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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 50)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 50 von 51 | Antworten: 509 | Ansichten: 149.363
DaseR92
Amateur

Falko schrieb am 08.11.2024 um 21:51 Uhr:

Aber wann e soll denn das möglich sein zu bezahlen für die allermeisten, wenn nur Aus- aber keine Einzahlungen berechnet werden. Die allermeisten die regelmäßig spielen, verfügen über gar keine Ersparnisse. Dann bliebe ja nur gemeinnützige Arbeit, ein Kredit auf nehmen, oder im Knast absitzen. Letzteres würde dem Staat am meisten kosten. Und ein Kredit aufnehmen deswegen, kann der Staat ein wirklich dazu zwingen, wär das in ein Rechtsstaat erlaubt, wenn man bedenkt was das für Konsequenzen für diese Personen hat ? 


Wie mit den meisten Geldstrafen auch, Ratenzahlung. Den "Kredit" bekommst du vom Staat sogesehen.
Druff
Einsteiger

Falko schrieb am 08.11.2024 um 21:51 Uhr:

Aber wann e soll denn das möglich sein zu bezahlen für die allermeisten, wenn nur Aus- aber keine Einzahlungen berechnet werden. Die allermeisten die regelmäßig spielen, verfügen über gar keine Ersparnisse. Dann bliebe ja nur gemeinnützige Arbeit, ein Kredit auf nehmen, oder im Knast absitzen. Letzteres würde dem Staat am meisten kosten. Und ein Kredit aufnehmen deswegen, kann der Staat ein wirklich dazu zwingen, wär das in ein Rechtsstaat erlaubt, wenn man bedenkt was das für Konsequenzen für diese Personen hat ? 

Wie schon erwähnt wurde, ins Cafe Viereck geht man definitiv nicht wenn man eine Geldstrafe etc nicht zahlen kann, dann gibt's Ratenzahlung oder halt einen Arbeitsauflage, im Vergleich dazu gehst du für wiederholtes fahren ohne Fahrschein, definitiv ins Cafe Viereck egal ob du es erhöhte Beförderungsentgeld bezahlst oder nicht.


Ich frage mich die ganze Zeit bei dem Thema folgendes: Findet man dieses Vorgehen jetzt eigentlich nur falsch weil man eventuell selber betroffen sein könnte oder würde man das auch falsch finden wenn man kein Glücksspiel betreiben würde? Ich meine damit ist es richtig das Schwarzfahrer in Haft gehen? Ist es richtig das jemand bei wiederholten Diebstahl in Haft geht? Oder ne Geldstrafe erhält, für etwas das in Relation gesehen, geringfügiger ausfällt, damit meine ich: 

Jemand der wiederholt Brot für 2 Euro klaut weil Hunger zahlt hunderte Euro Strafe plus Fangprämie, lass dich zwo oder drei mal beim Schwarzfahren erwischen ist das gleiche nur du gehst in Haft und jemand der hunderte aus nem Online Casino auszahlt zahlt zwar auch hunderte aber in Relation dazu halt deutlich weniger. 

Daher die Frage, stimmt die Relation ? 
Stromberg
Legende

Druff schrieb am 09.11.2024 um 04:37 Uhr:

Wie schon erwähnt wurde, ins Cafe Viereck geht man definitiv nicht wenn man eine Geldstrafe etc nicht zahlen kann, dann gibt's Ratenzahlung oder halt einen Arbeitsauflage, im Vergleich dazu gehst du für wiederholtes fahren ohne Fahrschein, definitiv ins Cafe Viereck egal ob du es erhöhte Beförderungsentgeld bezahlst oder nicht.


Ich frage mich die ganze Zeit bei dem Thema folgendes: Findet man dieses Vorgehen jetzt eigentlich nur falsch weil man eventuell selber betroffen sein könnte oder würde man das auch falsch finden wenn man kein Glücksspiel betreiben würde? Ich meine damit ist es richtig das Schwarzfahrer in Haft gehen? Ist es richtig das jemand bei wiederholten Diebstahl in Haft geht? Oder ne Geldstrafe erhält, für etwas das in Relation gesehen, geringfügiger ausfällt, damit meine ich: 

Jemand der wiederholt Brot für 2 Euro klaut weil Hunger zahlt hunderte Euro Strafe plus Fangprämie, lass dich zwo oder drei mal beim Schwarzfahren erwischen ist das gleiche nur du gehst in Haft und jemand der hunderte aus nem Online Casino auszahlt zahlt zwar auch hunderte aber in Relation dazu halt deutlich weniger. 

Daher die Frage, stimmt die Relation ? 

Ist eine gute Frage, für dessen Beantwortung irgendwie viel in Betracht gezogen werden muss und trotzdem dann noch schwierig ist...


Zunächst einmal ist Gerechtigkeit von außen betrachtet im Justizsystem ja eh ein schwieriges Thema, und es werden da Urteile gesprochen in vielen Feldern die schwer nachzuvoziehen sind.

Speziell das Glücksspiel betreffend hast du sicher Recht, dass jemandem der nichts damit zu tun hat, das ganze entweder egal ist oder halt sagt, ja passt schon, ist halt illegal.

Wenn man jetzt mal alle Dummheiten der Regulierung ausblendet, weil sie zwar Dummheiten sind, aber im Grunde nichts über Illegalität oder Legalität aussagen, hat man halt eine Verstoß gegen ein Gesetz.
Ich finde aber, dass ein wichtiger Grundsatz bei der Bewertung sein muss, ob man jemand anderem Schaden zufügt.... Und das würde ich verneinen in dem Fall. 
Ich würde daher differenzieren, ob man das erste mal erwischt wurde oder öfters.

Beim ersten mal würde ich ähnlich wie früher bei kleineren Delikte mit zb Gras das Verfahren einstellen, und drauf hinweisen, dass es beim nächsten mal teuer wird.

Nehmen wir mal zum Beispiel einen Fall wie den von Mtoro...
Wenn man jetzt ohne Verrechnung seiner Verluste seine Gewinne abdrücken soll, obwohl das Geld vermutlich längst schon wieder in irgendeinem Casino steckt, dann kann dich das je nach Lebensumständen und Summe viel schlimmer treffen, als zum Beispiel jemanden der wegen sexueller Missbrauchs aus irgendeinem nicht nachvollziehbaren  Grund eine Bewährungsstrafe bekommt... Das kann es einfach nicht sein.

Ich meine klar man hat jetzt ein Gesetz und das muss auch umgesetzt werden, egal wie unsinnig es gestaltet ist. Aber man sollte da einen Weg finden, der die Leute und im schlechtesten Fall die Familien nicht noch mehr ruiniert als das zocken selber... Und im nächsten Schritt sich fragen, warum so viele noch illegal zocken und seine Regulierung überarbeiten...


mikejonesmaen
Einsteiger
Am 25.09.2024 Vorladung der Polizei bekommen.
Heute gerade Post der Staatsanwaltschaft,  Verfahren wurde eingestellt.

Bin damals nicht zur Polizei und habe in keiner Weise reagiert.
JJepsa96
Einsteiger

mikejonesmaen schrieb am 09.11.2024 um 10:40 Uhr: Am 25.09.2024 Vorladung der Polizei bekommen.
Heute gerade Post der Staatsanwaltschaft,  Verfahren wurde eingestellt.

Bin damals nicht zur Polizei und habe in keiner Weise reagiert.

Was da an Zeit und Aufwand verloren geht für solche  Bagatell Geschichten…. Beispiel aus dem Bilderbuch für deutsche Bürokratie… 
Theodor
Besucher

mikejonesmaen schrieb am 09.11.2024 um 10:40 Uhr: Am 25.09.2024 Vorladung der Polizei bekommen.
Heute gerade Post der Staatsanwaltschaft,  Verfahren wurde eingestellt.

Bin damals nicht zur Polizei und habe in keiner Weise reagiert.

Um welchen Betrag ging es bei dir?
mikejonesmaen
Einsteiger
War nie angegeben, auch der Zeitraum nicht. Geschätzt mindestens mittlerer 5-stelliger Betrag.
Dachpitti70

WithoutWings schrieb am 08.11.2024 um 11:48 Uhr:

Ob du mehr verloren als gewonnen hast spielt keine Rolle. Bei mir zählen auch nur die Auszahlungen. LocoWin war noch nie legal. Ich hoffe das du nicht zuviel ausgezahlt hast.

also ich habe in in dem erwähnten Zeitraum 8000euro auszahlen lassen.


Liebe Güße

Jasonknz878
Einsteiger
Hallo zusammen, ich habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, mit einer Auflage höhere 4 stellige Summe zu zahlen und das Verfahren wird eingestellt. Meint ihr die Strafe kriegt man noch runtergehandelt oder im besten Falle einer Einstellung ? Es liegt kein Strafbefehl vor !
Butterbrezel
Elite

Jasonknz878 schrieb am 14.11.2024 um 17:38 Uhr: Hallo zusammen, ich habe ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, mit einer Auflage höhere 4 stellige Summe zu zahlen und das Verfahren wird eingestellt. Meint ihr die Strafe kriegt man noch runtergehandelt oder im besten Falle einer Einstellung ? Es liegt kein Strafbefehl vor !

Da empfiehlt es sich auf jeden Fall einen Anwalt zu fragen. Der kann dir sicherlich bessere Tipps geben als jeder hier. Bei so einem Angebot der Staatsanwaltschaft sind auch bisherige Erfahrungsberichte in diesem Thread wertlos.

Aktuelle Themen21.11.2024 um 18:53 Uhr

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