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Online Casinos allgemein: Sparkassen Guthabenkonto gekündigt!!! Eure Meinung!!! (Seite 7)

Thema erstellt am 05.05.2021 | Seite: 7 von 7 | Antworten: 64 | Ansichten: 11.133
Labelle
Einsteigerin

evopower140 schrieb am 06.05.2021 um 10:27 Uhr: Also ich finde Skrill ist das beste 

Wenn ich mich bei Skrill anmelde das erste Mal,man muß die €10.- Anmeldegebühr bezahlen,kann ich das dann mit einer Paysafecash mit Barcode machen?
Labelle
Einsteigerin
Update!!!

So Ihr Lieben,

ich war heute bei der Sparkasse und habe mein Geld abgeholt.
Auf meine erneute Nachfrage,was denn der Grund für die fristlose Kontokündigung sei hieß es wegen dem Geldwäschegesetz. In dem Schreiben von der Sparkasse steht:

wir sehen uns veranlaßt,die Geschäftsverbindung unter Hinweis auf Ziffer 26 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Im Banksystem war nichts von Schufa vermerkt sagte man mir.
Hoffentlich!!!

Ich ärgere mich über mich selbst,hätte ich doch gleich mit ner Paysafecash gezockt
Labelle
Einsteigerin
20. Dezember 2014
Nr. 26 (1) der AGB-Sparkassen ist unwirksam
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat das OLG Nürnberg (BKR 2014, 523) entschieden, dass die Kündigungsregelung in Nr. 26 (1) AGB-Sparkassen im Geltungsbereich von § 5 Abs.2  BAYSPKO, der einen Kontrahierungszwang für Verbraucherkonten auf Guthabenbasis enthält, unwirksam ist, weil er das ordentliche Kündigungsrecht ausschließt.
Die vom OLG Nürnberger bemängelte Vorschrift der Sparkassen lautet:



„Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden Rechnung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.  
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.”



Zur Begründung führt das OLG Nürnberg u.a. aus:



"Die Regelung in Nr. 26 (1) AGB-Spk genügt bei Anlegung dieser Maßstäbe bereits deshalb nicht den Anforderungen des § § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil sie den fehlerhaften Eindruck erweckt, die ordentliche Kündigung der Sparkasse sei nur in bestimmten Einzelfällen ausgeschlossen. Nr. 26 (1) AGB-Spk wird auch von einem sorgfältigen und aufmerksamen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 307 BGB RdNr. 23) dahin verstanden, dass die Sparkasse grds. zur Kündigung berechtigt ist."



Tatsächlich besteht jedoch ein sog. Kontrahierungszwang, von dem sich die Sparkasse nicht einfach lösen kann.



Tags: bankrecht


Labelle
Einsteigerin
§ 5
Kontrahierungspflichten

(1) Die Sparkasse nimmt von jedermann Spareinlagen und andere Einlagen entgegen.
(2) Die Sparkasse führt für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsbezirk auf Antrag Girokonten auf Guthabenbasis.
(3) Einlagen müssen nicht entgegengenommen und Girokonten müssen nicht geführt werden, wenn das der Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.

Katharina2
Stamm-User
Meine Güte: kauf ' PinCode auf MCPrepaidCard, zahle auf Skrill Konto ein, Gewinne 
gehen auf Skrill  Konto, dann mit Karte vom Skrill Konto abheben o. sonst kaufen. 
Erst laufe ich zum Laden, dann zur Bank ? Da ist man ja immer gut  unterwegs, nur um 
Ruhe zu bekommen vor Banken und dem eigentlichen Konto. Traurig.  Habe MC, da
muss ich nur, wenn ich will an Bankomat, ansonsten alles Online. 

Aktuelle Themen04.11.2024 um 18:58 Uhr

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