es war eine lange Reise, aber wir sind am Ziel: Erst der Europäische Gerichtshof und Ende letzten Jahres nun auch der Bundesgerichtshof haben sich unserer Auffassung angeschlossen und bejahen einen Schadensersatzanspruch bei Datenlecks. Die von uns in gut fünf Jahren entwickelte Argumentation, die viele Oberlandesgerichte noch zurückgewiesen hatten, wurde damit bestätigt: Ihnen ist durch den Verlust der Kontrolle ein Schaden entstanden, der durch eine Geldzahlung kompensiert werden muss.
Sie hatten im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Damit wir und unsere Kooperationsanwälte für Sie tätig sein können, benötigen wir noch die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Sie in diesem Formular angeben können. Bei einer Beauftragung mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie kein Erfolgshonorar, sondern erhalten 100 % des erstrittenen Betrages. Auch Ihre Selbstbeteiligung übernehmen wir im Fall des Unterliegens (im Fall des Obsiegens sind diese vom Gegner zu erstatten). Mit dem Bundesgerichtshof im Rücken geht Ihr Anspruch dann sehr zügig zu Gericht.
Wir haben die relevanten Informationen rund um Ihre Ansprüche in unseren "Frequently Asked Questions", den häufig gestellten Fragen, auf unserer Website zusammengestellt. Hier werden Sie sicher fündig.
Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung und darauf, Sie jetzt sehr schnell zum Erfolg zu führen.
Pneumatic schrieb am 26.03.2025 um 11:39 Uhr: Heute kam diese Mail von Protectra:
es war eine lange Reise, aber wir sind am Ziel: Erst der Europäische Gerichtshof und Ende letzten Jahres nun auch der Bundesgerichtshof haben sich unserer Auffassung angeschlossen und bejahen einen Schadensersatzanspruch bei Datenlecks. Die von uns in gut fünf Jahren entwickelte Argumentation, die viele Oberlandesgerichte noch zurückgewiesen hatten, wurde damit bestätigt: Ihnen ist durch den Verlust der Kontrolle ein Schaden entstanden, der durch eine Geldzahlung kompensiert werden muss.
Sie hatten im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Damit wir und unsere Kooperationsanwälte für Sie tätig sein können, benötigen wir noch die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Sie in diesem Formular angeben können. Bei einer Beauftragung mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie kein Erfolgshonorar, sondern erhalten 100 % des erstrittenen Betrages. Auch Ihre Selbstbeteiligung übernehmen wir im Fall des Unterliegens (im Fall des Obsiegens sind diese vom Gegner zu erstatten). Mit dem Bundesgerichtshof im Rücken geht Ihr Anspruch dann sehr zügig zu Gericht.
Wir haben die relevanten Informationen rund um Ihre Ansprüche in unseren "Frequently Asked Questions", den häufig gestellten Fragen, auf unserer Website zusammengestellt. Hier werden Sie sicher fündig.
Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung und darauf, Sie jetzt sehr schnell zum Erfolg zu führen.
Mit freundlichen Grüßen aus Monheim am Rhein
Team Protectra (vormals kleinfee)
Kann man sich da auch anmelden, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und was ist der Unterschied? Fällt da etwa ein mögliches Schadenersatz höher aus, wenn man die hat?
Also ohne Versicherung geht es auch, dafür nimmt Protectra dann aber 25% Erfolgshonrar, mit Versicherung entfällt das wohl und man bekommt 100% ausgezahlt
upola schrieb am 26.03.2025 um 13:07 Uhr: Mal eine Frage in die Runde?
Wenn ihr wirklich Schadensersatz bekommt, sind eure Daten dann sicherer und keiner kann damit etwas anstellen?
Oder wittert ihr da nur schnelles Geld?
Hä, wie meinst du das denn? Keiner weiß, wie viele sich vor Wittmann an den Daten heimlich bedient haben. Wieso sollten die Daten sicherer sein, wenn man Merkur verklagt? Kannst du das nochmal genauer erklären was du meinst?
Na Schadensersatz heißt erstmal Geld. Daneben kann ja jeder darüber nachdenken, ob man nicht auch Auskunft geltend machen will. Da gibt es ja genug Muster... Im Übrigen auch eine Möglichkeit gegenüber ungefragter E-Mailwerbung, wie sie aktuell offenbar auch betrieben wird. Ausgerechnet von einer Anwaltskanzlei und noch mit "bis zu 5.000,- Euro Schadensersatz" werben. Wie unseriös ist das Bitte, da reicht einmal ein Blick in die BGH-Rechtsprechung zu Facebook, um zu sehen, wie unrealistisch das inzwischen ist. Wäre ja mal interessant zu erfahren, woher die die E-Mailadresse haben, denn das kann ja unter Umständen ein Indiz dafür sein, dass eben doch noch weitere Personen Zugriff auf die Daten hatten... Jedenfalls sieht man nach einer Beauskunftung als Betroffener auch klarer und kann ggf. weitere Konsequenzen ziehen, die weitere Schäden verhindern. Zu denken ist dann beispielsweise auch an Löschungsansprüche.
upola schrieb am 26.03.2025 um 13:07 Uhr: Mal eine Frage in die Runde?
Wenn ihr wirklich Schadensersatz bekommt, sind eure Daten dann sicherer und keiner kann damit etwas anstellen?
Oder wittert ihr da nur schnelles Geld?
Nein, damit sind die Daten nicht sicherer. Die Daten müssen vor Dritte geschützt werden. Das ist gesetzlich geregelt, um eben Missbrauch vorzubeugen. Die Daten sind aber abhanden gekommen (egal ob es eine gute Hackerin war oder nicht). Die Daten wurden analysiert und gewertet. Ohne deine Zustimmung. Das dürfen die Unternehmen nicht, deswegen hast du auch Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist bereits ein Fakt.
Wie man aber bereits mehrfach lesen konnte, kann selbst die Hackerin nicht ausschließen, dass sich vor ihr andere da bedient haben. Kann sie ja nicht wissen, ist ja logisch. Man weiß also nicht: a) wie oft ein Datenklau stattgefunden hat und b) wie lange diese "Sicherhetitslücke" bestand. Auch hier besteht ein Anspruch, weil du theoretisch betroffen sein könntest.
Ich habe mich nun auch der potentiellen Sammelklage angeschlossen bzw. mich dafür angemeldet (Protectra).
Weiter vorne im Thread hatte jemand Probleme beim absenden des Formulars erwähnt, die gabs bei mir auch.
Die Seite(n) zu schließen und dann neu zu laden bzw. in einem anderen Browser zu öffnen, war bei mir die Lösung.
upola schrieb am 26.03.2025 um 13:07 Uhr: Mal eine Frage in die Runde?
Wenn ihr wirklich Schadensersatz bekommt, sind eure Daten dann sicherer und keiner kann damit etwas anstellen?
Oder wittert ihr da nur schnelles Geld?
Natürlich werden die Daten dadurch nicht sicherer.
Wobei es eventuell durchaus einen gewissen indirekten Effekt auf den Rest der Branche haben könnte, die sich z.T. dann vielleicht doch mehr Gedanken zur Datensicherheit machen werden..
Schnelles Geld ist hier tatsächlich nicht meine Motivation. Erstens weil diese Geschichte u.U. Jahre bis zum Abschluss dauern könnte & zweitens, weil es in meinem Fall wahrscheinlich auf einen sehr kleinen Betrag hinauslaufen wird, da bei mir deutlich weniger persönliche Daten betroffen sind als bei vielen anderen.
Mir gehts hier tatsächlich zu 99% ums Prinzip. Die haben Scheiße gebaut und versuchen nun alles, um sich möglichst billig rauszuwieseln.
Da muss man es ihnen ja nicht noch extra leicht machen und auf den verfügbaren & angemessenen Rechtsweg verzichten mM.
Wenn Dir einer die Stoßstange vom Auto abfährt, möchtest Du doch auch eine Entschädigung? Halte das für legitim und bin deswegen ja auch bei der Sammelklage der Protectra dabei. Ist ja nicht so, als könnten wir uns dann alle jeweils ein Haus davon kaufen, aber eine Entschädigung dafür, dass man leichtfertigt mit meinen Daten umgeht, dazu noch so sensiblen, halte ich für gerechtfertigt.
Kapykapy schrieb am 26.03.2025 um 09:03 Uhr: Habe heute eine Mail bekommen von Anwälten. Diese dürfen meine e-mail eigentlich auch nicht haben. War deshalb auch gar nie aktiv.
Geht es noch dreister? Unglaublich.
Aber da wäre ja wirklich mal interessant, wie die an die Daten gekommen sind und welche Daten die noch vorliegen haben.
Justus hat es bereits geschrieben. Man bekommt da nicht viel an Schadenersatz. Denke paar hundert Euro (da Ausweisbilder zu den Daten dazugehören). Ich mein, ohne eine Garantie, dass niemand anderes als diese Hackerin dein Ausweis als Bild hat sind diese paar hundert Euro (wenn überhaupt) nur eine minimale Entschädigung, die man erhält. Der mögliche Schaden ist viel mehr Wert.
Ich finde neben der eventuellen Entschädigung vorallem auch wichtig, dass die ganze Geschichte mal Konsequenzen für Merkur hat.
Das ist so ein unfassbarer Datenschatz der dort nach Lilith Wittmanns Aussage unverschlüsselt und mehr oder weniger öffentlich rum lag. Und Merkur tut so als wäre das nichts. Die haben es in jetzt fast 2 Wochen immer noch nicht geschafft mir mal zu antworten welche meiner Daten betroffen sind.
Spannend ist ja auch noch, dass Wittmann nebenbei auch Verbindungen zu illegalen Casinos aufgedeckt hat. Das wäre doch jetzt mal eine Aufgabe für GGL und Staatsanwaltschaft.
Justus hat es bereits geschrieben. Man bekommt da nicht viel an Schadenersatz. Denke paar hundert Euro (da Ausweisbilder zu den Daten dazugehören). Ich mein, ohne eine Garantie, dass niemand anderes als diese Hackerin dein Ausweis als Bild hat sind diese paar hundert Euro (wenn überhaupt) nur eine minimale Entschädigung, die man erhält. Der mögliche Schaden ist viel mehr Wert.
Zumal die Mail von vermeintlichen Anwälten ja darauf hindeutet, dass Daten abgeflossen sind.
Erkläre doch mal, worauf du hinaus willst? Du tust irgendwie so, als ob es darum geht, seine Verluste einzufordern? Wie sollen die Daten denn sicher sein nach der Anklage, wenn sie vorher schon abhandengekommen sind und man nicht weiß, wie viele "die Lücke" vor Wittmann ausgenutzt haben?
Es sollte auf jeden Fall richtig doll Konsequenzen für Merkur geben, aber alles deutet bis jetzt darauf hin, dass mal wieder nichts passieren wird.
Merkur hat sich nicht mal entschuldigt, so gesehen.
Hackerangriff auf Merkur Bets
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es war eine lange Reise, aber wir sind am Ziel: Erst der Europäische Gerichtshof und Ende letzten Jahres nun auch der Bundesgerichtshof haben sich unserer Auffassung angeschlossen und bejahen einen Schadensersatzanspruch bei Datenlecks. Die von uns in gut fünf Jahren entwickelte Argumentation, die viele Oberlandesgerichte noch zurückgewiesen hatten, wurde damit bestätigt: Ihnen ist durch den Verlust der Kontrolle ein Schaden entstanden, der durch eine Geldzahlung kompensiert werden muss.
Sie hatten im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Damit wir und unsere Kooperationsanwälte für Sie tätig sein können, benötigen wir noch die Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Sie in diesem Formular angeben können. Bei einer Beauftragung mit Rechtsschutzversicherung zahlen Sie kein Erfolgshonorar, sondern erhalten 100 % des erstrittenen Betrages. Auch Ihre Selbstbeteiligung übernehmen wir im Fall des Unterliegens (im Fall des Obsiegens sind diese vom Gegner zu erstatten). Mit dem Bundesgerichtshof im Rücken geht Ihr Anspruch dann sehr zügig zu Gericht.
Wir haben die relevanten Informationen rund um Ihre Ansprüche in unseren "Frequently Asked Questions", den häufig gestellten Fragen, auf unserer Website zusammengestellt. Hier werden Sie sicher fündig.
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Mit freundlichen Grüßen aus Monheim am Rhein
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Nein, damit sind die Daten nicht sicherer. Die Daten müssen vor Dritte geschützt werden. Das ist gesetzlich geregelt, um eben Missbrauch vorzubeugen. Die Daten sind aber abhanden gekommen (egal ob es eine gute Hackerin war oder nicht). Die Daten wurden analysiert und gewertet. Ohne deine Zustimmung. Das dürfen die Unternehmen nicht, deswegen hast du auch Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist bereits ein Fakt.
Wie man aber bereits mehrfach lesen konnte, kann selbst die Hackerin nicht ausschließen, dass sich vor ihr andere da bedient haben. Kann sie ja nicht wissen, ist ja logisch. Man weiß also nicht: a) wie oft ein Datenklau stattgefunden hat und b) wie lange diese "Sicherhetitslücke" bestand. Auch hier besteht ein Anspruch, weil du theoretisch betroffen sein könntest.
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Weiter vorne im Thread hatte jemand Probleme beim absenden des Formulars erwähnt, die gabs bei mir auch.
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Natürlich werden die Daten dadurch nicht sicherer.
Wobei es eventuell durchaus einen gewissen indirekten Effekt auf den Rest der Branche haben könnte, die sich z.T. dann vielleicht doch mehr Gedanken zur Datensicherheit machen werden..
Schnelles Geld ist hier tatsächlich nicht meine Motivation. Erstens weil diese Geschichte u.U. Jahre bis zum Abschluss dauern könnte & zweitens, weil es in meinem Fall wahrscheinlich auf einen sehr kleinen Betrag hinauslaufen wird, da bei mir deutlich weniger persönliche Daten betroffen sind als bei vielen anderen.
Mir gehts hier tatsächlich zu 99% ums Prinzip. Die haben Scheiße gebaut und versuchen nun alles, um sich möglichst billig rauszuwieseln.
Da muss man es ihnen ja nicht noch extra leicht machen und auf den verfügbaren & angemessenen Rechtsweg verzichten mM.
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Spannend ist ja auch noch, dass Wittmann nebenbei auch Verbindungen zu illegalen Casinos aufgedeckt hat. Das wäre doch jetzt mal eine Aufgabe für GGL und Staatsanwaltschaft.
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Zumal die Mail von vermeintlichen Anwälten ja darauf hindeutet, dass Daten abgeflossen sind.
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Erkläre doch mal, worauf du hinaus willst? Du tust irgendwie so, als ob es darum geht, seine Verluste einzufordern? Wie sollen die Daten denn sicher sein nach der Anklage, wenn sie vorher schon abhandengekommen sind und man nicht weiß, wie viele "die Lücke" vor Wittmann ausgenutzt haben?
Es sollte auf jeden Fall richtig doll Konsequenzen für Merkur geben, aber alles deutet bis jetzt darauf hin, dass mal wieder nichts passieren wird.
Merkur hat sich nicht mal entschuldigt, so gesehen.