Die meisten die Anzeigen am Hals haben sind ja auch gar nicht hier im Forum, meine Anwältin sagte mir auch das sie förmlich überrannt wird gerade mit solchen Anzeigen. Ich fürchte auch das da noch was kommt bei euch beiden aber mit ganz viel Glück war eure Summe zu gering.
Bei mir war eine Auszahlung zuvor von 800 Euro. Über eine polnische Visa-Seite. Also nix mit OC oÄ... Deswegen frage ich mich, was die dann da ermitteln wollen.
r****i
Forenbeiträge:11Mitglied hat sich am 30.12.2024 gelöscht
Naja, ne normale Anzeige würde mir schon langen, um mich so zu fühlen
Was stand bei euch denn so in den Anzeigen bzw. Vorladungen drinnen? Über welchen Zeitraum wurde euch denn was zu Last gelegt oder war es lediglich eine einmalige Auszahlung?
Heidi54 schrieb am 28.12.2024 um 22:07 Uhr: Naja, ne normale Anzeige würde mir schon langen, um mich so zu fühlen
Was stand bei euch denn so in den Anzeigen bzw. Vorladungen drinnen? Über welchen Zeitraum wurde euch denn was zu Last gelegt oder war es lediglich eine einmalige Auszahlung?
Lies dir einfach mal diesen Thread durch, da bekommst du deine Fragen beantwortet
rippi schrieb am 28.12.2024 um 18:17 Uhr: Jetzt muss ich mich hier auch mal melden, da ich glaube richtig scheiße gebaut habe.
1.) ING hat mein Konto bereits im Februar diesen Jahres gekündigt. Ging in Summe vielleicht um 3000€. Gehört habe ich von der Polizei/ Staatsanwaltschaft diesbezüglich noch nichts. Mal sehen ob da noch was kommt.
2.) Bei meiner neuen Bank c24 habe ich Anfang der Woche insgesamt vier Einzahlungen (in Summe 2100) getätigt zu retrobet. Nachdem ich auszahlen wollte kamen Sie immer wieder mit neuen Auflagen, die absolut absurd sind: Selfie mit Ellenbogen, Kontoauszug von Anfang bis Ende Dezember, etc..
Das hat mir dann gereicht und ich habe ein Charge Back angestoßen, sowohl in der c24- App als auch via Brief
Folgendes habe ich Idiot dazu geschrieben (quasi ein Schuldeingeständnis):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückbuchung der oben genannten Zahlung, die ich fälschlicherweise an ein Online-Casino geleistet habe, das nachweislich nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügt und somit als illegaler Anbieter eingestuft wird.
Begründung:
Illegalität des Anbieters
Das genannte Online-Casino retrobet ist nicht auf der offiziellen White List der lizenzierten Glücksspielanbieter in Deutschland aufgeführt. Dies verstößt gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher den Betrieb und die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielangeboten untersagt.
Verstoß gegen geltendes Recht
Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter sind nach deutschem Recht nichtig (§ 134 BGB i. V. m. GlüStV). Daher besteht für diese Zahlung keine rechtliche Grundlage.
Täuschung und Irreführung
Das Casino hat sich auf seiner Webseite als legal und reguliert ausgegeben, was sich nach eingehender Recherche als falsch herausgestellt hat. Diese Täuschung hat dazu geführt, dass ich die Zahlung irrtümlich vorgenommen habe.
Pflichten der Zahlungsdienstleister
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des GlüStV sind Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht lizenzierte Glücksspielanbieter zu unterbinden. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um diese Zahlung rückgängig zu machen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Ohne hier jetzt eine Rechtsberatung anzustoßen (was ich auch überhaupt nicht darf), würde ich rein vom Gefühl her auf das Schreiben an die Bank bezogen sagen, dass das eigentlich kein Problem sein sollte. Denn du hast Geld eingezahlt, deinen Fehler bemerkt, und nun auf die Illegalität hingewiesen, ohne eine Auszahlung erhalten zu haben. Daher kann man dir eigentlich, ohne die Transaktionen vom Anbieter zu haben, ein Spielen überhaupt nicht nachweisen. Du hast aktuell nur Geld gesendet, und ich meine, der Versuch ist hier noch nicht im strafrechtlich relevanten Bereich.
r****i
Forenbeiträge:11Mitglied hat sich am 30.12.2024 gelöscht
Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB)
29.12.2024, um 12:19 Uhr#740
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Das weiß ich eben nicht, da ja Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafen schützt…
rippi schrieb am 28.12.2024 um 18:17 Uhr: Jetzt muss ich mich hier auch mal melden, da ich glaube richtig scheiße gebaut habe.
1.) ING hat mein Konto bereits im Februar diesen Jahres gekündigt. Ging in Summe vielleicht um 3000€. Gehört habe ich von der Polizei/ Staatsanwaltschaft diesbezüglich noch nichts. Mal sehen ob da noch was kommt.
2.) Bei meiner neuen Bank c24 habe ich Anfang der Woche insgesamt vier Einzahlungen (in Summe 2100) getätigt zu retrobet. Nachdem ich auszahlen wollte kamen Sie immer wieder mit neuen Auflagen, die absolut absurd sind: Selfie mit Ellenbogen, Kontoauszug von Anfang bis Ende Dezember, etc..
Das hat mir dann gereicht und ich habe ein Charge Back angestoßen, sowohl in der c24- App als auch via Brief
Folgendes habe ich Idiot dazu geschrieben (quasi ein Schuldeingeständnis):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Rückbuchung der oben genannten Zahlung, die ich fälschlicherweise an ein Online-Casino geleistet habe, das nachweislich nicht über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügt und somit als illegaler Anbieter eingestuft wird.
Begründung:
Illegalität des Anbieters
Das genannte Online-Casino retrobet ist nicht auf der offiziellen White List der lizenzierten Glücksspielanbieter in Deutschland aufgeführt. Dies verstößt gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), welcher den Betrieb und die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielangeboten untersagt.
Verstoß gegen geltendes Recht
Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter sind nach deutschem Recht nichtig (§ 134 BGB i. V. m. GlüStV). Daher besteht für diese Zahlung keine rechtliche Grundlage.
Täuschung und Irreführung
Das Casino hat sich auf seiner Webseite als legal und reguliert ausgegeben, was sich nach eingehender Recherche als falsch herausgestellt hat. Diese Täuschung hat dazu geführt, dass ich die Zahlung irrtümlich vorgenommen habe.
Pflichten der Zahlungsdienstleister
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des GlüStV sind Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, Zahlungen an nicht lizenzierte Glücksspielanbieter zu unterbinden. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung, um diese Zahlung rückgängig zu machen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Punkt 4 wird dir nichts bringen, zwar habe der Zahlungsdienstleister, also die Bank, eine Pflicht, nicht an solchen Zahlungen mitzuwirken. Diese ist aber öffentlich-rechtlicher Natur und erfasse nicht die Autorisierung. Geht aus zig Urteilen vom Bundesgerichtshof hervor.
Schlussendlich hast du die Zahlung autorisiert und in Auftrag gegeben ohne Autorisierung würde es anders aussehen.
Somit bleibt nur der Weg, dich an den Anbieter also das Casino zu wenden um dein Forderung geltend zu machen oder per Gericht, was kostspielig und zeitaufwendig ist und meist mehrere Jahre dauern kann mit dem Ergebnis = 0
r****i
Forenbeiträge:11Mitglied hat sich am 30.12.2024 gelöscht
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29.12.2024, um 13:46 Uhr#742
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Danke für die Aufklärung! Ich schließe mit dem Kapitel Glücksspiel ab. Ich hoffe nur, dass von der Polizei bezüglich meines gekündigten Kontos bei der ING nichts mehr kommt…
@rippi was hat denn die ING zu deiner Kündigung überhaupt gesagt? Komplett im Dunkeln stehen lassen? Dann kann man von einer Meldung an die FIU ausgehen. Bis die es dann wiederum an die StA weiterleitet dauert... Welches Bundesland bist du denn? Bayern soll wohl sehr schnell sein
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Wir sind alle keine Schwerverbrecher…
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Ohne hier jetzt eine Rechtsberatung anzustoßen (was ich auch überhaupt nicht darf), würde ich rein vom Gefühl her auf das Schreiben an die Bank bezogen sagen, dass das eigentlich kein Problem sein sollte. Denn du hast Geld eingezahlt, deinen Fehler bemerkt, und nun auf die Illegalität hingewiesen, ohne eine Auszahlung erhalten zu haben. Daher kann man dir eigentlich, ohne die Transaktionen vom Anbieter zu haben, ein Spielen überhaupt nicht nachweisen. Du hast aktuell nur Geld gesendet, und ich meine, der Versuch ist hier noch nicht im strafrechtlich relevanten Bereich.
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Punkt 4 wird dir nichts bringen, zwar habe der Zahlungsdienstleister, also die Bank, eine Pflicht, nicht an solchen Zahlungen mitzuwirken. Diese ist aber öffentlich-rechtlicher Natur und erfasse nicht die Autorisierung. Geht aus zig Urteilen vom Bundesgerichtshof hervor.
Schlussendlich hast du die Zahlung autorisiert und in Auftrag gegeben ohne Autorisierung würde es anders aussehen.
Somit bleibt nur der Weg, dich an den Anbieter also das Casino zu wenden um dein Forderung geltend zu machen oder per Gericht, was kostspielig und zeitaufwendig ist und meist mehrere Jahre dauern kann mit dem Ergebnis = 0
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