Jasonknz878 schrieb am 14.11.2024 um 17:38 Uhr: Hallo zusammen, ich habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, mit einer Auflage höhere 4 stellige Summe zu zahlen und das Verfahren wird eingestellt. Meint ihr die Strafe kriegt man noch runtergehandelt oder im besten Falle einer Einstellung ? Es liegt kein Strafbefehl vor !
Um welche Gewinnsumme handelt es sich denn bei dir? Stimme Butterbrezel zu, Anwalt konsultieren und beraten lassen.
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Das kann ich nichtmal sagen, da ich zur Vorladung der Polizei nicht gegangen bin und das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten habe die letzten Tage allerdings steht dort nur die Strafe das dann das Verfahren eingestellt wird ohne weitere Belege oder andere Summen genannt
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Also hast du dir ca. 10k ausgezahlt oder 50k oder noch mehr? Dann kann man die vierstellige strafzahlung ja schon eher einordnen.
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So um die 10