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Online Casinos allgemein: Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz.

Thema erstellt am 30.09.2024 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 8 | Ansichten: 350
mtorero
Amateur
Der Staat ist ja bekannterweise pleite und will uns fleißigen Steuerzahlern jetzt richtig an den Kragen.
Nachdem Anfang dieses Jahres mein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubten Glückspiel eingestellt wurde, habe ich heute einen gelben Brief vom Amtsgericht München erhalten.
Ich habe zu nicht näher bekannten Zeitpunkten oder am xx.xx.2022 und xx.xx.2022 an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. (letztere haben doch eine Lizenz...) ein Buchgeld in Höhe von 14.350 Eur erhalten.
Jetzt wird beantragt:
- Das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen, Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200.- gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO), durch Beschluss zu entscheiden (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und durch Beschluss anzuordnen das ich am Verfahren zu beteiligen bin (435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)
Hat jemand hier schon jemand auch sowas erhalten und wollen die Staatsanwaltschaften jetzt das wir jeden Gewinn an den Staat zurückzahlen ohne überhaupt Verluste gegenzurechnen die logischerweise über die Jahre höher sind? Haben diese Leute noch alle Tassen im Schrank muss ich mich fragen? 
Stromberg
Legende
Geht's da jetzt um die gleiche Geschichte, die vorher schon eingestellt wurde? Oder nochmal andere Teilnahmen? 
mtorero
Amateur

Stromberg schrieb am 30.09.2024 um 17:12 Uhr: Geht's da jetzt um die gleiche Geschichte, die vorher schon eingestellt wurde? Oder nochmal andere Teilnahmen? 

Es geht um das Verfahren welches im Februar 2024 eingestellt wurde. 

Das ist jetzt eine Aburteilung (§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG...) dazu und die wollen jetzt einfach mal 14.200Eur von mir haben...
frapi07
Elite

mtorero schrieb am 30.09.2024 um 16:52 Uhr: Der Staat ist ja bekannterweise pleite und will uns fleißigen Steuerzahlern jetzt richtig an den Kragen.
Nachdem Anfang dieses Jahres mein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubten Glückspiel eingestellt wurde, habe ich heute einen gelben Brief vom Amtsgericht München erhalten.
Ich habe zu nicht näher bekannten Zeitpunkten oder am xx.xx.2022 und xx.xx.2022 an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. (letztere haben doch eine Lizenz...) ein Buchgeld in Höhe von 14.350 Eur erhalten.
Jetzt wird beantragt:
- Das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen, Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200.- gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO), durch Beschluss zu entscheiden (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und durch Beschluss anzuordnen das ich am Verfahren zu beteiligen bin (435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)
Hat jemand hier schon jemand auch sowas erhalten und wollen die Staatsanwaltschaften jetzt das wir jeden Gewinn an den Staat zurückzahlen ohne überhaupt Verluste gegenzurechnen die logischerweise über die Jahre höher sind? Haben diese Leute noch alle Tassen im Schrank muss ich mich fragen? 

Sofort zum Anwalt und Einspruch einlegen. Keine Zeit verlieren.
Falke
Experte

mtorero schrieb am 30.09.2024 um 16:52 Uhr: Der Staat ist ja bekannterweise pleite und will uns fleißigen Steuerzahlern jetzt richtig an den Kragen.
Nachdem Anfang dieses Jahres mein Verfahren wegen Beteiligung an unerlaubten Glückspiel eingestellt wurde, habe ich heute einen gelben Brief vom Amtsgericht München erhalten.
Ich habe zu nicht näher bekannten Zeitpunkten oder am xx.xx.2022 und xx.xx.2022 an Sportwetten oder Casinospielen der Veranstalter Red Rhino Ltd., Panda Media und Rabbit Entertainment Ltd. (letztere haben doch eine Lizenz...) ein Buchgeld in Höhe von 14.350 Eur erhalten.
Jetzt wird beantragt:
- Das selbstständige Einziehungsverfahren - Strafrichter zu eröffnen, Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 14.200.- gegen d. Betroffenen der Einziehung anzuordnen (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO), durch Beschluss zu entscheiden (436 Abs. 2, 434 Abs. 2 StPO) und durch Beschluss anzuordnen das ich am Verfahren zu beteiligen bin (435 Abs. 3 S. 2, 424 Abs. 1, 4 StPO)
Hat jemand hier schon jemand auch sowas erhalten und wollen die Staatsanwaltschaften jetzt das wir jeden Gewinn an den Staat zurückzahlen ohne überhaupt Verluste gegenzurechnen die logischerweise über die Jahre höher sind? Haben diese Leute noch alle Tassen im Schrank muss ich mich fragen? 

Tja, wenn der eigene Staat zum Feind des Bürgers wird. Weit hat es Deutschland gebracht. 
Stromberg
Legende
mtorero schrieb am 30.09.2024 um 17:37 Uhr:

Es geht um das Verfahren welches im Februar 2024 eingestellt wurde. 

Das ist jetzt eine Aburteilung (§§ 7 - 13, 436 StPO, §§ 24 Abs. 1, 25 Nr. 2 GVG...) dazu und die wollen jetzt einfach mal 14.200Eur von mir haben...

Okay, krass. Dachte immer wenn ein Verfahren, mit oder ohne direkte Auflagen eingestellt wurde, ist das Dingen durch... 
upola
Legende
Tja sie Frage ist, warum der Staat kein Geld hat?
Da kann jeder seine eigenen Fantasien ausleben.
mtorero
Amateur
Stromberg schrieb am 30.09.2024 um 19:23 Uhr:
Okay, krass. Dachte immer wenn ein Verfahren, mit oder ohne direkte Auflagen eingestellt wurde, ist das Dingen durch... 

Dachte ich auch. Habe noch nie was von diesem "selbstständigen Einziehungsverfahren" gehört. Anscheinend sollen damit Gewinne aus illegalen Geschäften eingezogen werden können, egal ob verurteilt oder nicht...

In diesem Fall hat sich aber die Staatsanwaltschaft einfach einen kurzen Zeitraum ausgesucht an dem ich mal eine gute Glücksträhne und diesen Gewinn gemacht habe.  Im Keller habe ich zwei große, volle Müllbeutel mit verbrauchten Paysafecards der letzten Jahre. Dazu die ganzen anderen Einzahlungsmethoden, da kommt locker ein 6 - Stelliger Betrag zusammen mit dickem Minus unterm Strich zusammen. Ein großer Teil der Gewinne aus Malta ist übrigens auch oft in staatliche deutsche Spielbanken gewandert.
Ich werde als Spielsüchtiger der es eh schon finanziell durch die Sucht oft schwer hatte, gleichgestellt mit z.B. einem Autodieb der ein Fahrzeug geklaut hat, es verkauft, damit Gewinn erwirtschaftet hat und den Gewinn zurückzahlen soll. Das Problem an der Sache in Justizdeutschland 2024 ist, daß der wirklich kriminelle Autodieb im Gegensatz zu mir höchstwahrscheinlich von solchen Forderungen verschont bleibt 🤮


frapi07
Elite

mtorero schrieb am 30.09.2024 um 20:07 Uhr:
Dachte ich auch. Habe noch nie was von diesem "selbstständigen Einziehungsverfahren" gehört. Anscheinend sollen damit Gewinne aus illegalen Geschäften eingezogen werden können, egal ob verurteilt oder nicht...

In diesem Fall hat sich aber die Staatsanwaltschaft einfach einen kurzen Zeitraum ausgesucht an dem ich mal eine gute Glücksträhne und diesen Gewinn gemacht habe.  Im Keller habe ich zwei große, volle Müllbeutel mit verbrauchten Paysafecards der letzten Jahre. Dazu die ganzen anderen Einzahlungsmethoden, da kommt locker ein 6 - Stelliger Betrag zusammen mit dickem Minus unterm Strich zusammen. Ein großer Teil der Gewinne aus Malta ist übrigens auch oft in staatliche deutsche Spielbanken gewandert.
Ich werde als Spielsüchtiger der es eh schon finanziell durch die Sucht oft schwer hatte, gleichgestellt mit z.B. einem Autodieb der ein Fahrzeug geklaut hat, es verkauft, damit Gewinn erwirtschaftet hat und den Gewinn zurückzahlen soll. Das Problem an der Sache in Justizdeutschland 2024 ist, daß der wirklich kriminelle Autodieb im Gegensatz zu mir höchstwahrscheinlich von solchen Forderungen verschont bleibt 🤮



Ich verstehe, dass du dir Sorgen machst, aber ich persönlich denke, dass die damit nichts erreichen können. Selbst die Strafen bez. Corona sind rechtswidrig gewesen und man kann sie teilweise zurückfordern - zumindest in Bayern.

Man kann davon "befreit" werden, wenn das Erlangte nicht mehr in deinem Besitz ist. 

Aktuelle Themen30.09.2024 um 20:22 Uhr

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