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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 89)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 89 von 89 | Antworten: 885 | Ansichten: 210.151
Jasonknz878
Einsteiger
Hallo zusammen war vor kurzem beim Anwalt, bei mir hat die Staatsanwaltschaft nichtmal die Transaktionen aufgelistet etc, derzeit liegt ein Schreiben mit Einstellung gegen Auflage höhere 5 stellige Betrag Soll da bezahlt werden, mal sehen Anwalt wird ein Schreiben lossenden. Hatte das auch einer das keine Transaktionen genannt werden die transaktionsliste eher meine Kontoauszüge sind einfach hinten dran mehr nicht absoluter Wahnsinn, mein Anwalt fand das auch sehr komisch
Hulk0707
Einsteiger

Jasonknz878 schrieb am 24.01.2025 um 21:59 Uhr: Hallo zusammen war vor kurzem beim Anwalt, bei mir hat die Staatsanwaltschaft nichtmal die Transaktionen aufgelistet etc, derzeit liegt ein Schreiben mit Einstellung gegen Auflage höhere 5 stellige Betrag Soll da bezahlt werden, mal sehen Anwalt wird ein Schreiben lossenden. Hatte das auch einer das keine Transaktionen genannt werden die transaktionsliste eher meine Kontoauszüge sind einfach hinten dran mehr nicht absoluter Wahnsinn, mein Anwalt fand das auch sehr komisch


Mit welchen Umsätzen hast du ein- und ausgezahlt? Höherer 5-stelliger Betrag hört sich ja schon heftig an.
Jasonknz878
Einsteiger
Steht da nicht, wie gesagt die haben einfach von einem halben Jahr mein Kontoauszug beigefügt ohne jegliche Notizen oder angebliche Transaktionen die aus einen illegalen Glücksspiel stammen. 
Ja die Summe ist hoch aber dadurch das ist eine Einstellung gegen Auflage ist zeigt ja schon das Sie sich mit dieser Akte nicht wirklich befasst haben, sonst hätten Sie auch ein Strafbefehl erlassen können. Wobei der Strafbefehl auch nichts über die Ausgangslage aussagt. Dieser bekommt die Staatsanwaltschaft auch schnell rausgeschickt. 
Ich habe bei den meisten immer gelesen, dass da Transaktionen aufgelistet worden sind etc., wo die Akte dann vorlag war ich und der Anwalt davon überrascht das hier nichts vorlag an Transaktionen, wir sollten nie vergessen das hier die Staatsanwaltschaft in der Beweislage ist.
Das wichtigste ist ein Top Strafverteidiger der muss nichtmal auf Casino spezialisiert sein!
btssultan
Erfahrener
Bei einem Schreiben von der Staatsanwaltschaft muss man reagieren, aber man ist nicht verpflichtet bei einem Schreiben von der Polizei, egal um welches Thema es geht, wenn man dabei selbst belastet wird.

Man muss also dort weder erscheinen, noch eine Aussage tätigen bzw. absagen, die Angelegenheit wird dann wie auch so, an die Staatsanwaltschaft übergeben und die leiten dann entsprechende Schritte ein oder verzichten im besten Fall darauf.

Gibt Menschen die trotzdem dann hingehen, aber vergessen, dass es einem angelastet werden kann, weil  man es eigentlich nur gut meint. Beamte sind Menschen und meist erfolgt eine Aufnahme im Gedächtnisprotokoll des Beamten, diese dann ggfs. nicht dem entspricht was ihr ursprünglich damit gemeint habt.

Ich persönlich habe noch nie einen Anwalt eingeschaltet, sondern habe bis heute alles immer im Alleingang gemacht und so würde ich es "rede hier nur von mir" auch bei einer entsprechenden Vorladung zu diesem Thema machen. 

Was ich allerdings immer gemacht habe, ist Urteile und vergleichbare Fälle anzuschauen und sich akribisch mit dem Thema auseinanderzusetzen auch aktuelle Gesetze, liegt nicht jedem, mir hat es aber bis heute viel Geld für einen Anwalt gespart. Und die Urteile sind nicht wesentlich anders ausgefallen, als mit einem Anwalt.

Natürlich kommt es auch auf den Richter an und was er wissen möchte und man natürlich unheimlich aufpassen muss, wie und was man sagt. Aber ich sage mir es sind auch nur Menschen.
Hulk0707
Einsteiger

Jasonknz878 schrieb am 24.01.2025 um 22:41 Uhr: Steht da nicht, wie gesagt die haben einfach von einem halben Jahr mein Kontoauszug beigefügt ohne jegliche Notizen oder angebliche Transaktionen die aus einen illegalen Glücksspiel stammen. 
Ja die Summe ist hoch aber dadurch das ist eine Einstellung gegen Auflage ist zeigt ja schon das Sie sich mit dieser Akte nicht wirklich befasst haben, sonst hätten Sie auch ein Strafbefehl erlassen können. Wobei der Strafbefehl auch nichts über die Ausgangslage aussagt. Dieser bekommt die Staatsanwaltschaft auch schnell rausgeschickt. 
Ich habe bei den meisten immer gelesen, dass da Transaktionen aufgelistet worden sind etc., wo die Akte dann vorlag war ich und der Anwalt davon überrascht das hier nichts vorlag an Transaktionen, wir sollten nie vergessen das hier die Staatsanwaltschaft in der Beweislage ist.
Das wichtigste ist ein Top Strafverteidiger der muss nichtmal auf Casino spezialisiert sein!

Du musst doch aber wissen mit welchen Summen du gespielt hast ? 100,1000 oder 10000€?
LikeAno
Besucher

Jasonknz878 schrieb am 24.01.2025 um 21:59 Uhr: Hallo zusammen war vor kurzem beim Anwalt, bei mir hat die Staatsanwaltschaft nichtmal die Transaktionen aufgelistet etc, derzeit liegt ein Schreiben mit Einstellung gegen Auflage höhere 5 stellige Betrag Soll da bezahlt werden, mal sehen Anwalt wird ein Schreiben lossenden. Hatte das auch einer das keine Transaktionen genannt werden die transaktionsliste eher meine Kontoauszüge sind einfach hinten dran mehr nicht absoluter Wahnsinn, mein Anwalt fand das auch sehr komisch

Du hast doch mal geschrieben das du ca 10k€  ausgezahlt hast, kannst du dann nicht sagen um wie viel es sich genau in der Forderung handelt was du zahlen sollst damit man das mal in relationen stellen kann? 

Aktuelle Themen25.01.2025 um 05:11 Uhr

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