024 gemäß 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Zur Aburteilung ist nach
§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG des Amtsgericht München - Strafrichter zuständig.

Es wird beantragt,

1. das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen,
1. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200,- Euro gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO),
1. durch Beschluss zu entscheiden (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und
1. durch Beschluss anzuordnen, dass mtorero am Verfahren zu beteiligen ist (§§ 435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)

mtorero
Amateur

mtorero schrieb am 01.10.2024 um 20:01 Uhr: Anbei die Antragschrift:

Im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß §435 StPO, §76a Abs. 1 bis 3 StGB gegen mtorero

Die Generalstaatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Ermittlungen von folgenden Sachverhalt aus:

Zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor oder am 27.01.2022 und 26.07.2022 nahm der Betroffene an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd. , Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd.b, jeweils mit Sitz in Malta teil. Dabei hängt die Gewinnchance des Spielers nicht wesentlich von Aufmerksamkeiten, Fähigkeiten oder Kentnissen der Spieler, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall ab. Die Unternehmen hatte zu diesem Zeitpunkt keine Lizenz zum Veranstalten von Sportwetten oder Casinospielen in Deutschland. Im Zeitraum vom 27.01.2022 und 26.07.2022 wurden ihm aus diesen Sportwetten oder Spielen durch die Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. Gewinne in Höhe von insgesamt 14.350 Euro ausbezahlt.

Der Betroffene nahm wenigstens billigend in Kauf, das es sich um ein öffentliches Glückspiel handelt, für welches in Deutschland keine Genehmigung bestand.

Der Betroffene erlangte durch die Taten insgesamt Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro, welche der Einziehung von Wertersatz gem § 73, 73c StGBb unterliegen.

Der Beschuldigte war daher verdächtig,

an einem öffentlichen Glückspiel beteiligt gewesen zu sein

und damit folgenden/folgende Tatbestand/Tatbestände verwirklicht zu haben:

Beteiligung an unerlaubten Glücksspiel gem. §285 StGB.

D. o.g. mtorero der Einziehung hat Buchgeld in Höhe von 14.350 Euro durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1 StGB).

Die Einziehung des Gegenstands/der Gegenstände ist wegen dessen/deren Beschaffenheit oder aus einem anderen Grund nicht möglich (§ 73c Satz 1 StG). Das jeweils erlangte Buchgeld wurde in das Kontokorrent des Kontos eingestellt und ist damit als solches nicht mehr im Original vorhanden.

Nach §§ 73c, 73d StGB beträgt der Wert des Erlangten 14.350 Euro.

Die Voraussetzungen der selbständigen Einziehung nach nach §76a StGB liegen vor:
Das Verfahren wegen der Straftat wurde nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zulässt (§ 76a Abs. 3 StGB). Das Verfahren gegen mtorero wurde mit Verfügung vom 16.02.2024 gemäß 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

Zur Aburteilung ist nach
§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG des Amtsgericht München - Strafrichter zuständig.

Es wird beantragt,

1. das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen,
1. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200,- Euro gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO),
1. durch Beschluss zu entscheiden (§§ 436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und
1. durch Beschluss anzuordnen, dass mtorero am Verfahren zu beteiligen ist (§§ 435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)


Kurzrum, ca. 7 Monate nachdem mein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel eingestellt wurde, hat das Amtsgericht München sich die höchsten Auszahlungen von damals rausgepickt und möchte nun das Geld gerne für sich haben...
frapi07
Elite

mtorero schrieb am 01.10.2024 um 20:07 Uhr:

Kurzrum, ca. 7 Monate nachdem mein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel eingestellt wurde, hat das Amtsgericht München sich die höchsten Auszahlungen von damals rausgepickt und möchte nun das Geld gerne für sich haben...

Wo wurde über dein Verfahren entschieden? War das zufällig das Amtsgericht München? 
mtorero
Amateur

frapi07 schrieb am 01.10.2024 um 21:27 Uhr:

Wo wurde über dein Verfahren entschieden? War das zufällig das Amtsgericht München? 

Ja, Amtsgericht München
frapi07
Elite

mtorero schrieb am 01.10.2024 um 21:43 Uhr:

Ja, Amtsgericht München

So wie ich das verstehe (kenne mich mit juristische Rechtswege nicht wirklich aus) wurde dort für dich entschieden und das gefiel irgendein Richter oder was auch immer überhaupt nicht und versucht es nun auf einen anderen Weg. Ist echt komisch, dass ausgerechnet jemand von dort wieder ein Verfahren eröffnet. Ich frage mich, was derjenige damit bezwecken will. Ich denke echt nicht, dass es irgendeine Chance hat. Das wirkt wirklich eher so, als ob jemand mi Krampf sein Wille durchsetzen will.
btssultan
Erfahrener
An sich sagt sich die Staatsanwaltschaft, du hast Geld erworben bzw. nach § 286 StGB erhalten, was aus illegalem Glücksspiel stammt und dir somit nicht gehört und das Geld hätten wir nun gerne von dir. 

Ist zwar auch illegal erworben, aber unser Rechtsstaat darf sich natürlich an illegalen Gütern immer bereichern. 

Ist doch nichts anderes wie eine Bombe auf dem Grundstück zu haben, die Kosten musst du tragen für die Räumung bzw. Entfernung, findest du aber einen Schatz, gehört er dem Staat.

Im besten Fall hast du nie gewinne erzielt die Nachweisbar sind und hast auch keine Probleme ggf. Geld an der Staat zahlen zu müssen.

Drücke dir auf alle Fälle die Daumen, dass du es nicht erstatten musst, auch weil bis heute die ganze Geschichte umstritten ist, oder wo sind die ganzen Urteile und Strafen vom Gericht, gegen die ganzen Anbieter. 

Müsste ja theoretisch jeder Anbieter hohe Geldsummen zahlen je Verfahren, dass er in Deutschland sein Geschäft illegal angeboten hat... faktisch findet man nichts, bekommen sogar noch Lizenzen von der GGL und können nun unter neu gegründeten Tochterfirmen in Deutschland ihrem nun legalen Geschäftsgebaren weitergehen.

Saphira
Expertin
Kann btssultan hier nur zustimmen. Die selbständige Einziehung von Wertersatz ist relativ neu und höchst umstritten, da sie intensiv in die Vermögensrechte der Betroffenen eingreift und es quasi keinen Beweis, keine vorherige Verurteilung benötigt, um das zu tun. In deinem Fall wurde ja sogar vorher wegen "Geringfügigkeit" eingestellt. Und hier scheiden sich die Geister. Habe mich eben mal ein bisschen eingelesen. Zudem wird ja in Vermögenswerte eingegriffen, die nicht aus illegalen Aktionen herrühren, da das Geld, um das es geht, ja quasi nicht mehr da ist und die zukünftige Einziehung ja dann per Gehaltspfändung oder ähnlichem vonstatten gehen müsste. Kenne mich aber da nicht so genau aus. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du einen guten Verteidiger hast, der dich optimal vertritt und das abwenden kann. 
XXLEONIDASXX
Stamm-User
Da sind man wieder so deutlich in was für ein Land wir leben...der kleine Mann soll möglichst klein und unten bleiben, damit die großen mejr Platz zum wachsen haben..🤮🤮
Falke
Experte
Es ist nichts weiter als Diebstahl. Aber genau vor solchen Entwicklungen wurde schon lange gewarnt und die meisten wollten es nicht wahrhaben. So ist das eben, wenn ein Frosch ins kalte Wasser springt und die Herdplatte eingeschaltet ist. Am Anfang denkt er sich noch, dass es ja so wohlig warm wird, wie wenn die Regierung immer mehr Einschränkungen vornimmt. Bis dann eben das Wasser immer heißer wird und man erst merkt in welche Falle man da getappt ist. 
MisterL
Experte
jeton ändert was!
revolut auch heute was geändert bezüglich krypto
hier der thread: strafen über strafen    zahl oder zieh aus
alles im umbruch irgendwie

erinnert irgendwie an ein fischernetz das jetzt eingeholt wird mit ner maschengrösse grösser 5000,-

die EU kann ein ganzes land in geiselhaft nehmen, wat sind schon kleine banken oder auch grosse

,und kryptos sind auch schon aufen schirm nur die maschengrösse glaub ich grösser,weil schwieriger einzutreiben

gestern "hart aber fair" wofür milliardäre

jetzt krieg

ohne geld lebts sich besser

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