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21.01.2020, um 13:58 Uhr#74
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@DerSkandlierer
Klar kannst du Fressen, Saufen, und noch so einige Dinge mehr. Wenn sogar bis zum Tod, dann mach das.
Solange kein Verbot vorsteht kann jeder machen was er will. Steht ein Verbot davor, wie hier vom LG Ulm zweifelsfrei auch als individualschützend angesehen!
@Bvb: Wenn jemand durchs zocken, seinen Job, sein Geld und seine Familie verliert, weil die Frau sich wegen der Spielsucht trennt, dann ist es doch gut möglich, dass der Verlust der Familie und des Jobs, den man vielleicht geliebt hat, das ist was wirklich schmerzt. Und nicht der Verlust des Geldes. Und seine Existenz hat man in der Form wie man sie sich aufgebaut hat auch verloren....
Das ist jetzt NUR EIN BEISPIEL, warum es einem zb nicht ums Geld gehen kann bei solch einer Klage sondern ums Prinzip.
Born4Nothing schrieb am 21.01.2020 um 13:58 Uhr: @DerSkandlierer
Klar kannst du Fressen, Saufen, und noch so einige Dinge mehr. Wenn sogar bis zum Tod, dann mach das.
Solange kein Verbot vorsteht kann jeder machen was er will. Steht ein Verbot davor, wie hier vom LG Ulm zweifelsfrei auch als individualschützend angesehen!
Und wenn morgen ein Gesetz kommt, welches vorschreibt, dass alle Frisuren bis auf Halbglatze verboten sind? Geht das dann auch klar für dich, weil es vom LG Ulm kommt?
... ich befürchte die Antwort lautet: ja
Anonym
Ehemaliges Mitglied
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DerSkandalierer schrieb am 21.01.2020 um 14:11 Uhr:
Und wenn morgen ein Gesetz kommt, welches vorschreibt, dass alle Frisuren bis auf Halbglatze verboten sind? Geht das dann auch klar für dich, weil es vom LG Ulm kommt?
Ein Verbot gegen Schwachsinn im Internet würde fürs Erste sehr helfen.
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21.01.2020, um 14:16 Uhr#79
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Hauptsache dumm rausgeschwafelt ohne darüber nachgedacht zu haben oder?
Das Verbot ist da und das schon lange! Da brauchst auch nicht mit wahnwitzigen Zukunft Szenarien zu kommen....und selbst wenn dann ist es auch ein Verbot
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Klar kannst du Fressen, Saufen, und noch so einige Dinge mehr. Wenn sogar bis zum Tod, dann mach das.
Solange kein Verbot vorsteht kann jeder machen was er will. Steht ein Verbot davor, wie hier vom LG Ulm zweifelsfrei auch als individualschützend angesehen!
@Falko
Ja, so kann man es sagen, im Ergebnis, ja :)
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Das ist jetzt NUR EIN BEISPIEL, warum es einem zb nicht ums Geld gehen kann bei solch einer Klage sondern ums Prinzip.
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Da sind viele Möglichkeiten enthalten
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Und wenn morgen ein Gesetz kommt, welches vorschreibt, dass alle Frisuren bis auf Halbglatze verboten sind? Geht das dann auch klar für dich, weil es vom LG Ulm kommt?
... ich befürchte die Antwort lautet: ja
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Ein Verbot gegen Schwachsinn im Internet würde fürs Erste sehr helfen.
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Das Verbot ist da und das schon lange! Da brauchst auch nicht mit wahnwitzigen Zukunft Szenarien zu kommen....und selbst wenn dann ist es auch ein Verbot
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Ein Verbot gegen Verbote wäre mal was ...
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http://www.msn.com/de-de/auto/nachrichten/erstes-land-der-welt-verbietet-schwarze-autos/ar-BBZ9ruY?ocid=ientp
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Geil, da sind Online Casinos mit Sicherheit auch verboten. Danke für den Tipp, ich wandere aus!
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Aber ja nicht in schwarzen Klamotten dort auf die Strasse gehen. Könnte gefährlich werden