Thema erstellt am 16.07.2020 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 9 | Ansichten: 3.011
A****e
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 19:10 Uhr#1
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Ich habe einen Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung erhalten mit folgenden Inhalt erhalten.
Steuerliche Ermittlungen gegen Sie.
Nach hier vorliegenden Unterlagen haben Sie in den letzten Jahren größere Bargeldtransaktionen vorgenommen.
Nach Lage der Akten stehen die festgestellten Geldbewegungen in offensichtlichem Wiederspruch zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Zur Prüfung, welcher Sachverhalt den Transaktion zu Grunde liegt bzw ob sie von steuerlicher Bedeutung sind, bitte ich Sie nach Paragraph 208 Abs.1 Nr.3 i.V.m 93,97 der Abgabenordnung um Ihre schriftliche Stellungnahme bis Datum. Die zur Erläuterung des jeweiligen Sachverhalts erforderlichen Belege und Beweismittel bitte ich ihrem Antwortschreiben unbedingt beizufügen.
Sollten Sie eine Stellungnahme bis zum o.g. Termin nicht abgeben, werde ich eine Entscheidung nach Lage der Akten treffen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, das es sich um Ermittlungen im Besteuerungsverfahren, nicht um ein Steuerstrafverfahren handelt.
Jemand sowas mal bekommen ?
Wie würdet ihr Vorgehen ?
Jemand Tipps für mich ?
Viele Grüße
G****e
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 19:26 Uhr#2
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Laut dein Gewinnbildern hast ja ordentlich Kohle gewonnen. Hat deine bank nie etwas gesagt?
A****e
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 19:33 Uhr#3
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Gamble schrieb am 16.07.2020 um 19:26 Uhr: Laut dein Gewinnbildern hast ja ordentlich Kohle gewonnen. Hat deine bank nie etwas gesagt?
Doch klar, die haben mein Konto gesperrt und gekündigt.
Oha und immer Beträge über 10000 auszahlen lassen ? Könnte jetzt teuer werden denke ich ...
A****e
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 21:18 Uhr#5
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WithoutWings schrieb am 16.07.2020 um 21:09 Uhr: Oha und immer Beträge über 10000 auszahlen lassen ? Könnte jetzt teuer werden denke ich ...
Darf ich fragen warum es teuer werde sollte ?
Verluste wie Gewinne aus Glücksspiel sind doch weder von der Steuer abzusetzen noch sind Gewinne steuerpflichtig ausser ich wäre Berufsspieler soweit ich weiß, ich habe Gewinne aus Spielhallen auf mein Konto eingezahlt am Automaten aber auch vorher noch hunderte Euros immer abgehoben.
Würde an deiner Stelle auch die Belege über die Gewinne einreichen.
Ansonsten aber bloß nichts freiwillig preisgeben. Es ist bei dir praktisch lediglich eine Steuernachzahlungsuberprüfung.
A****e
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 21:57 Uhr#8
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Jubla2014 schrieb am 16.07.2020 um 21:25 Uhr: Servus!
Gar nichts wird teuer!
Hatte ich auch, mit dem Unterschied, daß mein Konto weder gesperrt noch gekündigt wurde!
Der TE muß einfach nur seine Gewinne nachweisen!
Bei mir handelte es sich um 13500 Euro, 16000 Euro und 10500 Euro, innerhalb von 4 Monaten!
Vom jeweiligen Casino jeweils bestätigen lassen, E-mail genügt, und alles ist gut!
Ich bin aus Bayern!
Dere!
Hi und Danke erstmal,
ich habe von 2 Casinos halt wo alle Transaktionen wie ein und Auszahlungen sind in einer Excel Tabelle und von 2 Casinos richtige Mittelherkunftsbeläge, dazu schreibe ich dann noch das ich gerne Spiele auch in Spielhallen und die Gewinne von dort auch auf mein Konto einzahle..Hoffe das wird reichen und dann ist Ruhe.
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Brief vom Finanzamt für Steuerstrafsachen
16.07.2020, um 21:58 Uhr#9
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Xavi22 schrieb am 16.07.2020 um 21:48 Uhr: Würde an deiner Stelle auch die Belege über die Gewinne einreichen.
Ansonsten aber bloß nichts freiwillig preisgeben. Es ist bei dir praktisch lediglich eine Steuernachzahlungsuberprüfung.
Dann schauen wir mal ob die doch etwas finden um etwas abzuzwacken
Du hast zu der Vorgeschichte bereits ein Thread eröffnet, weswegen ich dich darum bitten würde dort weiter auf das Thema einzugehen.
Um die Übersicht im Forum halten zu können, bin ich daher gezwungen diesen Thread zu schließen.
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Zur Prüfung, welcher Sachverhalt den Transaktion zu Grunde liegt bzw ob sie von steuerlicher Bedeutung sind, bitte ich Sie nach Paragraph 208 Abs.1 Nr.3 i.V.m 93,97 der Abgabenordnung um Ihre schriftliche Stellungnahme bis Datum. Die zur Erläuterung des jeweiligen Sachverhalts erforderlichen Belege und Beweismittel bitte ich ihrem Antwortschreiben unbedingt beizufügen.
Sollten Sie eine Stellungnahme bis zum o.g. Termin nicht abgeben, werde ich eine Entscheidung nach Lage der Akten treffen.
Vorsorglich weise ich darauf hin, das es sich um Ermittlungen im Besteuerungsverfahren, nicht um ein Steuerstrafverfahren handelt.
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Doch klar, die haben mein Konto gesperrt und gekündigt.
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Darf ich fragen warum es teuer werde sollte ?
Verluste wie Gewinne aus Glücksspiel sind doch weder von der Steuer abzusetzen noch sind Gewinne steuerpflichtig ausser ich wäre Berufsspieler soweit ich weiß, ich habe Gewinne aus Spielhallen auf mein Konto eingezahlt am Automaten aber auch vorher noch hunderte Euros immer abgehoben.
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Hatte ich auch, mit dem Unterschied, daß mein Konto weder gesperrt noch gekündigt wurde!
Der TE muß einfach nur seine Gewinne nachweisen!
Bei mir handelte es sich um 13500 Euro, 16000 Euro und 10500 Euro, innerhalb von 4 Monaten!
Vom jeweiligen Casino jeweils bestätigen lassen, E-mail genügt, und alles ist gut!
Ich bin aus Bayern!
Dere!
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Hi und Danke erstmal,
ich habe von 2 Casinos halt wo alle Transaktionen wie ein und Auszahlungen sind in einer Excel Tabelle und von 2 Casinos richtige Mittelherkunftsbeläge, dazu schreibe ich dann noch das ich gerne Spiele auch in Spielhallen und die Gewinne von dort auch auf mein Konto einzahle..Hoffe das wird reichen und dann ist Ruhe.
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Dann schauen wir mal ob die doch etwas finden um etwas abzuzwacken
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Dieser Beitrag gefällt: Jenn-R, RiverSong
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Zum aktuellen Thema gelangt ihr hier:
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