Katharina2 schrieb am 18.07.2021 um 06:11 Uhr:
Ja, ich kenne die Rechtslage hier und genau die soll euch dahin führen, wo ihr heute steht.
Dazu nochmal der Hinweis:
Wann ist ein Online Casino in Deutschland legal?
Ein wesentlicher Punkt ist zum Beispiel die Legalität des Glückspielangebots. Es mag überraschen, doch auch ein Casino ohne deutsche Lizenz kann legal sein. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Anbieter über eine Glücksspiellizenz aus einem EU-Land verfügt. Dann kommt das Grundprinzip der Dienstleistungsfreiheit innerhalb er Europäischen Union zum Tragen. Dieses erlaubt es den Bürgern, die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, solange dieses dazu in einem EU-Land berechtigt ist.
Als Spieler darf man daher legal in einem Online Casino mit Glücksspiellizenz aus Malta spielen. Tatsächlich werden die meisten Online Casinos von der Malta Gaming Authority lizenziert. Diese renommierte Regulierungsbehörde ist seit 2001 aktiv und genießt einen ausgezeichneten Ruf in der Online Glücksspielgemeinschaft. Legalität und Sicherheit von Casinos ohne deutsche Lizenz sind damit also durchaus gewährleistet.
Die Spieler entscheiden
Zusammengefasst liegt es zurzeit vor allem an den Spielern, wo sie lieber um echtes Geld spielen möchten. Solange der Anbieter über eine EU-Glücksspiellizenz verfügt, ist man als Nutzer auf der sicheren Seite. Es kommt also vor allem darauf an, was einem persönlich wichtiger ist: Mehr Sicherheit oder die Freiheit so zu spielen, wie man es selbst für richtig hält.
Es bietet sich an, die Seite insgesamt zu lesen, falls Fragen offen sind.
Gibt doch Zocker aus allen Teilen der Bevölkerung Gibts denn keine praktizierenden Juristen hier im Forum, die den aktuellen Stand mal kurz und bündig zusammenfassen können Dann würde hier nicht noch mehr durcheinander entstehen, weil viele User irgendwo mal was aufgeschnappt haben.
Das_Phantom schrieb am 18.07.2021 um 12:38 Uhr:
Hab ich doch oben schon zitiert.. Da sind viele Aktenzeichen und Urteile nachlesbar.
Auch das des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/261017U8C18.16.0
Es geht hier um das Verbot von Casino Spielen im Internet zu veranstalten und zu
vermitteln, dann ähnliches für Sportwetten und ein Eingriffskonzept für Störungen
und alles ist mit Unions-und Verfassungsrecht vereinbar. Bezieht sich konkret auf
eine Klägerin, die hier Glücksspiele veranstaltete und dieser Rechtsstreit ist aus
2010 und dem GlüStV2012.
Das macht den Link erst mal nicht unwirksam. Vielleicht kannst du das Verbot
mal verlinken.
Wohlbemerkt sprechen wir von der europäischen Union und Dienstleistungsfreiheit
für Spieler. Das berührt die neuen Regelungen in DE erst mal nicht. Oder ?
Das kannst du jetzt auseinanderziehen wie ein Kaugummi.
Fakt ist, dass auch hier die Klägerin sich u.a. auf die Dienstleistungsfreiheit berufen hat -> und abgewiesen wurde.
Das hat das BVerwG da ja nun eindeutig begründet.
..Die neuen Regelungen stehen wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Das_Phantom schrieb am 19.07.2021 um 08:11 Uhr: Das kannst du jetzt auseinanderziehen wie ein Kaugummi.
Fakt ist, dass auch hier die Klägerin sich u.a. auf die Dienstleistungsfreiheit berufen hat -> und abgewiesen wurde.
Das hat das BVerwG da ja nun eindeutig begründet.
..Die neuen Regelungen stehen wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Danke für deine sachliche Rückmeldung.
Das ist aber keine Antwort auf meine Frage.
Hier geht es nur um eine Klägerin als *Dienstleistungsanbieter*. Mir ging es ja,
um die ‚europäische Dienstleistungsfreiheit für Dienstleistungsempfänger‘ und
das Verbot unter anderen Lizenzen zu spielen. Das sind 2 Paar Schuhe.
Und da steht nichts, was das BVerwG eindeutig zu Spielern begründet.
Gib uns doch mal die Stelle mit Quellangabe. Wäre nett.
Die Annahme: ‚Der Spieler besitzt keine Dienstleistungsfreiheit‘,
konnte ich im Beitrag 467 richtigstellen.
Ich kann als "Empfänger" so viel Freiheiten haben, wie ich will. Wenn der "Geber" aber illegal handelt, habe ich da gar nix von und würde beim "empfangen" ebenfalls illegal handeln.
Auf was soll ich mich denn da berufen können?
Erst vor kurzem gab es wieder ein Gerichtsurteil (Aktenzeichen: 23 O 416/20) dazu.
Auszug:
Entgegen der Annahme der Beklagten, dass der im streitgegenständlichen Zeitraum geltende § 4 Abs. 4 GlüStV unionsrechtswidrig sei, entschied das LG Coburg mit Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 (AZ: 8 C 18/16), dass die Norm im Einklang mit dem Unionsrecht stehe. In diesem Kontext konstatierte das Bundesverwaltungsgericht, dass mit dem Internetverbot für Online-Casinos „in nicht diskriminierender Weise verfassungs- und unionsrechtlich legitime Gemeinwohlziele, insb. des Jugendschutzes sowie der Bekämpfung der Spielsucht und Begleitkriminalität verfolgt werden“. Die in Art. 56 f. AEUV normierte Dienstleistungsfreiheit werde zwar durch ein solches Verbot beschränkt, diese Beschränkung sei jedoch verhältnismäßig, sowie geeignet um zu dem genannten Gemeinwohlzweck beizutragen und damit gerechtfertigt.
Die Dienstleistungsfreiheit ist also nicht unantastbar, wie der letzte Satz lauten lässt - egal von welcher Seite aus.
EDIT: Ich weiß nicht, welche Quellen du noch haben willst; die Aktenzeichen kann man ja wohl selbst googlen und in den jeweiligen Gerichten nachlesen.
Solange du dich hier bewegst, hast du die Probleme und das, was sich z.Zt. in DE
abspielt. Brauchst du das? Jedenfalls betrifft es nicht den Link der aussagt, dass
Spieler unter verschiedenen Lizenzen wählen können. Gesetze hin oder her.
Was nicht geht, dass i-welche Urteile auf Spieler übertragen werden, die nichts mit
einem Verbot über Dienstleistungsfreiheit des Dienstleistungsempfängers zu tun
haben. Dazu wurde noch nie ein Spieler juristisch angegriffen. Selbst die Regierung
befürchtet ein Abwandern in den sog. Schwarzmarkt.
Wenn Verbote, würde es im GlüStV stehen oder es gäbe ein Urteil. Solange das nicht
existiert, ist es auch kein Verbot. Es gibt auch keins.
Ich dachte du hättest konkret so etwas, was m*********k unwirksam macht.
Dein Urteil und Auszug betrifft Anbieter und §4 die Erlaubnispflicht. Ist völlig
ungeeignet deutschen Spielern ein Verbot für ein Spiel unter Unions-Lizenz zu
beweisen. Also lassen wir lieber mal den Link als: richtig dastehen, auch weil
das was da steht, schon lange passiert.
Katharina2 schrieb am 19.07.2021 um 15:19 Uhr: Solange du dich hier bewegst, hast du die Probleme und das, was sich z.Zt. in DE
abspielt. Brauchst du das? Jedenfalls betrifft es nicht den Link der aussagt, dass
Spieler unter verschiedenen Lizenzen wählen können. Gesetze hin oder her.
Was nicht geht, dass i-welche Urteile auf Spieler übertragen werden, die nichts mit
einem Verbot über Dienstleistungsfreiheit des Dienstleistungsempfängers zu tun
haben. Dazu wurde noch nie ein Spieler juristisch angegriffen. Selbst die Regierung
befürchtet ein Abwandern in den sog. Schwarzmarkt.
Wenn Verbote, würde es im GlüStV stehen oder es gäbe ein Urteil. Solange das nicht
existiert, ist es auch kein Verbot. Es gibt auch keins.
Ich dachte du hättest konkret so etwas, was m*********k unwirksam macht.
Dein Urteil und Auszug betrifft Anbieter und §4 die Erlaubnispflicht. Ist völlig
ungeeignet deutschen Spielern ein Verbot für ein Spiel unter Unions-Lizenz zu
beweisen. Also lassen wir lieber mal den Link als: richtig dastehen, auch weil
das was da steht, schon lange passiert.
Ok
u****n
Forenbeiträge:1.196Mitglied wurde gesperrt
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19.07.2021, um 18:51 Uhr#483
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Das_Phantom schrieb am 19.07.2021 um 16:07 Uhr:
Ok
Lass die labern😂 Dienstleistungsfreiheit für Dienstleistungsempfänger, ich schmeiß mich weg 😂 das würde bedeuten, ich könnte bei einem lizenzierten, legalen coffeeshop in Holland Gras bestellen und mir nach Deutschland liefern lassen. Und nein, darf ich trotzdem nicht obwohl der coffee Shop in einem EU Land lizenziert ist. Einfach mal Gehirn einschalten Katharina
u****n
Forenbeiträge:1.196Mitglied wurde gesperrt
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19.07.2021, um 19:13 Uhr#484
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und nochmal: es existiert keine "Dienstleistungsfreiheit für Dienstleistungsempfänger". Du kannst nicht einfach eine jahrelang existierende Grundfreiheit, die klar definiert ist, neu interpretieren. Bei der Dienstleistungsfreiheit geht es dem Wortlaut entsprechend nur um den ERBRINGER von Dienstleistungen:
"Dienstleistungsfreiheit bedeutet die Gleichstellung von EU-Ausländern gegenüber Inländern bei der vorübergehenden, grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen."
Der Empfänger hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun und wird durch das AEUV auch gar nicht geschützt.
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Gibt doch Zocker aus allen Teilen der Bevölkerung Gibts denn keine praktizierenden Juristen hier im Forum, die den aktuellen Stand mal kurz und bündig zusammenfassen können Dann würde hier nicht noch mehr durcheinander entstehen, weil viele User irgendwo mal was aufgeschnappt haben.
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Hab ich doch oben schon zitiert.. Da sind viele Aktenzeichen und Urteile nachlesbar.
Auch das des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/261017U8C18.16.0
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Es geht hier um das Verbot von Casino Spielen im Internet zu veranstalten und zu
vermitteln, dann ähnliches für Sportwetten und ein Eingriffskonzept für Störungen
und alles ist mit Unions-und Verfassungsrecht vereinbar. Bezieht sich konkret auf
eine Klägerin, die hier Glücksspiele veranstaltete und dieser Rechtsstreit ist aus
2010 und dem GlüStV2012.
Das macht den Link erst mal nicht unwirksam. Vielleicht kannst du das Verbot
mal verlinken.
Wohlbemerkt sprechen wir von der europäischen Union und Dienstleistungsfreiheit
für Spieler. Das berührt die neuen Regelungen in DE erst mal nicht. Oder ?
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Fakt ist, dass auch hier die Klägerin sich u.a. auf die Dienstleistungsfreiheit berufen hat -> und abgewiesen wurde.
Das hat das BVerwG da ja nun eindeutig begründet.
..Die neuen Regelungen stehen wieder auf einem ganz anderen Blatt.
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Danke für deine sachliche Rückmeldung.
Das ist aber keine Antwort auf meine Frage.
Hier geht es nur um eine Klägerin als *Dienstleistungsanbieter*. Mir ging es ja,
um die ‚europäische Dienstleistungsfreiheit für Dienstleistungsempfänger‘ und
das Verbot unter anderen Lizenzen zu spielen. Das sind 2 Paar Schuhe.
Und da steht nichts, was das BVerwG eindeutig zu Spielern begründet.
Gib uns doch mal die Stelle mit Quellangabe. Wäre nett.
Die Annahme: ‚Der Spieler besitzt keine Dienstleistungsfreiheit‘,
konnte ich im Beitrag 467 richtigstellen.
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Ich kann als "Empfänger" so viel Freiheiten haben, wie ich will. Wenn der "Geber" aber illegal handelt, habe ich da gar nix von und würde beim "empfangen" ebenfalls illegal handeln.
Auf was soll ich mich denn da berufen können?
Erst vor kurzem gab es wieder ein Gerichtsurteil (Aktenzeichen: 23 O 416/20) dazu.
Auszug:
Die Dienstleistungsfreiheit ist also nicht unantastbar, wie der letzte Satz lauten lässt - egal von welcher Seite aus.
EDIT: Ich weiß nicht, welche Quellen du noch haben willst; die Aktenzeichen kann man ja wohl selbst googlen und in den jeweiligen Gerichten nachlesen.
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abspielt. Brauchst du das? Jedenfalls betrifft es nicht den Link der aussagt, dass
Spieler unter verschiedenen Lizenzen wählen können. Gesetze hin oder her.
Was nicht geht, dass i-welche Urteile auf Spieler übertragen werden, die nichts mit
einem Verbot über Dienstleistungsfreiheit des Dienstleistungsempfängers zu tun
haben. Dazu wurde noch nie ein Spieler juristisch angegriffen. Selbst die Regierung
befürchtet ein Abwandern in den sog. Schwarzmarkt.
Wenn Verbote, würde es im GlüStV stehen oder es gäbe ein Urteil. Solange das nicht
existiert, ist es auch kein Verbot. Es gibt auch keins.
Ich dachte du hättest konkret so etwas, was m*********k unwirksam macht.
Dein Urteil und Auszug betrifft Anbieter und §4 die Erlaubnispflicht. Ist völlig
ungeeignet deutschen Spielern ein Verbot für ein Spiel unter Unions-Lizenz zu
beweisen. Also lassen wir lieber mal den Link als: richtig dastehen, auch weil
das was da steht, schon lange passiert.
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Dieser Beitrag gefällt: supermode, u****n
Ok
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Lass die labern😂 Dienstleistungsfreiheit für Dienstleistungsempfänger, ich schmeiß mich weg 😂 das würde bedeuten, ich könnte bei einem lizenzierten, legalen coffeeshop in Holland Gras bestellen und mir nach Deutschland liefern lassen. Und nein, darf ich trotzdem nicht obwohl der coffee Shop in einem EU Land lizenziert ist. Einfach mal Gehirn einschalten Katharina
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"Dienstleistungsfreiheit bedeutet die Gleichstellung von EU-Ausländern gegenüber Inländern bei der vorübergehenden, grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen."
Der Empfänger hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun und wird durch das AEUV auch gar nicht geschützt.