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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 69)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 69 von 88 | Antworten: 873 | Ansichten: 205.821
Hulk0707
Einsteiger

Anonymus schrieb am 18.12.2024 um 07:35 Uhr:

Glückwunsch !! 👍💪

Du hast ja selbst gesagt du hattest Gewinne im 6 ( !!!!! ) stelligen Bereich ! Mega. Das sollte für alle anderen hier drin mal wieder ein wenig Mut machen. Über 100.000 Euro Auszahlungen und trotzdem ohne Auflagen eingestellt. 
Trotzdem immer wieder krank, wie unterschiedlich die Verfahren am Ende laufen. Einige ziehen sich ja über mehrere Monate. Verstehe einfach nicht, wieso es so krasse Unterschiede gibt…

Gewinne im 6 stelligen Bereich? Echt komisch wie unterschiedlich das anscheinend gehandhabt wird..
Theodor
Einsteiger

machtkeinspass schrieb am 18.12.2024 um 02:32 Uhr: Gute Neuigkeiten, 

Das ganze hat von der Akteneinsicht bis zum Abschluss keine 6 Wochen gedauert und das Verfahren wurde eingestellt. 

Keine Auflagen, keine Geldstrafe 🎉 

Jetzt kann ich beruhigt schlafen und ich sag euch "nie wieder Casino" 

Frage mich aber immer noch wieso dir dein Anwalt solche Angst einjagt im Vorhinein und dir die schlimmstmöglichen Prognosen in Aussicht stellt. Seltsames Verhalten eines Spezialisten
Hulk0707
Einsteiger

Theodor schrieb am 18.12.2024 um 10:47 Uhr:

Frage mich aber immer noch wieso dir dein Anwalt solche Angst einjagt im Vorhinein und dir die schlimmstmöglichen Prognosen in Aussicht stellt. Seltsames Verhalten eines Spezialisten

Aber echt 😂😂
WithoutWings
Experte
Meine Akte liegt nun auch vor, Montag ist der Termin. 4-5 Monate hat es gedauert 😅
Traurig
Einsteiger

machtkeinspass schrieb am 18.12.2024 um 02:32 Uhr: Gute Neuigkeiten, 

Das ganze hat von der Akteneinsicht bis zum Abschluss keine 6 Wochen gedauert und das Verfahren wurde eingestellt. 

Keine Auflagen, keine Geldstrafe 🎉 

Jetzt kann ich beruhigt schlafen und ich sag euch "nie wieder Casino" 

Glückwunsch. Du kannst jetzt wenigstens beruhigt Weihnachten genießen.

Meine Weihnachten sind versaut.
KayRONALDOne
Einsteiger

Gerdi schrieb am 17.12.2024 um 18:58 Uhr:

Ich habe auch leider immer über mein Bankkonto ausgezahlt. Übermittelt wurde das Geld aber immer von irgendwelchen Dienstleistern wie inpay oder Trustly, die in gb oder anderem Ausland sitzen. Ein casinoname taucht dann auf dem Kontoauszug nicht auf. Gibt es da Erfahrungen, inwiefern das verfolgt wird,was genau dahintersteht? Denn diese Firmen wickeln ja auch diverse andere Zahlungen aus diversen eCommerce Geschichten ab... Hat da von euch jemand schon mal Post wegen gekriegt?

Würde mich auch interessieren !
miketrey00

LikeAno schrieb am 15.12.2024 um 20:26 Uhr:


Hast du denn wirklich nur ein zweistelligen Betrag ausgezahlt? Ohne akteneinsicht ist es schwer zu sagen, ob die nur einen zweistelligen Betrag anklagen oder im Nachhinein alle gewinne einziehen wollen weil der alte noch mehr zu entnehmen ist.
also wenn du noch mehr ausgezahlt hast würde ich eher einen Anwalt nehmen und akteneinsicht fordern etc. 
wenn der Strafbefehl erstmal kommt wird es schwer dagegen vorzugehen, würde ich lieber im vornherein versuchen.

Naja in der Anklageschrift stehen halt schwarz auf weiß meine Einzahlungen und, dass ich eine Auszahlung in Höhe von XY getätigt habe und dieser mir entzogen werden soll nach 73, 73c i.V.m 285 

Noch ein Zweizeiler bzgl. der Beantragung des Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht bla bla bla. 
Gegen die kommende Hauptverhandlung kann ich sowieso schwer vorgehen. Die muss ich mir halt ggf. mit nem Anwalt ergehen lassen. Interessant wird's aber, wenn ich den Termin zur Jugendhilfe warnehme, die mir die möglichen Konsequenzen auflistet und mit mir pädagogische Erziehungsmaßnahmen entwickelt (was auch immer man darunter verstehen mag)
Anonymus
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 18.12.2024 um 21:03 Uhr:

Naja in der Anklageschrift stehen halt schwarz auf weiß meine Einzahlungen und, dass ich eine Auszahlung in Höhe von XY getätigt habe und dieser mir entzogen werden soll nach 73, 73c i.V.m 285 

Noch ein Zweizeiler bzgl. der Beantragung des Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht bla bla bla. 
Gegen die kommende Hauptverhandlung kann ich sowieso schwer vorgehen. Die muss ich mir halt ggf. mit nem Anwalt ergehen lassen. Interessant wird's aber, wenn ich den Termin zur Jugendhilfe warnehme, die mir die möglichen Konsequenzen auflistet und mit mir pädagogische Erziehungsmaßnahmen entwickelt (was auch immer man darunter verstehen mag)

Wieso Jugendhilfe, bzw pädagogische Erziehungsmaßnahmen? Bist du noch minderjährig ? 
frapi07
Elite

Anonymus schrieb am 18.12.2024 um 21:56 Uhr:

Wieso Jugendhilfe, bzw pädagogische Erziehungsmaßnahmen? Bist du noch minderjährig ? 

Bis 21 Jahre kann man unter dem Jugendstrafrecht stehen.

Minderjährig wäre doch illegal, da man erst ab 18 Jahren spielen darf.
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 18.12.2024 um 21:03 Uhr:

Naja in der Anklageschrift stehen halt schwarz auf weiß meine Einzahlungen und, dass ich eine Auszahlung in Höhe von XY getätigt habe und dieser mir entzogen werden soll nach 73, 73c i.V.m 285 

Noch ein Zweizeiler bzgl. der Beantragung des Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht bla bla bla. 
Gegen die kommende Hauptverhandlung kann ich sowieso schwer vorgehen. Die muss ich mir halt ggf. mit nem Anwalt ergehen lassen. Interessant wird's aber, wenn ich den Termin zur Jugendhilfe warnehme, die mir die möglichen Konsequenzen auflistet und mit mir pädagogische Erziehungsmaßnahmen entwickelt (was auch immer man darunter verstehen mag)

Never ever musst du für ne zweistellige Summe vor Gericht

Aktuelle Themen18.01.2025 um 14:16 Uhr

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