Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Auszahlungsbelege. Falls man einen Gewinn Auszahlen lassen will, erhält man von den Online Casinos ja eine Bestätigungsmail. Ist diese Mail als Beleg/Quittung zu betrachten oder muss man dafür nochmals extra einen Beleg anfordern?
Möchte für den Fall, dass es irgendwann mal eine Nachfrage über meine Einkünfte gibt, plausibel nachweisen könne woher diese stammen.
Falls jemand hierzu etwas weiß, wäre ich sehr dankbar für einen Rat.
Man bekommt nicht von jedem Casino eine E-Mail und oder manche Casinos schicken auch eine E-Mail und führen den Auszahlungsbetrag nicht auf.
Als Beleg / Quittung würde ich das ganze also nur sehr bedingt betrachten.
Matthlign schrieb am 15.01.2021 um 13:38 Uhr: Man bekommt nicht von jedem Casino eine E-Mail und oder manche Casinos schicken auch eine E-Mail und führen den Auszahlungsbetrag nicht auf.
Als Beleg / Quittung würde ich das ganze also nur sehr bedingt betrachten.
Gut zu wissen! Bisher habe ich zum Glück immer eine Mail mit der Auszahlungsbestätigung und dem Betrag erhalten.
Hat jemand denn schon mal eine zusätzliche Quittung/Beleg angefordert?
Karuen00 schrieb am 14.01.2021 um 23:48 Uhr: Ich glaube da reicht schon die e Mail
Danke für deine Rückmeldung!
Weißt du das aus Erfahrung?
Anonym
Ehemaliges Mitglied
Auszahlungsbeleg/Quittung Online Casinos
15.01.2021, um 20:31 Uhr#6
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Elhan schrieb am 15.01.2021 um 16:31 Uhr:
Danke für deine Rückmeldung!
Weißt du das aus Erfahrung?
Ich denke als "Nachweis" gegenüber XY wäre so eine E-Mail ausreichend - zumal bei Rückfragen, deine Transaktionen ja eingesehen werden könnten bzw. weitere Nachweise erbracht werden könnten.
Als eine offizielle Quittung kann man so eine Mail allerdings auf keinen Fall betrachten - dabei geht es weniger um die Tatsache daß es sich um eine E-Mail handelt, sondern um den Aufbau der E-Mail.
In Deutschland sind die Mindestanforderungen an eine Quittung, rechtlich, klar geregelt.
Die Formforschrift besagt u.a. das eine Quittung eine fortlaufende Quittungsnummer oder auch die Unterschrift des Zahlungsempfängers enthalten muss.
Persönlich hatte ich noch nie eine E-Mail eines Casinos, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hätte.
In deinem Fall geht es dir aber auch um kein Papier welches du deinen Steuerberater vorlegen kannst.
Somit wären wir wieder bei dem Punkt, das die E-Maik im Zweifelsfall als erster Nachweis dienen könnte.
Ich denke im Grunde geht es dir also nicht um eine Quittung als solche.
Matthlign schrieb am 15.01.2021 um 20:31 Uhr:
Ich denke als "Nachweis" gegenüber XY wäre so eine E-Mail ausreichend - zumal bei Rückfragen, deine Transaktionen ja eingesehen werden könnten bzw. weitere Nachweise erbracht werden könnten.
Als eine offizielle Quittung kann man so eine Mail allerdings auf keinen Fall betrachten - dabei geht es weniger um die Tatsache daß es sich um eine E-Mail handelt, sondern um den Aufbau der E-Mail.
In Deutschland sind die Mindestanforderungen an eine Quittung, rechtlich, klar geregelt.
Die Formforschrift besagt u.a. das eine Quittung eine fortlaufende Quittungsnummer oder auch die Unterschrift des Zahlungsempfängers enthalten muss.
Persönlich hatte ich noch nie eine E-Mail eines Casinos, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hätte.
In deinem Fall geht es dir aber auch um kein Papier welches du deinen Steuerberater vorlegen kannst.
Somit wären wir wieder bei dem Punkt, das die E-Maik im Zweifelsfall als erster Nachweis dienen könnte.
Ich denke im Grunde geht es dir also nicht um eine Quittung als solche.
Hallo Matthling, danke für deinen ausführlichen Beitrag. Mir geht es tatsächlich doch um einen möglichen Nachweis für meine Steuerunterlagen. Habe im Bezug auf Online Casinos da bisher keine Erfahrungswerte und würde mich gerne hier vorher absichern, dass ich die nötigen Unterlagen griffbereit habe, falls es da zu Nachfragen kommen würde.
Hat hier jemand zufällig schon einmal eine "offizielle Quittung" von einem Online Casino angefordert?
Anonym
Ehemaliges Mitglied
Auszahlungsbeleg/Quittung Online Casinos
17.01.2021, um 15:51 Uhr#8
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Gewinne aus einem Casino und Steuerunterlagen - ich glaube ich habe diese Begriffe noch nie zusammen in einem Satz gehört - einfach weil bisher ja eine rechtliche "Grauzone".
Ich denke deine Frage kann dir hier kaum jemand beantworten, weil wie gesagt, eher unüblich.
Was aber gehen sollte, das jeweilige Casino anschreiben und das Thema dort im Chat oder via E-Mail mit den Mitarbeitern erörtern.
Ich denke es wird sicherlich die Möglichkeit geben, das die dir Unterlagen erstellen könnten, die für den Steuerberater ausreichend wären.
Prinzipiell müsste für z.B. den Steuerberater doch auch eine Aufstellung deiner Transaktionen seitens des Casino's, als Nachweis brauchbar sein - sprich ein Kontoauszug auf dem Ein- und Auszahlungen klar ersichtlich sind.
Soetwas sollte dir ein Casino ausstellen können.
Auszahlungsbeleg/Quittung Online Casinos
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ich habe eine Frage bezüglich der Auszahlungsbelege. Falls man einen Gewinn Auszahlen lassen will, erhält man von den Online Casinos ja eine Bestätigungsmail. Ist diese Mail als Beleg/Quittung zu betrachten oder muss man dafür nochmals extra einen Beleg anfordern?
Möchte für den Fall, dass es irgendwann mal eine Nachfrage über meine Einkünfte gibt, plausibel nachweisen könne woher diese stammen.
Falls jemand hierzu etwas weiß, wäre ich sehr dankbar für einen Rat.
Beste Grüße
Auszahlungsbeleg/Quittung Online Casinos
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Als Beleg / Quittung würde ich das ganze also nur sehr bedingt betrachten.
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Gut zu wissen! Bisher habe ich zum Glück immer eine Mail mit der Auszahlungsbestätigung und dem Betrag erhalten.
Hat jemand denn schon mal eine zusätzliche Quittung/Beleg angefordert?
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Danke für deine Rückmeldung!
Weißt du das aus Erfahrung?
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Ich denke als "Nachweis" gegenüber XY wäre so eine E-Mail ausreichend - zumal bei Rückfragen, deine Transaktionen ja eingesehen werden könnten bzw. weitere Nachweise erbracht werden könnten.
Als eine offizielle Quittung kann man so eine Mail allerdings auf keinen Fall betrachten - dabei geht es weniger um die Tatsache daß es sich um eine E-Mail handelt, sondern um den Aufbau der E-Mail.
In Deutschland sind die Mindestanforderungen an eine Quittung, rechtlich, klar geregelt.
Die Formforschrift besagt u.a. das eine Quittung eine fortlaufende Quittungsnummer oder auch die Unterschrift des Zahlungsempfängers enthalten muss.
Persönlich hatte ich noch nie eine E-Mail eines Casinos, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hätte.
In deinem Fall geht es dir aber auch um kein Papier welches du deinen Steuerberater vorlegen kannst.
Somit wären wir wieder bei dem Punkt, das die E-Maik im Zweifelsfall als erster Nachweis dienen könnte.
Ich denke im Grunde geht es dir also nicht um eine Quittung als solche.
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Hallo Matthling, danke für deinen ausführlichen Beitrag. Mir geht es tatsächlich doch um einen möglichen Nachweis für meine Steuerunterlagen. Habe im Bezug auf Online Casinos da bisher keine Erfahrungswerte und würde mich gerne hier vorher absichern, dass ich die nötigen Unterlagen griffbereit habe, falls es da zu Nachfragen kommen würde.
Hat hier jemand zufällig schon einmal eine "offizielle Quittung" von einem Online Casino angefordert?
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Ich denke deine Frage kann dir hier kaum jemand beantworten, weil wie gesagt, eher unüblich.
Was aber gehen sollte, das jeweilige Casino anschreiben und das Thema dort im Chat oder via E-Mail mit den Mitarbeitern erörtern.
Ich denke es wird sicherlich die Möglichkeit geben, das die dir Unterlagen erstellen könnten, die für den Steuerberater ausreichend wären.
Prinzipiell müsste für z.B. den Steuerberater doch auch eine Aufstellung deiner Transaktionen seitens des Casino's, als Nachweis brauchbar sein - sprich ein Kontoauszug auf dem Ein- und Auszahlungen klar ersichtlich sind.
Soetwas sollte dir ein Casino ausstellen können.