Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen auf unserer Webseite einige Cookies. Einige sind essentiell, während andere uns helfen, unser Portal für dich zu verbessern.

Datenschutzeinstellungen

Hier findest du eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Du kannst ganzen Kategorien zustimmen oder dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Essenziell (6)

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Statistiken (3)

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Werden die Statistik Cookies nachträglich abgewählt, bleiben diese bis zum Ablaufdatum auf dem Rechner. Sie werden jedoch weder aktualisiert, noch ausgewertet.

Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 51)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 51 von 67 | Antworten: 660 | Ansichten: 171.797
Theodor
Einsteiger

Jasonknz878 schrieb am 14.11.2024 um 17:38 Uhr: Hallo zusammen, ich habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, mit einer Auflage höhere 4 stellige Summe zu zahlen und das Verfahren wird eingestellt. Meint ihr die Strafe kriegt man noch runtergehandelt oder im besten Falle einer Einstellung ? Es liegt kein Strafbefehl vor !

Um welche Gewinnsumme handelt es sich denn bei dir? Stimme Butterbrezel zu, Anwalt konsultieren und beraten lassen.
Jasonknz878
Einsteiger

Theodor schrieb am 14.11.2024 um 21:28 Uhr:

Um welche Gewinnsumme handelt es sich denn bei dir? Stimme Butterbrezel zu, Anwalt konsultieren und beraten lassen.

Das kann ich nichtmal sagen, da ich zur Vorladung der Polizei nicht gegangen bin und das Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten habe die letzten Tage allerdings steht dort nur die Strafe das dann das Verfahren eingestellt wird ohne weitere Belege oder andere Summen genannt
LikeAno
Du kannst doch wohl ungefähr sagen in welchem Rahmen sich deine Auszahlungen voraussichtlich bewegen oder?

Also hast du dir ca. 10k ausgezahlt oder 50k oder noch mehr? Dann kann man die vierstellige strafzahlung ja schon eher einordnen.
Jasonknz878
Einsteiger

LikeAno schrieb am 14.11.2024 um 23:46 Uhr: Du kannst doch wohl ungefähr sagen in welchem Rahmen sich deine Auszahlungen voraussichtlich bewegen oder?

Also hast du dir ca. 10k ausgezahlt oder 50k oder noch mehr? Dann kann man die vierstellige strafzahlung ja schon eher einordnen.

So um die 10
Theodor
Einsteiger

Jasonknz878 schrieb am 15.11.2024 um 00:21 Uhr:

So um die 10

Okay, dann ist es ja im Prinzip die Einziehung des Gewinns. Schade.
Jasonknz878
Einsteiger

Theodor schrieb am 15.11.2024 um 10:18 Uhr:

Okay, dann ist es ja im Prinzip die Einziehung des Gewinns. Schade.

Ist es halt Einstellung gegen Auflage, eine gute Grundlage dagegen vorzugehen, Akte ist beantragt je nachdem wie die Beweiskraft ist. Aber da kein Strafbefehl ausgesprochen worden ist ist es schonmal ein gutes Zeichen.
pirat107
Besucher

Jasonknz878 schrieb am 15.11.2024 um 11:26 Uhr:

Ist es halt Einstellung gegen Auflage, eine gute Grundlage dagegen vorzugehen, Akte ist beantragt je nachdem wie die Beweiskraft ist. Aber da kein Strafbefehl ausgesprochen worden ist ist es schonmal ein gutes Zeichen.

Ich würde es davon abhängig machen wie die Ein- und Auszahlungen erfolgt sind. Sieht man auf den Kontoauszügen einen Casino Namen bzw die Namen von der Casinogruppe oder ähnliches? Also sprich: Liefen die Transaktionen zwischen deinem Bankkonto direkt mit dem Casino? Oder lief das über irgendwelche Drittanbieter wie zb MiFinity etc? Wenn das direkt über das Casino gelaufen ist würde ich empfehlen die Einstellung gegen Auflage anzunehmen. Ansonsten stellen die dir sicherlich den Strafbefehl aus.. dann kommt die Strafe in Höhe von xx Tagessätzen + die Einziehung von Wertersatz (Summe von allen Auszahlungen in dem Zeitraum). Sobald der Strafbefehl dann vorliegt wird es eher schwierig die Einstellung gegen Auflage wieder zu fordern. Da gehe ich davon aus dass du entweder die Strafe des Strafbefehls zahlen musst oder eben vor s Gericht gehen musst. 

Ich empfehle dir : mach dir die Mühe, rechne alles an Ein- und Auszahlungen in dem Zeitraum aus und werde dir mal bewusst wie hoch der Betrag ist um den es geht. Darauf musst du vorbereitet sein. Wenn du denkst es sind 10k gehe ich davon aus dass es mehr sind. Ich hätte auch niemals gedacht was da für Summen fliesen aber es ist erschreckend wenn man sich dessen mal bewusst wird. Werd dir darüber im Klaren und bereite dich darauf vor. So gewinnst du Zeit bis du die Akte bekommst. 
fros7byte
Einsteiger

Jasonknz878 schrieb am 15.11.2024 um 11:26 Uhr:

Ist es halt Einstellung gegen Auflage, eine gute Grundlage dagegen vorzugehen, Akte ist beantragt je nachdem wie die Beweiskraft ist. Aber da kein Strafbefehl ausgesprochen worden ist ist es schonmal ein gutes Zeichen.

um welchen Zeitraum geht es, wann hast du gespielt bzw. tatzeitpunkt?
Senad_V
Einsteiger
Gibt es jetzt irgendwelche Neuigkeiten zum Fall ?
Jasonknz878
Einsteiger
Ca 6 Monate von der Polizei, keine Summen oder sonst ausgeschrieben, von der Staatsanwaltschaft kam keine Mitteilung darüber wie hoch die Ein und Auszahlungen sind, wir haben die Akte beantragt, bin gespannt was drin steht, dann schauen wir weiter, eins für alle es ist extrem entscheidend wie gut euer Strafverteidiger ist ! Der muss nicht auf Casino spezialisiert sein sondern Ahnung von der Rechtssprechung ! 

Aktuelle Themen16.12.2024 um 03:42 Uhr

Community Foren-Moderatoren

Mitglieder, die das GJ-Team bei der Moderation des Forums unterstützen.
Profilbild von AndreAndre
Profilbild von gamble1gamble1
Profilbild von Langhans_innenLanghans_innen
Profilbild von livecounter_GJTesterlivecounter_GJTester
Profilbild von SaphiraSaphira

Mitarbeiter von Beratungsstellen

Profilbild von Dilara_StreetworkDilara_StreetworkProfilbild von streetworksusistreetworksusi
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher, an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spiele verantwortungsvoll.
GambleJoe ist eine in der EUIPO eingetragene Marke der GJ International Ltd.

© 2012-2024 GambleJoe.com

Du hast dein Passwort vergessen?

Erstelle hier ein neues Passwort

  • 1. Fülle die 3 Felder sorgfältig aus und klicke auf den grünen Button
  • 2. Schaue in deinem E-Mail Postfach nach einer Nachricht von GambleJoe
  • 3. Klicke in der E-Mail den Bestätigungslink an und dein neues Passwort ist dann sofort aktiv