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Online Casinos allgemein: Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz. (Seite 10)

Thema erstellt am 30.09.2024 | Seite: 10 von 12 | Antworten: 179 | Ansichten: 25.268
mikejonesmaen
Einsteiger
Habe nie Einzellisten oder sonst was gesehen. Der Betrag kommt wie bei vielen hier vermutlich zu Stande: regelmäßiges Spielen, aber im enddefekt vermutlich ohne gewinn, sondern minus. Ich bin im Moment so geschockt.
Anonymus
Einsteiger

mikejonesmaen schrieb am 15.03.2025 um 11:55 Uhr: Habe nie Einzellisten oder sonst was gesehen. Der Betrag kommt wie bei vielen hier vermutlich zu Stande: regelmäßiges Spielen, aber im enddefekt vermutlich ohne gewinn, sondern minus. Ich bin im Moment so geschockt.

Aber hast du wirklich ca. 230.000 Euro auszahlen lassen über die letzten Jahre ? 
mikejonesmaen
Einsteiger
Muss ja so sein, sein, wenn die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft. Aber niemals sind dabei die Einzahlungen berücksichtigt. 
Anonymus
Einsteiger

mikejonesmaen schrieb am 15.03.2025 um 11:57 Uhr: Muss ja so sein, sein, wenn die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft. Aber niemals sind dabei die Einzahlungen berücksichtigt. 


In dem Fall haben sie auch die krypto und e wallet Auszahlungen mitberücksichtigt, oder? 
mikejonesmaen
Einsteiger
Keine Ahnung, spielt ja auch im enddefekt keine Rolle.
mikejonesmaen
Einsteiger
Nachtrag: Anwalt aus Frankfurt übernimmt meinen Fall; er hat sehr komperent am Telefon geklungen und hat mir auch Hoffnung gemacht, dass ich nicht chancenlos bin...werde berichten, sobald ich etwas Neues höre. Kann aber Monate dauern.
mtorero
Amateur

Gerdi schrieb am 06.03.2025 um 07:57 Uhr:

Moin,

ich wollte mal fragen, obs einen neuen Sachstand gibt?
Vielen Dank

Es wird in ca. 3 Monaten eine Verhandlung stattfinden. Ich werde Berichten wenn es Neuigkeiten gibt.
LikeAno
Besucher

mikejonesmaen schrieb am 15.03.2025 um 14:48 Uhr: Nachtrag: Anwalt aus Frankfurt übernimmt meinen Fall; er hat sehr komperent am Telefon geklungen und hat mir auch Hoffnung gemacht, dass ich nicht chancenlos bin...werde berichten, sobald ich etwas Neues höre. Kann aber Monate dauern.

Du hast einen Anwalt aus Frankfurt und die Staatsanwaltschaft in München klagt dich an? Darf man fragen wo du herkommst, also ob du aus Bayern kommst oder ob die nun länderübergreifend einziehen? 
mtorero
Amateur

mikejonesmaen schrieb am 15.03.2025 um 11:57 Uhr: Muss ja so sein, sein, wenn die Staatsanwaltschaft mir das vorwirft. Aber niemals sind dabei die Einzahlungen berücksichtigt. 

Die Staatsanwaltschaft München geht davon aus, das wir bösen Spieler die armen Casinos durch illegales Glückspiel um ihr Geld gebracht haben. 


Deshalb dürfen diese Casinos, die jahrelang durch Slotspieler ausgebeutet wurden, jetzt mit einer deutschen Lizenz und deren Wucher-Auszahlquote, getarnt als Spielotheken,
ganz legal Glückspiel ohne Gewinnmöglichkeit anbieten, und der kriminelle Spieler muss bestraft werden indem man ihn um seine Existenz bringt.

Dieser Staat hat jeden Cent nötig. Da reichen 1000 Millionen € neue Schulden noch lange nicht....


mtorero
Amateur

LikeAno schrieb am 15.03.2025 um 21:43 Uhr:

Du hast einen Anwalt aus Frankfurt und die Staatsanwaltschaft in München klagt dich an? Darf man fragen wo du herkommst, also ob du aus Bayern kommst oder ob die nun länderübergreifend einziehen? 

Ich glaube er hat einen Anwalt beauftragt, der neben meiner Anwaltskanzlei, die besten auf diesem Gebiet in Deutschland sind. Man konnte vor kurzem in den Medien von einer Gerichtsverhandlung in Berlin lesen, wo dieser Anwalt einen bekannten Casinostreamer verteidigt hat und erfolgreich war.


Zum Werteinzug nochmal. Ich habe schon früher darüber geschrieben, es gab eine Verhandlung in Vaterstetten bei München, wo der Richter doch für die Gerechtigkeit entschieden hat. (Google - Vaterstetten Werteinzug)
Das gibt etwas Hoffnung, aber ein anderer Richter kann natürlich wieder anders entscheiden. 
mikejonesmaen
Einsteiger
Ganz genau, bin in Bayern wohnhaft, habe mich dennoch für einen Anwalt entschieden, der sich damit sehr gut auskennt. Also gibt es die Möglichkeit Frankfurt oder München. Die Frankfurter waren schlicht schneller. Jetzt wird Akteneinsicht, etc. beantragt. Bin gespannt, wie lange sich das hinziehen wird.
Gerdi
Besucher

mtorero schrieb am 15.03.2025 um 21:20 Uhr:

Es wird in ca. 3 Monaten eine Verhandlung stattfinden. Ich werde Berichten wenn es Neuigkeiten gibt.

Ich habe versucht, mehr über diese Regelung herauszufinden und so wie ich es bislang verstanden habe, ist das wirklich ein umstrittenes und sehr unvorteilhaft gemachtes Gesetz, weil es einerseits extrem hart ist und gleichzeitig wenig Spielraum lässt. Gedacht ist es wohl in erster Linie, um irgendwelchen Clans die fetten Autos entziehen zu können, die einerseits Sozialhilfe beziehen, andererseits aber mit dem Lambo rumfahren und bei denen es offensichtlich ist, dass die Ausgaben nicht zu den Einnahmen passen. Insofern: Gute Idee....
Aber in diversen Texten steht auch die Problematik beschrieben, dass in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft davon ausgehen kann, dass die Einnahmen aus illegalen Quellen stammen, quasi dazu verpflichtet ist, diese Werte (oder den Wertersatz) einziehen zu lassen und es mehr oder weniger keinen Spielraum gibt. Und beim Spielen in nicht lizenzierten Casinos (ggf. auch noch außerhalb der EU) ist das ja wohl leider eindeutig illegal (was mir bis vor kurzem auch nicht so bewusst war) und da vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden...

Ganz nüchtern betrachtet ist es auch logisch, dass man Gewinne und Verluste bei illegalen Machenschaften grundsätzlich nicht gegenrechnen kann. Wenn ich ein Auto klaue und verkaufe, kann ich auch nicht sagen, ich erstatte dem Besitzer den Wert des Autos abzüglich dem Werkzeug, dass ich zum Klauen gekauft habe und die Taxikosten zum Tatort ziehe ich auch noch ab... 
Aber erstens gibt es hier in dem Sinne doch keinen Geschädigten und zweitens ist die eingezogene Summe im Prinzip auch recht wahllos bestimmt: Wenn ich an 5 Tagen jeweils morgens 100 Euro eingezahlt, damit n bisschen gedaddelt und es abends wieder ausgezahlt habe, müsste ich 500 Euro abdrücken. Hätte ich das Geld jeweils im Casino liegen lassen und erst an Tag 5 ausgezahlt, müsste ich nur 100 bezahlen. Und wenn die Staatsanwaltschaft sich den Spielverlauf aus dem Casino holt und jeden einzelnen Einsatz mit "Gewinn" nachverfolgt, wären es wahrscheinlich mindestens 5000 Euro, die man mit dem Illegalen Glücksspiel "gewonnen" hat. Möglich wäre aber ja auch, dass ich an einem Tag zwar eingezahlt, aber gar nicht gespielt habe. Dann wäre an dem Tag nichts illegales mit dem Geld passiert und man dürfte die 100 Euro Auszahlung abends nicht einbeziehen. Ist es unter den Umständen rechtens, sich auf 500 Euro festzulegen, nur weil diese Summe übers Bankkonto geflossen ist? 


@mtorero Ich bin überrascht, dass in deinem Fall noch einmal eine Verhandlung stattfindet, da es ja im Prinzip gar nicht um eine Strafe geht, sondern, kein Plan, eine Anordnung oder dergleichen. Kannst du dazu etwas sagen? Und auch, ob dein Anwalt eher darauf setzt, zu erklären, dass der eigentliche Zweck des Einzugs ("Verbrechen dürfen sich nicht lohnen") hier gar nicht erfüllt wird oder eher darauf, dass die genaue Herkunft der Mittel bzw. die Höhe des Erlangten nicht eindeutig zu belegen ist?

@mikejonesmaen: Geht bei dir aus den Kontoauszügen denn hervor, wo das Geld herkam? Bei mtorero steht ja offensichtlich Red Rhino, Panda und Rabbit als Absender drauf, wodurch es klar ist, aber wenn dort nur ein Zahlungsanbieter steht, dürfte die Argumentation der Staatsanwaltschaft hoffentlich noch etwas schwieriger werden. Auch spannend wäre in dem Zusammenhang, ob das Verfahren wegen §153 (geringe Schuld) oder wegen §170 (Mangel an Beweisen) eingestellt wurde. Letzteres eröffnet vermutlich noch mehr Möglichkeiten zur Argumentation in deinem Sinne und es wäre für zukünftige Fälle sinnvoller, bei einem drohenden Verfahren eine Einstellung aus diesem Grund zu erwirken, als der §153, der nach meiner Interpretation sagt: Ja, war zwar nicht erlaubt, aber ist ja nicht so schlimm.
Druff
Amateur
Ich finde diese Regelung zwar ebenfalls nicht gut ABER so wird die einziehende Behörde argumentieren:

Der (vermeintlich) Geschädigte ist der Staat wegen nicht gezahlter Steuer, selbst wenn das nicht greift könnte gesagt werden, jeder der sich "brav"an die Regeln hält ist der Geschädigte, seis durch direkte Steuern oder niedrigeren RTP Wert. Mit den Steuern habe die selbst Al Capone und Lucky Luciano erwischt ..

Man denke nur an Würstchen Uli, aka Uli Hoeneß, mit seinen Spielgeld, und seinen Börsen"Glücksspiel", ich erinnere mich an die vor Wut schäumenden und geifernden Horden, die das Urteil als zu mild empfanden, im Prinzip war das nichts anderes 🤷 Sei vorsichtig mit wünschen, am Ende werden sie wahr ☝️

Egal ob du an fünf Tagen jeweils 100€ oder an einen Tag 500€ auszahlst, der geldwerte Vorteil beträgt trotzdem 500 € und es geht schlicht darum das man durch "Illegale" Tätigkeiten, keinen legalen Geldwerten Vorteil haben kann/sollte/darf. Selbst wenn du 10.000.000 Euro einzahlst und nur 100 auszahlst, beträgt der Geldwerte Vorteil 100€, weil du höchstens den Einsatz des Spins der zum Gewinn führt als "Ausgabe" geltend machend, und diesen abziehen könntest.

Die Staatsanwaltschaft wird keinen Casinoverlauf vorlegen können, da dies die Mitarbeit des Casinos erfordert, (schließlich wirst du denen nicht helfen und denen das in die Hand drücken um dich selbst zu belasten) und das Casino sich nur an das Recht halten muss welches am jeweiligen Gerichtsstand gilt (darf gerne korrigiert werden, wenn ich mich irre) werden die das denen nicht zur Verfügung stellen, dann können die den Laden nämlich dicht machen.

Und natürlich ist es "rechtens" sich auf diese 500 € festzulegen, da es nur um den Geldwerten Vorteil geht, welchen man vermeintlich hat, aber nicht haben darf wie du selbst sagst, siehe Aussage mit den Clans.
frapi07
Elite

Gerdi schrieb am 18.03.2025 um 08:59 Uhr:

Und beim Spielen in nicht lizenzierten Casinos (ggf. auch noch außerhalb der EU) ist das ja wohl leider eindeutig illegal (was mir bis vor kurzem auch nicht so bewusst war) und da vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden...


Punkt 1) Vor dem Gesetzt werden eben nicht alle gleich behandelt. Man müsste hier alle Spieler bestrafen, die illegal gespielt haben. Wir reden sicherlich von Millionen von Spieler.

Punkt 2) Es kann nicht sein, dass man dieses Verfahren bei eingestellten Verfahren anwendet. Ist eig. eine Wiederaufnahme und die ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Druff
Amateur

frapi07 schrieb am 18.03.2025 um 12:37 Uhr:

Punkt 1) Vor dem Gesetzt werden eben nicht alle gleich behandelt. Man müsste hier alle Spieler bestrafen, die illegal gespielt haben. Wir reden sicherlich von Millionen von Spieler.

Punkt 2) Es kann nicht sein, dass man dieses Verfahren bei eingestellten Verfahren anwendet. Ist eig. eine Wiederaufnahme und die ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich


Zu 1) Das alle bestraft werden kommt vielleicht noch, richtig sind nicht alle gleich, ist auch richtig so, dann würde derjenige der ein brot klaut weil man am verhungern ist die gleiche Strafe erhalten, wie jemand der 60 Kisten Champagner klaut..

2) Nein, ist eigentlich keine Wiederaufnahme, wie kommst du darauf ? Staatsanwaltschaft sieht ein das es nur fahrlässig war, geringe schuld, kein öffentliches Interesse etc das hat aber nichts mit dem unrechtmäßigen Geldwerten Vorteil zu tun, welchen man vermeintlich hat.

Aktuelle Themen18.04.2025 um 00:22 Uhr

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