Kurz und knapp ich wurde angezeigt sowie meine Freundin jeweils von der Hausbank, bei mir waren es sogar 2. Es ging um insgesamt 110.000 ca. Alles wurde eingestellt. Anwaltskosten insgesamt 3300 Euro.
War deine Freundin nur Mitinhaberin des Kontos oder wurde ihr eine eigene Tat vorgeworfen?
Aber richtig gut, da sieht man wieder, dass es auch so geht. Ich gehe mal bei dir nicht von Bayern aus? 😄
WithoutWings schrieb am 03.02.2025 um 18:41 Uhr: Mal etwas Positives ... Das zweite Verfahren wurde auch eingestellt 👍Endlich Ruhe ✌️
Wurde es eingestellt nach §170 oder nach §153?
Der Unterschied ist ja, dass §170 bedeutet, dass man dir nicht nachweisen konnte, dass das Geld aus illegaler Betätigung stammt. Damit wäre wirklich Ruhe.
Bei §153 ist es nach meinem Verständnis so, dass es kein öffentliches Interesse an einer Strafe gibt, weil du niemanden wirklich geschädigt hast (geringe Schuld), es aber der Staatsanwaltschaft dennoch klar ist, dass es eine illegale Betätigung war. In dem Fall kann die Staatsanwaltschaft auch in einigen Jahren noch die Einziehung der Gewinne nach § 76a fordern, was hier ja auch schon einigen passiert ist.
Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB)
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Aber richtig gut, da sieht man wieder, dass es auch so geht. Ich gehe mal bei dir nicht von Bayern aus? 😄
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Wurde es eingestellt nach §170 oder nach §153?
Der Unterschied ist ja, dass §170 bedeutet, dass man dir nicht nachweisen konnte, dass das Geld aus illegaler Betätigung stammt. Damit wäre wirklich Ruhe.
Bei §153 ist es nach meinem Verständnis so, dass es kein öffentliches Interesse an einer Strafe gibt, weil du niemanden wirklich geschädigt hast (geringe Schuld), es aber der Staatsanwaltschaft dennoch klar ist, dass es eine illegale Betätigung war. In dem Fall kann die Staatsanwaltschaft auch in einigen Jahren noch die Einziehung der Gewinne nach § 76a fordern, was hier ja auch schon einigen passiert ist.