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Online Casinos allgemein: LG München und OLG München: Chargeback bei Online-Casinos nicht rechtmäßig (Seite 2)

Thema erstellt am 17.04.2019 | Seite: 2 von 2 | Antworten: 12 | Ansichten: 5.841
Anonym
Eine Selbstanzeige bei der Polizei wegen illegalem Glücksspiel könnte eventuell auch noch helfen und einer Bearbeitung durch die Staatsanwaltschaft zuvorkommen. Natürlich nur, wer so ein Cashback Verfahren bei den ominösen "Dienstleistern" in Anspruch genommen hat.
wettibernd
Experte
Ich finde das ist erst mal gut so. Weil ich brauche ja als Spieler auch keine Angst zu haben dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht mit einem Bescheid von Videoslots in dem steht dass ich dort 5 K im plus bin und dies ein illegaler Gewinn ist der jetzt zurück gefordert wird.
Daniel
Elite

Aktuelle Themen04.11.2024 um 19:20 Uhr

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