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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 56)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 56 von 56 | Antworten: 557 | Ansichten: 159.664
machtkeinspass
Ergänzung: 

Hier nicht unbedingt richtig am Platz wäre. 

Theodor
Einsteiger

machtkeinspass schrieb am 03.12.2024 um 00:20 Uhr: Heute Einsicht in die Akte erhalten, die geht rund 5 Jahre in die Vergangenheit zurück... Mehrere Banken haben etliche Überweisungen gemeldet, konten wurden durch diese teils auch gekündigt. 
Die Gewinne liegen fast im 6 Stelligen Bereich, die wurden zwar auch wieder verspielt, aber das "ist nicht strafbar"...

Das ganze wird laut Anwalt nicht im Gefängnis enden... Wäre ja noch schöner... 

Mögliche Ausgänge: 

es kann vollständig eingestellt werden. 
(Attestierte Spielsucht, Therapie, Sperrung - das hilft dabei) 

gegen eine höhere Geldstrafe eingestellt werden - das wird jedoch als nicht angebracht gehalten, da ich sowieso schon etliche Schulden habe. 

Der Anwalt geht davon aus, dass es sich im schlimmsten Fall auf unter 60 Tagessätze belaufen würde. Wobei er auch sagte: das dass Gericht auch weiß dass eine Geldstrafe 

Manche warten hier monatelang auf die Akteneinsicht und deine ist nach weniger als einer Woche da, wtf? Drücke dir die Daumen!
pirat107
Besucher

machtkeinspass schrieb am 03.12.2024 um 00:20 Uhr: Heute Einsicht in die Akte erhalten, die geht rund 5 Jahre in die Vergangenheit zurück... Mehrere Banken haben etliche Überweisungen gemeldet, konten wurden durch diese teils auch gekündigt. 
Die Gewinne liegen fast im 6 Stelligen Bereich, die wurden zwar auch wieder verspielt, aber das "ist nicht strafbar"...

Das ganze wird laut Anwalt nicht im Gefängnis enden... Wäre ja noch schöner... 

Mögliche Ausgänge: 

es kann vollständig eingestellt werden. 
(Attestierte Spielsucht, Therapie, Sperrung - das hilft dabei) 

gegen eine höhere Geldstrafe eingestellt werden - das wird jedoch als nicht angebracht gehalten, da ich sowieso schon etliche Schulden habe. 

Der Anwalt geht davon aus, dass es sich im schlimmsten Fall auf unter 60 Tagessätze belaufen würde. Wobei er auch sagte: das dass Gericht auch weiß dass eine Geldstrafe 

Hi,

Erstmal wünsche ich dir dass du gut davon kommst. Ich bin da total gespannt wie das weiter geht. Ich hoffe dass die Staatsanwaltschaft da nicht so hart durchgreift wie bei mir.. bei mir ging es um einen niedrigeren 5-stelligen Betrag. Gefordert wurde im Strafbefehl eine Strafe von 80 Tagessätzen und die Einziehung der gesamten Gewinne. 
Ich habe persönlich mit der Person von der Staatsanwaltschaft geredet und meine Lage erklärt, dass selbst wenn ich die Strafe annehmen würde, was ich nicht machen werde, ich die gar nicht bezahlen könnte, da ich selber noch Schulden habe etc. Das interessiert die leider einen scheiß. Die kamen dann mit Privatinsolvenz und scheiß obwohl Schulden aus Straftaten ja nicht davon betroffen sind. Jedoch hätte ich dann meine anderen Schulden nicht mehr nach 3 Jahren und hätte die 5-stellige Summe an Gewinnen + 80 Tagessätze in Raten abzahlen können. Tja und so ist nun Mal eben die Staatsanwaltschaft, die interessiert es nicht dass sie dein Leben zerstören. Die möchten das Geld von dir und das war es. Je nachdem wie die Beweislage ist (Ein- u Auszahlungen direkt vom Casino auf Bankkonto und umgekehrt? Oder mit einer Wallet o.Ä. dazwischen?) rate ich dir bei dem Betrag eine Einstellung gegen Auflage (die sollte normalerweise nicht so hoch sein) anzustreben. Bei mir hat das die Staatsanwaltschaft von Anfang an leider direkt abgelehnt und hat auch nicht mit sich reden lassen. Versuche da mit deinem Anwalt drüber zu reden, damit er das eventuell auch mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann.
Ich wünsche dir alles gute und halte uns auf dem laufenden. Daumen sind gedrückt.
Theodor
Einsteiger

pirat107 schrieb am 03.12.2024 um 10:52 Uhr:

Hi,

Erstmal wünsche ich dir dass du gut davon kommst. Ich bin da total gespannt wie das weiter geht. Ich hoffe dass die Staatsanwaltschaft da nicht so hart durchgreift wie bei mir.. bei mir ging es um einen niedrigeren 5-stelligen Betrag. Gefordert wurde im Strafbefehl eine Strafe von 80 Tagessätzen und die Einziehung der gesamten Gewinne. 
Ich habe persönlich mit der Person von der Staatsanwaltschaft geredet und meine Lage erklärt, dass selbst wenn ich die Strafe annehmen würde, was ich nicht machen werde, ich die gar nicht bezahlen könnte, da ich selber noch Schulden habe etc. Das interessiert die leider einen scheiß. Die kamen dann mit Privatinsolvenz und scheiß obwohl Schulden aus Straftaten ja nicht davon betroffen sind. Jedoch hätte ich dann meine anderen Schulden nicht mehr nach 3 Jahren und hätte die 5-stellige Summe an Gewinnen + 80 Tagessätze in Raten abzahlen können. Tja und so ist nun Mal eben die Staatsanwaltschaft, die interessiert es nicht dass sie dein Leben zerstören. Die möchten das Geld von dir und das war es. Je nachdem wie die Beweislage ist (Ein- u Auszahlungen direkt vom Casino auf Bankkonto und umgekehrt? Oder mit einer Wallet o.Ä. dazwischen?) rate ich dir bei dem Betrag eine Einstellung gegen Auflage (die sollte normalerweise nicht so hoch sein) anzustreben. Bei mir hat das die Staatsanwaltschaft von Anfang an leider direkt abgelehnt und hat auch nicht mit sich reden lassen. Versuche da mit deinem Anwalt drüber zu reden, damit er das eventuell auch mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann.
Ich wünsche dir alles gute und halte uns auf dem laufenden. Daumen sind gedrückt.

Ich dachte bei dir wurde aufgrund von Beweismangel ohne jegliche Strafzahlung eingestellt?
Theodor
Einsteiger

pirat107 schrieb am 03.12.2024 um 10:52 Uhr:

Hi,

Erstmal wünsche ich dir dass du gut davon kommst. Ich bin da total gespannt wie das weiter geht. Ich hoffe dass die Staatsanwaltschaft da nicht so hart durchgreift wie bei mir.. bei mir ging es um einen niedrigeren 5-stelligen Betrag. Gefordert wurde im Strafbefehl eine Strafe von 80 Tagessätzen und die Einziehung der gesamten Gewinne. 
Ich habe persönlich mit der Person von der Staatsanwaltschaft geredet und meine Lage erklärt, dass selbst wenn ich die Strafe annehmen würde, was ich nicht machen werde, ich die gar nicht bezahlen könnte, da ich selber noch Schulden habe etc. Das interessiert die leider einen scheiß. Die kamen dann mit Privatinsolvenz und scheiß obwohl Schulden aus Straftaten ja nicht davon betroffen sind. Jedoch hätte ich dann meine anderen Schulden nicht mehr nach 3 Jahren und hätte die 5-stellige Summe an Gewinnen + 80 Tagessätze in Raten abzahlen können. Tja und so ist nun Mal eben die Staatsanwaltschaft, die interessiert es nicht dass sie dein Leben zerstören. Die möchten das Geld von dir und das war es. Je nachdem wie die Beweislage ist (Ein- u Auszahlungen direkt vom Casino auf Bankkonto und umgekehrt? Oder mit einer Wallet o.Ä. dazwischen?) rate ich dir bei dem Betrag eine Einstellung gegen Auflage (die sollte normalerweise nicht so hoch sein) anzustreben. Bei mir hat das die Staatsanwaltschaft von Anfang an leider direkt abgelehnt und hat auch nicht mit sich reden lassen. Versuche da mit deinem Anwalt drüber zu reden, damit er das eventuell auch mit der Staatsanwaltschaft verhandeln kann.
Ich wünsche dir alles gute und halte uns auf dem laufenden. Daumen sind gedrückt.

Dass nur die Gewinne eingerechnet werden ohne die Verluste würde hunderte Spieler in den Suizid treiben. Niemals setzt sich das durch.
pirat107
Besucher

Theodor schrieb am 03.12.2024 um 11:11 Uhr:

Ich dachte bei dir wurde aufgrund von Beweismangel ohne jegliche Strafzahlung eingestellt?

Ja da hast du Recht. Jedoch war der Weg lang. Es war alles sehr kompliziert und unschön. Alles inklusive Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung etc war dabei. Glücklicherweise gab es keine Beweise auf dem beschlagnahmten Gerät und die Einzahlungen bzw Auszahlungen liefen nicht direkt über das Casino und Bankkonto. Somit war die Beweislage sehr schwammig. Deswegen Frage ich immer wieder. Was ist auf den Kontoauszügen zu sehen? Das ist eben ein wichtiger Punkt.
Theodor
Einsteiger

pirat107 schrieb am 03.12.2024 um 11:31 Uhr:

Ja da hast du Recht. Jedoch war der Weg lang. Es war alles sehr kompliziert und unschön. Alles inklusive Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung etc war dabei. Glücklicherweise gab es keine Beweise auf dem beschlagnahmten Gerät und die Einzahlungen bzw Auszahlungen liefen nicht direkt über das Casino und Bankkonto. Somit war die Beweislage sehr schwammig. Deswegen Frage ich immer wieder. Was ist auf den Kontoauszügen zu sehen? Das ist eben ein wichtiger Punkt.

Gut, aber das kann ja allen Betroffenen die ohne Vorsatz gehandelt haben Hoffnung machen, dass obwohl die Staatsanwaltschaft dir dermaßen heftige Konsequenzen angedroht hat, das Verfahren schließlich sogar ohne Auflagen eingestellt wurde.
Hulk0707
Besucher

pirat107 schrieb am 03.12.2024 um 11:31 Uhr:

Ja da hast du Recht. Jedoch war der Weg lang. Es war alles sehr kompliziert und unschön. Alles inklusive Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung etc war dabei. Glücklicherweise gab es keine Beweise auf dem beschlagnahmten Gerät und die Einzahlungen bzw Auszahlungen liefen nicht direkt über das Casino und Bankkonto. Somit war die Beweislage sehr schwammig. Deswegen Frage ich immer wieder. Was ist auf den Kontoauszügen zu sehen? Das ist eben ein wichtiger Punkt.

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Aktuelle Themen04.12.2024 um 08:59 Uhr

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