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Online Casinos allgemein: Legale Grundlage für 5% Steuer bei MGA Casinos (Seite 9)

Thema erstellt am 17.02.2022 | Seite: 9 von 10 | Antworten: 94 | Ansichten: 17.672
Anonym
Wie gedacht zählt die 10.000 Euro Grenze für sämtliche Umsätze im entsprechenden Land:

https://www.awb-international.de/mai-2018/digitalpaket-bringt-vereinfachungen-bei-der-umsatzsteuer-im-elektronischen-geschaeftsverkehr

Wäre auch komisch, wenn es pro Person gehen würde. 

Aber frag doch einfach die Casinos mal. Sind hier im Forum ja auch einige Manager unterwegs. 
Justin
Amateur
Cona87 schrieb am 18.02.2022 um 23:22 Uhr:
Du schreibst pro Person, im zitieren Text steht davon aber nichts. Welche Umsätze sind denn gemeint? 

Hast du einen Link zu der Verordnung?
Hab es gefunden. 

Fällt die Automatensteuer unter Umsatzsteuer? 

"des (privaten) Leistungsempfängers" ist in der Tat relativ einfaches Deutsch, kannst auch gerne "der private Zocker" dazu sagen wenn es um Casinos geht.
Da muss man wirklich kein Deutsch-Professor*innen sein.

Edit von Sabine: unnötiger Kommentar entfernt
Anonym
-- Beleidigung/Provokation entfernt --
Justin
Amateur

Cona87 schrieb am 18.02.2022 um 23:40 Uhr: Wie gedacht zählt die 10.000 Euro Grenze für sämtliche Umsätze im entsprechenden Land:

https://www.awb-international.de/mai-2018/digitalpaket-bringt-vereinfachungen-bei-der-umsatzsteuer-im-elektronischen-geschaeftsverkehr

Wäre auch komisch, wenn es pro Person gehen würde. 

Aber frag doch einfach die Casinos mal. Sind hier im Forum ja auch einige Manager unterwegs. 

Das ist veraltet. Seit 1.Juli 2021 ist die Gesetzeslage anders. Hat nichts mit dem Glückspielgesetz zu tun, sondern wird One-Stop-Shop genannt.um das Steuerwesen in der EU bei Bagatellbeträgen bis 10k jährlich für private Leistungsempfänger zu vereinfachen.

Dies bei einem Casino auf alle Kunden in Deutschland anzuwenden ist gar nicht möglich, da Glücksspiel nach wie vor Ländersache ist.
Der Kumpel Schröder würde komplett auf die Barikaden gehen, wenn seine Zocker-Steuereinnahmen an den Bund gingen.



Justin
Amateur
-- Beleidigung/Provokation entfernt --
t****o
Justin schrieb am 18.02.2022 um 23:12 Uhr:

Absolut kein Quatsch

Wenn du digitale Güter (Software, Download- und Online Apps, etc) mit einer Auslands-Firma in der EU an Privatkunden in DE verkaufst und eine Privatperson nicht mehr als 10.000 € im Jahr investiert, musst du auch keine Steuern in Deutsachland zahlen, sondern in dem Land in dem der Firmensitz ist.

Quote aus der Regulierung: Soweit die Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen die Schwelle von 10.000 € im Jahr nicht überscheiten, sind die Dienstleistungen am Sitzort des leistenden Unternehmers zu versteuern. Sobald in einem Kalenderjahr der Schwellenwert von 10.000 € überschritten wird, richtet sich der Leistungsort wieder nach dem Wohnsitz des (privaten) Leistungsempfängers

Das ist gesetzlich verankert. In der EU liegt die Bagatellschwelle für Privatpersonsn bei 10k. wie die Lage bei deiner Panama Firma ist, weiß ich leider nicht,



Also was hier an Unwissenheit geschrieben wird, ist schon heftig. Und das noch alles als Fakt zu verkaufen, ist noch schlimmer!


Der Paragraf, den Du hier anführst, ist für LEGALE Dienstleistungen gedacht. Momentan ist in Deutschland noch alles illegal. Also schonmal Blödsinn der Paragraf. Dann dauert es
5min Recherche um herauszufinden, daß dieser Paragraf nicht auf Glücksspiel anwendbar ist. Es gibt eine Liste, auf welche Dienstleistungen es zutrifft.


Es ist doch absolut logisch, oder? Gäbe es Deinen Wunderparagrafen, würde die ganze Steuerreform für das Glücksspiel hinfällig sein. Die Casinos würden sich die Hände reiben, und direkt losklagen. Schonmal was ähnliches gehört? Nein? Dann sieht es wohl eher schlecht aus!


Ich weiß nicht, wie man mit Falschaussagen und Falschparagrafen hier die Community dermaßen verunsichern kann. Es kostet 5min Recherche und man weiß, daß es hier nicht anwendbar ist.
Hier greift vorerst §40 AO in Verbindung mit dem zuständigen Steuergesetz.

Im übrigen wurde diese Neuregelung geschaffen, um z.B. illegale Angebote und Dienstleistungen trockenzulegen.
WhatAboutTism
Einsteiger

tequiero schrieb am 19.02.2022 um 05:45 Uhr:

Ich weiß nicht, wie man mit Falschaussagen und Falschparagrafen hier die Community dermaßen verunsichern kann. Es kostet 5min Recherche und man weiß, daß es hier nicht anwendbar ist.
Hier greift vorerst §40 AO in Verbindung mit dem zuständigen Steuergesetz.

Im übrigen wurde diese Neuregelung geschaffen, um z.B. illegale Angebote und Dienstleistungen trockenzulegen.

Vollkommen zutreffend. Es wurden in Deutschland sogar schon die "netten Berufsdrogendealer" von nebenan mit Steuerbescheiden nach ihrer Entlassung beglückt. Kann man alles nachlesen und ist kein Geheimnis.


Es gibt allerdings auch Leute wie Katharina & Co. die sich es in ihrer angestauten Unwissenheit bequem machen anstatt trockene Fakten zu akzeptieren.
TWiSTeD
Stamm-User
Cona87 schrieb am 18.02.2022 um 21:03 Uhr:
Dann mach ich einfach eine Firma in Panama auf, verkaufe meine Ware in DE, muss aber keine Steuern zahlen wie z.B. Mehrwertsteuer? 

Was erzählst du denn für einen Quatsch?

okay, ein casino hat nicht nur spieler aus deutschland, sondern auch noch aus anderen ländern. die zahlen also an jedes land steuern?
t****o


okay, ein casino hat nicht nur spieler aus deutschland, sondern auch noch aus anderen ländern. die zahlen also an jedes land steuern


die jeweiligen spieler aus den verschiedenen ländern zahlen steuern, falls in ihrem land auf oc steuern erhoben
werden. und das zahlt nicht das casino, sondern der spieler. entweder durch niedrigere gewinnmöglichkeiten,
oder einem abzug bei jedem spin.

das casino führt die steuern an das jeweilige land ab, und zahlt in seinem land wiederum einkommenssteuer,
falls das in malta erhoben wird. (wenn es ein malta-casino ist).
B****6
Und in welche Schwarzkassen fließen die Steuereinahmen eigentlich?
Höhere Diäten für Beamte? Subventionen für Firmen welche Politikern nahe stehen?
Oder doch für das nächste Prestige Projekt?

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