[Chargeback] - Landgericht Ulm entscheidet pro Spieler
16.06.2020, um 10:09 Uhr#204
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Neuer interessanter Artikel...
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Möglicher Präzedenzfall
Ein erster Zahlungsdienstleister beruft sich bereits auf die geplante Duldung. Dem NDR liegen Bankunterlagen eines Spielsüchtigen vor, aus denen hervorgeht, dass er mithilfe des Überweisungsdienstes Klarna an wenigen Tagen Dutzende Zahlungen an ein in Deutschland nicht lizenziertes Online-Casino vorgenommen hat. Insgesamt zahlte der Mann mehrere zehntausend Euro ein und verlor das Geld an virtuellen Roulette-Tischen.
Auf die Frage, warum Klarna die Transaktionen an ein in Deutschland verbotenes Casino durchgeführt habe, erklärte ein Sprecher, "dass bereits erste Bundesländer Online-Casinospiele mit Blick auf die anstehende Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags im kommenden Jahr dulden und [sie] damit wohl kaum grundsätzlich als unerlaubt angesehen werden dürften". Dienstleister rechnet mit Aussetzung der Vollstreckung
Auf Nachfrage schreibt das Unternehmen, man rechne damit, dass "aufgrund der zu erwartenden Rechtsänderungen die Vollstreckung ausgesetzt wird". Weiter schreibt Klarna im Wortlaut: "Am Rande sei nur angemerkt, dass wir nicht nachvollziehen können, warum die Behörde in Niedersachsen entgegen anderer Behörden die von allen Ministerpräsidenten (!) entschiedene Marktöffnung (…) konterkariert, in dem sie versucht, die Dienstleistungen zu unterbinden, die bereits im nächsten Jahr legal sind."
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16.06.2020, um 10:29 Uhr#205
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Von Verfolgung der Casinos wie im ersten Abschnitt geschrieben, kann ja sowieso keine Rede sein.
Klar ist, dass man Gesetze eigentlich auch durchsetzen sollte, vor allem, wenn sie offensichtlich jahrelang im grossen Stil und offensichtlich missachtet werden und das bekannt ist.
Stellt sich halt die Frage, warum jahrelang nichts gemacht wurde und ob die gesetzliche Grundlage es evtl doch nicht zuließ? Wie auch immer... Jetzt im Jahr bevor das ganze reguliert werden soll damit anzufangen halte ich allerdings auch tatsächlich für Quatsch!
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16.06.2020, um 10:35 Uhr#206
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Stromberg schrieb am 16.06.2020 um 10:29 Uhr: Von Verfolgung der Casinos wie im ersten Abschnitt geschrieben, kann ja sowieso keine Rede sein.
Klar ist, dass man Gesetze eigentlich auch durchsetzen sollte, vor allem, wenn sie offensichtlich jahrelang im grossen Stil und offensichtlich missachtet werden und das bekannt ist.
Stellt sich halt die Frage, warum jahrelang nichts gemacht wurde und ob die gesetzliche Grundlage es evtl doch nicht zuließ? Wie auch immer... Jetzt im Jahr bevor das ganze reguliert werden soll damit anzufangen halte ich allerdings auch tatsächlich für Quatsch!
Genau das Frage ich mich eben auch. All die Jahre ist da an sich gar nichts passiert und jetzt kurz vor der Regulierung drehen einige Bundesländer am Rad.
Ich finde da die Haltung von Hessen und Sachsen nachvollziehbar und richtig. Bin trotzdem gespannt was jetzt die letzten Monate vor der Regulierung noch passiert (oder besser doch nicht passiert).
Anonym
Ehemaliges Mitglied
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16.06.2020, um 10:37 Uhr#207
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RebellYell schrieb am 16.06.2020 um 10:09 Uhr: Neuer interessanter Artikel...
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Möglicher Präzedenzfall
Ein erster Zahlungsdienstleister beruft sich bereits auf die geplante Duldung. Dem NDR liegen Bankunterlagen eines Spielsüchtigen vor, aus denen hervorgeht, dass er mithilfe des Überweisungsdienstes Klarna an wenigen Tagen Dutzende Zahlungen an ein in Deutschland nicht lizenziertes Online-Casino vorgenommen hat. Insgesamt zahlte der Mann mehrere zehntausend Euro ein und verlor das Geld an virtuellen Roulette-Tischen.
Auf die Frage, warum Klarna die Transaktionen an ein in Deutschland verbotenes Casino durchgeführt habe, erklärte ein Sprecher, "dass bereits erste Bundesländer Online-Casinospiele mit Blick auf die anstehende Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags im kommenden Jahr dulden und [sie] damit wohl kaum grundsätzlich als unerlaubt angesehen werden dürften". Dienstleister rechnet mit Aussetzung der Vollstreckung
Auf Nachfrage schreibt das Unternehmen, man rechne damit, dass "aufgrund der zu erwartenden Rechtsänderungen die Vollstreckung ausgesetzt wird". Weiter schreibt Klarna im Wortlaut: "Am Rande sei nur angemerkt, dass wir nicht nachvollziehen können, warum die Behörde in Niedersachsen entgegen anderer Behörden die von allen Ministerpräsidenten (!) entschiedene Marktöffnung (…) konterkariert, in dem sie versucht, die Dienstleistungen zu unterbinden, die bereits im nächsten Jahr legal sind."
Für meine Begriffe sollen Zahlungen solange untersagt werden bis die ehrenwerten Online Casinos hier klar und deutlich legal sind.
Alles andre ist Paragraphendreherei.
Da könnte ja jemand, dem der Führerschein kurzzeitig entzogen wurde, auch weiter am StV teilnehmen - wieso sollte er sein Fahrverhalten unterbinden wenn klar ist, daß er sowieso in 3 Monaten den Lappen wieder kriegt...
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16.06.2020, um 15:50 Uhr#209
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Jedenfalls wird das interessant, da gibt es dann sowieso eine Umsatzsteuer und eine Vergnügungsteuer, vielleicht wird noch eine Gewinnsteuer und eine Transaktionssteuer erfunden. Erst wenn etwas mindestens 3x Versteuert ist, dann ist es richtig gut in diesem Lande. Siehe Benzin und hoffentlich habt ihr die kaiserliche Flotte hochleben lassen als ihr das letzte mal eine Flasche Sekt aufgemacht habt.
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17.06.2020, um 15:55 Uhr#210
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Da hat der BGH aber in der Leitsatzenscheidung aber was anderes klargestellt:
Am 03.06.2020 hat der Bundesgerichtshof seine Leitsatzentscheidung vom 27.02.2020 veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt ist, wenn ein Glücksspielanbieter das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob materiellrechtlich das Glücksspiel genehmigungsfähig wäre.
Wir zitieren einen der Leitsätze:
„Handelt der Täter ohne behördliche Erlaubnis, so kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 284 Abs. 1 StGB nicht darauf an, ob sein Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig ist.“ (BGH, Urteil vom 27.02.2020 – 3 StR 327/19)
Allein maßgeblich ist das Vorhandensein einer behördlichen Erlaubnis, da § 284 Abs. 1 StGB verwaltungsakzessorisch ausgestaltet ist. Das bedeutet, dass alleine der Verwaltungsakt (= behördliche Erlaubnis) entscheidend ist und nicht das materielle Verwaltungsrecht.
Mit anderen Worten ist eine Strafbarkeit dann nicht gegeben, wenn eine rein formal wirksame Erlaubnis erteilt wurde. Wenn formal keine Erlaubnis vorhanden ist, ist der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt.
Bezogen auf das Onlineglücksspiel bedeutet dies, dass alle im Internet veranstalteten Sportwetten ohne formal erteilte Erlaubnis/Konzession einer deutschen Behörde den Straftatbestand des § 284 StGB erfüllen.
Dabei ist nach der BGH-Rechtsprechung irrelevant, ob eine solche beantragt wurde oder gar erteilt werden müsste, da sonst Sinn und Zweck des Erlaubnisvorbehalts leer laufen würden.
Wir zitieren:
„Das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis erfüllt den Tatbestand des § 284 Abs. 1 StGB ungeachtet einer möglichen materiellrechtlichen Genehmigungsfähigkeit. Das Vorliegen eines Sachverhalts, bei dem die Erlaubnis erteilt werden könnte oder gar müsste, begründet keinen Tatbestandsausschluss, da sonst Sinn und Zweck des Erlaubnisvorbehalts leerliefen.“ (BGH, Urteil vom 27.02.2020 – 3 StR 327/19)
Da Onlinecasinos nicht mal erlaubnisfähig sind - also absolut verboten sind - ist der Straftatbestand gemäß § 284 StGB ohnehin erfüllt, wenn Onlinecasinospiele in Deutschland angeboten und veranstaltet werden.
Außerdem hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Strafbarkeit gemäß § 284 in Verbindung mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen EU-Recht verstößt.
Wir zitieren den weiteren Leitsatz:
„Europarechtliche Vorgaben stehen einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (GlüStV) und dem Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) nicht entgegen.“ (BGH, Urteil vom 27.02.2020 – 3 StR 327/19)
Für Spieler, die ihr Geld bei Onlinesportwetten oder im Onlinecasino verspielt haben, ist das Urteil eine sehr erfreuliche Entscheidung.
Mit dieser Entscheidung kann den Onlineglücksspielanbietern nicht nur der Verstoß gegen § 4 Abs. 4 GlüStV (Internetverbot) vorgeworfen werden, sondern nunmehr auch die Strafbarkeit gemäß § 284 StGB.
§ 284 StGB stellt im Sinne des § 134 BGB ebenfalls ein Verbotsgesetz dar. Ein Verstoß dagegen führt dann zur Nichtigkeit des Glücksspielvertrages zwischen dem Spieler und dem Onlineglücksspielanbieter und somit zum Erstattungsanspruch des Spielers gegen den Onlineglücksspielanbieter.
In Anbetracht dieser BGH-Entscheidung und des Urteils des OLG Koblenz aus Juli 2019, mit dem Schadensersatz infolge des Verstoßes gegen das Onlineglücksspielverbot zugesprochen wurde, lohnt es sich gegen die Onlineglücksspielanbieter vorzugehen.
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17.06.2020, um 16:44 Uhr#211
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Da hat der BGH aber in der Leitsatzenscheidung aber was anderes klargestellt
Wenn ich mich nicht täusche ist da aber die Spielstätte in Deutschland.
Wo denn nun die Spielstätte ist wenn jemand aus Deutschland bei einem maltesichen Glücksspielveranstalter spielt ist (meines Wissens) ungeklärt (genaugenommen ist dies Malta).
Daher hat das BGH-Urteil keinen Bezug zu deutschen Spielern die in maltesischen Casinos spielen und natürlich auch keine rechtliche Handhabe.
"Da Onlinecasinos nicht mal erlaubnisfähig sind - also absolut verboten sind - ist der Straftatbestand gemäß § 284 StGB ohnehin erfüllt, wenn Onlinecasinospiele in Deutschland angeboten und veranstaltet werden."
Veranstaltungsort bei vielen Onlinecasinos ist Malta und Malteser sind nicht dem deutschem Gesetz unterworfen.Dementsprechend verstossen Sie dort auch nicht gegen ein Gesetz.Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag juckt die nicht , warum auch ...
Über die Teilname an - so ist es nunmal - in Malta erlaubten Glückspielen sagt das Urteil nichts aus.
Den Erstattungsanspruch müsstest Du aber in Malta geltend machen - und dort ist es wiederum erlaubt.
Wenn es in Malta legal ist, ist es dann aus Spielersicht eine Teilnahme an illegalem unerlaubtem Glückspiel ? Denn der Veranstaltungsort ist Malta.
Du merkst es artet aus in einer Reihe von Spitzfindigkeiten - Rechtssicherheit ist das aber ganz bestimmt nicht.
Und da Die Kanzlei Deiner Quelle betont das Sie gerne für Dich kämpft hier noch mal ein Thread zu wirholendeingeldzurueck.de die ähnlich agieren.
Dort wirst Du sehen das nicht an die Casinos herangetreten sondern Druck auf die Zahlungsdienstleister ausgeübt wird und der Anwalt möglicherweise eher seine (finanziellen) Interessen vertritt anstatt die des Klienten.
Ich verstehe was Du sagen möchtest, aber die Rechtslage ist ein inkonsistenter Flickenteppich und an jeder Ecke und Kante fehlen klare Definitionen.
Aber §284 trifft hier einfach nicht zu da ebend nur für Deutsche gültig.
Wenn mans genau nimmt ist jedwede Konfrontation vor Gericht dann auch ein Glücksspiel
Ich wünschte es wäre anders bzw. eindeutig...
PS:Natürlich kann ich mich auch irren und lasse mich gerne korrigieren.
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Ein erster Zahlungsdienstleister beruft sich bereits auf die geplante Duldung. Dem NDR liegen Bankunterlagen eines Spielsüchtigen vor, aus denen hervorgeht, dass er mithilfe des Überweisungsdienstes Klarna an wenigen Tagen Dutzende Zahlungen an ein in Deutschland nicht lizenziertes Online-Casino vorgenommen hat. Insgesamt zahlte der Mann mehrere zehntausend Euro ein und verlor das Geld an virtuellen Roulette-Tischen.
Auf die Frage, warum Klarna die Transaktionen an ein in Deutschland verbotenes Casino durchgeführt habe, erklärte ein Sprecher, "dass bereits erste Bundesländer Online-Casinospiele mit Blick auf die anstehende Neuregulierung des Glücksspielstaatsvertrags im kommenden Jahr dulden und [sie] damit wohl kaum grundsätzlich als unerlaubt angesehen werden dürften".
Dienstleister rechnet mit Aussetzung der Vollstreckung
Auf Nachfrage schreibt das Unternehmen, man rechne damit, dass "aufgrund der zu erwartenden Rechtsänderungen die Vollstreckung ausgesetzt wird". Weiter schreibt Klarna im Wortlaut: "Am Rande sei nur angemerkt, dass wir nicht nachvollziehen können, warum die Behörde in Niedersachsen entgegen anderer Behörden die von allen Ministerpräsidenten (!) entschiedene Marktöffnung (…) konterkariert, in dem sie versucht, die Dienstleistungen zu unterbinden, die bereits im nächsten Jahr legal sind."
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Am besten aber, den ganzen Artikel lesen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gluecksspiele-bundeslaender-103.html
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Klar ist, dass man Gesetze eigentlich auch durchsetzen sollte, vor allem, wenn sie offensichtlich jahrelang im grossen Stil und offensichtlich missachtet werden und das bekannt ist.
Stellt sich halt die Frage, warum jahrelang nichts gemacht wurde und ob die gesetzliche Grundlage es evtl doch nicht zuließ? Wie auch immer... Jetzt im Jahr bevor das ganze reguliert werden soll damit anzufangen halte ich allerdings auch tatsächlich für Quatsch!
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Genau das Frage ich mich eben auch. All die Jahre ist da an sich gar nichts passiert und jetzt kurz vor der Regulierung drehen einige Bundesländer am Rad.
Ich finde da die Haltung von Hessen und Sachsen nachvollziehbar und richtig. Bin trotzdem gespannt was jetzt die letzten Monate vor der Regulierung noch passiert (oder besser doch nicht passiert).
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Für meine Begriffe sollen Zahlungen solange untersagt werden bis die ehrenwerten Online Casinos hier klar und deutlich legal sind.
Alles andre ist Paragraphendreherei.
Da könnte ja jemand, dem der Führerschein kurzzeitig entzogen wurde, auch weiter am StV teilnehmen - wieso sollte er sein Fahrverhalten unterbinden wenn klar ist, daß er sowieso in 3 Monaten den Lappen wieder kriegt...
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Bei der bevorstehenden Rezession durch Corona nur nachvollziehbar
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Quelle: https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/bgh-zur-strafbarkeit-von-gluecksspielanbietern.html
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Wenn ich mich nicht täusche ist da aber die Spielstätte in Deutschland.
Wo denn nun die Spielstätte ist wenn jemand aus Deutschland bei einem maltesichen Glücksspielveranstalter spielt ist (meines Wissens) ungeklärt (genaugenommen ist dies Malta).
Daher hat das BGH-Urteil keinen Bezug zu deutschen Spielern die in maltesischen Casinos spielen und natürlich auch keine rechtliche Handhabe.
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* die Internetpräsenz an die Verbraucher in Deutschland richtet und
* dadurch die Möglichkeit der Spielteilnahme am Wohnsitz des Verbrauchers oder
einem anderen Standort seines Computers eröffnet wird.
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10
Für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Glücksspielstaatsvertrags kommt es also lediglich auf die Möglichkeit zur Spielteilnahme an.
Und dies ist bei jedem OC, das mit deutscher HP, Sprache und deutschen AGB, der Fall!
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Veranstaltungsort bei vielen Onlinecasinos ist Malta und Malteser sind nicht dem deutschem Gesetz unterworfen.Dementsprechend verstossen Sie dort auch nicht gegen ein Gesetz.Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag juckt die nicht , warum auch ...
Über die Teilname an - so ist es nunmal - in Malta erlaubten Glückspielen sagt das Urteil nichts aus.
Den Erstattungsanspruch müsstest Du aber in Malta geltend machen - und dort ist es wiederum erlaubt.
Wenn es in Malta legal ist, ist es dann aus Spielersicht eine Teilnahme an
illegalemunerlaubtem Glückspiel ? Denn der Veranstaltungsort ist Malta.Du merkst es artet aus in einer Reihe von Spitzfindigkeiten - Rechtssicherheit ist das aber ganz bestimmt nicht.
Und da Die Kanzlei Deiner Quelle betont das Sie gerne für Dich kämpft hier noch mal ein Thread zu wirholendeingeldzurueck.de die ähnlich agieren.
Dort wirst Du sehen das nicht an die Casinos herangetreten sondern Druck auf die Zahlungsdienstleister ausgeübt wird und der Anwalt möglicherweise eher seine (finanziellen) Interessen vertritt anstatt die des Klienten.
Ich verstehe was Du sagen möchtest, aber die Rechtslage ist ein inkonsistenter Flickenteppich und an jeder Ecke und Kante fehlen klare Definitionen.
Aber §284 trifft hier einfach nicht zu da ebend nur für Deutsche gültig.
Wenn mans genau nimmt ist jedwede Konfrontation vor Gericht dann auch ein Glücksspiel
Ich wünschte es wäre anders bzw. eindeutig...
PS:Natürlich kann ich mich auch irren und lasse mich gerne korrigieren.