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Online Casinos allgemein: Spieler aus Österreich erhält 2,5€ Millionen zurück von Novomatic (Seite 2)

Thema erstellt am 23.10.2018 | Seite: 2 von 3 | Antworten: 27 | Ansichten: 5.725
Anonym
Marqes schrieb am 23.10.2018 um 11:23 Uhr: In Automaten versenkt....

Wer hat das kontrolliert, wie hat er das bewiesen?
Online wäre sowas beweisbar, aber offline?

Ein Beispiel wäre z.B. Wenn gegenüber von der Spielhalle ein Bankomat wäre wo er immer abgehoben hat. Bei vielen Admiralhallen ( 100% Tochter von novomatic) gibt es ja eine Ausweispflicht und eine Zugangsbeschränkung mit spielerkarte.
Anonym
BonanzaKing schrieb am 23.10.2018 um 12:17 Uhr:
Ein Beispiel wäre z.B. Wenn gegenüber von der Spielhalle ein Bankomat wäre wo er immer abgehoben hat. Bei vielen Admiralhallen ( 100% Tochter von novomatic) gibt es ja eine Ausweispflicht und eine Zugangsbeschränkung mit spielerkarte.

Die Ausweispflicht und Spielerkarten gab es 2002 noch nicht, da konnte man noch frei spielen gehen, kam alles erst Jahre später.
Es wird  aber durch Abhebungen in der Nähe rekonstruiebar gewesen sein
Marqes
Experte

Unbeliver schrieb am 23.10.2018 um 12:54 Uhr:
Die Ausweispflicht und Spielerkarten gab es 2002 noch nicht, da konnte man noch frei spielen gehen, kam alles erst Jahre später.
Es wird  aber durch Abhebungen in der Nähe rekonstruiebar gewesen sein

Das dachte ich mir auch eben, die gibt es doch noch nicht so lange.


Und zum abheben des Geldes in der Nähe...hätte auch ein Zufall sein können.
Ich frag mich, wie es da zur Anklage kam, Beweise gibt es ja nicht wirklich.
Anonym
Marqes schrieb am 23.10.2018 um 12:57 Uhr:

Das dachte ich mir auch eben, die gibt es doch noch nicht so lange.


Und zum abheben des Geldes in der Nähe...hätte auch ein Zufall sein können.
Ich frag mich, wie es da zur Anklage kam, Beweise gibt es ja nicht wirklich.

Wie Random schrieb gibt es da einen Verein oder ähnliches mit dem dementsprechenden juristischen Knowhow. In einer Beweis Kette zählen auch Regelmäßigkeiten und wenn er immer in der Nähe abgehoben hat kann dies schon anerkannt werden. 
Anonym
Unbeliver schrieb am 23.10.2018 um 12:54 Uhr:
Die Ausweispflicht und Spielerkarten gab es 2002 noch nicht, da konnte man noch frei spielen gehen, kam alles erst Jahre später.
Es wird  aber durch Abhebungen in der Nähe rekonstruiebar gewesen sein

Da hast du recht, mein Fehler.
Anonym
Sorry irgendwie will er vom Phone immer zweimal. .  
Falko
Ikone
Aber wenn er diese Summe an den Automaten direkt verzockt hat,dann finde ich das ganze schon extrem schwammig.Der kann doch gar nicht nachweisen,das er dieses Geld auch wirklich in den Automaten versenkt hat. Online wäre das was anderes,weil hier kann man die Buchungen überall einsehen und somit auch wirklich beweisen.
Anonym
Ich hätte auch gerne meine 200000 wieder, aber leider lebe ich in Deutschland in einem Land wo man gegen das Grundgesetz verstößt, in einem Land mit desaströsen Politikern und halunken. Amen.
Anonym
Falko schrieb am 23.10.2018 um 14:45 Uhr: Aber wenn er diese Summe an den Automaten direkt verzockt hat,dann finde ich das ganze schon extrem schwammig.Der kann doch gar nicht nachweisen,das er dieses Geld auch wirklich in den Automaten versenkt hat. Online wäre das was anderes,weil hier kann man die Buchungen überall einsehen und somit auch wirklich beweisen 

So weit ich weiß kann man da nur das Geld zurück fordern welches man auch nachweisen kann.
Das heißt: Der hat so viel mit der Bankomat oder Kreditkarte abgehoben.

Gibt es ja in jeder Spielhalle diese Möglichkeit.
Knochen
Elite
Random schrieb am 23.10.2018 um 20:59 Uhr:
So weit ich weiß kann man da nur das Geld zurück fordern welches man auch nachweisen kann.
Das heißt: Der hat so viel mit der Bankomat oder Kreditkarte abgehoben.

Gibt es ja in jeder Spielhalle diese Möglichkeit.

In Österreich kann man in der Spielhalle selbst Geld abheben? 

Aktuelle Themen03.11.2024 um 13:37 Uhr

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