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Online Casinos allgemein: rechtliche Probleme bei größeren Gewinnen (Seite 11)

Thema erstellt am 12.06.2018 | Seite: 11 von 19 | Antworten: 188 | Ansichten: 63.420
Anonym

unicorn schrieb am 21.09.2020 um 17:44 Uhr: Aber zum Glück wissen das die meisten schon und ignorieren dich bewusst

Verdammt richtig!
Jenges
Amateur

Sindragosa schrieb am 21.09.2020 um 14:16 Uhr:
Danke dir sehr für deine Worte. 

Der Anwalt den wir haben ist spezialisiert auf :
Deutsches und Schweizerisches Recht, insbesondere Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbs- und Urheberrecht, Handelsrecht, Speditionsrecht, Inkasso, Mietrecht, Steuerrecht, Medienrecht.

Ich weiß außerdem nicht ob ein Anwalt eines anderen Bundeslandes helfen kann/darf. 
Außerdem möchte ich nicht den Anwalt wechseln das wäre zu umständlich. Der neu beauftragte Anwalt müsste sich dann auch wieder einarbeiten und das dauert wieder. 

Außerdem haben wir überhaupt kein Geld zur Verfügung wegen dieser Sache. 

Wenn der Gewinn rechtens ist dann muss auch dieser Anwalt den Fall hinbekommen. Ich hoffe es sehr. 

Warum kann man gegen diese Staatsanwaltschaft nicht vor gehen? 

Wenn man letztendlich doch seinen Gewinn behalten darf, dann müsste man doch auf Schadenersatz klagen oder nicht ? 

Der eine würde sagen nein ich habe meinen Gewinn bekommen ich mache nichts mehr, ein anderer würde auf deutsch sagen okay, ihr habt mich gef**kt jetzt fi**e ich euch. 

Ich kenne mich mit so einem juristischen und rechtlichen Kram doch kaum aus. 

Ich habe auch keine Ahnung in wie fern die Banken ihre Finger im Spiel haben. Mir wird erzählt dass sie sich für uns einsetzen und alles so schnell wie möglich hinkriegen sollen. 
Aber ich selber glaube es nicht, die erzählen einem doch nur was man hören will, das sind alles Heuchler für mich.

„Es tut mir sehr leid für euch, ich und die Staatsanwaltschaft haben alles versucht damit sie ihren Gewinn behalten dürfen, aber es gibt leider keine Möglichkeit und der Gewinn muss beschlagnahmt werden“. 

Musste meine Mutter sich anhören von der Polizei. 

Alles Heuchler. 
Niemand gönnt dir etwas.
Es gibt keine Freunde in diesem Leben, außer du selbst. 


Drücke dir die Daumen mein Lieber Euer Anwalt wird das schon richten. Berichte hier am besten
Sindragosa
Einsteiger
Illegal sind Online Casinos außerhalb Schleswig-Holsteins nach deutschem Recht. Nach europäischer Auffassung aber können deutsche Behörden einem EU-Anbieter das Durchführen von Glücksspiel auch mit deutschen Spielern aktuell nicht verbieten.

Grund dafür ist die sogenannte Dienstleistungsfreizügigkeit. Wenn ein Online Casino also über die EU-Lizenz aus Malta verfügt, dann sind sie in Deutschland legal, denn EU-Recht steht über dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Und die Polizei wollte mir weiß machen, dass Deutsche Gesetz würde über dem EU-Recht stehen. 

Mal sehen was der Anwalt daraus macht. Man kann eben nur abwarten. Ärgerlich ist es trotzdem keine Frage.

Quelle: 

-- Link zur Konkurrenz wurde entfernt --


Sindragosa
Einsteiger
Gleichzeitig lese ich das hier :

Warum sich Online-Casinos in Deutschland nicht auf Dienstleistungsfreiheit berufen können

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland verboten (vgl. § 4 Abs. 4 GlüStV). Dennoch findet sich im Internet eine enorme Vielzahl von Online-Casinoangeboten, die aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus erreichbar sind und sich gezielt an die deutschen Verbraucher richten (Internetseite auf deutscher Sprache, Domainendung „.de“ usw.).
Die Anbieter geben an, lizenziert bzw. legal zu sein. Dabei verfügen diese Online-Casinos in der Regel über eine Lizenz zum Betrieb eines Online-Casinos aus den Mitgliedstaaten Malta oder Gibraltar. Aufgrund der in der Europäischen Union geltenden Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV) meinen die Betreiber, ihr Online-Casino auch in Deutschland anbieten zu können bzw. das in Deutschland geltende Glücksspielrecht verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit
Dieser Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht, unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, eine klare Absage erteilt.
Die Leitsätze der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lauten wie folgt:
„1. Das Verbot, Poker- und Casino spiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, ist mit Unions- und Verfassungsrecht weiterhin vereinbar.
2. Es ist mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, dem Anbieter von Online-Sportwetten im glücksspielrechtlichen Untersagungsverfahren das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis entgegenzuhalten.“ (BVerwG Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18.16, Hervorhebung durch Kanzlei)
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nimmt Bezug auf eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die die Online-Casinoanbieter immer wieder für sich ins Feld führen wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil jedoch klargestellt, dass der Schutz wichtiger Allgemeinwohlinteressen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV vorgeht.
„b) Das Internetverbot des § 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012 kann der Klägerin entgegengehalten werden. Es steht mit Verfassungs- und Unionsrecht im Einklang. Wie der Senat (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1), das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338) und der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteile vom 8. September 2009 - C-42/07 [ECLI:EU:C:2009:519], Liga Portuguesa -, vom 8. September 2010 - C-316/07 [ECLI:EU:C:2010:504], Markus Stoß - und - C-46/08 [ECLI:EU:C:2010:505], Carmen Media - und vom 30. Juni 2011 - C-212/08 [ECLI:EU:C:2011:437], Zeturf) zum damaligen § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 bereits entschieden haben, ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar. Dass nunmehr nach § 4 Abs. 5 des geänderten Glücksspielstaatsvertrages der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sport- bzw. Pferdewetten (vgl. § 27 Abs. 2 GlüStV 2012) im Internet erlaubt werden können, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.“ (BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 8 C 14.16, Hervorhebung durch Kanzlei)
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit unmissverständlich klargestellt, dass es den Online-Casinoanbietern verboten ist, ihre Online-Casinos auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland anzubieten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Casinoanbieter eine Lizenz für einen anderen Mitgliedstaat der EU besitzen und ihr Online-Casino dort legal anbieten dürfen.


Quelle : 
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/warum-sich-online-casinos-in-deutschland-nicht-auf-dienstleistungsfreiheit-berufen-koennen.html
Sindragosa
Einsteiger
Es macht einen einfach Wahnsinnig!

Überall steht verwirrendes Zeug. Egal wo man schaut, wen man fragt oder was man liest, niemand kann einem klare Antworten geben.
Nirgendwo kann man sich genaue Informationen holen.

Wie ich oben bereits beschrieben habe findet man etwas dass dafür spricht und auf der anderen Seite etwas, das dagegen spricht.
Wie viel glauben kann man noch an das was im Internet steht schenken? 

Warum bekommen manche ihr vom Staat eingefrorenen Gewinn doch zurück wenn es angeblich wirklich untersagt ist?

Vom Anwalt habe ich bis jetzt auch keine genauen Angaben erhalten da die Akteneinsicht noch fehlt.

Ich werde langsam wahnsinnig. Das kann alles nicht wahr sein  .
u****n
es gibt keine einheitliche Regelung, der letzte Stand aus 2017 ist aber, dass Online Casinos tatsächlich illegal sind. Doch bisher wurde das Verbot nicht durchgesetzt, sprich die OC konnten weiter fortfahren wie bisher, da sie sich bis heute auf die Dienstleistungsfreiheit der EU berufen. Theoretisch hat der Staat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2017 aber das Recht, jederzeit alles dicht zu machen. Da bis heute eine Vollstreckung ausbleibt, wiegt sich ein Spieler jedoch leider in falscher Sicherheit. Mir kommt es so vor, als ob die Vollstreckung und die Einziehung des Gewinns wohl nur bei Spielern vollzogen wird, bei denen es sich für den Staat auch lohnt, die anderen werden durchgewinkt. Diese Vorgehensweise ist das allerletzte Ich hoffe, dass dein Anwalt alle Argumente anführen kann, um die Staatsanwaltschaft zu überzeugen.
Sindragosa
Einsteiger
unicorn schrieb am 23.09.2020 um 18:47 Uhr:  Mir kommt es so vor, als ob die Vollstreckung und die Einziehung des Gewinns wohl nur bei Spielern vollzogen wird, bei denen es sich für den Staat auch lohnt, die anderen werden durchgewinkt. Diese Vorgehensweise ist das allerletzte Ich hoffe, dass dein Anwalt alle Argumente anführen kann, um die Staatsanwaltschaft zu überzeugen.

Ja, genau das denke ich auch! 
Das Allerletzte ist kein Ausdruck dafür.
In meinen Augen ist das hochgradige Kriminalität seitens des Staates! 
Man muss sich doch irgendwie dagegen wehren dürfen/können. 

Ich habe Außerdem das hier noch gefunden :

Laut Aussage der Klägerin habe die Beklagte unerlaubtes Online-Glücksspiel auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland veranstaltet. Nach Auffassung der Beklagten hingegen verstoße das deutsche Glücksspielrecht (Glücksspielstaatsvertrag) gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU und folglich auch gegen höherrangiges europäisches Recht. Des Weiteren bedürfe sie keiner gesonderten deutschen Lizenz, da eine Lizenz für das Staatsgebiet Gibraltars ausreichen würde.

Dieser Rechtsauffassung wurde vom Landgericht Koblenz nun eine deutliche Absage erteilt. Das Gericht war der Ansicht, dass das Angebot der Beklagten ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des deutschen Glücksspielrechts darstelle. Damit folgte es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Oktober 2017 (vgl. BVerwG Urt. v. 26.10.2017 – Az.: 8 c 14.16 – u. – 8 C 18.16 -).




Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten bereits entschieden, dass das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten bzw. zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV), mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit, dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie dem Unionsrecht vereinbar ist.


Ich habe diesen Teil mit Absicht Fett markiert und unterstrichen, weil ich wissen möchte was das heißt. Mit diesem geschwollenen Deutsch kann ich nichts anfangen. 

Eine Frage am Rande, bekommst du eine Benachrichtigung wenn jemand hier etwas kommentiert/postet? Weil ich bekomme nichts.
Ich aktualisiere die Seite jedes mal um zu sehen ob jemand etwas geschrieben hat.
u****n
Sindragosa schrieb am 23.09.2020 um 18:57 Uhr:


Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten bereits entschieden, dass das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten bzw. zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV), mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit, dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie dem Unionsrecht vereinbar ist.



Anders ausgedrückt bedeutet das: Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten bereits entschieden, dass das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten bzw. zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV), nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das Unionsrecht (Europarecht) verstößt. Das Verbot ist also zulässig!

Eine Benachrichtigung bekomme ich nicht, sehe auch nur ein oranges "Update"
Sindragosa
Einsteiger
unicorn schrieb am 23.09.2020 um 19:07 Uhr:
Anders ausgedrückt bedeutet das: Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten bereits entschieden, dass das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten bzw. zu vermitteln (§ 4 Abs. 4 GlüStV), nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das Unionsrecht (Europarecht) verstößt. Das Verbot ist also zulässig!


Okay und das bedeutet dann was ? 

Dass es verboten ist aus EU Ländern Online Casinos nach Deutschland zu vermitteln oder dass Online Casinos nach Deutschland vermittelt werden dürfen ? 
Sorry ich bin da etwas schwer vom Begriff.
u****n
Sindragosa schrieb am 23.09.2020 um 19:31 Uhr:
Okay und das bedeutet dann was ? 

Dass es verboten ist aus EU Ländern Online Casinos nach Deutschland zu vermitteln oder dass Online Casinos nach Deutschland vermittelt werden dürfen ? 
Sorry ich bin da etwas schwer vom Begriff.

kein Ding

Das bedeutet, dass die Online Casinos aus anderen EU-Ländern (Malta/Gibraltar) ihr Angebot nicht in Deutschland zur Verfügung stellen dürfen, auch wenn sie dort (Malta/Gibraltar) eine Lizenz haben. Einzige Ausnahme ist Schleswig-Holstein. Online Casinos die eine SH Lizenz haben, dürfen dort ihre Dienstleistungen anbieten . Im restlichen Bundesgebiet sind alle Online Casinos zurzeit illegal.

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