Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen auf unserer Webseite einige Cookies. Einige sind essentiell, während andere uns helfen, unser Portal für dich zu verbessern.

Datenschutzeinstellungen

Hier findest du eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Du kannst ganzen Kategorien zustimmen oder dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Essenziell (6)

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Statistiken (3)

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Werden die Statistik Cookies nachträglich abgewählt, bleiben diese bis zum Ablaufdatum auf dem Rechner. Sie werden jedoch weder aktualisiert, noch ausgewertet.

Online Casinos allgemein: Reportage - Online-Casinos: Geld zurück aus illegalem Glücksspiel (Seite 9)

Thema erstellt am 08.09.2018 | Seite: 9 von 25 | Antworten: 248 | Ansichten: 123.037
Anonym
sippi
Experte
Wenn ihr Alkoholiker seid, holt ihr euch dann auch das Geld von Rewe wieder, weil die euch den Alk verkauft haben?
paoudy
Besucher
Ankor schrieb am 06.12.2018 um 07:56 Uhr:

Bis zu 13 Monate, du musst alle Buchungen die zurückgebucht werden sollen einzeln auflisten. Es gibt online kostenlose Dokumente, damit kannst du es erstmal alleine versuchen. Aber ich weiß das man fast immer (keinen Fall erlebt wo es ohne ging) Hilfe vom Anwalt benötigt hat.

Daher sollte man nicht zu lange zögern, ich möchte aber auch darauf verweisen das man vorab Auszahlungen und Einzahlungen einander gegen rechnen sollte. Die Chance das es fehlschlägt besteht immer, es kam zwar nicht vor, aber manche Banken und andere Kreditunternehmen lassen es bis zur Klageschrift ankommen. Und wie Daniel bereits schrieb sollte jemand der das tut ganz klar aufhören zu spielen bzw. sich Hilfe holen. Wer zurückbucht und es wenige Zeit später wieder einwirft ist menschlich gesehen wirklich der unterste Maßstab.

Welche Zahlungsart ist damit gemeint? 
Anonym
sippi schrieb am 06.12.2018 um 11:53 Uhr: Wenn ihr Alkoholiker seid, holt ihr euch dann auch das Geld von Rewe wieder, weil die euch den Alk verkauft haben?

Wenn das Rechtsgeschäft nichtig oder anfechtbar wäre dann ja. Man braucht keine Moralkeule schwingen, die Gegenseite hat auch nicht die weiße Weste.
Anonym
sippi schrieb am 06.12.2018 um 11:53 Uhr: Wenn ihr Alkoholiker seid, holt ihr euch dann auch das Geld von Rewe wieder, weil die euch den Alk verkauft haben?

schlechter vergleich

Die Banken leiten hier Zahlungne in die Wege was sie einfach nicht dürfen da der Zahlungsempfänger verbotenes in Deutschland betreibt.
Die Banken oder zumindest die ING Diba bestreitet das nichtmal sondern wird auf die AGB`s verweisen wo man ja zustimmt keine lastschriften oder Buchungen mit der Kreditkarten zu widersprechen.
Sie stellen es auch so da als könnten Sie ja garnicht jede Überweisung oder Buchung prüfen...aber sie können es

Und zwar ganz einfach mit einer Whitelist 
Sie tragen einfach die Glücksspielbetreiber ein deren Lizenz in Deutschland Legal ist
Sprich Tipico,bwin usw
Alle anderen Zahlungen/Buchungen würden somit abgelehnt werden.

Ich hab mit der ING Diba telefoniert...die aussage war "Wir haben ja eine Rechtsabteilung und wir würden das nicht machen wenn das Verboten wäre"

Mein Argument das wenn 500.000 Kunden bei der Ing Diba an verbotenen Glücksspiel teilnehmen aber nur 500 leute erfolgreich klagen rechnet sich das immernoch für die Ing Diba

antwort vom Mitarbeiter

"wenden sie sich am besten schriftlich an uns dann wird das an die stelle weitergeleitet"


zu deinem vergleich.

Rewe verkauft LEGAL Alkohol..sie haben die Rechte dazu und kontrollieren BEIM KAUF vom Alkohol das alter...(sollten sie im normalfall) in Online Casinos könnte in der Theorie ein 11 Jähriger einzahlen und spielen und erst wenn er gewinnt und auszahlen will wird man sagen du durftest ja garnicht spielen...der richtige weg wäre bevor ich an die Ware darf in deinem fall der alk muss ich kontrolliert werden...selbst beim Kauf von guthaben karten auf Konsolen muss ich meine ausweisnummer angeben.

Um zum punkt zu kommen wenn ich Alki wäre und bemerken würde das rewe alk verkauft den sie nie hätten verkaufen dürfen würde ich auch dann klagen und würde mein geld zurückfordern
Anonym
Und was dabei am meisten aufregt sind das solche Kommentare kommen von leute die anscheinend null ahnung haben und alles einfach hinnehmen.

Die Argumente von seiten der Spieler aus sind weit stärker und besser als die der Banken.Das Urteil vom Februar diesen Jahres aus München war ein großer Schritt.
Der Spieler war einfach extrem clever denn er selbst hatte garnicht geklagt..die LBB also Sparkasse hat IHN verklagt aufgrund von 4.800 Euro die er ca zurückbuchen ließ.
Das heisst er musste weder Hohe ausgaben für die Klage zahlen oder hatte sonst ein Stress er musste Lediglich den Anwalt bezahlen das war die Kanzlei Reeckmann aus Berlin und die Lbb hat klar Verloren den die Argumente wir können Zahlungen ja garnicht alle prüfen wurde wie von mir geschrieben entkräftet damit das es eben doch gehen würde!

Die Bank konnte zudem NICHT beweisen das der Spieler wusste das es nicht Legal in deutschland ist..wie auch?Unwissenheit schützt vor strafe nicht wird einem jetzt in den Kopf kommen
aber in so einem fall wird der spieler eben getäuscht.Die Casinos werben mit Lizenzen,sicheren Zahlungsdienstleister, Werbung und so vielem mehr.

Es gab soweit mir bekannt keinen Fall der vor Gericht vom Spieler verloren wurde.Auch das Argument was ich gerne lese hier "Eu Recht ist über das Deutsche Gesetz" spielt in dem fall keine Rolle dann man klagt ja nicht gegen das Casino sondern gegen die Bank die eben Zahlungen vorgenommen hat die rechtswidrig waren und der spieler schaden genommen hat.
Und das vergessen die meisten hier

Hier das Urteil

http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html
Anonym
MCReyn schrieb am 06.12.2018 um 14:29 Uhr: Und was dabei am meisten aufregt sind das solche Kommentare kommen von leute die anscheinend null ahnung haben und alles einfach hinnehmen.

Die Argumente von seiten der Spieler aus sind weit stärker und besser als die der Banken.Das Urteil vom Februar diesen Jahres aus München war ein großer Schritt.
Der Spieler war einfach extrem clever denn er selbst hatte garnicht geklagt..die LBB also Sparkasse hat IHN verklagt aufgrund von 4.800 Euro die er ca zurückbuchen ließ.
Das heisst er musste weder Hohe ausgaben für die Klage zahlen oder hatte sonst ein Stress er musste Lediglich den Anwalt bezahlen das war die Kanzlei Reeckmann aus Berlin und die Lbb hat klar Verloren den die Argumente wir können Zahlungen ja garnicht alle prüfen wurde wie von mir geschrieben entkräftet damit das es eben doch gehen würde!

Die Bank konnte zudem NICHT beweisen das der Spieler wusste das es nicht Legal in deutschland ist..wie auch?Unwissenheit schützt vor strafe nicht wird einem jetzt in den Kopf kommen
aber in so einem fall wird der spieler eben getäuscht.Die Casinos werben mit Lizenzen,sicheren Zahlungsdienstleister, Werbung und so vielem mehr.

Es gab soweit mir bekannt keinen Fall der vor Gericht vom Spieler verloren wurde.Auch das Argument was ich gerne lese hier "Eu Recht ist über das Deutsche Gesetz" spielt in dem fall keine Rolle dann man klagt ja nicht gegen das Casino sondern gegen die Bank die eben Zahlungen vorgenommen hat die rechtswidrig waren und der spieler schaden genommen hat.
Und das vergessen die meisten hier

Hier das Urteil

http://reeckmann.blogspot.com/2018/07/kreditkarteneinsatz-casinospiele.html

Ich finde Rückbuchungen nicht schlimm, wenn der Spieler einsichtig ist. Die derzeitige Gesetzeslage ist nicht positiv für Online Casinos, dass heißt seitens der Anbieter will sich auch keiner darum kümmern indem man tatsächlich mal DE anklagt wegen Wettbewerbsbenachteiligung. Sollte mit dem EU Recht ja durchsetzbar sein.

Letztenendes führt das Rückbuchen dazu das die Problematik deutlich wird. Spieler wollen ihren Gewinn nicht pfänden lassen, aber auch bei Verlust die Kosten nicht tragen. Das ist schon oben angekommen, daher wird daran gearbeitet eine Lösung zu finden. Zusätzlich passen immer mehr Banken und Dienstleister auf, bei hohen Zahlungen wird lieber mal zurückgebucht oder man autorisiert gar keine Zahlungen mehr an diese Anbieter.

Allerdings sollte man sich als Spieler der rückgebucht hat wirklich bewusst werden das man dieses Problem selbst geschaffen hat. Man kommt hier wegen sonderbaren Regelungen und Marktentwicklungen nochmal knapp aus einer möglichen Misslage. Wir sind nicht unmündig oder unwissend, wir nutzen das bewusst aus.

Daher soll man das nicht als Selbstverständlichkeit ansehen, aber rational gesehen würde ich persönlich die Rückbuchung einer Privatinsolvenz immer vorziehen. Denn aus Fehlern soll man lernen und nicht das Leben verkrüppeln.
Anonym
Bin gespannt was bei deiner Klage rumkommt. Was hast du mit deinem Geld dann vor?
Ichbins2018
Stamm-User
Spieler/innen sind nicht einsichtig @Ankor und wenn, dann frühstens wenn sie am Boden liegen und da zwischen ist halt nichts, außer zocken.
Bis es allerdings soweit ist gilt überwiegend das Motto: die Hoffnung stirbst zuletzt.
Spielen ist in diesen/deinem Zusammenhang auch kein "Fehler" wie du schreibst  -schön wäre es, vielfach entwickelt sich aus einem anfänglichen Spielspaß einen Sucht 
-und somit ist es eine verdammte Krankheit, eine mit einer sehr rasant ansteigender Zahl betroffener.

Und was das Re-Buchen betrifft, mir persönlich ist das eh ein dorn im Auge (Unwissende bezüglich der Gesetzeslage mal außen vor), 
aber auch Chargeback wird keine Sucht heilen können, dass zum einen und zum anderen...
Hier im Forum ist Chargeback auch kein Geheimnis, viele wissen von der s.g. Grauzone, aber solange das Spiel halt läuft, interessiert es niemanden.
Aber wehe wenn sie unten angekommen sind, dann geht das Gejammer erst richtig los...
Ehemals Pro Casino....willst du uns das spielen verderben usw. (solche PN bekomme ich) -aber plötzlich weißt du nicht nicht mehr wie viele Zementkübel du anschleppen musst, um deren Tränen aufzufangen.

Gamble Joe mal außen vor...die Jungs machen wirklich sehr gute arbeit.
Besonders gefällt mir deren Text den hier wohl die wenigstens interessiert. 
                                             I
                                             I
                                             I
                                            V
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Anonym
Ichbins2018 schrieb am 07.12.2018 um 15:23 Uhr:

Gamble Joe mal außen vor...die Jungs machen wirklich sehr gute arbeit.
Besonders gefällt mir deren Text den hier wohl die wenigstens interessiert. 
                                             I
                                             I
                                             I
                                            V
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.


da dürften wohl 95% aller besucher von gambeljoe eigentlich nicht hier sein?oder warum legst du so einen großen wert auf den disclaimer?

Aktuelle Themen23.12.2024 um 04:38 Uhr

Community Foren-Moderatoren

Mitglieder, die das GJ-Team bei der Moderation des Forums unterstützen.
Profilbild von AndreAndre
Profilbild von gamble1gamble1
Profilbild von Langhans_innenLanghans_innen
Profilbild von SaphiraSaphira

Mitarbeiter von Beratungsstellen

Profilbild von Dilara_StreetworkDilara_StreetworkProfilbild von streetworksusistreetworksusi
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher, an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spiele verantwortungsvoll.
GambleJoe ist eine in der EUIPO eingetragene Marke der GJ International Ltd.

© 2012-2024 GambleJoe.com

Du hast dein Passwort vergessen?

Erstelle hier ein neues Passwort

  • 1. Fülle die 3 Felder sorgfältig aus und klicke auf den grünen Button
  • 2. Schaue in deinem E-Mail Postfach nach einer Nachricht von GambleJoe
  • 3. Klicke in der E-Mail den Bestätigungslink an und dein neues Passwort ist dann sofort aktiv