Zur Strafbarkeit des Glücksspiels
Die Online Casino Angebote boomen im Internet. Für den Teilnehmer an solchen Onlinespielen ergibt sich die Frage, ob die Teilnahme daran nach §§ 285, 286 StGB strafbar ist. Handelt es sich um illegales Glücksspiel, folgt nach der Strafverfolgung die Einziehung des Spielgewinnes.
Der Straftatbestand der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGBi.V.m. § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) erfasst auch die Teilnahmeam illegalen Glücksspiel im Internet.
Ohne Frage bedarf jedes öffentliche Veranstalten oder Einrichten eines Glücksspiels nach deutschem Recht einer staatlichen Genehmigung. Näheres hierzu ist im sog. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Auch im Internet betriebene Glücksspiele, ebenso wie private Sportwettenanbieter, bedürfen einer entsprechenden staatlichen Konzession nach deutschem Recht. Liegen die Konzessionen nicht vor, handelt es sich im Sinne der §§ 284, 285 StGB um unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels bzw. um ein illegales Glücksspiel. Das schließt ausdrücklich jedes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages im Internet ein.
Gegenwärtig ist herrschende Meinung, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung sowohl im Hinblick auf Sportwetten, also auch im Hinblick auf Online-Casinos, reformiert werden muss. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, dass es nach dem Gemeinschaftsrecht keine gegenseitige Pflicht zur Ankerkennung von Spielerlaubnissen gibt, d.h. beispielsweise eine Spielerlaubnis, die die zuständige Behörde in Malta ausgestellt hat, muss nach deutschem Recht nicht anerkennungsfähig sein.
Im Ausland sitzende Online Casino-Betreiber
Viele im Ausland, oft auch im EU-Ausland, sitzende Online-Casino-Betreiber erwecken den Anschein, als würden sie über die entsprechenden deutschen Erlaubnisse verfügen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Prüfung der subjektiven Seite (Vorsatz) bzgl. der Erfüllung des Straftatbestandes des § 285 StGB von Bedeutung. Für den Nutzer ist demnach nicht von vornherein erkennbar, dass es sich um einen illegalen Glücksspielbetrieb handelt.
Hinzu kommt, dass nach wie vor in der Rechtsprechung und in der Fachliteratur umstritten ist, ob überhaupt das Betreiben bzw. Beteiligen an einem Onlinespielbetrieb, illegal im Sinne von § 284 und § 285 StGB sein kann. Jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Konzessionen bzw. Erlaubnisse am Sitz der Internetplattform bzw. am Geschäftssitz des Betreibers des jeweiligen Online-Casinos vorliegen.
Die Strafrechtlichen Folgen
Liegt eine Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 285 StGB vor, so muss derjenige auch mit der Vermögenseinziehungseines Spielgewinns gemäß §§ 73 ff. StGB rechnen. Von diesem Gewinn aus der Teilnahme am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz vermögensmindernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn eingezogen wird.
Zur Strafbarkeit des Glücksspiels
Die Online Casino Angebote boomen im Internet. Für den Teilnehmer an solchen Onlinespielen ergibt sich die Frage, ob die Teilnahme daran nach §§ 285, 286 StGB strafbar ist. Handelt es sich um illegales Glücksspiel, folgt nach der Strafverfolgung die Einziehung des Spielgewinnes.
Der Straftatbestand der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGBi.V.m. § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) erfasst auch die Teilnahmeam illegalen Glücksspiel im Internet.
Ohne Frage bedarf jedes öffentliche Veranstalten oder Einrichten eines Glücksspiels nach deutschem Recht einer staatlichen Genehmigung. Näheres hierzu ist im sog. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Auch im Internet betriebene Glücksspiele, ebenso wie private Sportwettenanbieter, bedürfen einer entsprechenden staatlichen Konzession nach deutschem Recht. Liegen die Konzessionen nicht vor, handelt es sich im Sinne der §§ 284, 285 StGB um unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels bzw. um ein illegales Glücksspiel. Das schließt ausdrücklich jedes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages im Internet ein.
Gegenwärtig ist herrschende Meinung, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung sowohl im Hinblick auf Sportwetten, also auch im Hinblick auf Online-Casinos, reformiert werden muss. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, dass es nach dem Gemeinschaftsrecht keine gegenseitige Pflicht zur Ankerkennung von Spielerlaubnissen gibt, d.h. beispielsweise eine Spielerlaubnis, die die zuständige Behörde in Malta ausgestellt hat, muss nach deutschem Recht nicht anerkennungsfähig sein.
Im Ausland sitzende Online Casino-Betreiber
Viele im Ausland, oft auch im EU-Ausland, sitzende Online-Casino-Betreiber erwecken den Anschein, als würden sie über die entsprechenden deutschen Erlaubnisse verfügen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Prüfung der subjektiven Seite (Vorsatz) bzgl. der Erfüllung des Straftatbestandes des § 285 StGB von Bedeutung. Für den Nutzer ist demnach nicht von vornherein erkennbar, dass es sich um einen illegalen Glücksspielbetrieb handelt.
Hinzu kommt, dass nach wie vor in der Rechtsprechung und in der Fachliteratur umstritten ist, ob überhaupt das Betreiben bzw. Beteiligen an einem Onlinespielbetrieb, illegal im Sinne von § 284 und § 285 StGB sein kann. Jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Konzessionen bzw. Erlaubnisse am Sitz der Internetplattform bzw. am Geschäftssitz des Betreibers des jeweiligen Online-Casinos vorliegen.
Die Strafrechtlichen Folgen
Liegt eine Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 285 StGB vor, so muss derjenige auch mit der Vermögenseinziehungseines Spielgewinns gemäß §§ 73 ff. StGB rechnen. Von diesem Gewinn aus der Teilnahme am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz vermögensmindernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn eingezogen wird.
Das ist kalter Kaffee und war schon damals so nicht richtig.
Der Staatsvertrag war EU rechtswidrig. Zu dieser Auffassung sind selbst renommierte Juristen gekommen. Daher hat der Staat auch jahrelang die Füße still gehalten und es kam nie nachhaltig zu Verurteilungen etc.
Seit paar Wochen befinden sich Online-Casinos sowieso auf dem Weg der legalisierung: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiel-111.html
Bis dahin sollen verwaltungsrechtliche Maßnahmen etc. ausgesetzt werden. Wende dich an eine gute Kanzlei für Glücksspiel recht. Kanzlei Redeker.de ist wohl die bekannteste.... Dr. Martin Bahr, Dr. Sarafi, Martin Reeckmann etc. kannst auch nehmen.
Bitte nicht einen Wald und Wiesen Anwalt nehmen, der normalerweise Kaugaummidiebe aus dem Pennymarkt verteidigt.... Da fehlt es an langjährigem Wissen über Gambling-Law.....
Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen. Was die Staatsanwaltschaft da versucht ist ekelhaft!!! Gelder von Spielern einfrieren, weil der Staat jahrelang auf rechtswidrige Art und weiße sein Glücksspielmonopol sichern wollte. Jeder mittelmäßige Wald und Wiesen Anwalt nimmt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich auseinander, vor allem in Anbetracht der aktuellen Entwicklung!
u****n
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21.09.2020, um 12:53 Uhr#93
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Der Fall ist keine große Sache. Jeder halbwegs gute Anwalt klärt den Sachverhalt mit einem einzigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Wie einige hier schon mitgeteilt haben, verstoßen die Maßnahmen des Staates bzw. des Landes BaWü gegen übergeordnetes EU-Recht und sind somit rechtswidrig. Sollte der Fall vor Gericht landen, brauchst du dir über den Ausgang keine Sorgen zu machen. Ich denke aber, dass der Fall schon außergerichtlich geklärt werden kann und die Staatsanwaltschaft auch ohne Klage dein Geld freigeben wird.
u****n
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21.09.2020, um 12:58 Uhr#94
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Jokerboy schrieb am 21.09.2020 um 01:50 Uhr:
Kannst du dir in etwa vorstellen, inwieweit dieser Fall ein öffentliches Interesse wecken würde?
Ein solcher Tatbestand, bei dem es noch um eine so hohe Summe geht, hätte man veröffentlicht! Viele Medien inkl. Gamblejoe hätte über einen solchen Fall berichtet, was nicht passiert ist. Da das Geld bereits beschlagnahmt wurde, wie du meinst, ist auch schon einige Zeit vergangen. Im Regelfall liegt das Geld immer erst ein wenig gesperrt bei der Bank.
Wenn etwas vorgeworfen wird, ist es Geldwäsche und selbst darüber hätte man gelesen!
was laberst du eigentlich immer? ein offenes Ermittlungsverfahren wird nie veröffentlicht.
Jenges schrieb am 21.09.2020 um 12:36 Uhr:
Das ist kalter Kaffee und war schon damals so nicht richtig.
Der Staatsvertrag war EU rechtswidrig. Zu dieser Auffassung sind selbst renommierte Juristen gekommen. Daher hat der Staat auch jahrelang die Füße still gehalten und es kam nie nachhaltig zu Verurteilungen etc.
Seit paar Wochen befinden sich Online-Casinos sowieso auf dem Weg der legalisierung: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiel-111.html
Bis dahin sollen verwaltungsrechtliche Maßnahmen etc. ausgesetzt werden. Wende dich an eine gute Kanzlei für Glücksspiel recht. Kanzlei Redeker.de ist wohl die bekannteste.... Dr. Martin Bahr, Dr. Sarafi, Martin Reeckmann etc. kannst auch nehmen.
Bitte nicht einen Wald und Wiesen Anwalt nehmen, der normalerweise Kaugaummidiebe aus dem Pennymarkt verteidigt.... Da fehlt es an langjährigem Wissen über Gambling-Law.....
Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen. Was die Staatsanwaltschaft da versucht ist ekelhaft!!! Gelder von Spielern einfrieren, weil der Staat jahrelang auf rechtswidrige Art und weiße sein Glücksspielmonopol sichern wollte. Jeder mittelmäßige Wald und Wiesen Anwalt nimmt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich auseinander, vor allem in Anbetracht der aktuellen Entwicklung!
Danke dir sehr für deine Worte.
Der Anwalt den wir haben ist spezialisiert auf :
Deutsches und Schweizerisches Recht, insbesondere Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbs- und Urheberrecht, Handelsrecht, Speditionsrecht, Inkasso, Mietrecht, Steuerrecht, Medienrecht.
Ich weiß außerdem nicht ob ein Anwalt eines anderen Bundeslandes helfen kann/darf.
Außerdem möchte ich nicht den Anwalt wechseln das wäre zu umständlich. Der neu beauftragte Anwalt müsste sich dann auch wieder einarbeiten und das dauert wieder.
Außerdem haben wir überhaupt kein Geld zur Verfügung wegen dieser Sache.
Wenn der Gewinn rechtens ist dann muss auch dieser Anwalt den Fall hinbekommen. Ich hoffe es sehr.
Warum kann man gegen diese Staatsanwaltschaft nicht vor gehen?
Wenn man letztendlich doch seinen Gewinn behalten darf, dann müsste man doch auf Schadenersatz klagen oder nicht ?
Der eine würde sagen nein ich habe meinen Gewinn bekommen ich mache nichts mehr, ein anderer würde auf deutsch sagen okay, ihr habt mich gef**kt jetzt fi**e ich euch.
Ich kenne mich mit so einem juristischen und rechtlichen Kram doch kaum aus.
Ich habe auch keine Ahnung in wie fern die Banken ihre Finger im Spiel haben. Mir wird erzählt dass sie sich für uns einsetzen und alles so schnell wie möglich hinkriegen sollen.
Aber ich selber glaube es nicht, die erzählen einem doch nur was man hören will, das sind alles Heuchler für mich.
„Es tut mir sehr leid für euch, ich und die Staatsanwaltschaft haben alles versucht damit sie ihren Gewinn behalten dürfen, aber es gibt leider keine Möglichkeit und der Gewinn muss beschlagnahmt werden“.
Musste meine Mutter sich anhören von der Polizei.
Alles Heuchler.
Niemand gönnt dir etwas.
Es gibt keine Freunde in diesem Leben, außer du selbst.
unicorn schrieb am 21.09.2020 um 12:53 Uhr: Der Fall ist keine große Sache. Jeder halbwegs gute Anwalt klärt den Sachverhalt mit einem einzigen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Wie einige hier schon mitgeteilt haben, verstoßen die Maßnahmen des Staates bzw. des Landes BaWü gegen übergeordnetes EU-Recht und sind somit rechtswidrig. Sollte der Fall vor Gericht landen, brauchst du dir über den Ausgang keine Sorgen zu machen. Ich denke aber, dass der Fall schon außergerichtlich geklärt werden kann und die Staatsanwaltschaft auch ohne Klage dein Geld freigeben wird.
Das klingt ja soweit gut, aber trotzdem mache ich mir Sorgen.
Es dauert einfach zu lange.
Meine Mutter sagt man könnte es hinauszögern Bis es 2021 legalisiert ist. Hängt natürlich mit dem Anwalt zusammen.
Ich denke mir aber warum? Zu dem Zeitpunkt wo der Gewinn statt fand war es doch illegal?
Wenn man jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung im Knast sitzt, und kurze Zeit drauf kommt ein Gesetz raus dass Körperverletzung unter Vorraussetzungen legal ist, würde man dann frei gelassen werden ?
Ich weiß ist jetzt nicht gerade ein super Vergleich.
Außerdem wenn es rechtens ist warum sollte man bis 2021 zögern?
Ich muss abwarten und schauen was die Tage oder Wochen folgt.
Anonym
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21.09.2020, um 17:27 Uhr#97
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unicorn schrieb am 21.09.2020 um 12:58 Uhr:
was laberst du eigentlich immer? ein offenes Ermittlungsverfahren wird nie veröffentlicht.
@Sindragosa: ignorier einfach seine Kommentare
Ich habe ja danach noch geschrieben, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Staatsanwaltschaft das Geld schon eingezogen hat du Pfosten!
In diesem Fall hätte es öffentlich werden müssen.
u****n
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21.09.2020, um 17:31 Uhr#98
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Jokerboy schrieb am 21.09.2020 um 17:27 Uhr:
Ich habe ja danach noch geschrieben, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Staatsanwaltschaft das Geld schon eingezogen hat du Pfosten!
In diesem Fall hätte es öffentlich werden müssen.
nein, selbst wenn es eingezogen wird, warum soll es öffentlich werden? Es wird unter 2 Bedingungen öffentlich und zwar wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt (Beispiel Fall Metzelder) oder ein öffentliches Interesse daran besteht. Ein öffentliches Interesse besteht aber nur bei schweren Straftaten, wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder schweren Betrugs. Aber sicherlich nicht weil eine 66 jährige Mutter im Online Casino gespielt hat
-- Ein Teil der Nachricht wurde aufgrund von Provokation entfernt --
Anonym
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21.09.2020, um 17:38 Uhr#99
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unicorn schrieb am 21.09.2020 um 17:31 Uhr:
nein du Pfosten, selbst wenn es eingezogen wird, warum soll es öffentlich werden? Es wird unter 2 Bedingungen öffentlich und zwar wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt (Beispiel Fall Metzelder) oder ein öffentliches Interesse daran besteht. Ein öffentliches Interesse besteht aber nur bei schweren Straftaten, wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder schweren Betrugs. Aber sicherlich nicht weil eine 66 jährige Mutter im Online Casino gespielt hat du Pflaume
Ich merke schon, du raffst es nicht!!
Alles was unser Staat macht, wird veröffentlicht! Und wenn sich nur der Nachbar beschwert, dass es zu laut ist. In einem solchen Fall, hätte man davon gelesen, wenn die es eingezogen haben!
Ich habe bereits geschrieben, dass ich zu weit gewesen bin in der Sache. Im Normalfall kann unser Staat nicht einfach 500000 EUR von jemanden wegnehmen und das an der Öffentlichkeit vorbeischleichen.
-- Ein Teil der Nachricht wurde aufgrund von Provokation entfernt --
u****n
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21.09.2020, um 17:44 Uhr#100
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Jokerboy schrieb am 21.09.2020 um 17:38 Uhr:
Ich merke schon, du raffst es nicht!!
Alles was unser Staat macht, wird veröffentlicht! Und wenn sich nur der Nachbar beschwert, dass es zu laut ist. In einem solchen Fall, hätte man davon gelesen, wenn die es eingezogen haben!
Ich habe bereits geschrieben, dass ich zu weit gewesen bin in der Sache. Im Normalfall kann unser Staat nicht einfach 500000 EUR von jemanden wegnehmen und das an der Öffentlichkeit vorbeischleichen. Du Holzkopf!
Aaaaalter, ich gebs auf mit dir zu diskutieren. Du hast egal in welchem Thema einfach null Plan und gibst den Usern hier nur hirnrissige Infos bzw. Tipps. Aber zum Glück wissen das die meisten schon und ignorieren dich bewusst
rechtliche Probleme bei größeren Gewinnen
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Ich weiß das wird jetzt sehr viel Text sein aber das ist das informativste was ich finden konnte
Quelle :
https://www.google.com/amp/s/rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/online-casino-illegales-gluecksspiel/amp/
Zur Strafbarkeit des Glücksspiels
Die Online Casino Angebote boomen im Internet. Für den Teilnehmer an solchen Onlinespielen ergibt sich die Frage, ob die Teilnahme daran nach §§ 285, 286 StGB strafbar ist. Handelt es sich um illegales Glücksspiel, folgt nach der Strafverfolgung die Einziehung des Spielgewinnes.
Der Straftatbestand der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGBi.V.m. § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) erfasst auch die Teilnahmeam illegalen Glücksspiel im Internet.
Ohne Frage bedarf jedes öffentliche Veranstalten oder Einrichten eines Glücksspiels nach deutschem Recht einer staatlichen Genehmigung. Näheres hierzu ist im sog. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelt. Auch im Internet betriebene Glücksspiele, ebenso wie private Sportwettenanbieter, bedürfen einer entsprechenden staatlichen Konzession nach deutschem Recht. Liegen die Konzessionen nicht vor, handelt es sich im Sinne der §§ 284, 285 StGB um unerlaubtes Veranstalten eines Glücksspiels bzw. um ein illegales Glücksspiel. Das schließt ausdrücklich jedes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages im Internet ein.
Gegenwärtig ist herrschende Meinung, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner aktuellen Fassung sowohl im Hinblick auf Sportwetten, also auch im Hinblick auf Online-Casinos, reformiert werden muss. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, dass es nach dem Gemeinschaftsrecht keine gegenseitige Pflicht zur Ankerkennung von Spielerlaubnissen gibt, d.h. beispielsweise eine Spielerlaubnis, die die zuständige Behörde in Malta ausgestellt hat, muss nach deutschem Recht nicht anerkennungsfähig sein.
Im Ausland sitzende Online Casino-Betreiber
Viele im Ausland, oft auch im EU-Ausland, sitzende Online-Casino-Betreiber erwecken den Anschein, als würden sie über die entsprechenden deutschen Erlaubnisse verfügen. Dies ist vor allem im Hinblick auf die Prüfung der subjektiven Seite (Vorsatz) bzgl. der Erfüllung des Straftatbestandes des § 285 StGB von Bedeutung. Für den Nutzer ist demnach nicht von vornherein erkennbar, dass es sich um einen illegalen Glücksspielbetrieb handelt.
Hinzu kommt, dass nach wie vor in der Rechtsprechung und in der Fachliteratur umstritten ist, ob überhaupt das Betreiben bzw. Beteiligen an einem Onlinespielbetrieb, illegal im Sinne von § 284 und § 285 StGB sein kann. Jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Konzessionen bzw. Erlaubnisse am Sitz der Internetplattform bzw. am Geschäftssitz des Betreibers des jeweiligen Online-Casinos vorliegen.
Die Strafrechtlichen Folgen
Liegt eine Beteiligung an einem illegalen öffentlichen Glücksspiel im Sinne von § 285 StGB vor, so muss derjenige auch mit der Vermögenseinziehung seines Spielgewinns gemäß §§ 73 ff. StGB rechnen. Von diesem Gewinn aus der Teilnahme am illegalen Glücksspiel kann nicht der Spieleinsatz vermögensmindernd berücksichtigt werden. Das hieße, dass der gesamte Spielgewinn eingezogen wird.
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Das ist kalter Kaffee und war schon damals so nicht richtig.
Der Staatsvertrag war EU rechtswidrig. Zu dieser Auffassung sind selbst renommierte Juristen gekommen. Daher hat der Staat auch jahrelang die Füße still gehalten und es kam nie nachhaltig zu Verurteilungen etc.
Seit paar Wochen befinden sich Online-Casinos sowieso auf dem Weg der legalisierung: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiel-111.html
Bis dahin sollen verwaltungsrechtliche Maßnahmen etc. ausgesetzt werden. Wende dich an eine gute Kanzlei für Glücksspiel recht. Kanzlei Redeker.de ist wohl die bekannteste.... Dr. Martin Bahr, Dr. Sarafi, Martin Reeckmann etc. kannst auch nehmen.
Bitte nicht einen Wald und Wiesen Anwalt nehmen, der normalerweise Kaugaummidiebe aus dem Pennymarkt verteidigt.... Da fehlt es an langjährigem Wissen über Gambling-Law.....
Lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen. Was die Staatsanwaltschaft da versucht ist ekelhaft!!! Gelder von Spielern einfrieren, weil der Staat jahrelang auf rechtswidrige Art und weiße sein Glücksspielmonopol sichern wollte. Jeder mittelmäßige Wald und Wiesen Anwalt nimmt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich auseinander, vor allem in Anbetracht der aktuellen Entwicklung!
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Der Anwalt den wir haben ist spezialisiert auf :
Deutsches und Schweizerisches Recht, insbesondere Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Vertragsrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbs- und Urheberrecht, Handelsrecht, Speditionsrecht, Inkasso, Mietrecht, Steuerrecht, Medienrecht.
Ich weiß außerdem nicht ob ein Anwalt eines anderen Bundeslandes helfen kann/darf.
Außerdem möchte ich nicht den Anwalt wechseln das wäre zu umständlich. Der neu beauftragte Anwalt müsste sich dann auch wieder einarbeiten und das dauert wieder.
Außerdem haben wir überhaupt kein Geld zur Verfügung wegen dieser Sache.
Wenn der Gewinn rechtens ist dann muss auch dieser Anwalt den Fall hinbekommen. Ich hoffe es sehr.
Warum kann man gegen diese Staatsanwaltschaft nicht vor gehen?
Wenn man letztendlich doch seinen Gewinn behalten darf, dann müsste man doch auf Schadenersatz klagen oder nicht ?
Der eine würde sagen nein ich habe meinen Gewinn bekommen ich mache nichts mehr, ein anderer würde auf deutsch sagen okay, ihr habt mich gef**kt jetzt fi**e ich euch.
Ich kenne mich mit so einem juristischen und rechtlichen Kram doch kaum aus.
Ich habe auch keine Ahnung in wie fern die Banken ihre Finger im Spiel haben. Mir wird erzählt dass sie sich für uns einsetzen und alles so schnell wie möglich hinkriegen sollen.
Aber ich selber glaube es nicht, die erzählen einem doch nur was man hören will, das sind alles Heuchler für mich.
„Es tut mir sehr leid für euch, ich und die Staatsanwaltschaft haben alles versucht damit sie ihren Gewinn behalten dürfen, aber es gibt leider keine Möglichkeit und der Gewinn muss beschlagnahmt werden“.
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Alles Heuchler.
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Das klingt ja soweit gut, aber trotzdem mache ich mir Sorgen.
Es dauert einfach zu lange.
Meine Mutter sagt man könnte es hinauszögern Bis es 2021 legalisiert ist. Hängt natürlich mit dem Anwalt zusammen.
Ich denke mir aber warum? Zu dem Zeitpunkt wo der Gewinn statt fand war es doch illegal?
Wenn man jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung im Knast sitzt, und kurze Zeit drauf kommt ein Gesetz raus dass Körperverletzung unter Vorraussetzungen legal ist, würde man dann frei gelassen werden ?
Ich weiß ist jetzt nicht gerade ein super Vergleich.
Außerdem wenn es rechtens ist warum sollte man bis 2021 zögern?
Ich muss abwarten und schauen was die Tage oder Wochen folgt.
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Ich habe ja danach noch geschrieben, dass ich davon ausgegangen bin, dass die Staatsanwaltschaft das Geld schon eingezogen hat du Pfosten!
In diesem Fall hätte es öffentlich werden müssen.
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nein, selbst wenn es eingezogen wird, warum soll es öffentlich werden? Es wird unter 2 Bedingungen öffentlich und zwar wenn es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt (Beispiel Fall Metzelder) oder ein öffentliches Interesse daran besteht. Ein öffentliches Interesse besteht aber nur bei schweren Straftaten, wie Mord, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch oder schweren Betrugs. Aber sicherlich nicht weil eine 66 jährige Mutter im Online Casino gespielt hat
-- Ein Teil der Nachricht wurde aufgrund von Provokation entfernt --
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Ich merke schon, du raffst es nicht!!
Alles was unser Staat macht, wird veröffentlicht! Und wenn sich nur der Nachbar beschwert, dass es zu laut ist. In einem solchen Fall, hätte man davon gelesen, wenn die es eingezogen haben!
Ich habe bereits geschrieben, dass ich zu weit gewesen bin in der Sache. Im Normalfall kann unser Staat nicht einfach 500000 EUR von jemanden wegnehmen und das an der Öffentlichkeit vorbeischleichen.
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Aaaaalter, ich gebs auf mit dir zu diskutieren. Du hast egal in welchem Thema einfach null Plan und gibst den Usern hier nur hirnrissige Infos bzw. Tipps. Aber zum Glück wissen das die meisten schon und ignorieren dich bewusst