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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 82)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 82 von 82 | Antworten: 819 | Ansichten: 193.593
Theodor
Einsteiger
Der Thread wo das zu finden ist lautet: "Staatsanwaltschaft will Einziehung von Wertersatz." Da findest du zumindest zwei aktuelle Fälle, die auch noch laufen.
KappaKeepo
Besucher

Theodor schrieb am 02.01.2025 um 11:08 Uhr:

Das interessiert nicht. Es findet dabei keine Vergleichsrechnung statt. Es werden nur die Auszahlungen abgeschöpft, ohne die Einzahlungen zu berücksichtigen.

Gibt es darüber nen Urteil? Könnte ich mir nicht vorstellen. Das würde ja viele Leute komplett ruinieren.

Laut Internet ist die Chance beim §285 die Verluste zurück zufordern ziemlich gestiegen und auch sehr wahrscheinlich. (Falls man nicht wusste dass das Casino keine Lizenz hat).

Aber ich denke genau kann das nur ein Anwalt sagen. 
roccoammo11
Experte

KappaKeepo schrieb am 02.01.2025 um 11:12 Uhr:

Gibt es darüber nen Urteil? Könnte ich mir nicht vorstellen. Das würde ja viele Leute komplett ruinieren.

Laut Internet ist die Chance beim §285 die Verluste zurück zufordern ziemlich gestiegen und auch sehr wahrscheinlich. (Falls man nicht wusste dass das Casino keine Lizenz hat).

Aber ich denke genau kann das nur ein Anwalt sagen. 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann man auch schlecht beweisen. Wenn das Casino natürlich Werbung macht, extra für deutsche Spieler und in den agb's bestimmte Absätze fehlen oder falsch formuliert sind dann trägt das Casino dazu bei ein unwissenden Spieler zum spielen zu animieren 
KappaKeepo
Besucher
Ab wann verjährt das eigentlich alles? Hab mal gelesen ab 3 Jahren. Ab 3 Jahren ab der Auszahlung oder ab Jahresende?
bruffl
Experte
Lt. einer Anwaltskanzlei



  • 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr und bis zu 5 Jahren bedroht sind,

  • 3 Jahre bei allen übrigen Taten.





Also nach 3 Jahren, beginnend ab dem 1. Januar nach der letzten strafbaren Handlung.
Heidi54

bruffl schrieb am 03.01.2025 um 09:40 Uhr: Lt. einer Anwaltskanzlei



  • 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr und bis zu 5 Jahren bedroht sind,

  • 3 Jahre bei allen übrigen Taten.





Also nach 3 Jahren, beginnend ab dem 1. Januar nach der letzten strafbaren Handlung.

Die Verjährung beginnt direkt nach Beendigung der Tat. Zum 1.1. eines Jahren wäre es im Zivilrecht laut BGB und nicht im Strafrecht. So sagt es zumindest der Gesetzestext über die Verjährungsnorm im StGB
bruffl
Experte

Heidi54 schrieb am 03.01.2025 um 09:45 Uhr:

Die Verjährung beginnt direkt nach Beendigung der Tat. Zum 1.1. eines Jahren wäre es im Zivilrecht laut BGB und nicht im Strafrecht. So sagt es zumindest der Gesetzestext über die Verjährungsnorm im StGB

Ohh, wieder was dazugelernt. Danke.
WithoutWings
Experte
Zum Thema Verluste gegenrechnen...

Meine Anwältin sagte mir das ihr bisher nicht bekannt ist das die Gerichte später Gewinne zurück verlangen aber Bayern scheint da wohl eine Ausnahme zu sein..

Es werden generell nur Gewinne angerechnet, die Verluste interessieren den Staat nicht. 
frapi07
Elite

WithoutWings schrieb am 03.01.2025 um 13:45 Uhr: Zum Thema Verluste gegenrechnen...

Meine Anwältin sagte mir das ihr bisher nicht bekannt ist das die Gerichte später Gewinne zurück verlangen aber Bayern scheint da wohl eine Ausnahme zu sein..

Es werden generell nur Gewinne angerechnet, die Verluste interessieren den Staat nicht. 

Frage mich, ob man gegen sowas vorgehen kann. Also das der Beschuldigte sich gegen den Einziehungsverfahren wehren kann. Sowas wie eine Berufung/Revision, damit das auch oberen Instanzen prüfen können. Es kann ja nicht sein, dass man in Bayern benachteiligt wird, während man in anderen Bundesländern sicher ist.

Natürlich interessieren das dem Staat nicht Nicht wenige verzocken ihr erspartes. Haben also kein Geld mehr und dann klopft der Staat und verlangt die "Zwischengewinne"  Echt lächerlich.
MisterL
Experte
ja die kinderbetreuerin die mit der hohlbratzen anklage ,  da hat die bayerische staatsanwaltschaft auch revision eingelegt.

und die die mit cumex beauftragt war wird zum rücktritt gezwungen

Aktuelle Themen04.01.2025 um 22:37 Uhr

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