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Online Casinos allgemein: Geld zurück wegen Glücksspiel Gesetz (Seite 12)

Thema erstellt am 16.05.2023 | Seite: 12 von 15 | Antworten: 211 | Ansichten: 38.370
Andre
Experte

Falke schrieb am 13.06.2023 um 20:54 Uhr:

... Wenns so einfach wäre, dann könnten ja auch Drogendealer einfach auf ihre Website schreiben, dass es in der Verantwortung des Konsumenten liegt, ob Drogen im eigenen Land legal sind oder nicht. 

Falke mal wieder mit den Quervergleichen des Grauens. Oh man.
Falke
Experte
Andre schrieb am 13.06.2023 um 21:01 Uhr:

Falke mal wieder mit den Quervergleichen des Grauens. Oh man.

Was ist denn falsch an dem Vergleich? Wenn du schon als Teammitglied von Gamblejoe nicht mehr neutral sein kannst, dann solltest du wenigstens argumentieren, anstatt einen Einzeiler hinzuschmeißen. 
gamble1
Ikone
Falke schrieb am 13.06.2023 um 20:54 Uhr:

Und du glaubst ernsthaft, dass AGBs nationale Gesetze und EU-Gesetze aushebeln? Die können dort reinschreiben was sie wollen, hilft denen absolut nichts. Wenns so einfach wäre, dann könnten ja auch Drogendealer einfach auf ihre Website schreiben, dass es in der Verantwortung des Konsumenten liegt, ob Drogen im eigenen Land legal sind oder nicht. 

Und was machen bitte die ganzen Shops wo im Internet grenzwertige Drogen verkaufen ? Zum Teil auch Illegale ? Die schreiben genau das auf die Seite ..... Wir leben nun mal in einer digitalen Zeit wo man nicht an nationale Grenzen gebunden ist natürlich kann sich eine Seite durch sowas absichern und ganz unter uns hier unten auf GJ steht der Spruch auch denke die schreiben das nicht wenn es keine Wirkung hätte  

Gerade als Teammitglied wäre es verständlich da nicht neutral zu sein GJ lebt von den Casinos und von der Spieler Community im Grunde kann man froh sein solche negativen Dinge hier überhaupt besprechen zu dürfen was eben für die Meinungsfreiheit spricht aber gut finden muss man ein Thema noch lange nicht 

Abgesehen davon was interpretierst du denn in seine Aussage hinein ? Wo drücken denn seine Worte etwas aus was eine Neutralität absprechen würde ?    
Begbie
Elite

Falke schrieb am 13.06.2023 um 22:55 Uhr:
Was ist denn falsch an dem Vergleich? Wenn du schon als Teammitglied von Gamblejoe nicht mehr neutral sein kannst, dann solltest du wenigstens argumentieren, anstatt einen Einzeiler hinzuschmeißen. 

Der Vergleich ist gut. Manche leben halt in einer rosaroten Erdbeerwelt.
Andre
Experte

Falke schrieb am 13.06.2023 um 22:55 Uhr:
Was ist denn falsch an dem Vergleich? Wenn du schon als Teammitglied von Gamblejoe nicht mehr neutral sein kannst, dann solltest du wenigstens argumentieren, anstatt einen Einzeiler hinzuschmeißen. 


Ich habe bei dem Thema aufgehört neutral zu sein, als du angefangen hast die Mitarbeiter der Casinos mit Mafia Mitgliedern zu vergleichen. 

Es geht schon los, dass wir bei dieser Thematik im Zivilrecht sind, während wir im Bereich der Drogen im StGB und BtMG sind.
Falke
Experte

Andre schrieb am 14.06.2023 um 10:51 Uhr:


Ich habe bei dem Thema aufgehört neutral zu sein, als du angefangen hast die Mitarbeiter der Casinos mit Mafia Mitgliedern zu vergleichen. 

Es geht schon los, dass wir bei dieser Thematik im Zivilrecht sind, während wir im Bereich der Drogen im StGB und BtMG sind.

Dann solltest du lesen lernen, weil ich das nie geschrieben habe. Kannst mir ja gerne die Stelle zeigen wo ich die Mitarbeiter von Casinos als Mafia bezeichnet hätte. 


Danke, du brauchst mir echt nicht erklären welches Recht bei den Rückforderungen angewendet wird. Ein Vergleich ist keine Gleichsetzung und bei meinem Vergleich gings nur darum, dass AGBs logischerweise keine Gesetze aushebeln können. Und als Beispiel habe ich Drogen gewählt, weils dann für jeden verständlich wird was gemeint ist. Naja, oder für fast jeden zumindest. 
Landeskriminalamt
es heißt AGB gottverdammtnochmal!!!!!!! ES GIBT KEIN AGBS ES SIND KEINE ALLgemeinengeschäftsbedingungenSSSSS ICH RASTE AUS . mein schjreibtisch bebt!!!!!
Donnie
Elite
Hier zeichnet sich ein Kampf unter Beamte ab. Hat nicht irgendwer noch n großen Käfig über? 🤣
danny005
Elite

Landeskriminalamt schrieb am 14.06.2023 um 13:30 Uhr: es heißt AGB gottverdammtnochmal!!!!!!! ES GIBT KEIN AGBS ES SIND KEINE ALLgemeinengeschäftsbedingungenSSSSS ICH RASTE AUS . mein schjreibtisch bebt!!!!!

Selbst der Duden hat AGBs mittlerweile aufgenommen, daher ebenso korrekt:


https://www.duden.de/rechtschreibung/AGBs
Landeskriminalamt
jetzt reicht es aber wirklich jetzt nimmt man die AGBSSSauch noc in Schutz. ESI ST FALSCT. man braucht nicht darüber diskutieren!! es ist Plural! egal was der Duden sagt das ist nur für dumme die nicht die rechtschreibung beherrschen.
Andre
Experte
Falke schrieb am 14.06.2023 um 13:22 Uhr:

Dann solltest du lesen lernen, weil ich das nie geschrieben habe. Kannst mir ja gerne die Stelle zeigen wo ich die Mitarbeiter von Casinos als Mafia bezeichnet hätte. 


Danke, du brauchst mir echt nicht erklären welches Recht bei den Rückforderungen angewendet wird. Ein Vergleich ist keine Gleichsetzung und bei meinem Vergleich gings nur darum, dass AGBs logischerweise keine Gesetze aushebeln können. Und als Beispiel habe ich Drogen gewählt, weils dann für jeden verständlich wird was gemeint ist. Naja, oder für fast jeden zumindest. 

Ich bin der Überzeugung, dass du hier die Mitarbeiter der "illegalen" Casinos mit Mitarbeitern der Mafia gleichsetzt. Daran habe ich mich gestört, da ich viele Malteser kenne, die in der i-Gaming-Industrie arbeiten, die alle tolle Menschen sind und die Chancen haben richtig gutes Geld (im Vergleich zum klassischen Lohnspiegel auf Malta) für sich und die Familie zu verdienen. 


Mein Einzeiler war vielleicht nicht optimal, aber mir hier Lese - und Verständnisprobleme vorzuwerfen ist natürlich schwach von dir. 

Dein Beispiel mit den Drogen ist einfach absoluter Käse und das habe ich dir so mitteilen wollen. Ich bin der Meinung, dass dir der Weitblick fehlt und du dich zu sehr in bestimmte Tendenzen versteifst. 

Ich habe als Mitarbeiter hier natürlich eine neutrale Position, aber hier hat jetzt Andre kommentiert und das darf mir ja wohl gestattet sein. Übrigens: In einer rosaroten Erdbeerwelt wohne ich leider nicht. 

Tonkabohne
Stamm-Userin

Landeskriminalamt schrieb am 14.06.2023 um 13:59 Uhr: jetzt reicht es aber wirklich jetzt nimmt man die AGBSSSauch noc in Schutz. ESI ST FALSCT. man braucht nicht darüber diskutieren!! es ist Plural! egal was der Duden sagt das ist nur für dumme die nicht die rechtschreibung beherrschen.

oder für welche die ständig Buchstaben vergessen oder Groß-und Kleinschreibung nicht beherrschen 😂😂🤦‍♀️
MisterL
Experte
Malta, Liechtenstein, Schweiz, Monaco, Vatikanstaat alles dasselbe die wollen auch nur mehr als die anderen verdienen um gut und gerne zu Leben.
WEr hats erfunden

die guten ins töpfchen die schlechten ins kröpfchen
mowolum
Elite

Landeskriminalamt schrieb am 14.06.2023 um 13:59 Uhr: jetzt reicht es aber wirklich jetzt nimmt man die AGBSSSauch noc in Schutz. ESI ST FALSCT. man braucht nicht darüber diskutieren!! es ist Plural! egal was der Duden sagt das ist nur für dumme die nicht die rechtschreibung beherrschen.

Dann fang bei bei dir an Rechtschreibung zu üben.
CharlyQ
Hallo Kaki81 und auch Hallo den anderen hier.

Nun habe ich endlich hier das Thema gefunden das mich brennend interessiert. Auch ich werde versuchen zumindest einen Großteil meiner Spielverluste durch eine Klage gegen die Onlinecasino zurück zu holen.

Problem ist jedoch das ich nicht mehr alle Zahlungsbelege habe und Nachweise über Ein - und Auszahlungen somit zum größten Teil fehlen.

Jetzt ist meine Frage. Müssen Online Casinos den Spielverlauf speichern und somit auch eine Aufzeichnung haben über die Ein - und Auszahlungen?
Falls ja, werden die auch diese Daten herausgeben wenn ich bei einigen Casinos nicht mehr meinen Spielername und meine Zugangsdaten habe, weil ich mich dort gesperrt hatte.Nicht zuletzt wissen auch die Casinos das sie verklagt werden können und werden ggf. die Herausgabe von diesen Daten verweigern.

Von zeitlichen gesehen sind nahezu alle Casinos rechtlich noch zu belangen weil diese 10 Jahre Verjährung noch nicht um sind.

Ich werde also nur eine Chance haben wenn ich nicht alle Kontoauszüge und Einzahlungen an Casinos nachweisen muss. Sollten die Rechtsanwälte darauf bestehen auf alle Nachweise und Kontoauszüge etc dann habe ich keine Chance. Viele Einzahlungen liefen über Paysafecard und die habe ich naturlich nicht alle aufgehoben.

Insgesamt beläuft sich meine Zockerei bei allen möglichen Casinos auf ungefähr  nicht ganz 100.000 Euro. Da ich mit unter auch gut gewonnen hatte wird es evtl. auch etwas weniger Geld sein. 

Also sollte ich wirklich 60 Prozent davon zurückerhalten, dann wäre das ein Vermögen. Nur von einen Casino habe ich den gesamten Spielverlauf incl. der Ein - und Auszahlungsdaten  : Vulkan Vegas Casino.

Ich spielte fast ausschließlich nur Roulette.


Für Eure Antworten danke ich Euch schon mal 

Aktuelle Themen22.11.2024 um 04:06 Uhr

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