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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 39)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 39 von 41 | Antworten: 403 | Ansichten: 117.793
gamble1
Ikone

Jasonknz878 schrieb am 26.09.2024 um 23:03 Uhr: Danke für die vielen Antworten! Ich hab halt hier im Forum viel gelesen, dass viele direkt eine Einstellung des Verfahrens erhalten haben nachdem alle nicht bei der Polizei waren, was man ja generell nicht machen soll. 
Deshalb unser Erstaunen über den Strafbefehl den mein Kollege erhalten hat. Auch das hier eine 5 stellige Summe im Raum steht… Das habe ich noch nie hier gelesen in dieser Höhe. Wäre Klasse wenn einer hier seine Erfahrung teilen kann und evtl. auch dagegen Einspruch eingelegt hat wie es ausgegangen ist. 
Meint ihr das jeder Staatsanwalt darüber anders urteilt? Nach den ersten telefonischen Gesprächen mit dem Anwalt, hat er gesagt das dieses Thema sehr angreifbar ist…

Das Thema ist noch nicht in jedem Bundesland mal bei einem Staatsanwalt auf dem Tisch gelandet da so ein hartes Vorgehen noch nicht so lange ausgeführt wird abgesehen davon denke ich viele möchten solche "geringfügigen" Straftaten überhaupt nicht wirklich verfolgen denn sind wir doch mal ehrlich es gibt wirklich bei weitem wichtigeres zutun als kleine Spieler zu verfolgen bei denen womöglich noch nicht mal was zu holen ist 


Wenn du schon mit einem Anwalt Kontakt hast solltest du schon auf ihn hören aber behalte halt im Hinterkopf vor Gericht kann es theoretisch auch noch schlechter für dich ausgehen denke so fair muss man sein es zumindest gesagt zu haben 

Gibt hier aber sicher noch ein paar Erfahrungen die nächsten Tage  
Saphira
Expertin
In den meisten Fällen hier gabs auch die Einstellung bzw. Einstellung gegen Erfüllung einer Auflage. Mich hat in diesem Fall stutzig gemacht, dass es exakt 90 Tagessätze sind. Heißt, dass der Staatsanwalt tatsächlich so hart wie möglich bestrafen wollte, ohne den Kollegen allerdings mit einer Vorstrafe zu belasten. Deshalb nur Eintragung ins BZR. Er untersteht natürlich dem Gesetz und wendet es in dem ihm möglichen Rahmen an, aber hier hat er es sehr streng ausgelegt. Normalerweise wäre eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagenerfüllung bei einer nicht vorbestraften Person die eher gängige Praxis gewesen. Deshalb frage ich mich, warum die Strafe hier so hoch bemessen wird..Es kann gut möglich sein, dass ein anderer Staatsanwalt einen geringeren Tagessatz beantragt oder die Sache gegen Auflagenerfüllung eingestellt hätte. Allerdings kenne ich natürlich deinen Fall nicht und es ist gut, dass ihr schon mit dem Anwalt in Kontakt seid. 

Vielleicht noch ein Tipp. Es wäre gut, die Tagessatzhöhe zu überprüfen, also der tägliche Eurobetrag. Oft wird das Einkommen geschätzt, was dazu führen kann, dass die Tagessatzhöhe nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen entspricht. 

Ich wünsche einen guten Ausgang in der Angelegenheit.  
Jasonknz878
Ja uns kam die Anzahl der Tagessätze auch extrem hoch vor, auch wo wir mit anderen darüber gesprochen haben. Wir haben beide noch nie vor der Polizei etwas gehabt oder vom Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft. 
Unsere Frage die wir uns stellen, ist ein Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft auf dem Land „strenger“ als in der Stadt? Kann man dazu was sagen? 

Auch die Beweislage sie haben nur die Transaktionsliste aber ich wusste von der Illegalität nichts, dass müssen diese mir doch erstmal nachweisen das ich davon wusste und es trotzdem gemacht habe. Zumindest liest man so etwas in dieser Richtung viel im Netz… 
gamble1
Ikone

Jasonknz878 schrieb am 27.09.2024 um 01:22 Uhr: Ja uns kam die Anzahl der Tagessätze auch extrem hoch vor, auch wo wir mit anderen darüber gesprochen haben. Wir haben beide noch nie vor der Polizei etwas gehabt oder vom Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft. 
Unsere Frage die wir uns stellen, ist ein Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft auf dem Land „strenger“ als in der Stadt? Kann man dazu was sagen? 

Auch die Beweislage sie haben nur die Transaktionsliste aber ich wusste von der Illegalität nichts, dass müssen diese mir doch erstmal nachweisen das ich davon wusste und es trotzdem gemacht habe. Zumindest liest man so etwas in dieser Richtung viel im Netz… 

Unwissenheit schützt einen leider bekanntlich nicht vor einer Strafe daher denke ich die müssen nicht zwangsläufig Vorsatz nachweisen sie können dich auch ohne bestrafen 
Jasonknz878
Ich denke jetzt nach Recherche und Austausch mit Anwalt und Bekannte, dass so ein Verfahren auch eingestellt werden kann bzgl. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehlt da Ersttäter oder als Geringfügig angesehen werden kann.
Saphira
Expertin
Bei illegalem Glücksspiel ist das Interesse schon von Amts wegen gegeben. Wenn du mit deiner Nachbarin über eine Birne streitest, die über irgendeinem Zaun hängt und keiner genau weiß, wem sie nun gehört, dann ist das öffentliche Interesse nicht gegeben. Ich würde bei der anwaltlichen Beratung bleiben. Wie Gamble1 schon sagte, schützt Unwissenheit übrigens auch nicht vor Strafe. Wenn du bei Ebay Sachen ersteigerst, die irgendwo "vom Lastwagen gefallen sind", machst du dich ja auch automatisch strafbar.
MisterL
Experte
der staatssäckel muss gefüllt werden ,anweisung von ganz oben.

da greift ein rädchen ins andere
pirat107
Besucher
Hi Jason!
Ich habe vor kurzem was ähnliches durchgemacht. Bei mir waren es 80 Tagessätze laut Strafbefehl. Pro Transaktion an das Casino (also pro Einzahlung und damit Beteiligung am illegalen Glücksspiel) wird eine Strafe von 5 Tagessätzen angesetzt (war zumindest bei mir so). Dadurch dass es bei mir jedoch viel mehr waren wurde eine mildere Gesamtstrate gebildet (ist laut meinem Anwalt üblich, da ich bei meiner Anzahl an Transaktionen über die Maximalstrafe von 180 Tagessätzen gelandet wäre). Nun was ich mich Frage und was essenziell wichtig ist : Was steht bei den Transaktionen dabei? Wurden die Einzahlungen direkt von Bankkonto an das Casino durchgeführt? Oder gingen die Zahlungen von deinem Bankkonto erst an einen Drittanbieter? Wie z.B einer E-Wallet oder ähnliches? Das ist sehr wichtig weil hiermit eventuell ein Mangel an Beweisen vorliegt (was in meinem Fall zum Glück so war). Außerdem wundert es mich,bdass du nur von einer Strafe von Tagessätzen redest. Es müsste normalerweise auch noch der Einzug von allen Gewinnen erfolgen, da diese aus illegalen Aktivitäten stammen. Ist davon nichts aufgeführt in dem Strafbefehl?
Grundsätzlich ist es erstmal schlecht wenn der Strafbefehl schon da ist.. die besten Chancen auf eine Einstellung hast du in der Regel im Ermittlungsverfahren.. also im Zeitraum nach Erhalt der polizeilichen Vorladung. Es ist jedoch trotzdem möglich.. 
Noch eine Frage : wurde euer Konto von der Bank gekündigt? Habt ihr der Bank auf irgendwelche Fragen antworten gegeben? Die werden wahrscheinlich den Verdacht auf Geldwäsche gehabt haben und nachgefragt haben was das für Transaktionen sind?
moralischverwerflich
Experte

gamble1 schrieb am 26.09.2024 um 23:29 Uhr:

Das Thema ist noch nicht in jedem Bundesland mal bei einem Staatsanwalt auf dem Tisch gelandet da so ein hartes Vorgehen noch nicht so lange ausgeführt wird

Mit welcher Begründung tätigst du diese Aussage?


Kontakt zu jeder Staatsanwaltschaft in Deutschland?
Nur weil hier und vielleicht in anderen Foren nichts zu jedem Bundesland was zu lesen ist, kann man eine solche Aussage nicht machen.
Xavi22
Experte
Deutschland schafft sich ab. Sowas wird bestraft und wenn jemand jemand anderen auf die fresse haut, gibt's weniger  

Aktuelle Themen27.09.2024 um 19:23 Uhr

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