gamble1 schrieb am 24.03.2025 um 01:17 Uhr:Merkwürdig, ich habe nur eine E-Mail von SlotMagie erhalten, obwohl ich auch bei Merkurbets einen Account habe. Auf jeden Fall danke dir für die Info!
Bin auch bei allen drei registriert, die Mail von CrazyBuzzer war jedoch im Spamordner. Eventuell sind die anderen beiden bei dir auch da gelandet?
Hanshanshans schrieb am 24.03.2025 um 05:00 Uhr:Bin auch bei allen drei registriert, die Mail von CrazyBuzzer war jedoch im Spamordner. Eventuell sind die anderen beiden bei dir auch da gelandet?
Upps, ging ja nur um Merkurbets😄
Naja, Montag Morgen und so. Wird Zeit für den zweiten Kaffee...
Bin auch bei allen drei registriert, die Mail von CrazyBuzzer war jedoch im Spamordner. Eventuell sind die anderen beiden bei dir auch da gelandet?
Nein, leider nicht – ich habe überhaupt keine Info bekommen, was ja eigentlich der nächste Verstoß ist. Soweit ich weiß, müssen sie einen doch über so etwas informieren, oder?
Nein, leider nicht – ich habe überhaupt keine Info bekommen, was ja eigentlich der nächste Verstoß ist. Soweit ich weiß, müssen sie einen doch über so etwas informieren, oder?
Ja, ist ein Verstoß, aber da musst du sicher sein, dass du wirklich nichts bekommen hast. Wie lange bleiben bei dir die Mails in den Spam-Ordner?
Okay komisch. Dann hast du wirklich keine erhalten. Glaub das ist strafbar und du könntest auch noch einmal extra Schadensersatz verlangen xD
Strafbar zwar nicht, aber ein weiterer Verstoß gegen die DSGVO, weil bei der Dimension „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ nach Art. 34 DSGVO bestehen dürfte. Inwieweit das zu einem Schadensersatzanspruch führt ist aber noch nicht geklärt, ebensowenig wie etwa die Frage, ob ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht einen solchen Anspruch begründen kann.
Merkurbets schreibt das es nur eine hackerin war die keine bösen Absichten hatte 😂 ganz dicht sind die auch nicht. Bin gespannt wie es weiter geht und was als nächste E-Mail kommt
Habe heute eine Mail bekommen von Anwälten. Diese dürfen meine e-mail eigentlich auch nicht haben. War deshalb auch gar nie aktiv.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem wurde bekannt, dass es bei Online-Casinos der Merkur-Gruppe der Marke Merkur Slots zu einem massiven Datenleck gekommen ist. Sie gehören zum Kreis der Betroffenen, wenn Sie schriftlich von Merkur informiert wurden. Zu den Online-Casinos der Merkur-Gruppe gehören z. B.
CrazyBuzzer
· SlotMagie
MerkurBets (Sportwetten).
Bei dem Datenleck waren besonders sensible Daten wie Kopien von Personalausweisen oder Kontodaten öffentlich zugänglich. Gelangen Ihre Daten in unbefugte Hände, drohen Betrugsversuche und finanzielle Folgeschäden für die Betroffenen. Nutzer*innen von Online-Casinos sollten verstärkt auf Betrugsversuche oder ungewöhnliche Vorgänge achten. Zudem können sie prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen können.
Als auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei prüfen wir kostenlos, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Betroffene haben gute Chancen, bis zu 5.000,- Euro Schadensersatz zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Marktlage und der Frage der Wirtschaftlichkeit auf Seiten der Betroffenen vertreten wir in diesen Fällen ausschließlich Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Das können Sie jetzt tun
Prüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind. Wenn Sie von der Merkur Gruppe eine Mitteilung über das Datenleck erhalten haben, empfehlen wir Ihnen ein Vorgehen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir klären für Sie ab, ob Ihre Police eine Deckungszusage für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ermöglicht.
Kontaktieren Sie uns. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und von dem Datenleck betroffen sind, können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
So gehen Sie vor: Füllen Sie die beiliegende Vollmacht aus und senden Sie uns zusammen mit den Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung und dem Schreiben der Merkur-Gruppe an die E-Mail-Adresse XXXXXXX
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter XXXXXXX oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
Jetzt ansehen: Alle Informationen kompakt zusammengefasst in diesem Video.
Mehr lesen: Ausführliche und stets aktualisierte Informationen zum Datenleck Merkur Slots: Hilfe und rechtliche Möglichkeiten für Betroffene.
Hallo zusammen, ich habe heute auch eine endlich eine Antwort per Email vom Merkur Bets erhalten. Wie kann sich ein Unternehmen so einfach aus der Verantwortung ziehen? Zudem stimmen gewisse Punkte ja nachweislich nicht. Egal ob mit oder ohne Absicht hier die Hackerin Daten abgegriffen hatte, trotzdem kann ich als potenziell geschädigter gegen sowas vorgehen. Hier die Email:
Hallo Herr ...,
vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen die folgenden Informationen mitteilen.
Trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen wurde das IT-System eines unserer Dienstleisters Ziel eines Cyberangriffs einer sog. White-Hat-Hackerin. White-Hat-Hacker agieren ohne Schädigungsabsicht und melden regelmäßig Sicherheitslücken von Systemen, um die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern. Die behördliche und interne Untersuchung von Sicherheitslücken ergab, dass es durch fehlerhaft konfigurierte Schnittstellen auf der Website merkurbets.de möglich war, dass ein registrierter Kunde bzw. eine registrierte Kundin die Daten anderer Kunden theoretisch einsehen konnte. Die Daten waren allerdings nicht ohne weiteres einsehbar, sondern es erforderte ein besonderes hohes Maß an Fachwissen nebst der Umgehung verschiedener Sicherheitsmaßnahmen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand konnten neben der White-Hat-Hackerin keine sonstigen unberechtigten Dritten auf die Daten zugreifen. Die White-Hat-Hackerin hat keine Absicht geäußert, die erlangten Informationen weiterzugeben oder zu missbrauchen.
Handlungen im Internet sind mit gewissen Risiken verbunden und Cybersicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der fortlaufend Anpassungen unterliegt. Nur weil die Sicherheitskonfigurationen auf der Webseite eines Unternehmens angepasst werden müssen, bedeutet es nicht, dass dies auf ein Fehlverhalten des Unternehmens zurückzuführen ist oder das Unternehmen gegen Gesetze oder Vorgaben verstoßen hat. Eine solche Haftung ergibt sich auch nicht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Übrigen ist nach unserer Kenntnis auch kein materieller Schaden bei unseren Kunden entstanden, da wir keinen Missbrauch durch oder eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte festgestellt haben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns deshalb nicht in der Lage, einem etwaigen Begehren auf Zahlung von Schadensersatz zu entsprechen. Wir haben in Zusammenarbeit mit der für uns zuständigen Aufsicht, die uns auf die Verbesserung der Sicherheitslücken hingewiesen hat, diese umgehend angepasst. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Grundlage, um Ihrem Verlangen zu entsprechen.
Im Hinblick auf Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft im Sinne von Art. 15 DSGVO werden wir uns separat bei Ihnen melden.
Wir hoffen, dass Ihre Anfrage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde.
Hackerangriff auf Merkur Bets
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Merkwürdig, ich habe nur eine E-Mail von SlotMagie erhalten, obwohl ich auch bei Merkurbets einen Account habe. Auf jeden Fall danke dir für die Info!
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Bin auch bei allen drei registriert, die Mail von CrazyBuzzer war jedoch im Spamordner. Eventuell sind die anderen beiden bei dir auch da gelandet?
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Upps, ging ja nur um Merkurbets😄
Naja, Montag Morgen und so. Wird Zeit für den zweiten Kaffee...
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Nein, leider nicht – ich habe überhaupt keine Info bekommen, was ja eigentlich der nächste Verstoß ist. Soweit ich weiß, müssen sie einen doch über so etwas informieren, oder?
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Bei mir kam nur eine Mail von merkurbets obwohl ich auch bei magie registriert bin.
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Auch der geschilderte Fall von Jokerstar ist bei mir zutreffend.
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Ja, ist ein Verstoß, aber da musst du sicher sein, dass du wirklich nichts bekommen hast. Wie lange bleiben bei dir die Mails in den Spam-Ordner?
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Hab jetzt noch von 01.01 irgendwelche
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Okay komisch. Dann hast du wirklich keine erhalten. Glaub das ist strafbar und du könntest auch noch einmal extra Schadensersatz verlangen xD
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Danny0815
Strafbar zwar nicht, aber ein weiterer Verstoß gegen die DSGVO, weil bei der Dimension „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ nach Art. 34 DSGVO bestehen dürfte. Inwieweit das zu einem Schadensersatzanspruch führt ist aber noch nicht geklärt, ebensowenig wie etwa die Frage, ob ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht einen solchen Anspruch begründen kann.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem wurde bekannt, dass es bei Online-Casinos der Merkur-Gruppe der Marke Merkur Slots zu einem massiven Datenleck gekommen ist. Sie gehören zum Kreis der Betroffenen, wenn Sie schriftlich von Merkur informiert wurden. Zu den Online-Casinos der Merkur-Gruppe gehören z. B.
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Bei dem Datenleck waren besonders sensible Daten wie Kopien von Personalausweisen oder Kontodaten öffentlich zugänglich. Gelangen Ihre Daten in unbefugte Hände, drohen Betrugsversuche und finanzielle Folgeschäden für die Betroffenen. Nutzer*innen von Online-Casinos sollten verstärkt auf Betrugsversuche oder ungewöhnliche Vorgänge achten. Zudem können sie prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen den Anbieter geltend machen können.
Als auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei prüfen wir kostenlos, ob Ihnen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Betroffene haben gute Chancen, bis zu 5.000,- Euro Schadensersatz zu erhalten. Aufgrund der aktuellen Marktlage und der Frage der Wirtschaftlichkeit auf Seiten der Betroffenen vertreten wir in diesen Fällen ausschließlich Mandanten mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Das können Sie jetzt tun
Prüfen Sie, ob Ihre Daten betroffen sind. Wenn Sie von der Merkur Gruppe eine Mitteilung über das Datenleck erhalten haben, empfehlen wir Ihnen ein Vorgehen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir klären für Sie ab, ob Ihre Police eine Deckungszusage für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche ermöglicht.
Kontaktieren Sie uns. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und von dem Datenleck betroffen sind, können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
So gehen Sie vor: Füllen Sie die beiliegende Vollmacht aus und senden Sie uns zusammen mit den Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung und dem Schreiben der Merkur-Gruppe an die E-Mail-Adresse XXXXXXX
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Hallo Herr ...,
vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen die folgenden Informationen mitteilen.
Trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen wurde das IT-System eines unserer Dienstleisters Ziel eines Cyberangriffs einer sog. White-Hat-Hackerin. White-Hat-Hacker agieren ohne Schädigungsabsicht und melden regelmäßig Sicherheitslücken von Systemen, um die Sicherheit von IT-Systemen zu verbessern. Die behördliche und interne Untersuchung von Sicherheitslücken ergab, dass es durch fehlerhaft konfigurierte Schnittstellen auf der Website merkurbets.de möglich war, dass ein registrierter Kunde bzw. eine registrierte Kundin die Daten anderer Kunden theoretisch einsehen konnte. Die Daten waren allerdings nicht ohne weiteres einsehbar, sondern es erforderte ein besonderes hohes Maß an Fachwissen nebst der Umgehung verschiedener Sicherheitsmaßnahmen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand konnten neben der White-Hat-Hackerin keine sonstigen unberechtigten Dritten auf die Daten zugreifen. Die White-Hat-Hackerin hat keine Absicht geäußert, die erlangten Informationen weiterzugeben oder zu missbrauchen.
Handlungen im Internet sind mit gewissen Risiken verbunden und Cybersicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der fortlaufend Anpassungen unterliegt. Nur weil die Sicherheitskonfigurationen auf der Webseite eines Unternehmens angepasst werden müssen, bedeutet es nicht, dass dies auf ein Fehlverhalten des Unternehmens zurückzuführen ist oder das Unternehmen gegen Gesetze oder Vorgaben verstoßen hat. Eine solche Haftung ergibt sich auch nicht aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im Übrigen ist nach unserer Kenntnis auch kein materieller Schaden bei unseren Kunden entstanden, da wir keinen Missbrauch durch oder eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte festgestellt haben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns deshalb nicht in der Lage, einem etwaigen Begehren auf Zahlung von Schadensersatz zu entsprechen. Wir haben in Zusammenarbeit mit der für uns zuständigen Aufsicht, die uns auf die Verbesserung der Sicherheitslücken hingewiesen hat, diese umgehend angepasst. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Grundlage, um Ihrem Verlangen zu entsprechen.
Im Hinblick auf Ihren Antrag auf Erteilung einer Auskunft im Sinne von Art. 15 DSGVO werden wir uns separat bei Ihnen melden.
Wir hoffen, dass Ihre Anfrage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr MERKUR BETS Team