Richtig, es ist der Vorgänger. Das Gesetz wurde 2017 neu reformiert und demnach auch ein anderes Gesetz gewesen. Zudem hat der Typ hier eine positive Bilanz gehabt. Mrtorero hat das nicht. Es wurden auch die gesamten Ein- und Auszahlungen berücksichtigt - hier nicht.
Richtig die Gesetzesreform sorgt dafür das auch Wertgegenstände eingezogen werden können..
Und durch die Verschärfung spielt die auch Bilanz keine Rolle mehr 🤦
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
24.03.2025, um 12:56 Uhr#168
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frapi07 schrieb am 24.03.2025 um 12:51 Uhr:
Genau. Sind dennoch zwei verschiedene Gesetze, gerade deshalb hat mrtorero es schwer gehabt ein Anwalt dafür zu finden.
Es ist das gleiche Gesetz, es wurde einfach "reformiert" und das einziehen vereinfacht und ausgeweitet zb auf Wertgegenstände (sofern ich das richtig gedeutet habe).
@Druff Der Unterschied in dem Fall ist ganz einfach, dass der Mann in dem Fall verurteilt wurde, weil ihm nachgewiesen wurde, dass er sich an illegalem Glücksspiel beteiligt hat und er darum vom Gericht Konsequenzen auferlegt bekommen hat. Das heißt, das Gericht hat entschieden, dass er schuldig ist. Nur deshalb wurde er bestraft und musste den durch diese Tat erzielten Gewinn abgeben.
Neu an dem Gesetz und in diesem Thread diskutiert ist die sogenannte „selbstständige Einziehung“. Die besagt, dass es keiner Verurteilung bedarf, um Geld oder eben Wertgegenstände einzuziehen. Bislang war es so, dass man Ruhe hatte, wenn man nicht explizit als schuldig verurteilt wurde.
Das hießt, wenn zum Beispiel die Tat nach drei Jahren verjährt ist, es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses (bzw. geringer Schuld) eingestellt wird, konnte einem früher nichts mehr passieren. Seit der Reform kann (bzw. muss) die Staatsanwaltschaft jetzt in solchen Fällen aber sagen: Es gibt zwar kein Urteil, wegen dem du eine Strafe kriegst, aber den Gewinn kassieren wir trotzdem ein, wenn er offensichtlich aus illegalem Glücksspiel stammt.
So war es bei mtorero: Das Gericht sagt, dass es keinen Vorsatz gab, niemand einen direkten Schaden hatte und es keine langfristigen Schäden gibt (oder was auch immer), darum wird das Verfahren eingestellt und es gibt keine Strafe für ihn. Die Staatsanwaltschaft sagt: Okay, aber auf dem Kontoauszug steht eindeutig, dass er zigtausend Euro aus einem Casino ohne Lizenz erhalten hat, also muss er die abgeben, auch wenn er keine (zusätzliche) Strafe kriegt.
Darum ist der Fall hier nicht vergleichbar, denn die Einziehung nach einer Verurteilung gab es tatsächlich immer schon. Dass der Gewinn aber auch ohne Urteil bzw. nach der Einstellung des Verfahrens eingezogen wird, ist neu.
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
24.03.2025, um 18:49 Uhr#170
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dennoch ist und bleibt dieses Thema mehr als absurd. Bei 99% der Spieler gibt es nichts mehr einzuziehen, weil das Geld wieder im Casino gelandet ist. Es fand also keinerlei Bereicherung statt und so eine Einziehung würde (spätestens) jeden Spieler in die Privatinsolvenz führen, weil Geld eingezogen wird, welches gar nicht vorhanden ist. Viel mehr sollte die Staatsanwaltschaft endlich gegen illegale Casinoanbieter und deren Geschäftsführer vorgehen. Ach nee...die kassieren ja von denen hunderte Millionen Steuergelder...und dulden dieses illegale Glücksspiel, wo sie doch den kleinen Spieler für verurteilen.
Dieser Staat ist mehr als lächerlich.
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frapi07
Richtig die Gesetzesreform sorgt dafür das auch Wertgegenstände eingezogen werden können..
Und durch die Verschärfung spielt die auch Bilanz keine Rolle mehr 🤦
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Genau. Sind dennoch zwei verschiedene Gesetze, gerade deshalb hat mrtorero es schwer gehabt ein Anwalt dafür zu finden.
Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.
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Es ist das gleiche Gesetz, es wurde einfach "reformiert" und das einziehen vereinfacht und ausgeweitet zb auf Wertgegenstände (sofern ich das richtig gedeutet habe).
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Neu an dem Gesetz und in diesem Thread diskutiert ist die sogenannte „selbstständige Einziehung“. Die besagt, dass es keiner Verurteilung bedarf, um Geld oder eben Wertgegenstände einzuziehen. Bislang war es so, dass man Ruhe hatte, wenn man nicht explizit als schuldig verurteilt wurde.
Das hießt, wenn zum Beispiel die Tat nach drei Jahren verjährt ist, es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses (bzw. geringer Schuld) eingestellt wird, konnte einem früher nichts mehr passieren. Seit der Reform kann (bzw. muss) die Staatsanwaltschaft jetzt in solchen Fällen aber sagen: Es gibt zwar kein Urteil, wegen dem du eine Strafe kriegst, aber den Gewinn kassieren wir trotzdem ein, wenn er offensichtlich aus illegalem Glücksspiel stammt.
So war es bei mtorero: Das Gericht sagt, dass es keinen Vorsatz gab, niemand einen direkten Schaden hatte und es keine langfristigen Schäden gibt (oder was auch immer), darum wird das Verfahren eingestellt und es gibt keine Strafe für ihn. Die Staatsanwaltschaft sagt: Okay, aber auf dem Kontoauszug steht eindeutig, dass er zigtausend Euro aus einem Casino ohne Lizenz erhalten hat, also muss er die abgeben, auch wenn er keine (zusätzliche) Strafe kriegt.
Darum ist der Fall hier nicht vergleichbar, denn die Einziehung nach einer Verurteilung gab es tatsächlich immer schon. Dass der Gewinn aber auch ohne Urteil bzw. nach der Einstellung des Verfahrens eingezogen wird, ist neu.
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Dieser Staat ist mehr als lächerlich.