Aber warum sollte man gerade bei ihm einen Präzedenzfall eröffnen? Damit es möglichst öffentlichkeitswirksam passiert? Und somit andere gewarnt sind und vorsichtiger werden? Wohl kaum. Mag sein dass Du Recht hast, aber so wirklich Sinn macht es doch eigentlich auch nicht.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 09:02 Uhr#52
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Ich denke er hat das zu provozierend und zu öffentlich gemacht.Seine Reichweite ist nicht unerheblich und seine Zielgruppe liegt bei den unter 18 jährigen.Ich denke man hat ihn angezeigt - das wurde dankbar aufgegriffen.Das wird wirklich interessant zu sehen was dabei raus kommt.
Das stimmt. Mein Sohn feiert den Typen auch, hab mit ihm auch schon über das Thema gesprochen. Das ist auch der Grund warum ich mich überhaupt ein wenig damit beschäftigte.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 09:21 Uhr#54
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Wahrscheinlich , falls es nicht sowieso eingestellt wird ,geht er mit nem blauen Auge da raus.Die Geldwäschegeschichte wird ihn am meisten beschäftigen.Allerdings ist die Frage wie seine Sponsoren und Werbepartner sich dazu stellen.So gesehen könnte das eine echt teure Angelegenheit werden.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 13:00 Uhr#55
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Unbeliver schrieb am 28.01.2019 um 05:33 Uhr:
Das ist aber eine falsche Aussage. Es gelten die Gesetze des Landes in dem ich mich aufhalte und nicht die deutschen Gesetze im Ausland. Die ganzen Leute die Nach Las Vegas fliegen und dort spielen machen sich ja auch nicht strafbar. Das wäre auch noch leicht zu ermitteln da viele auf Facebook etc. Bilder davon posten...
das ist falsch,da Online Casinos hierzulande verboten sind.jeder macht sich strafbar,wenn er Glücksspiel im internet veranstaltet,daran teilnimmt oder es bewirbt.da spielt es keine rolle von wo aus dies getätigt wird.wenn er ermittelt wird,kann es zu einem strafverfahren kommen,auch in malta.
und natürlich darf man in las vegas zocken,why not? hier geht es um das online verbot.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 13:25 Uhr#56
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OpaOma schrieb am 28.01.2019 um 13:00 Uhr:
das ist falsch,da Online Casinos hierzulande verboten sind.jeder macht sich strafbar,wenn er Glücksspiel im internet veranstaltet,daran teilnimmt oder es bewirbt.da spielt es keine rolle von wo aus dies getätigt wird.wenn er ermittelt wird,kann es zu einem strafverfahren kommen,auch in malta.
und natürlich darf man in Las Vegas zocken,why not? hier geht es um das online verbot.
Schick mir doch mal Flott einen Link, wo drinne steht, dass das Glücksspiel (sloten) in und aus Deutschland verboten ist. (Youtube Videos zählen nicht), Persönliche habe ich keine große Lust folgende Seite zu durchsuchen https://dejure.org/
Fakt:
1. Du darfst in Deutschland keine Online Casinos spielen. (Schleswig-Holstein lasse ich mal außen vor)
2. Du darfst aus Deutschland Online Casinos spielen.
Eigentlich ganz Einfach.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 13:37 Uhr#57
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bitteschön
Trotz des eindeutigen glücksspielrechtlichen Verbots werden auf dem deutschen Glücksspielmarkt unzählige Online-Casinospiele angeboten, die gegen das Internetverbot verstoßen. Sowohl das Anbieten der Spiele, als auch die Spielteilnahme sind strafbar (§§ 284, 285 StGB).
OpaOma schrieb am 28.01.2019 um 13:37 Uhr: bitteschön
Trotz des eindeutigen glücksspielrechtlichen Verbots werden auf dem deutschen Glücksspielmarkt unzählige Online-Casinospiele angeboten, die gegen das Internetverbot verstoßen. Sowohl das Anbieten der Spiele, als auch die Spielteilnahme sind strafbar (§§ 284, 285 StGB).
Danke für die schnelle Antwort.
Ich weiß nicht woher der Text von "deinen" Seiten stammt, aber das StrafgesetzBuch wird völlig falsch Zitiert.
https://dejure.org/gesetze/StGB/284.html
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1.
gewerbsmäßig oder
2.
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- https://dejure.org/gesetze/StGB/285.html
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 13:49 Uhr#59
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meine seiten sind das bestimmt nicht
das sind die seiten der jeweiligen innenministerien der bundesländer sachsen und schleswig holstein
Anonym
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MontanaBlack - Kontopfändung wegen Glücksspiel!
28.01.2019, um 13:53 Uhr#60
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OpaOma schrieb am 28.01.2019 um 13:49 Uhr: meine seiten sind das bestimmt nicht
das sind die seiten der jeweiligen innenministerien der bundesländer sachsen und schleswig holstein
Ich weiß, dass das nicht deine Seiten sind. Aber immerhin werden dort die Gesetze nur verzerrt wiedergegeben.
Weitere Informationen findest du hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=10742 (PDF).
"Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des § 1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten"
Das könnte zum Thema Monte passen. Wobei ich sagen muss, dass ich keine Ahnung habe, was er gemacht hat.
Ich weiß nur, dass er einen 400% Bonus bekommen hat mit einem 3x Wager. Für mich Unverständlich
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das ist falsch,da Online Casinos hierzulande verboten sind.jeder macht sich strafbar,wenn er Glücksspiel im internet veranstaltet,daran teilnimmt oder es bewirbt.da spielt es keine rolle von wo aus dies getätigt wird.wenn er ermittelt wird,kann es zu einem strafverfahren kommen,auch in malta.
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Schick mir doch mal Flott einen Link, wo drinne steht, dass das Glücksspiel (sloten) in und aus Deutschland verboten ist. (Youtube Videos zählen nicht), Persönliche habe ich keine große Lust folgende Seite zu durchsuchen https://dejure.org/
Fakt:
1. Du darfst in Deutschland keine Online Casinos spielen. (Schleswig-Holstein lasse ich mal außen vor)
2. Du darfst aus Deutschland Online Casinos spielen.
Eigentlich ganz Einfach.
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Trotz des eindeutigen glücksspielrechtlichen Verbots werden auf dem deutschen Glücksspielmarkt unzählige Online-Casinospiele angeboten, die gegen das Internetverbot verstoßen. Sowohl das Anbieten der Spiele, als auch die Spielteilnahme sind strafbar (§§ 284, 285 StGB).
https://www.lds.sachsen.de/gluecksspiel/?ID=12320&art_param=826
von schleswig holstein aus,darf auch nicht mehr gespielt werden,da keine online casino lizenzen mehr vorhanden sind.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gluecksspiel/_documents/onlineCasinospiele.html
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich weiß nicht woher der Text von "deinen" Seiten stammt, aber das StrafgesetzBuch wird völlig falsch Zitiert.
https://dejure.org/gesetze/StGB/284.html
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- https://dejure.org/gesetze/StGB/285.html
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
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Ich weiß, dass das nicht deine Seiten sind. Aber immerhin werden dort die Gesetze nur verzerrt wiedergegeben.
Weitere Informationen findest du hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=10742 (PDF).
"Werbung für öffentliches Glücksspiel darf nicht in Widerspruch zu den Zielen des § 1 stehen, insbesondere nicht gezielt zur Teilnahme am Glücksspiel auffordern, anreizen oder ermuntern. Sie darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten"
Das könnte zum Thema Monte passen. Wobei ich sagen muss, dass ich keine Ahnung habe, was er gemacht hat.
Ich weiß nur, dass er einen 400% Bonus bekommen hat mit einem 3x Wager. Für mich Unverständlich