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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 93)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 93 von 96 | Antworten: 959 | Ansichten: 236.971
Heidi54
Einsteigerin

WithoutWings schrieb am 03.02.2025 um 21:37 Uhr:

Kurz und knapp ich wurde angezeigt sowie meine Freundin jeweils von der Hausbank, bei mir waren es sogar 2. Es ging um insgesamt 110.000 ca. Alles wurde eingestellt. Anwaltskosten insgesamt 3300 Euro. 

War deine Freundin nur Mitinhaberin des Kontos oder wurde ihr eine eigene Tat vorgeworfen? 


Aber richtig gut, da sieht man wieder, dass es auch so geht. Ich gehe mal bei dir nicht von Bayern aus? 😄
Gerdi
Besucher

WithoutWings schrieb am 03.02.2025 um 18:41 Uhr: Mal etwas Positives ... Das zweite Verfahren wurde auch eingestellt 👍Endlich Ruhe ✌️

Wurde es eingestellt nach §170 oder nach §153?


Der Unterschied ist ja, dass §170 bedeutet, dass man dir nicht nachweisen konnte, dass das Geld aus illegaler Betätigung stammt. Damit wäre wirklich Ruhe.

Bei §153 ist es nach meinem Verständnis so, dass es kein öffentliches Interesse an einer Strafe gibt, weil du niemanden wirklich geschädigt hast (geringe Schuld), es aber der Staatsanwaltschaft dennoch klar ist, dass es eine illegale Betätigung war. In dem Fall kann die Staatsanwaltschaft auch in einigen Jahren noch die Einziehung der Gewinne nach § 76a fordern, was hier ja auch schon einigen passiert ist.
WithoutWings
Experte

Gerdi schrieb am 04.02.2025 um 07:34 Uhr:

Wurde es eingestellt nach §170 oder nach §153?


Der Unterschied ist ja, dass §170 bedeutet, dass man dir nicht nachweisen konnte, dass das Geld aus illegaler Betätigung stammt. Damit wäre wirklich Ruhe.

Bei §153 ist es nach meinem Verständnis so, dass es kein öffentliches Interesse an einer Strafe gibt, weil du niemanden wirklich geschädigt hast (geringe Schuld), es aber der Staatsanwaltschaft dennoch klar ist, dass es eine illegale Betätigung war. In dem Fall kann die Staatsanwaltschaft auch in einigen Jahren noch die Einziehung der Gewinne nach § 76a fordern, was hier ja auch schon einigen passiert ist.

Nach 153 Abs 1
WithoutWings
Experte

frapi07 schrieb am 03.02.2025 um 23:04 Uhr:

Musst du die Anwaltskosten selber tragen, obwohl deine Verfahren eingestellt wurden?

Ja klar war ja kein Pflichtverteidiger 
WithoutWings
Experte

Heidi54 schrieb am 04.02.2025 um 05:59 Uhr:

War deine Freundin nur Mitinhaberin des Kontos oder wurde ihr eine eigene Tat vorgeworfen? 


Aber richtig gut, da sieht man wieder, dass es auch so geht. Ich gehe mal bei dir nicht von Bayern aus? 😄

Das war eine eigene Tat, sie hat 3000 ca eingezahlt und 54000 ausgezahlt und sonst weder davor noch danach jeh wieder gespielt. 
KappaKeepo
Einsteiger
Ab wann verjährt eigentlich dieses "Rückgabe von Gewinnen"?
Auch 3 Jahre nach Auszahlung wenn ichs richtig verstanden habe oder?

Ich hatte meine großen Gewinne 2022 & 2023.
Das heißt ja jeden Tag ohne Post ist ein Tag wo einige meiner Gewinne auf der sicheren Seite sind oder?
mtorero
Amateur

KappaKeepo schrieb am 06.02.2025 um 10:41 Uhr: Ab wann verjährt eigentlich dieses "Rückgabe von Gewinnen"?
Auch 3 Jahre nach Auszahlung wenn ichs richtig verstanden habe oder?

Ich hatte meine großen Gewinne 2022 & 2023.
Das heißt ja jeden Tag ohne Post ist ein Tag wo einige meiner Gewinne auf der sicheren Seite sind oder?

Ich glaube bei der Einziehung von Wertersatz gibt es keine Verjährung. Die Staatsanwaltschaft könnte, wenn Sie wieder Geld benötigt, auch in 10 Jahren bei Dir anklopfen und irgendwelche Auszahlungen von z.B. 2022 einfordern.

Wie mir Anwälte gesagt haben, es handelt sich um Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft, aber wir wissen ja, wo Geld zu holen ist verwandelt sich unsere Kuscheljustiz schnell in eine angriffslustige und übergriffige Behörde, die Casinospieler mobbt.
gamble1
Ikone

mtorero schrieb am 06.02.2025 um 12:31 Uhr:

Ich glaube bei der Einziehung von Wertersatz gibt es keine Verjährung. Die Staatsanwaltschaft könnte, wenn Sie wieder Geld benötigt, auch in 10 Jahren bei Dir anklopfen und irgendwelche Auszahlungen von z.B. 2022 einfordern.

Wie mir Anwälte gesagt haben, es handelt sich um Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft, aber wir wissen ja, wo Geld zu holen ist verwandelt sich unsere Kuscheljustiz schnell in eine angriffslustige und übergriffige Behörde, die Casinospieler mobbt.

Klar, die Einziehung kann verjähren, aber das hängt vom Kontext ab. Hat man einen Freispruch, sieht die Sache anders aus, als wenn eine Verurteilung vorliegt und anschließend die Einziehung erfolgt.
Bei einem Freispruch beträgt die Verjährungsfrist für die Einziehung 5 bis 30 Jahre, abhängig von der Schwere der zugrunde liegenden Tat.
In jedem Fall kann man die Einziehung wegen Unverhältnismäßigkeit anfechten. Das bedeutet: Wenn die Behörden z. B. 100.000 € einziehen wollen, obwohl du durch die Straftat (z. B. illegales Glücksspiel) selbst 500.000 € Verlust gemacht hast, wäre das unverhältnismäßig.

KappaKeepo
Einsteiger
ist ja komplett crazy. also im endeffekt ist jeder hier am arsch.
Ich wüsste garnicht was ich machen soll wenn die jetzt meine 40k zurück wollen.
Hab nix mehr davon. Bin erst 21 und hab am Ende vom Monat 300€ über.
Damit wäre ich ja für mein halbes Leben verschuldet und würde ja ehrlich gesagt kein Sinn mehr machen zu leben.
KappaKeepo
Einsteiger
mtorero schrieb am 06.02.2025 um 12:31 Uhr:

Ich glaube bei der Einziehung von Wertersatz gibt es keine Verjährung. Die Staatsanwaltschaft könnte, wenn Sie wieder Geld benötigt, auch in 10 Jahren bei Dir anklopfen und irgendwelche Auszahlungen von z.B. 2022 einfordern.

Wie mir Anwälte gesagt haben, es handelt sich um Diebstahl durch die Staatsanwaltschaft, aber wir wissen ja, wo Geld zu holen ist verwandelt sich unsere Kuscheljustiz schnell in eine angriffslustige und übergriffige Behörde, die Casinospieler mobbt.

Noch eine Frage an dich,

Mal angenommen die fordern vom Zeitraum 01.01.2022-01.05.2022 Gewinne zurück und man zahlt diese.
Können die danach noch ankommen und z.B von Zeitraum 02.05.2022-31.07.2022 Gewinne zurückforden?
Also sozusagen jeden Cent den mal jemals gewonnen hat? Oder sind die mit einer Rückzahlung zu frieden

Aktuelle Themen06.03.2025 um 16:18 Uhr

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