Richtig, es ist der Vorgänger. Das Gesetz wurde 2017 neu reformiert und demnach auch ein anderes Gesetz gewesen. Zudem hat der Typ hier eine positive Bilanz gehabt. Mrtorero hat das nicht. Es wurden auch die gesamten Ein- und Auszahlungen berücksichtigt - hier nicht.
Richtig die Gesetzesreform sorgt dafür das auch Wertgegenstände eingezogen werden können..
Und durch die Verschärfung spielt die auch Bilanz keine Rolle mehr 🤦
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
24.03.2025, um 12:56 Uhr#168
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frapi07 schrieb am 24.03.2025 um 12:51 Uhr:
Genau. Sind dennoch zwei verschiedene Gesetze, gerade deshalb hat mrtorero es schwer gehabt ein Anwalt dafür zu finden.
Es ist das gleiche Gesetz, es wurde einfach "reformiert" und das einziehen vereinfacht und ausgeweitet zb auf Wertgegenstände (sofern ich das richtig gedeutet habe).
@Druff Der Unterschied in dem Fall ist ganz einfach, dass der Mann in dem Fall verurteilt wurde, weil ihm nachgewiesen wurde, dass er sich an illegalem Glücksspiel beteiligt hat und er darum vom Gericht Konsequenzen auferlegt bekommen hat. Das heißt, das Gericht hat entschieden, dass er schuldig ist. Nur deshalb wurde er bestraft und musste den durch diese Tat erzielten Gewinn abgeben.
Neu an dem Gesetz und in diesem Thread diskutiert ist die sogenannte „selbstständige Einziehung“. Die besagt, dass es keiner Verurteilung bedarf, um Geld oder eben Wertgegenstände einzuziehen. Bislang war es so, dass man Ruhe hatte, wenn man nicht explizit als schuldig verurteilt wurde.
Das hießt, wenn zum Beispiel die Tat nach drei Jahren verjährt ist, es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses (bzw. geringer Schuld) eingestellt wird, konnte einem früher nichts mehr passieren. Seit der Reform kann (bzw. muss) die Staatsanwaltschaft jetzt in solchen Fällen aber sagen: Es gibt zwar kein Urteil, wegen dem du eine Strafe kriegst, aber den Gewinn kassieren wir trotzdem ein, wenn er offensichtlich aus illegalem Glücksspiel stammt.
So war es bei mtorero: Das Gericht sagt, dass es keinen Vorsatz gab, niemand einen direkten Schaden hatte und es keine langfristigen Schäden gibt (oder was auch immer), darum wird das Verfahren eingestellt und es gibt keine Strafe für ihn. Die Staatsanwaltschaft sagt: Okay, aber auf dem Kontoauszug steht eindeutig, dass er zigtausend Euro aus einem Casino ohne Lizenz erhalten hat, also muss er die abgeben, auch wenn er keine (zusätzliche) Strafe kriegt.
Darum ist der Fall hier nicht vergleichbar, denn die Einziehung nach einer Verurteilung gab es tatsächlich immer schon. Dass der Gewinn aber auch ohne Urteil bzw. nach der Einstellung des Verfahrens eingezogen wird, ist neu.
dennoch ist und bleibt dieses Thema mehr als absurd. Bei 99% der Spieler gibt es nichts mehr einzuziehen, weil das Geld wieder im Casino gelandet ist. Es fand also keinerlei Bereicherung statt und so eine Einziehung würde (spätestens) jeden Spieler in die Privatinsolvenz führen, weil Geld eingezogen wird, welches gar nicht vorhanden ist. Viel mehr sollte die Staatsanwaltschaft endlich gegen illegale Casinoanbieter und deren Geschäftsführer vorgehen. Ach nee...die kassieren ja von denen hunderte Millionen Steuergelder...und dulden dieses illegale Glücksspiel, wo sie doch den kleinen Spieler für verurteilen.
Dieser Staat ist mehr als lächerlich.
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07.04.2025, um 10:54 Uhr#171
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mikejonesmaen schrieb am 16.03.2025 um 13:10 Uhr: Ganz genau, bin in Bayern wohnhaft, habe mich dennoch für einen Anwalt entschieden, der sich damit sehr gut auskennt. Also gibt es die Möglichkeit Frankfurt oder München. Die Frankfurter waren schlicht schneller. Jetzt wird Akteneinsicht, etc. beantragt. Bin gespannt, wie lange sich das hinziehen wird.
Hallo mikejonesmaen,
Ich habe auch den aus Frankfurt genommen.
Das zieht sich ziemlich lang hin, seid dem Einspruch im Oktober kam bis jetzt noch nichts.
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07.04.2025, um 20:35 Uhr#172
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fros7byte schrieb am 24.03.2025 um 18:49 Uhr: dennoch ist und bleibt dieses Thema mehr als absurd. Bei 99% der Spieler gibt es nichts mehr einzuziehen, weil das Geld wieder im Casino gelandet ist. Es fand also keinerlei Bereicherung statt und so eine Einziehung würde (spätestens) jeden Spieler in die Privatinsolvenz führen, weil Geld eingezogen wird, welches gar nicht vorhanden ist. Viel mehr sollte die Staatsanwaltschaft endlich gegen illegale Casinoanbieter und deren Geschäftsführer vorgehen. Ach nee...die kassieren ja von denen hunderte Millionen Steuergelder...und dulden dieses illegale Glücksspiel, wo sie doch den kleinen Spieler für verurteilen.
Dieser Staat ist mehr als lächerlich.
Ist halt einfacher den kleinen Mann zu belangen als große Unternehmen, die sich tarnen. Ist auch der Grund, warum die GGL so gegen die Spieler vorgeht und nicht gegen die dubiosen Firmen dahinter.
Habe vor Monaten der GGL mehrere Apps im PlayStore gemeldet, Google sagte nur so lange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, wird keine Änderung stattfinden, obwohl ganz klar ersichtlich ist, dass es Angebote für nicht lizenzierte Anbieter sind.
Hat die GGL bis dato etwas unternommen - NEIN! Den Google sagt, wir stellen nur die Plattform bereit, die Inhalte von Dritten, gehen uns nichts an..
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08.04.2025, um 07:22 Uhr#173
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btssultan schrieb am 07.04.2025 um 20:35 Uhr:
Ist halt einfacher den kleinen Mann zu belangen als große Unternehmen, die sich tarnen. Ist auch der Grund, warum die GGL so gegen die Spieler vorgeht und nicht gegen die dubiosen Firmen dahinter.
Habe vor Monaten der GGL mehrere Apps im PlayStore gemeldet, Google sagte nur so lange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, wird keine Änderung stattfinden, obwohl ganz klar ersichtlich ist, dass es Angebote für nicht lizenzierte Anbieter sind.
Hat die GGL bis dato etwas unternommen - NEIN! Den Google sagt, wir stellen nur die Plattform bereit, die Inhalte von Dritten, gehen uns nichts an..
Wieso meldest du Casinos bei der GGL obwohl du selber in nicht deutsch lizenzierten Casinos spielst?…
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08.04.2025, um 10:10 Uhr#174
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McFly02 schrieb am 07.04.2025 um 10:54 Uhr:
Hallo mikejonesmaen,
Ich habe auch den aus Frankfurt genommen.
Das zieht sich ziemlich lang hin, seid dem Einspruch im Oktober kam bis jetzt noch nichts.
Ich habe mich ja dann doch schließlich für den anderen entschieden, aber beide sollen gut sein. Bei mir geht alles sehr schnell; Akteneinsicht ist bereits da. Ich weiß zwischenzeitlich, um welchen Zeitraum es geht und dass die Behörde tatsächlich nur die Auszahlungen berücksichtigt hat und in der Strafakte keinerlei Einzahlungen zu finden sind. Meine Hausaufgabe ist es nun bis Ende des Monats sämtliche Einzahlungsbelege zusammenzutragen und zu ordnen, da Zitat "die Ermittlungsbehörde die Einzahlungen vom Totalgewinn abziehen dürfte.".
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08.04.2025, um 10:40 Uhr#175
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mikejonesmaen schrieb am 08.04.2025 um 10:10 Uhr:
Ich habe mich ja dann doch schließlich für den anderen entschieden, aber beide sollen gut sein. Bei mir geht alles sehr schnell; Akteneinsicht ist bereits da. Ich weiß zwischenzeitlich, um welchen Zeitraum es geht und dass die Behörde tatsächlich nur die Auszahlungen berücksichtigt hat und in der Strafakte keinerlei Einzahlungen zu finden sind. Meine Hausaufgabe ist es nun bis Ende des Monats sämtliche Einzahlungsbelege zusammenzutragen und zu ordnen, da Zitat "die Ermittlungsbehörde die Einzahlungen vom Totalgewinn abziehen dürfte.".
Das klingt erstmal ja recht vielversprechend wenn die Einzahlungen wirklich abgezogen werden können. Versucht dein Anwalt dieses Vorgehen oder hat er schonmal einen Fall so abgeschlossen in dem er so vorgegangen ist und weiß das es funktioniert?
In welcher Form trägst du die Einzahlungen jetzt zusammen, bankauszüge screenshotten und in einer excel zusammentragen oder komplizierter?
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08.04.2025, um 11:11 Uhr#176
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mikejonesmaen schrieb am 08.04.2025 um 10:10 Uhr:
Ich habe mich ja dann doch schließlich für den anderen entschieden, aber beide sollen gut sein. Bei mir geht alles sehr schnell; Akteneinsicht ist bereits da. Ich weiß zwischenzeitlich, um welchen Zeitraum es geht und dass die Behörde tatsächlich nur die Auszahlungen berücksichtigt hat und in der Strafakte keinerlei Einzahlungen zu finden sind. Meine Hausaufgabe ist es nun bis Ende des Monats sämtliche Einzahlungsbelege zusammenzutragen und zu ordnen, da Zitat "die Ermittlungsbehörde die Einzahlungen vom Totalgewinn abziehen dürfte.".
Hat dir das dein Anwalt gesagt? Wäre ja interessant und mal eine (zumindest) sichere Quelle, dass auch Einzahlungen berücksichtigt werden. Ist das eine Einschätzung oder ein Fakt?
Hat dir das dein Anwalt gesagt? Wäre ja interessant und mal eine (zumindest) sichere Quelle, dass auch Einzahlungen berücksichtigt werden. Ist das eine Einschätzung oder ein Fakt?
"Nach Anhörung aller Beteiligten und Sichtung der Ein- sowie Auszahlungsbelege, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Staat dem Beklagten seine Casino-Verluste in Höhe von 20.000€ zu ersetzten hat... 😄"
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08.04.2025, um 11:51 Uhr#178
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frapi07 schrieb am 08.04.2025 um 11:11 Uhr:
Hat dir das dein Anwalt gesagt? Wäre ja interessant und mal eine (zumindest) sichere Quelle, dass auch Einzahlungen berücksichtigt werden. Ist das eine Einschätzung oder ein Fakt?
Das hat er mir per E-Mail so mitgeteilt. Es ist also nicht meine Einschätzung.
Ich soll versuchen, alle möglichen Einzahlungsbelege in Form von Kontoauszügen, Casino-Screenshots, etc. beizutreiben.
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08.04.2025, um 11:57 Uhr#179
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Stromberg schrieb am 08.04.2025 um 11:41 Uhr:
"Nach Anhörung aller Beteiligten und Sichtung der Ein- sowie Auszahlungsbelege, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Staat dem Beklagten seine Casino-Verluste in Höhe von 20.000€ zu ersetzten hat... 😄"
Wäre ja ein Traum
mikejonesmaen schrieb am 08.04.2025 um 11:51 Uhr:
Das hat er mir per E-Mail so mitgeteilt. Es ist also nicht meine Einschätzung.
Ich soll versuchen, alle möglichen Einzahlungsbelege in Form von Kontoauszügen, Casino-Screenshots, etc. beizutreiben.
Nene, meinte, ob es seine Einschätzung war oder ob er sich sicher ist, dass der Staat die Einzahlungen berücksichtigt. Sorry, habs zu ungenau ausgedrückt
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08.04.2025, um 12:24 Uhr#180
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Falls ihr mit Paysafe und Neteller eingezahlt habt, könnt ihr dort eine Auskunft nach DSVGO stellen. Die schicken euch dann eine Liste mit allen Einzahlungen bis 2021 (davor haben die ja nicht existiert 😅)
Auch Casinos mit EU Lizenz die noch weiterhin aktiv sind wie z.B. videoslots.com können euch eine Auskunft mit allen Ein/Auszahlungen usw. schicken. (Ausser Lapalingo, weil die angeblich vor 2023 nicht existiert haben)
Was die Münchener Staatsanwaltschaft auch nicht bedenkt: desto größer der geforderte Betrag, desto größer sind in der Regel auch die Verluste der betroffenen Spieler. Die schon am schlimmsten gestraften werden umso mehr bestraft. Sehr traurig was hier passiert.
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Neu an dem Gesetz und in diesem Thread diskutiert ist die sogenannte „selbstständige Einziehung“. Die besagt, dass es keiner Verurteilung bedarf, um Geld oder eben Wertgegenstände einzuziehen. Bislang war es so, dass man Ruhe hatte, wenn man nicht explizit als schuldig verurteilt wurde.
Das hießt, wenn zum Beispiel die Tat nach drei Jahren verjährt ist, es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses (bzw. geringer Schuld) eingestellt wird, konnte einem früher nichts mehr passieren. Seit der Reform kann (bzw. muss) die Staatsanwaltschaft jetzt in solchen Fällen aber sagen: Es gibt zwar kein Urteil, wegen dem du eine Strafe kriegst, aber den Gewinn kassieren wir trotzdem ein, wenn er offensichtlich aus illegalem Glücksspiel stammt.
So war es bei mtorero: Das Gericht sagt, dass es keinen Vorsatz gab, niemand einen direkten Schaden hatte und es keine langfristigen Schäden gibt (oder was auch immer), darum wird das Verfahren eingestellt und es gibt keine Strafe für ihn. Die Staatsanwaltschaft sagt: Okay, aber auf dem Kontoauszug steht eindeutig, dass er zigtausend Euro aus einem Casino ohne Lizenz erhalten hat, also muss er die abgeben, auch wenn er keine (zusätzliche) Strafe kriegt.
Darum ist der Fall hier nicht vergleichbar, denn die Einziehung nach einer Verurteilung gab es tatsächlich immer schon. Dass der Gewinn aber auch ohne Urteil bzw. nach der Einstellung des Verfahrens eingezogen wird, ist neu.
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Ist halt einfacher den kleinen Mann zu belangen als große Unternehmen, die sich tarnen. Ist auch der Grund, warum die GGL so gegen die Spieler vorgeht und nicht gegen die dubiosen Firmen dahinter.
Habe vor Monaten der GGL mehrere Apps im PlayStore gemeldet, Google sagte nur so lange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, wird keine Änderung stattfinden, obwohl ganz klar ersichtlich ist, dass es Angebote für nicht lizenzierte Anbieter sind.
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Ich habe mich ja dann doch schließlich für den anderen entschieden, aber beide sollen gut sein. Bei mir geht alles sehr schnell; Akteneinsicht ist bereits da. Ich weiß zwischenzeitlich, um welchen Zeitraum es geht und dass die Behörde tatsächlich nur die Auszahlungen berücksichtigt hat und in der Strafakte keinerlei Einzahlungen zu finden sind. Meine Hausaufgabe ist es nun bis Ende des Monats sämtliche Einzahlungsbelege zusammenzutragen und zu ordnen, da Zitat "die Ermittlungsbehörde die Einzahlungen vom Totalgewinn abziehen dürfte.".
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Das klingt erstmal ja recht vielversprechend wenn die Einzahlungen wirklich abgezogen werden können. Versucht dein Anwalt dieses Vorgehen oder hat er schonmal einen Fall so abgeschlossen in dem er so vorgegangen ist und weiß das es funktioniert?
In welcher Form trägst du die Einzahlungen jetzt zusammen, bankauszüge screenshotten und in einer excel zusammentragen oder komplizierter?
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"Nach Anhörung aller Beteiligten und Sichtung der Ein- sowie Auszahlungsbelege, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass der Staat dem Beklagten seine Casino-Verluste in Höhe von 20.000€ zu ersetzten hat... 😄"
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Das hat er mir per E-Mail so mitgeteilt. Es ist also nicht meine Einschätzung.
Ich soll versuchen, alle möglichen Einzahlungsbelege in Form von Kontoauszügen, Casino-Screenshots, etc. beizutreiben.
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Nene, meinte, ob es seine Einschätzung war oder ob er sich sicher ist, dass der Staat die Einzahlungen berücksichtigt. Sorry, habs zu ungenau ausgedrückt
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Auch Casinos mit EU Lizenz die noch weiterhin aktiv sind wie z.B. videoslots.com können euch eine Auskunft mit allen Ein/Auszahlungen usw. schicken. (Ausser Lapalingo, weil die angeblich vor 2023 nicht existiert haben)
Was die Münchener Staatsanwaltschaft auch nicht bedenkt: desto größer der geforderte Betrag, desto größer sind in der Regel auch die Verluste der betroffenen Spieler. Die schon am schlimmsten gestraften werden umso mehr bestraft. Sehr traurig was hier passiert.