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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 70)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 70 von 70 | Antworten: 693 | Ansichten: 176.263
miketrey00

Anonymus schrieb am 18.12.2024 um 21:56 Uhr:

Wieso Jugendhilfe, bzw pädagogische Erziehungsmaßnahmen? Bist du noch minderjährig ? 

War zu der Zeit 19-20 Jahre alt, da greift nach pädagogischer Einschätzung evtl. das JGG



Theodor schrieb am 18.12.2024 um 22:14 Uhr:

Never ever musst du für ne zweistellige Summe vor Gericht


Glaub ich auch. Bin halt damals nicht zu den Vorladungen erschienen weil ich die dramatic dahinter nicht begriffen hab. Konto wurde stand heute nie gesperrt. Vielleicht möchte man mäßig noch eine Anhörung machen bevor man ein Strafbefehl oder Freispruch erteilt/erlässt. Ausruhen werde ich mich aber darauf nicht und werd mir zur hoher warscheinlichkeit rechtliche Hilfe suchen.
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 18.12.2024 um 21:03 Uhr:

Naja in der Anklageschrift stehen halt schwarz auf weiß meine Einzahlungen und, dass ich eine Auszahlung in Höhe von XY getätigt habe und dieser mir entzogen werden soll nach 73, 73c i.V.m 285 

Noch ein Zweizeiler bzgl. der Beantragung des Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht bla bla bla. 
Gegen die kommende Hauptverhandlung kann ich sowieso schwer vorgehen. Die muss ich mir halt ggf. mit nem Anwalt ergehen lassen. Interessant wird's aber, wenn ich den Termin zur Jugendhilfe warnehme, die mir die möglichen Konsequenzen auflistet und mit mir pädagogische Erziehungsmaßnahmen entwickelt (was auch immer man darunter verstehen mag)

Ich verstehe nicht wieso du das Geld nicht bezahlt hast, wie du in deinem ersten Post geschrieben hast? Also warum planst du jetzt mit nem Anwalt vor Gericht zu gehen, wenn es eigentlich dein Plan war "die Strafe an den Staat zu überweisen"?
miketrey00

Theodor schrieb am 18.12.2024 um 22:59 Uhr:

Ich verstehe nicht wieso du das Geld nicht bezahlt hast, wie du in deinem ersten Post geschrieben hast? Also warum planst du jetzt mit nem Anwalt vor Gericht zu gehen, wenn es eigentlich dein Plan war "die Strafe an den Staat zu überweisen"?

Von der Auszahlung in Höhe der 2 Stelligen Summe hab ich erst in der Anklageschrift erfahren. Bei den Ermittlungen war nur die rede vom §285 und meinen Einzahlungen. Zeitgleich mit einer Anklageschrift wird eine Hauptverhandlung beim zuständigen Amtsgericht beantragt und wie bereits oben erwähnt, kriegt man den SA selten dazu diesen zurückzuziehen sprich: Ich hatte garnicht die Möglichkeit diesen Betrag einfach zu überweisen. Und da Staatsanwälte in der Regel eine hohe Bildung genossen haben geh ich stark davon aus, dass er mich nicht wegen dieser mickrigen Auszahlung vors Gericht schickt und ich mich im worst case mit einem Rechtsanwalt aufrüste müsse. Das war mein Hintergedanke 
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 18.12.2024 um 23:10 Uhr:

Von der Auszahlung in Höhe der 2 Stelligen Summe hab ich erst in der Anklageschrift erfahren. Bei den Ermittlungen war nur die rede vom §285 und meinen Einzahlungen. Zeitgleich mit einer Anklageschrift wird eine Hauptverhandlung beim zuständigen Amtsgericht beantragt und wie bereits oben erwähnt, kriegt man den SA selten dazu diesen zurückzuziehen sprich: Ich hatte garnicht die Möglichkeit diesen Betrag einfach zu überweisen. Und da Staatsanwälte in der Regel eine hohe Bildung genossen haben geh ich stark davon aus, dass er mich nicht wegen dieser mickrigen Auszahlung vors Gericht schickt und ich mich im worst case mit einem Rechtsanwalt aufrüste müsse. Das war mein Hintergedanke 

Unfassbar, dass der eine Kollege mit 6 stelligen Auszahlungen keine Probleme bekommt aber du für ne 2 stellige Auszahlung vors Gericht gebracht wirst. Komplett Random

Aktuelle Themen19.12.2024 um 01:49 Uhr

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