bzgl. des RA: Das war halt mein erster Gedanke, weil eine Anklageschrift erhält man jetzt nicht auch alle Tage. Ich denk mir halt kein SA auf dieser Welt bringt jemanden vors Gericht (evtl. Jugendgericht) wegen eines 2 stelligen Betrag.
Hier mal ein interessanter Fall einer Spielerin, die vor Gericht gewonnen hat, von vor 2 Tagen: https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/frau-gewinnt-106-000-euro-und-muss-deshalb-vor-gericht-93467631.html
bzgl. des RA: Das war halt mein erster Gedanke, weil eine Anklageschrift erhält man jetzt nicht auch alle Tage. Ich denk mir halt kein SA auf dieser Welt bringt jemanden vors Gericht (evtl. Jugendgericht) wegen eines 2 stelligen Betrag.
Hast du denn wirklich nur ein zweistelligen Betrag ausgezahlt? Ohne akteneinsicht ist es schwer zu sagen, ob die nur einen zweistelligen Betrag anklagen oder im Nachhinein alle gewinne einziehen wollen weil der alte noch mehr zu entnehmen ist.
also wenn du noch mehr ausgezahlt hast würde ich eher einen Anwalt nehmen und akteneinsicht fordern etc.
wenn der Strafbefehl erstmal kommt wird es schwer dagegen vorzugehen, würde ich lieber im vornherein versuchen.
miketrey00 schrieb am 15.12.2024 um 18:02 Uhr: Moin,
war in der Regel nur ein stiller Leser, doch jetzt hats mich auch erwischt. Hab tatsächlich eine Anklage diesbezüglich bekommen
Angefangen hats im Frühling, Vorladung bekommen wie jeder andere auch, erstmal nicht interessiert und tatsächlich auch nicht hingegangen. Vor paar tagen kam dann die Anklage vom SA. Komische ist einfach dass, meine Bank (Sparkasse) mir nie gekündigt hat weshalb mich dieses Verfahren wenig interessiert hat, da ich dachte, es wird sowieso eingestellt. Zeitraum war im Kalenderjahr 2022 (Ungefähr 3-4 Monte) -> sehr niedrigere Einzahlungen im 5 stelligen Bereich -> eine Auszahlung im 2 stelligen Bereich (???) der mir nach §73 (c) stgb konfisziert werden soll (lol). Macht man jetzt wirklich wegen dieser Auszahlung so ein Aufstand oder ist es doch wegen den Einzahlungen?
Nunja ... Was vielleicht interessant zu wissen ist, ist der Fakt, dass ich zu der Zeit 18 war und als heranwachsender galt sprich ... das Jugendrecht würde hier evtl. Anwendung finden.
Lohnt es sich jetzt noch ein Anwalt zu kontaktieren? Kann man das noch irgendwie abwenden in Form einer belieben Summe die ich Zahl?Eine Jugendgerichtshelferin würde mit mir tatsächlich im nächsten Jahr pädagogische Maßnahmen bzgl. meines "evtl. Fehlverhalten" ausarbeiten.
Wie lange hat es bei dir gedauert bis die Anzeige da war ?
Wäre mal interessant zu wissen ob die Behörden auch so pflichtbewusst die illegalen Gewinne dieses Clanbosses abschöpfen, der in dem Artikel von heute festgenommen wurde. Oder darf der nach der Haftstrafe seine in die Türkei geschafften Gewinne genießen? Absolut lächerlich was in diesem Land abgeht.
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NRW
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Hast du denn wirklich nur ein zweistelligen Betrag ausgezahlt? Ohne akteneinsicht ist es schwer zu sagen, ob die nur einen zweistelligen Betrag anklagen oder im Nachhinein alle gewinne einziehen wollen weil der alte noch mehr zu entnehmen ist.
also wenn du noch mehr ausgezahlt hast würde ich eher einen Anwalt nehmen und akteneinsicht fordern etc.
wenn der Strafbefehl erstmal kommt wird es schwer dagegen vorzugehen, würde ich lieber im vornherein versuchen.
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Es gibt Tage, da reicht Kopfschütteln gar nicht aus!
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Wie lange hat es bei dir gedauert bis die Anzeige da war ?
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