unicorn schrieb am 30.09.2020 um 23:08 Uhr:
Er meint wohl die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinn eingezogen wird, liegt bei 80%. Also ist die Hoffnung, dass er den Gewinn noch erhält eher gering
Achso ok aber wenn die den Gewinn einziehen sollten komplett,dann müsste er ja diese beiden Anwälte und die Gerichtskosten sogar noch komplett selber tragen was ja dann nicht mit dem eingezogenen Gewinn verrechnet werden würde ? Das wär ja dann der absolute Alptraum. Erst geht eine halbe Million also dieser Gewinn flöten an den Staat und dann kommen weitere Kosten dazu die aus eigener Tasche zusätzlich bezahlt werden müssen. So würde ein Jackpotgewinn im Online Casino,das Leben aber richtig vermiesen
Falko schrieb am 30.09.2020 um 23:31 Uhr:
Achso ok aber wenn die den Gewinn einziehen sollten komplett,dann müsste er ja diese beiden Anwälte und die Gerichtskosten sogar noch komplett selber tragen was ja dann nicht mit dem eingezogenen Gewinn verrechnet werden würde ? Das wär ja dann der absolute Alptraum. Erst geht eine halbe Million also dieser Gewinn flöten an den Staat und dann kommen weitere Kosten dazu die aus eigener Tasche zusätzlich bezahlt werden müssen. So würde ein Jackpotgewinn im Online Casino,das Leben aber richtig vermiesen
Und genau so wird es sein.
Aber hey wir schaffen das !
Willkommen in Deutschland
degro schrieb am 30.09.2020 um 22:38 Uhr:
Auf der Startseite von ISA-Guide ist Werbung von Löwenplay, Novomatic und Spielemessen in Malta,
sowie die Höhe verschiedener Jackpots.
Meinst Du wirklich, dies ist eine unabhängige Seite, die die rechtliche Seite richtig
beleuchtet?
Die Fachanwälte haben dich doch eigentlich gegenteilig beraten, oder?
Das mit der Werbung verstehe ich auch nicht.
Keine Seite kann dich beleuchten, aber das was im Internet steht reicht aus, damit man das Online spielen lieber sein lässt.
Wenn jemand nur kleine Beträge ein und auszahlt passiert warscheinlich nichts.
Aber wie gesagt wenn jemand groß gewinnt, dann würde es auch auffallen kleinere Beträge in Stückelungen auszuzahlen.
Ich weiß es doch auch nicht jede Bank ist anders, jeder Mensch ist anders, bei dem einen klappt es bei dem anderen eben nicht es kommt drauf an was weiß ich. Ist doch sowieso alles verarsche die können mir erzählen was sie wollen. Gesetz hin oder her.
Es wird sich sowieso alles zurecht gedreht und gewendet wenn der Staat daran verdienen kann.
Ich habe von diesem ganzen Thema auf jeden Fall die Schnauze voll.
Sowas gibt es auch nur in Deutschland nirgendwo sonst .
Was soll dich denn ein Fachanwalt groß beraten?
Er sagte nur wie die Chancen stehen und die sind schlecht.
Der Fachanwalt wurde einfach zu spät mit dem Fall vertraut gemacht.
Ist Irgendjemand hier in der Lage, mir dieses Kauderwelsch zu übersetzen?
Bundesgerichtshof
Urteil v. 27.02.2020 - Az.: 3 StR 327/19 Leitsatz 1. Handelt der Täter ohne behördliche Erlaubnis, so kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB nicht darauf an, ob sein Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig ist. 2. Beeinträchtigt eine Versagung der Erlaubnis den Täter in seinem Recht auf Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG, so entfällt die Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB gleichwohl jedenfalls dann nicht, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt selbst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. 3. Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.
Hier werden die Punkte anhand eines anderen Falls erklärt. - https://kripoz.de/Schlagwort/%C2%A7-284-abs-1-stgb/ - Entscheidend ist das eine behördliche Erlaubnis zum Glücksspiel vorliegen muss und wenn die nicht vorhanden ist,dann hat man eine Strafbarkeit begangen. Die Staatsanwalt beruft sich nun wohl darauf den Gewinn zu konfizieren,weil hier in Deutschland keine behördliche Erlaubnis zum Glücksspiel Online Casino vorliegt. So verstehe ich diese 3 Punkte zusammengefasst in dem Artikel. Interessant ist auch noch das dort steht. - Auch die nachträglich erteilte Genehmigung stelle keinen Strafaufhebungsgrund dar.
Der Staatsanwalt hat sich die Argumente des Anwalts angeschaut und kann sie gut nachvollziehen.
Dennoch will er, dass das Gericht diesen Fall entscheidet und nicht er.
Leider war dies nicht möglich, die Sache außergerichtlich zu beenden.
Also Straftbefehl mit Antrag auf Einziehung.
Die Kanzlei wird den Fall weiterhin vertreten und sieht die Chancen nach wie vor bei 50/50.
Was das für ein "Mindf**k" für uns sein wird bis zum Gerichtstermin kann sich bestimmt jeder vorstellen.
Wie lange wird es Dauern? Mehrere Monate? Vielleicht ein Jahr? Das sind solche Gedanken die einen Plagen. Mal abgesehen vom schlimmsten Fall, dass die Kohle tatsächlich eingezogen wird.
*** schrieb am 10.11.2020 um 01:04 Uhr: Zitat gelöscht Die Sperrung des Benutzers erfolgt nicht aufgrund von Kritik: Er hat direkt 1 Minute vor diesem Benutzerkonto, einen Benutzer namens Radiaotor angelegt. Damit begeht er beabsichtigt einen Regelverstoß, welcher zur Bannung führt. Damit geht er sicher, dass es nach Außen hin gut aussieht. Dazu kommt, dass er schon etliche Benutzerkonten auf dieser Plattform hatte. Auch diese wurden nicht wegen "Kritik" gebannt und das weiß er auch.
Sehr gut geschrieben.
Und so sehe ich es auch.
Man muss die Leute wirklich mal aufklären.
Ich werde nochmal rein schreiben wie es ausgegangen ist.
Strafverfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Die Pfändung wurde aufgehoben und das Geld ist frei.
Die Kanzlei Hambach hat super Arbeit geleistet.
rechtliche Probleme bei größeren Gewinnen
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Achso ok aber wenn die den Gewinn einziehen sollten komplett,dann müsste er ja diese beiden Anwälte und die Gerichtskosten sogar noch komplett selber tragen was ja dann nicht mit dem eingezogenen Gewinn verrechnet werden würde ? Das wär ja dann der absolute Alptraum. Erst geht eine halbe Million also dieser Gewinn flöten an den Staat und dann kommen weitere Kosten dazu die aus eigener Tasche zusätzlich bezahlt werden müssen. So würde ein Jackpotgewinn im Online Casino,das Leben aber richtig vermiesen
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Und genau so wird es sein.
Aber hey wir schaffen das !
Willkommen in Deutschland
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Das mit der Werbung verstehe ich auch nicht.
Keine Seite kann dich beleuchten, aber das was im Internet steht reicht aus, damit man das Online spielen lieber sein lässt.
Wenn jemand nur kleine Beträge ein und auszahlt passiert warscheinlich nichts.
Aber wie gesagt wenn jemand groß gewinnt, dann würde es auch auffallen kleinere Beträge in Stückelungen auszuzahlen.
Ich weiß es doch auch nicht jede Bank ist anders, jeder Mensch ist anders, bei dem einen klappt es bei dem anderen eben nicht es kommt drauf an was weiß ich. Ist doch sowieso alles verarsche die können mir erzählen was sie wollen. Gesetz hin oder her.
Es wird sich sowieso alles zurecht gedreht und gewendet wenn der Staat daran verdienen kann.
Ich habe von diesem ganzen Thema auf jeden Fall die Schnauze voll.
Sowas gibt es auch nur in Deutschland nirgendwo sonst .
Was soll dich denn ein Fachanwalt groß beraten?
Er sagte nur wie die Chancen stehen und die sind schlecht.
Der Fachanwalt wurde einfach zu spät mit dem Fall vertraut gemacht.
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Bundesgerichtshof
Urteil v. 27.02.2020 - Az.: 3 StR 327/19
Leitsatz
1. Handelt der Täter ohne behördliche Erlaubnis, so kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB nicht darauf an, ob sein Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig ist.
2. Beeinträchtigt eine Versagung der Erlaubnis den Täter in seinem Recht auf Freiheit der Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG, so entfällt die Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB gleichwohl jedenfalls dann nicht, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt selbst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
3. Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.
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Dieser Beitrag gefällt: pawel_008, s00pernanny, Tobsen
Ja genau „Gesetze“
Darum spielt in diesem Forum auch fast jeder weil online zocken ja so erlaubt ist.
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Der Staatsanwalt hat sich die Argumente des Anwalts angeschaut und kann sie gut nachvollziehen.
Dennoch will er, dass das Gericht diesen Fall entscheidet und nicht er.
Leider war dies nicht möglich, die Sache außergerichtlich zu beenden.
Also Straftbefehl mit Antrag auf Einziehung.
Die Kanzlei wird den Fall weiterhin vertreten und sieht die Chancen nach wie vor bei 50/50.
Was das für ein "Mindf**k" für uns sein wird bis zum Gerichtstermin kann sich bestimmt jeder vorstellen.
Wie lange wird es Dauern? Mehrere Monate? Vielleicht ein Jahr? Das sind solche Gedanken die einen Plagen. Mal abgesehen vom schlimmsten Fall, dass die Kohle tatsächlich eingezogen wird.
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Sehr gut geschrieben.
Und so sehe ich es auch.
Man muss die Leute wirklich mal aufklären.
Ich werde nochmal rein schreiben wie es ausgegangen ist.
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Dieser Beitrag gefällt: Chrizzi, Jesss711
Strafverfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Die Pfändung wurde aufgehoben und das Geld ist frei.
Die Kanzlei Hambach hat super Arbeit geleistet.