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Online Casinos allgemein: rechtliche Probleme bei größeren Gewinnen (Seite 14)

Thema erstellt am 12.06.2018 | Seite: 14 von 19 | Antworten: 188 | Ansichten: 62.618
Chrizzi
Erfahrenes
Sindragosa schrieb am 28.09.2020 um 20:58 Uhr:
Danke dir Chrizzi.

Ich finde es auch sehr interessant, was andere für Erfahrungen gemacht haben und ich bin sowieso ein Nachtmensch  .

Ich habe Alex Privat geschrieben und ihm rat gegeben, was er daraus macht weiß ich nicht da er kaum Rückmeldung gibt. Ich will ihm aber helfen so gut es geht. 

Entschuldigung ich korrigiere: nicht Alex sondern Andy!

Entschuldige mich ebenfalls Hab dich doch auf die falsche Fährte gebracht mit Alex. Meinte auch Andy.

Man hat schnell gemerkt wie sehr du dahinter her warst Lösungen zu suchen um dich und deine Mutter da rauszuboxen. Auch wenn du es ihr nicht antun würdest. Sag ihr Sie soll mal hier vorbeischauen. 
Dann vergeht ihr vielleicht die Lust am spielen.

Alles Gute
Sindragosa
Einsteiger
Chrizzi schrieb am 28.09.2020 um 22:09 Uhr:
Entschuldige mich ebenfalls Hab dich doch auf die falsche Fährte gebracht mit Alex. Meinte auch Andy.

Man hat schnell gemerkt wie sehr du dahinter her warst Lösungen zu suchen um dich und deine Mutter da rauszuboxen. Auch wenn du es ihr nicht antun würdest. Sag ihr Sie soll mal hier vorbeischauen. 
Dann vergeht ihr vielleicht die Lust am spielen.

Alles Gute

Haha alles gut.
Ich wüsste jetzt nicht, dass sie Lust am spielen hat. 
Sie hat es eher als unerträglich und sehr nervenraubend beschrieben...
Sie hat nie um Geld gespielt weil es ihr sonst auch immer gut ging. 
Und sie weiß, dass ich Glückspiele im allgemeinen hasse. 
Alleine schon aus dem Bekanntenkries wenn ich sehe, was es anrichten kann.









M****8
Mich hat mich mal mein Bank nach knapp 8000 Euro Gewinn mal Nebenbei gefragt ( also nicht extra angerufen oder so ich war bei der Bank musste meine Unterlagen wegen der R+V Versicherungen abgeben dort ist mein Berater auf mich gestossen bei ner kurzen Smalltalk hat er danach gefragt) woher denn das Geld käme habe daraufhin gesagt Sportwetten. Er hat mich dann Gratuliert.

Jedoch Glücklicherweise kam das vom Tipico ( Cash mit Casinobereich gemacht ).
Wie es aussehen würde bei ner 20 k win des weiss ich ned.

Aber ganz ehrlich schlimmstenfalls kündigen mich die Penner geld dürfen die nicht einziehen, früher oder später hol ich es mir so oder so.

Wie der alte gute Gollum mal sagte es ist meins meins!!!!
Sindragosa
Einsteiger
Lafamilia89 schrieb am 18.09.2020 um 05:23 Uhr: Mahlzeit zusammen....


Das ganze macht mir gerade ein wenig Angst. Vor 6-7 Wochen hatte ich auch einen Zahlungseingang von knapp ner 1/4 million🙏🙏🙏 mein Konto ist kurz danach auch eingefroren worden...


Pfändung Staatsanwaltschaft Essen. 

War Anfang der Woche beim Anwalt da trotz täglichen Telefonaten mit denen nichts bei rum kam... 

Mal schauen was draus wird 🙏🙏🙏

Gibt es bei dir schon etwas neues?

Wäre super wenn du ein Update machen könntest.

Liebe Grüße
Sindragosa
Einsteiger
Kleines Update

Der Anwalt hat mit dem Staatsanwalt gesprochen.
Es wird sehr wahrscheinlich eine Gerichtsverhandlung geben und der Gewinn wird zu 80% eingezogen.

Der Fehler liegt darin, dass wir beide bei der Polizei ausgesagt haben. 

Die Sache mit dem Malermeister damals ist nur deshalb gut gegangen, weil er keine Aussage bzw. Keinerlei Angaben gemacht hat.

Dadurch konnte die StA nicht beweisen, wo er sich aufhielt als er spielte. 
DARUM greift das deutsche Strafrecht nicht ein. 

Ein Tipp für alle falls ihr einen großen Gewinn macht: 
Macht gegenüber der Bank und der Polizei keinerlei Angaben und schaltet einen Fachanwalt ein. 
Dann gehört der Gewinn zu 90% euch. 
Sindragosa
Einsteiger
Wer Zeit hat der kann das gerne mal durchlesen, es ist aber echt Viel.

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/204401.html#:~:text=4%20StGB%20macht%20sich%20strafbar,Gl%C3%BCcksspiel%20nach%20%C2%A7%20284%20Abs.&text=4%20Gl%C3%BCStV%20folgt%2C%20dass%20das,weiterhin%20unter%20einem%20Totalverbot%20stehen.

Da wird glaube ich den meisten "aus der Seele" gesprochen.

Unter anderem steht sowas drin (im Fazit ganz unten).
Es soll nur zur Info dienen, wer mal Zeit und Lust hat kann sich das mal ansehen.

 Zur Rechtfertigung des staatlichen Glücksspielmonopols werden der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen genannt.[sup]49[/sup] Dies steht aber aus den oben genannten Gründen faktisch nicht im Vordergrund, sondern die Sicherung der Gewinne der staatlichen Lotterien, weshalb die §§ 284 ff. StGB auch aus diesem Grund illegitim sind. Das staatliche Glücksspielmonopol erweist sich daher als scheinheilig, da es von fiskalischen Interessen geleitet zu sein scheint, aber vorgetäuscht wird, die §§ 284 ff. StGB nur zum Wohle der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Dass mit § 4 Abs. 4 GlüStV per se geltende Verbot für Internet-Casinos beruht darauf, dass dem Internet eine Anonymität, eine fehlende soziale Kontrolle sowie die ständige Verfügbarkeit des Glücksspielangebots nachgesagt werden und das Internet-Glücksspiel als besonders gefährlich bezeichnet wird

Bedacht werden muss auch, dass sämtliche der genannten Gefahren des Internets auch im Finanzsektor bestehen. Auch dort kann der Bürger in Internet-Börsen anonym und rund um die Uhr auf steigende oder fallende Kurse setzen und sein Vermögen bis auf den letzten Euro verspielen. Bedenkt man, dass das Internet eine absolute Nachvollziehbarkeit der Geldströme bietet, während in lokalen Wettbüros und Casinos Gelder aus illegalen Aktivitäten problemlos gewaschen werden können, so spricht sogar mehr dafür, dass das Glücksspiel im Internet dem terrestrischen Glücksspiel vorzuziehen ist. Dies alles offenbart, dass auch das Totalverbot des Internetglücksspiels auf wackligen Beinen steht und bei näherer Betrachtung so nicht aufrechterhalten werden kann. Alles in allem kann das mit den §§ 284–287 StGB verbotene Verhalten nicht als strafwürdig bezeichnet werden. Diese Strafgesetze sind aus den genannten Gründen konsequenterweise zu entkriminalisieren. Der Gesetzgeber ist angehalten, dieser Pflicht nachzukommen und überall dort, wo unnötige Strafgesetze und Freiheitseinschränkungen bestehen, nachzubessern.

d****o
Sindragosa schrieb am 30.09.2020 um 20:33 Uhr: Wer Zeit hat der kann das gerne mal durchlesen, es ist aber echt Viel.

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/204401.html#:~:text=4%20StGB%20macht%20sich%20strafbar,Gl%C3%BCcksspiel%20nach%20%C2%A7%20284%20Abs.&text=4%20Gl%C3%BCStV%20folgt%2C%20dass%20das,weiterhin%20unter%20einem%20Totalverbot%20stehen.

Da wird glaube ich den meisten "aus der Seele" gesprochen.

Unter anderem steht sowas drin (im Fazit ganz unten).
Es soll nur zur Info dienen, wer mal Zeit und Lust hat kann sich das mal ansehen.

 Zur Rechtfertigung des staatlichen Glücksspielmonopols werden der Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung, die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen und die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen genannt.[sup]49[/sup] Dies steht aber aus den oben genannten Gründen faktisch nicht im Vordergrund, sondern die Sicherung der Gewinne der staatlichen Lotterien, weshalb die §§ 284 ff. StGB auch aus diesem Grund illegitim sind. Das staatliche Glücksspielmonopol erweist sich daher als scheinheilig, da es von fiskalischen Interessen geleitet zu sein scheint, aber vorgetäuscht wird, die §§ 284 ff. StGB nur zum Wohle der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Dass mit § 4 Abs. 4 GlüStV per se geltende Verbot für Internet-Casinos beruht darauf, dass dem Internet eine Anonymität, eine fehlende soziale Kontrolle sowie die ständige Verfügbarkeit des Glücksspielangebots nachgesagt werden und das Internet-Glücksspiel als besonders gefährlich bezeichnet wird

Bedacht werden muss auch, dass sämtliche der genannten Gefahren des Internets auch im Finanzsektor bestehen. Auch dort kann der Bürger in Internet-Börsen anonym und rund um die Uhr auf steigende oder fallende Kurse setzen und sein Vermögen bis auf den letzten Euro verspielen. Bedenkt man, dass das Internet eine absolute Nachvollziehbarkeit der Geldströme bietet, während in lokalen Wettbüros und Casinos Gelder aus illegalen Aktivitäten problemlos gewaschen werden können, so spricht sogar mehr dafür, dass das Glücksspiel im Internet dem terrestrischen Glücksspiel vorzuziehen ist. Dies alles offenbart, dass auch das Totalverbot des Internetglücksspiels auf wackligen Beinen steht und bei näherer Betrachtung so nicht aufrechterhalten werden kann. Alles in allem kann das mit den §§ 284–287 StGB verbotene Verhalten nicht als strafwürdig bezeichnet werden. Diese Strafgesetze sind aus den genannten Gründen konsequenterweise zu entkriminalisieren. Der Gesetzgeber ist angehalten, dieser Pflicht nachzukommen und überall dort, wo unnötige Strafgesetze und Freiheitseinschränkungen bestehen, nachzubessern.


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sowie die Höhe verschiedener Jackpots.

Meinst Du wirklich, dies ist eine unabhängige Seite, die die rechtliche Seite richtig
beleuchtet?

Die Fachanwälte haben dich doch eigentlich gegenteilig beraten, oder?
Falko
Ikone
Sindragosa schrieb am 30.09.2020 um 16:43 Uhr: Kleines Update

Der Anwalt hat mit dem Staatsanwalt gesprochen.
Es wird sehr wahrscheinlich eine Gerichtsverhandlung geben und der Gewinn wird zu 80% eingezogen.

Der Fehler liegt darin, dass wir beide bei der Polizei ausgesagt haben. 

Die Sache mit dem Malermeister damals ist nur deshalb gut gegangen, weil er keine Aussage bzw. Keinerlei Angaben gemacht hat.

Dadurch konnte die StA nicht beweisen, wo er sich aufhielt als er spielte. 
DARUM greift das deutsche Strafrecht nicht ein. 

Ein Tipp für alle falls ihr einen großen Gewinn macht: 
Macht gegenüber der Bank und der Polizei keinerlei Angaben und schaltet einen Fachanwalt ein. 
Dann gehört der Gewinn zu 90% euch. 

Warum wird der Gewinn dann nur zu 80% eingezogen und nicht zu 100% ? Das verstehe ich dann noch nicht so richtig.
u****n
Falko schrieb am 30.09.2020 um 22:49 Uhr:
Warum wird der Gewinn dann nur zu 80% eingezogen und nicht zu 100% ? Das verstehe ich dann noch nicht so richtig.

Er meint wohl die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinn eingezogen wird, liegt bei 80%. Also ist die Hoffnung, dass er den Gewinn noch erhält eher gering 
Sindragosa
Einsteiger
unicorn schrieb am 30.09.2020 um 23:08 Uhr:
Er meint wohl die Wahrscheinlichkeit, dass der Gewinn eingezogen wird, liegt bei 80%. Also ist die Hoffnung, dass er den Gewinn noch erhält eher gering 

Der Anwalt sagt 50/50 Chance.

Nach dem was ich gehört habe und da ich weiß wie die Staatsgewalt drauf ist denke ich 80/20.

Aktuelle Themen22.11.2024 um 19:03 Uhr

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