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Online Casinos allgemein: Folgen nach dem 1. Juli 2021 (Seite 47)

Thema erstellt am 18.05.2021 | Seite: 47 von 95 | Antworten: 942 | Ansichten: 335.032
Katharina2
Stamm-User
Das_Phantom schrieb am 17.07.2021 um 20:23 Uhr:
Alter Schwede... Wie oft denn noch? Dass das Eu-Recht nicht vor Landesrecht im Bezug auf Glücksspiel gilt, wurde schon mehrfach vom Gericht bestätigt!! Informiere dich doch mal richtig... Erst dieser bullshit mit deinen Domains. Jetzt diesen ultra-alten Hut mit der Dienstleistungsfreiheit.. du bist so gar nicht up to date was die Rechtslage angeht.. 

Ja, ich kenne die Rechtslage hier und genau die soll euch dahin führen, wo ihr heute steht.

Dazu nochmal der Hinweis:


Wann ist ein Online Casino in Deutschland legal?

Ein wesentlicher Punkt ist zum Beispiel die Legalität des Glückspielangebots. Es mag überraschen, doch auch ein Casino ohne deutsche Lizenz kann legal sein. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Anbieter über eine Glücksspiellizenz aus einem EU-Land verfügt. Dann kommt das Grundprinzip der Dienstleistungsfreiheit innerhalb er Europäischen Union zum Tragen. Dieses erlaubt es den Bürgern, die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, solange dieses dazu in einem EU-Land berechtigt ist.

Als Spieler darf man daher legal in einem Online Casino mit Glücksspiellizenz aus Malta spielen. Tatsächlich werden die meisten Online Casinos von der Malta Gaming Authority lizenziert. Diese renommierte Regulierungsbehörde ist seit 2001 aktiv und genießt einen ausgezeichneten Ruf in der Online Glücksspielgemeinschaft. Legalität und Sicherheit von Casinos ohne deutsche Lizenz sind damit also durchaus gewährleistet.



Die Spieler entscheiden

Zusammengefasst liegt es zurzeit vor allem an den Spielern, wo sie lieber um echtes Geld spielen möchten. Solange der Anbieter über eine EU-Glücksspiellizenz verfügt, ist man als Nutzer auf der sicheren Seite. Es kommt also vor allem darauf an, was einem persönlich wichtiger ist: Mehr Sicherheit oder die Freiheit so zu spielen, wie man es selbst für richtig hält.


Quelle: https://www.quotenmeter.de/n/125936/casinos-ohne-limit-online-gluecksspiel-im-ueberblick


Es bietet sich an, die Seite insgesamt zu lesen, falls Fragen offen sind.




Das_Phantom
Einsteiger
Katharina2 schrieb am 18.07.2021 um 06:11 Uhr:
Ja, ich kenne die Rechtslage hier und genau die soll euch dahin führen, wo ihr heute steht.

Dazu nochmal der Hinweis:


Wann ist ein Online Casino in Deutschland legal?

Ein wesentlicher Punkt ist zum Beispiel die Legalität des Glückspielangebots. Es mag überraschen, doch auch ein Casino ohne deutsche Lizenz kann legal sein. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Anbieter über eine Glücksspiellizenz aus einem EU-Land verfügt. Dann kommt das Grundprinzip der Dienstleistungsfreiheit innerhalb er Europäischen Union zum Tragen. Dieses erlaubt es den Bürgern, die Dienste eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, solange dieses dazu in einem EU-Land berechtigt ist.

Als Spieler darf man daher legal in einem Online Casino mit Glücksspiellizenz aus Malta spielen. Tatsächlich werden die meisten Online Casinos von der Malta Gaming Authority lizenziert. Diese renommierte Regulierungsbehörde ist seit 2001 aktiv und genießt einen ausgezeichneten Ruf in der Online Glücksspielgemeinschaft. Legalität und Sicherheit von Casinos ohne deutsche Lizenz sind damit also durchaus gewährleistet.



Die Spieler entscheiden

Zusammengefasst liegt es zurzeit vor allem an den Spielern, wo sie lieber um echtes Geld spielen möchten. Solange der Anbieter über eine EU-Glücksspiellizenz verfügt, ist man als Nutzer auf der sicheren Seite. Es kommt also vor allem darauf an, was einem persönlich wichtiger ist: Mehr Sicherheit oder die Freiheit so zu spielen, wie man es selbst für richtig hält.


Quelle: https://www.quotenmeter.de/n/125936/casinos-ohne-limit-online-gluecksspiel-im-ueberblick


Es bietet sich an, die Seite insgesamt zu lesen, falls Fragen offen sind.





Das ist schlichtweg falsch!

Lies dir doch mal die Urteile der Verfassungsgerichte durch. Da gibt es doch gar keine 2 Meinungen.


Mit Beschluss vom 09.04.2020 – Az.: 3 L 2847/19 – hat nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt, dass Casino- und Pokerspiele im Internet als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen sind und somit unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 Abs. 1 Satz 1 GlüStV NRW sowie des Online-Glücksspielverbots gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV NRW fallen.

Das VG Düsseldorf stellte klar, dass eine Erlaubnis zum Betrieb eines Online-Casinos nicht entbehrlich sei. Das in Deutschland geltende Online-Casinoverbot sei zudem sowohl mit deutschem Verfassungsrecht als auch mit Unionsrecht vereinbar. Das Gericht stützte sich dabei auf Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte aus diesem und dem vergangenen Jahr. Folgende Gerichte äußerten sich zuletzt zur Unionsrechtsmäßigkeit des in Deutschland geltenden Online-Glücksspielverbots:



  • OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2020 – Az.: 13 B 1696/19

  • OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 2019 – Az.:11 LC 242/16, juris, Rn. 52 ff.

  • OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 – Az.: 4 MB 14/19, juris, Rn. 16

  • OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2019 – Az.: 3 L 79/16, juris, Rn. 51 f.

  • VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2019 – Az.:6 S 2759/18

  • OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 – Az.: OVG 1 N 46.18


Sämtliche Oberverwaltungsgerichte bestätigten, dass die Regelung des § 4 Abs. 4 GlüStV nicht gegen das Verfassungsrecht verstoße und auch nicht gegen geltendes Unionsrecht. Der Weg für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ist damit frei.


Illegale Online-Casinos können sich folglich nicht darauf berufen, das eigene Online-Casinoangebot sei durch die in der Europäischen Union geltende Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt. Diesem Argument stehen inzwischen nicht nur sechs Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten entgegen, sondern auch die Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 (Az.: 8 C 18.16 und 8 C 14.16).

Wie sich das jetzt in Zukunft "regulieren" wird, wird sich zeigen. Fakt ist aber, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass ein Casino eine Lizenz aus einem EU-Staat (z.B. Malta) hat und man sorgenlos dort als Deutscher spielen kann.
Katharina2
Stamm-User
Antiheld1335 schrieb am 17.07.2021 um 23:08 Uhr:
Entschuldige bitte, was redest Du eigentlich hier für einen himmelschreienden Schwachsinn? 

1. Der Spieler hat keine Dienstleistungsfreiheit, sondern derjenige, der eine Dienstleistung anbietet.

Im Übrigen gilt die Dienstleistungsfreiheit sowohl zugunsten des Dienstleisters als auch des Dienstleistungsempfängers.

Quelle: file:///C:/Users/admin/Downloads/Guide%20to%20the%20case%20Law%2056finversion-format_de.pdf

Seite 26, 2. Absatz aus  LEITFADEN FÜR DIE RECHTSPRECHUNG des Europäischen Gerichtshof zu den Artikeln 56 ff. AEUV DIE DIENSTLEITSUNGSFREIHEIT



2. Spielen ist illegal, auch für Spieler, wenn keine Lizenz ausgegeben wurde, das war bisher so, bleibt es auch; strafrechtlich verfolgt wird das Ganze aber nicht, vgl. dazu Rechtsprechung des OLG München, sowie des bayerischen Finanzhofs vom letzten Jahr. In einem Verfahren über Rückerstattung von Spieleinsätzen gingen die Richter in der schriftlichen Urteilsbegründung darauf ein, warum die Teilnahme an Glücksspiel mit europäischer Lizenz zwar illegal ist, aber nicht i.S. des deutschen Steafrechts verfolgt werden kann.

Das bezieht sich auf die illegalen Casinos in DE. 


3. Der EUGH hat in einem Verfahren, bei dem ein Glücksspielanbieter gegen das deutsche Verbot geklagt hat, ausdrücklich festgestellt, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Mitgiedsstaaten durch Gesetz eingeschränkt werden darf, wenn es dafür gute und nachvollziehbare Gründe gibt (bspw Spielsuchtprävention). 

Hier werden einfach alle deutschen Spieler diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt. Das ist
unverhältnismäßig und nach Unionsrecht unzulässig. Ob das Bestand hat, bleibt abzuwarten. 

 

 

Ichbins2018
Stamm-User
Halten wir mal für Katharina fest,

der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde - und ist bestenfalls als Klopapier geeignet.

Jeder kann und darf das Glücksspiel in Deutschland oder sonstige EU Ländern anbieten, Hauptsache der Anbieter hat irgendeine Lizenz aus irgendein EU Land.

Die MGA ist hier übrigens das Maß aller Dinge und jedes EU Land MUSS sich der MGA -vor allem was Glücksspiel betrifft - unterwerfen.
Die s.g. „EU Dienstleistungsfreiheit“ verpflichtet uns nicht nur dazu, sondern muss explizit was Glücksspiel betrifft auch zwingend umgesetzt.
Auch wenn jedes europäische Land betreffend Glücksspiel eigene Regeln aufstellt, seit brav und hört auf Katharina - es gilt nur das was Sie sagt bzw. was Sie von pro Lobby Reporter alles so im Netz findet.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag  - oder andere Glücksspielverträge in andere EU Länder - na gut - sind teilweise kompliziert. 
Dann doch lieber Bild der Frau oder Brigitte als Quelle - das liest sich nicht nur leichter, sondern ist auch kaum an Schwachsinn zu überbieten. 

Eventuell fragst du mal jemand der sich mit der Materie auskennt Katharina, Du jedenfalls tust es nicht! 



Katharina2
Stamm-User
Das_Phantom schrieb am 18.07.2021 um 09:07 Uhr:
Wie sich das jetzt in Zukunft "regulieren" wird, wird sich zeigen. Fakt ist aber, dass man sich nicht darauf berufen kann, dass ein Casino eine Lizenz aus einem EU-Staat (z.B. Malta) hat und man sorgenlos dort als Deutscher spielen kann.

Das ist nicht der Focus des Links und meiner Aussage. Es gibt ein Verbot für illegale
Casinos Glücksspiele in DE anzubieten, schließt aber nicht die Dienstleistungsfeiheit
des Dienstleistungsempfängers ein. Sie diskriminieren indem sie alle deutschen 
Spieler unter Generalverdacht stellen, süchtig zu sein. Das ist unzulässig nach EU-Recht. 
Der Generalverdacht erlaubt aber auch ein Geo-Blocking/IPSperre, generelles Verbot 
für Glücksspiele, einschließlich der staatlichen, oder direktes Verbot für Spieler ihre
Dienstleistungsfreiheit in der EU auszuüben.
Ich finde es zielführender den jetzigen Vertrag attraktiver zu gestalten, um eine weitere
Abwanderung in den Schwarzmarkt zu verhindern. Suchtprävention kann man 
daneben auch effektiver und ohne Verbote gestalten.
Katharina2
Stamm-User
Ichbins2018 schrieb am 18.07.2021 um 10:39 Uhr: Halten wir mal für Katharina fest,

der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist das Papier nicht wert auf dem es gedruckt wurde - und ist bestenfalls als Klopapier geeignet.

Jeder kann und darf das Glücksspiel in Deutschland oder sonstige EU Ländern anbieten, Hauptsache der Anbieter hat irgendeine Lizenz aus irgendein EU Land.

Die MGA ist hier übrigens das Maß aller Dinge und jedes EU Land MUSS sich der MGA -vor allem was Glücksspiel betrifft - unterwerfen.
Die s.g. „EU Dienstleistungsfreiheit“ verpflichtet uns nicht nur dazu, sondern muss explizit was Glücksspiel betrifft auch zwingend umgesetzt.
Auch wenn jedes europäische Land betreffend Glücksspiel eigene Regeln aufstellt, seit brav und hört auf Katharina - es gilt nur das was Sie sagt bzw. was Sie von pro Lobby Reporter alles so im Netz findet.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag  - oder andere Glücksspielverträge in andere EU Länder - na gut - sind teilweise kompliziert. 
Dann doch lieber Bild der Frau oder Brigitte als Quelle - das liest sich nicht nur leichter, sondern ist auch kaum an Schwachsinn zu überbieten. 

Eventuell fragst du mal jemand der sich mit der Materie auskennt Katharina, Du jedenfalls tust es nicht! 




Unsinn. Schreibe du bitte den Link an und korrigiere die Leute dort direkt. Du glaubst 
doch nicht im ernst, dass sie keine Ahnung von Gesetzen und der Lage in DE haben ?  
Sage denen: Ihr seid dumm, ich bin schlauer. Auch so sinnfrei wie dein ganzer Text.
Ichbins2018
Stamm-User
Eventuell solltest Du dich mal fragen warum du mit Deinen Beiträgen auf Gegenwind stoßt?!

Wenn dir 10 Leute sagen - nicht richtig - beharrst bzw. bleibst du trotzdem bei deiner Meinung. 

Ok typisch Frau, aber muss trotzdem nicht richtig sein oder? 

Darüber hinaus kann man dir hier Urteile oder sonstiges posten - um zu widerlegen das Du im unrecht bist - allerdings scheint das bei dir nicht zu fruchten - und nur was Du sagst ist richtig! 

Ich möchte dich nicht an der Karre p**sen.
Allerdings hier Halbwahrheiten zu verbreiten finde ich gegenüber andere Spieler alles andere fair! 

Deswegen auch mein Hinweis an dich  
mal jemanden zu fragen der sich tatsächlich damit auskennt.
Weil egal was hier geschrieben wird, du glaubst eh niemand und wie gesagt, beharrst auf deiner Meinung.






Das_Phantom
Einsteiger
Katharina2 schrieb am 18.07.2021 um 10:52 Uhr:
Das ist nicht der Focus des Links und meiner Aussage. Es gibt ein Verbot für illegale
Casinos Glücksspiele in DE anzubieten, schließt aber nicht die Dienstleistungsfeiheit
des Dienstleistungsempfängers ein. Sie diskriminieren indem sie alle deutschen 
Spieler unter Generalverdacht stellen, süchtig zu sein. Das ist unzulässig nach EU-Recht. 
Der Generalverdacht erlaubt aber auch ein Geo-Blocking/IPSperre, generelles Verbot 
für Glücksspiele, einschließlich der staatlichen, oder direktes Verbot für Spieler ihre
Dienstleistungsfreiheit in der EU auszuüben.
Ich finde es zielführender den jetzigen Vertrag attraktiver zu gestalten, um eine weitere
Abwanderung in den Schwarzmarkt zu verhindern. Suchtprävention kann man 
daneben auch effektiver und ohne Verbote gestalten.

Aber was hat das denn damit zu tun, dass ich mir als Spieler aussuchen kann, wo ich spiele - und zwar ohne (theoretischen) Konsequenzen? So wie du das aus dieser ominösen Seite zitierst...

Ich kann doch nicht eine Dienstleistung frei und ohne Konsequenzen empfangen, wenn der Dienstleistungsgeber illegal handelt. So heißt / hieß es ja auch im GlüStV: Das Anbieten und die Teilnahme [...] ist illegal.


Laut Bundesverwaltungsgericht liegt kein Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit vor


Katharina2
Stamm-User
Ichbins2018 schrieb am 18.07.2021 um 11:44 Uhr: Eventuell solltest Du dich mal fragen warum du mit Deinen Beiträgen auf Gegenwind stoßt?!

Wenn dir 10 Leute sagen - nicht richtig - beharrst bzw. bleibst du trotzdem bei deiner Meinung. 

Ok typisch Frau, aber muss trotzdem nicht richtig sein oder? 

Darüber hinaus kann man dir hier Urteile oder sonstiges posten - um zu widerlegen das Du im unrecht bist - allerdings scheint das bei dir nicht zu fruchten - und nur was Du sagst ist richtig! 

Ich möchte dich nicht an der Karre p**sen.
Allerdings hier Halbwahrheiten zu verbreiten finde ich gegenüber andere Spieler alles andere fair! 

Deswegen auch mein Hinweis an dich  
mal jemanden zu fragen der sich tatsächlich damit auskennt.
Weil egal was hier geschrieben wird, du glaubst eh niemand und wie gesagt, beharrst auf deiner Meinung.







Es wäre schön, wenn du mal sachlich auf Beiträge eingehen würdest und nicht aus der
hohlen Hand schreibst, nur um anderen Usern zu schaden. Ich lass' mich ja gerne
belehren, nur mir fehlt einfach bei dir die Substanz und nachweislichen Bezug zur
Sache. Meine Angaben haben Quellen, nur die solltest du erst mal lesen, um sachlich 
zu diskutieren.
Katharina2
Stamm-User
Das_Phantom schrieb am 18.07.2021 um 12:03 Uhr:

Laut Bundesverwaltungsgericht liegt kein Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit vor


OK, gibst du mir bitte mal die konkrete Quelle vom Bundesverfassungsgericht ?

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