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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 65)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 65 von 87 | Antworten: 865 | Ansichten: 203.088
Traurig
Einsteiger
Was ich mich Frage, ist folgendes, was manche schon berichtet haben:

Man bekommt Vorladung unerlaubtes Glücksspiel §285 mit einem Termin zum Vorsprechen bei der Polizei.
Diesen Termin hat man aber nicht befolgt.
Ist entweder gar nicht hin ohne absagen, oder hat abgesagt.
Einige haben dann ohne Anwaltliche Hilfe gewartet, andere haben über den Anwalt Akteneinsicht gefordert.

Und schon mehrfach gehört, gelesen...
Nach dem ingnorieren der Vorladung kommt irgendwann von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.
Oder eine Einstellung des Verfahrens obwohl noch keine Akteneinsicht vorlag.

Wie geht denn sowas ?!
Ist es nicht die Staatsanwaltschaft die der Polizei den Auftrag gibt Herrn xxxxx zu verhören?
Oder ist die Polizei die erste Stelle nach z.b. Anzeige der Bank , Finanzdienstleister, wo die Staatsanwaltschaft automatisch mit informiert wird?!

Kann mich da einer aufklären?!
Saphira
Expertin
Traurig schrieb am 13.12.2024 um 20:09 Uhr: Was ich mich Frage, ist folgendes, was manche schon berichtet haben:

Man bekommt Vorladung unerlaubtes Glücksspiel §285 mit einem Termin zum Vorsprechen bei der Polizei.
Diesen Termin hat man aber nicht befolgt.
Ist entweder gar nicht hin ohne absagen, oder hat abgesagt.
Einige haben dann ohne Anwaltliche Hilfe gewartet, andere haben über den Anwalt Akteneinsicht gefordert.

Und schon mehrfach gehört, gelesen...
Nach dem ingnorieren der Vorladung kommt irgendwann von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.
Oder eine Einstellung des Verfahrens obwohl noch keine Akteneinsicht vorlag.

Wie geht denn sowas ?!
Ist es nicht die Staatsanwaltschaft die der Polizei den Auftrag gibt Herrn xxxxx zu verhören?
Oder ist die Polizei die erste Stelle nach z.b. Anzeige der Bank , Finanzdienstleister, wo die Staatsanwaltschaft automatisch mit informiert wird?!

Kann mich da einer aufklären?!

Hallo Traurig, Strafanzeigen werden in der Regel bei der Polizei erstattet. Die legen einen Vorgang an und der bekommt erstmal eine polizeiliche Tagebuchnummer. Die Polizei ermittelt dann entweder ein bisschen, macht etwas Vorarbeit oder schickt den Vorgang sofort zur Staatsanwaltschaft, wo letztendlich alle Strafanzeigen landen. Dort erhält das Ganze ein staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen. Der Beschuldigte bekommt danach eine Aktenzeichenmitteilung zugeschickt. Wenn er sich einen Anwalt genommen hat, kann dieser zum Aktenzeichen Akteneinsicht beantragen. Man muss aber nicht zwangsläufig einen Anwalt haben. Der zuständige Staats- oder Amtsanwalt ermittelt in der Sache und entscheidet dann nach Aktenlage. 

Drücke dir fest die Daumen, dass das Verfahren eingestellt wird.  

bruffl
Experte

Traurig schrieb am 13.12.2024 um 20:09 Uhr: Was ich mich Frage, ist folgendes, was manche schon berichtet haben:

Man bekommt Vorladung unerlaubtes Glücksspiel §285 mit einem Termin zum Vorsprechen bei der Polizei.
Diesen Termin hat man aber nicht befolgt.
Ist entweder gar nicht hin ohne absagen, oder hat abgesagt.
Einige haben dann ohne Anwaltliche Hilfe gewartet, andere haben über den Anwalt Akteneinsicht gefordert.

Und schon mehrfach gehört, gelesen...
Nach dem ingnorieren der Vorladung kommt irgendwann von der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.
Oder eine Einstellung des Verfahrens obwohl noch keine Akteneinsicht vorlag.

Wie geht denn sowas ?!
Ist es nicht die Staatsanwaltschaft die der Polizei den Auftrag gibt Herrn xxxxx zu verhören?
Oder ist die Polizei die erste Stelle nach z.b. Anzeige der Bank , Finanzdienstleister, wo die Staatsanwaltschaft automatisch mit informiert wird?!

Kann mich da einer aufklären?!

Die Anzeige wird bei der Polizei gestellt.

Die Polizei ist bei Straftaten, im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten, verpflichtet, dem nachzugehen, und es an die Staatsanwaltschaft 
weiterzuleiten.
Die Staatsanwaltschaft kann dann beschränkt nach eigenem
Ermessen entscheiden, ob es im öffentlichen
Interesse ist,  dem weiter nachzugehen.
Bei schwereren Delikten geht es dann vor Gericht, was bei dir auszuschließen ist.
Ich habe da schon die verrücktesten Dinge erlebt (weder als Staatsanwalt, Richter oder Angeklagter...), was sogar vor Gericht eingestellt 
worden ist.
Traurig
Einsteiger
Hallo Saphira,
herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.

Als mir der Anwalt sagte, ich soll nicht zur Polizei, hat meine Frau bei der Polizei angerufen , gesagt wir holen uns jetzt rechtlichen Beistand und hat den Termin dort abgesagt.
Der Polizist am Telefon sagte dann zu meiner Frau, er sendet die Sachen zur Staatsanwaltschaft zurück und gab ihr das dortige Aktenzeichen.
Fragte noch welchen Anwalt.

Warum hatte er dann schon ein Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft?!
Das in der Vorladung beschriebene Aktenzeichen der Polizei war ein anderes.
bruffl
Experte
und lass dir deinen Urlaub nicht verderben,
das Schlimmste was passieren kann ist eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von
vielleicht 500€.
Kopf hoch!
miketrey00
Moin,
war in der Regel nur ein stiller Leser, doch jetzt hats mich auch erwischt. Hab tatsächlich eine Anklage diesbezüglich bekommen
Angefangen hats im Frühling, Vorladung bekommen wie jeder andere auch, erstmal nicht interessiert und tatsächlich auch nicht hingegangen. Vor paar tagen kam dann die Anklage vom SA. Komische ist einfach dass, meine Bank (Sparkasse) mir nie gekündigt hat weshalb mich dieses Verfahren wenig interessiert hat, da ich dachte, es wird sowieso eingestellt. Zeitraum war im Kalenderjahr 2022 (Ungefähr 3-4 Monte) -> sehr niedrigere Einzahlungen im 5 stelligen Bereich -> eine Auszahlung im 2 stelligen Bereich (???) der mir nach §73 (c) stgb konfisziert werden soll (lol). Macht man jetzt wirklich wegen dieser Auszahlung so ein Aufstand oder ist es doch wegen den Einzahlungen?
Nunja ... Was vielleicht interessant zu wissen ist, ist der Fakt, dass ich zu der Zeit 18 war und als heranwachsender galt sprich ... das Jugendrecht würde hier evtl. Anwendung finden.
Lohnt es sich jetzt noch ein Anwalt zu kontaktieren? Kann man das noch irgendwie abwenden in Form einer belieben Summe die ich Zahl?Eine Jugendgerichtshelferin würde mit mir tatsächlich im nächsten Jahr pädagogische Maßnahmen bzgl. meines "evtl. Fehlverhalten" ausarbeiten.
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 15.12.2024 um 18:02 Uhr: Moin,
war in der Regel nur ein stiller Leser, doch jetzt hats mich auch erwischt. Hab tatsächlich eine Anklage diesbezüglich bekommen
Angefangen hats im Frühling, Vorladung bekommen wie jeder andere auch, erstmal nicht interessiert und tatsächlich auch nicht hingegangen. Vor paar tagen kam dann die Anklage vom SA. Komische ist einfach dass, meine Bank (Sparkasse) mir nie gekündigt hat weshalb mich dieses Verfahren wenig interessiert hat, da ich dachte, es wird sowieso eingestellt. Zeitraum war im Kalenderjahr 2022 (Ungefähr 3-4 Monte) -> sehr niedrigere Einzahlungen im 5 stelligen Bereich -> eine Auszahlung im 2 stelligen Bereich (???) der mir nach §73 (c) stgb konfisziert werden soll (lol). Macht man jetzt wirklich wegen dieser Auszahlung so ein Aufstand oder ist es doch wegen den Einzahlungen?
Nunja ... Was vielleicht interessant zu wissen ist, ist der Fakt, dass ich zu der Zeit 18 war und als heranwachsender galt sprich ... das Jugendrecht würde hier evtl. Anwendung finden.
Lohnt es sich jetzt noch ein Anwalt zu kontaktieren? Kann man das noch irgendwie abwenden in Form einer belieben Summe die ich Zahl?Eine Jugendgerichtshelferin würde mit mir tatsächlich im nächsten Jahr pädagogische Maßnahmen bzgl. meines "evtl. Fehlverhalten" ausarbeiten.

Langsam wirds echt heftig. Einziehung einer 2 stelligen Summe wtf. Bist glaub ich der erste dem vorher nicht das Konto gekündigt wurde.. Der Staat braucht Geld aber ganz dringend
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 15.12.2024 um 18:02 Uhr: Moin,
war in der Regel nur ein stiller Leser, doch jetzt hats mich auch erwischt. Hab tatsächlich eine Anklage diesbezüglich bekommen
Angefangen hats im Frühling, Vorladung bekommen wie jeder andere auch, erstmal nicht interessiert und tatsächlich auch nicht hingegangen. Vor paar tagen kam dann die Anklage vom SA. Komische ist einfach dass, meine Bank (Sparkasse) mir nie gekündigt hat weshalb mich dieses Verfahren wenig interessiert hat, da ich dachte, es wird sowieso eingestellt. Zeitraum war im Kalenderjahr 2022 (Ungefähr 3-4 Monte) -> sehr niedrigere Einzahlungen im 5 stelligen Bereich -> eine Auszahlung im 2 stelligen Bereich (???) der mir nach §73 (c) stgb konfisziert werden soll (lol). Macht man jetzt wirklich wegen dieser Auszahlung so ein Aufstand oder ist es doch wegen den Einzahlungen?
Nunja ... Was vielleicht interessant zu wissen ist, ist der Fakt, dass ich zu der Zeit 18 war und als heranwachsender galt sprich ... das Jugendrecht würde hier evtl. Anwendung finden.
Lohnt es sich jetzt noch ein Anwalt zu kontaktieren? Kann man das noch irgendwie abwenden in Form einer belieben Summe die ich Zahl?Eine Jugendgerichtshelferin würde mit mir tatsächlich im nächsten Jahr pädagogische Maßnahmen bzgl. meines "evtl. Fehlverhalten" ausarbeiten.

Macht doch keinen Sinn einen Anwalt einzuschalten oder? Das wäre dann direkt eine dreistellige Summe die du für diese Hilfe zahlen müsstest. So ist es "nur" eine zweistellige Summe die du abdrücken musst. In welchem Bundesland wohnst du?
miketrey00

Theodor schrieb am 15.12.2024 um 18:11 Uhr:

Langsam wirds echt heftig. Einziehung einer 2 stelligen Summe wtf. Bist glaub ich der erste dem vorher nicht das Konto gekündigt wurde.. Der Staat braucht Geld aber ganz dringend

Wie gesagt ... wenn es wirklich um diese Auszahlung geht, die im 2 stelligen Bereich ist, würde ich die morgen früh an den Staat überweisen. Natürlich war der §73 stgb i.V.m §285 stgb. Bank hat mir tatsächlich nie gekündigt obwohl in der Anklage drinstand, dass die Bank eine Verdachtsmitteilung gemeldet hat. Hab das immer verharmlost weil tatsächlich nie eine Kündigung kam diesbezüglich. Es wird wohl wahrscheinlich wegen den Einzahlungen zur Anklage geführt haben, aber als ich das mit der Auszahlung gelesen habe dachte ich mir, dass ist doch ein schlechter Scherz 
Theodor
Einsteiger

miketrey00 schrieb am 15.12.2024 um 18:29 Uhr:

Wie gesagt ... wenn es wirklich um diese Auszahlung geht, die im 2 stelligen Bereich ist, würde ich die morgen früh an den Staat überweisen. Natürlich war der §73 stgb i.V.m §285 stgb. Bank hat mir tatsächlich nie gekündigt obwohl in der Anklage drinstand, dass die Bank eine Verdachtsmitteilung gemeldet hat. Hab das immer verharmlost weil tatsächlich nie eine Kündigung kam diesbezüglich. Es wird wohl wahrscheinlich wegen den Einzahlungen zur Anklage geführt haben, aber als ich das mit der Auszahlung gelesen habe dachte ich mir, dass ist doch ein schlechter Scherz 

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