pirat107 schrieb am 27.09.2024 um 06:39 Uhr: Hi Jason!
Ich habe vor kurzem was ähnliches durchgemacht. Bei mir waren es 80 Tagessätze laut Strafbefehl. Pro Transaktion an das Casino (also pro Einzahlung und damit Beteiligung am illegalen Glücksspiel) wird eine Strafe von 5 Tagessätzen angesetzt (war zumindest bei mir so). Dadurch dass es bei mir jedoch viel mehr waren wurde eine mildere Gesamtstrate gebildet (ist laut meinem Anwalt üblich, da ich bei meiner Anzahl an Transaktionen über die Maximalstrafe von 180 Tagessätzen gelandet wäre). Nun was ich mich Frage und was essenziell wichtig ist : Was steht bei den Transaktionen dabei? Wurden die Einzahlungen direkt von Bankkonto an das Casino durchgeführt? Oder gingen die Zahlungen von deinem Bankkonto erst an einen Drittanbieter? Wie z.B einer E-Wallet oder ähnliches? Das ist sehr wichtig weil hiermit eventuell ein Mangel an Beweisen vorliegt (was in meinem Fall zum Glück so war). Außerdem wundert es mich,bdass du nur von einer Strafe von Tagessätzen redest. Es müsste normalerweise auch noch der Einzug von allen Gewinnen erfolgen, da diese aus illegalen Aktivitäten stammen. Ist davon nichts aufgeführt in dem Strafbefehl?
Grundsätzlich ist es erstmal schlecht wenn der Strafbefehl schon da ist.. die besten Chancen auf eine Einstellung hast du in der Regel im Ermittlungsverfahren.. also im Zeitraum nach Erhalt der polizeilichen Vorladung. Es ist jedoch trotzdem möglich..
Noch eine Frage : wurde euer Konto von der Bank gekündigt? Habt ihr der Bank auf irgendwelche Fragen antworten gegeben? Die werden wahrscheinlich den Verdacht auf Geldwäsche gehabt haben und nachgefragt haben was das für Transaktionen sind?
Konten wurde gekündigt jedoch ohne fragen oder sonstiges. Der Gewinn muss zurückgezahlt werden. Also gezahlt wurde immer an andere Anbieter, kein Casino Name wo wir gespielt haben etc.
Konten wurde gekündigt jedoch ohne fragen oder sonstiges. Der Gewinn muss zurückgezahlt werden. Also gezahlt wurde immer an andere Anbieter, kein Casino Name wo wir gespielt haben etc.
ist aber eine knappe antwort auf eine lange wichtige frage
Konten wurde gekündigt jedoch ohne fragen oder sonstiges. Der Gewinn muss zurückgezahlt werden. Also gezahlt wurde immer an andere Anbieter, kein Casino Name wo wir gespielt haben etc.
Hier noch als kleine Ergänzung, die Einzahlungen gingen immer über Drittanbieter, verschiedene IBAN mit unterschiedlichen Namen aber nicht dem Namen des Casinos. Dann wurden auch nicht alle aufgeführt anscheinend die getätigt wurden. Ich hab nur die Kündigung erhalten des Kontos, davor keine Anrufe oder sonstige Fragen zu verdächtige Überweisungen. So wie ich sehe steht bei dem Strafbefehl als Beispiel Transaktion 1: 100€ vom Casino XYZ mit Sitz auf Curacao. Und dann halt weitere mit gleichen Namen oder anderen, reicht das als Angabe ?
Dass man für ähnliche Delikte zum Teil stark unterschiedliche Strafen bekommen kann, ist ja bekannt.
Im Fall von illegalem Glücksspiel ist aber ja relativ klar zu definieren was gemacht wurde und es gibt eigentlich relativ wenige Umstände finde ich, die zum Beispiel bei einem etwa gleichen Umfang der Transaktionen das Vergehen in seiner Relevanz unterscheidet.
Müsste die Rechtsprechung da nicht eigentlich relativ gleich ausfallen?
Wenn ich jetzt so ein Pech habe wie in diesem Fall und 3 Montasgehälter zahlen soll.... Und 1000 andere gleichgelagerte Fälle wurden eingestellt,hat man dann nicht gute chancen dagegen vorzugehen? Das hat mit Gerechtigkeit doch nichts zu tun, eher mit Willkür.
Stromberg schrieb am 27.09.2024 um 11:35 Uhr: Dass man für ähnliche Delikte zum Teil stark unterschiedliche Strafen bekommen kann, ist ja bekannt.
Im Fall von illegalem Glücksspiel ist aber ja relativ klar zu definieren was gemacht wurde und es gibt eigentlich relativ wenige Umstände finde ich, die zum Beispiel bei einem etwa gleichen Umfang der Transaktionen das Vergehen in seiner Relevanz unterscheidet.
Müsste die Rechtsprechung da nicht eigentlich relativ gleich ausfallen?
Wenn ich jetzt so ein Pech habe wie in diesem Fall und 3 Montasgehälter zahlen soll.... Und 1000 andere gleichgelagerte Fälle wurden eingestellt,hat man dann nicht gute chancen dagegen vorzugehen? Das hat mit Gerechtigkeit doch nichts zu tun, eher mit Willkür.
Was läuft denn bitte in Deutschland noch gerecht ab? NICHTS.
Stromberg schrieb am 27.09.2024 um 11:35 Uhr: Dass man für ähnliche Delikte zum Teil stark unterschiedliche Strafen bekommen kann, ist ja bekannt.
Im Fall von illegalem Glücksspiel ist aber ja relativ klar zu definieren was gemacht wurde und es gibt eigentlich relativ wenige Umstände finde ich, die zum Beispiel bei einem etwa gleichen Umfang der Transaktionen das Vergehen in seiner Relevanz unterscheidet.
Müsste die Rechtsprechung da nicht eigentlich relativ gleich ausfallen?
Wenn ich jetzt so ein Pech habe wie in diesem Fall und 3 Montasgehälter zahlen soll.... Und 1000 andere gleichgelagerte Fälle wurden eingestellt,hat man dann nicht gute chancen dagegen vorzugehen? Das hat mit Gerechtigkeit doch nichts zu tun, eher mit Willkür.
Es kommt auf den Fall an, nehme ich an. Wenn man nur 30 oder weniger Transaktionen hat, dann wird die Strafe entsprechend geringer ausfallen, als wenn man 100 Transaktionen hat.
Es ist wie Diebstahl, nicht jedes Verbrechen wird gleich bestraft. Es macht schon nen Unterschied ob du 50€ oder 2000€ klaust.
frapi07 schrieb am 27.09.2024 um 12:07 Uhr:
Es kommt auf den Fall an, nehme ich an. Wenn man nur 30 oder weniger Transaktionen hat, dann wird die Strafe entsprechend geringer ausfallen, als wenn man 100 Transaktionen hat.
Es ist wie Diebstahl, nicht jedes Verbrechen wird gleich bestraft. Es macht schon nen Unterschied ob du 50€ oder 2000€ klaust.
Das Gefühl habe ich hier nicht, da wir weniger Transaktionen haben als andere und viel höhere Tagessätze aufgesetzt bekommen haben….
Das Gefühl habe ich hier nicht, da wir weniger Transaktionen haben als andere und viel höhere Tagessätze aufgesetzt bekommen haben….
Ich würde gerne mal wissen wie viele Transaktionen bei euch im Strafbefehl aufgelistet sind? Wäre mal interessant zu wissen. Und wie hoch ist der Einzug von Gewinnen in etwa? Weil das ist ja in der Regel der größere Batzen. Wäre das nicht gewesen hätte ich höchstwahrscheinlich die Tagessätze bezahlt.
frapi07 schrieb am 27.09.2024 um 12:07 Uhr:
Es kommt auf den Fall an, nehme ich an. Wenn man nur 30 oder weniger Transaktionen hat, dann wird die Strafe entsprechend geringer ausfallen, als wenn man 100 Transaktionen hat.
Es ist wie Diebstahl, nicht jedes Verbrechen wird gleich bestraft. Es macht schon nen Unterschied ob du 50€ oder 2000€ klaust.
Deswegen sprach ich ja von gleichgelagerten Fällen.
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Im Fall von illegalem Glücksspiel ist aber ja relativ klar zu definieren was gemacht wurde und es gibt eigentlich relativ wenige Umstände finde ich, die zum Beispiel bei einem etwa gleichen Umfang der Transaktionen das Vergehen in seiner Relevanz unterscheidet.
Müsste die Rechtsprechung da nicht eigentlich relativ gleich ausfallen?
Wenn ich jetzt so ein Pech habe wie in diesem Fall und 3 Montasgehälter zahlen soll.... Und 1000 andere gleichgelagerte Fälle wurden eingestellt,hat man dann nicht gute chancen dagegen vorzugehen? Das hat mit Gerechtigkeit doch nichts zu tun, eher mit Willkür.
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Was läuft denn bitte in Deutschland noch gerecht ab? NICHTS.
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Es kommt auf den Fall an, nehme ich an. Wenn man nur 30 oder weniger Transaktionen hat, dann wird die Strafe entsprechend geringer ausfallen, als wenn man 100 Transaktionen hat.
Es ist wie Diebstahl, nicht jedes Verbrechen wird gleich bestraft. Es macht schon nen Unterschied ob du 50€ oder 2000€ klaust.
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Das Gefühl habe ich hier nicht, da wir weniger Transaktionen haben als andere und viel höhere Tagessätze aufgesetzt bekommen haben….
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Woran das liegt, kann nur die Person wissen, die euch diese Strafen aufgehängt hat. Evtl. spielt auch die Höhe eine Rolle, keine Ahnung.
Zudem entscheidet ja jeder unterschiedlich, deswegen kann man in Berufung gehen.
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Ich würde gerne mal wissen wie viele Transaktionen bei euch im Strafbefehl aufgelistet sind? Wäre mal interessant zu wissen. Und wie hoch ist der Einzug von Gewinnen in etwa? Weil das ist ja in der Regel der größere Batzen. Wäre das nicht gewesen hätte ich höchstwahrscheinlich die Tagessätze bezahlt.
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Deswegen sprach ich ja von gleichgelagerten Fällen.