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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 38)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 38 von 51 | Antworten: 509 | Ansichten: 149.433
frapi07
Elite
Saphira schrieb am 28.07.2024 um 22:46 Uhr: Wofür? Bestrafe einige, erziehe Hunderte. Klappt wie bei fast allem, wo es angewendet wird. Wobei hier der Suchtfaktor nicht zu unterschätzen ist. (Rhetorische Anmerkung) 

Würde ich verstehen, wenn die meisten wirklich bestraft werden würden. Ist ja aber aktuell nicht der Fall, eher die Ausnahme. Die meisten Fälle werden eingestellt. Ich glaube, dass bisher nur ein Nutzer davon berichtet hat, dass dieser eine Strafe zahlen müsste. Ansonsten habe ich bisher nur 1x aus den News mitbekommen (da musste ein Lehrling 3000€ oder so zurückzahlen). 

Wenn es etwas zu zahlen gibt, dann sind es die Anwaltskosten, sonst nichts.

Aktuell sieht es so aus, wie ich es angesprochen habe: Geld, Ressourcen und Arbeitskraft wird für nichts (oder sehr wenig) verschwendet. 
Anonym
AngryCasino schrieb am 01.07.2024 um 10:25 Uhr:

Heyo! es waren Beträge im 5 Stelligem Bereich. Akte war ca. 60 Seiten lang. 

Servus, wurden die Gewinne einkassiert? Hast du denn eventuell den Namen von deinem Rechtsbeistand?. Hast du die Gewinne damals beim Finanzamt angegeben ? Weil ich jetzt öfter gelesen habe, das Gewinne aus nicht Lizenzierten Casinos versteuert werden müssen.


Danke dir 
Anonymus
Einsteiger
Hallo zusammen,
da es ziemlich ruhig hier im Forum geworden ist, wollte ich fragen ob es neue Erfahrungsberichte zu diesem Thema hier gibt von euch? Noch jemand eine Vorladung bekommen bzw. vielleicht auch schon wieder eingestellt worden? 

Eine Zeit lang war das Forum hier ja sehr präsent..
Hoffentlich bleibt es so ruhig 👍
Donnie
Elite
Anonymus schrieb am 17.09.2024 um 12:12 Uhr: Hallo zusammen,
da es ziemlich ruhig hier im Forum geworden ist, wollte ich fragen ob es neue Erfahrungsberichte zu diesem Thema hier gibt von euch? Noch jemand eine Vorladung bekommen bzw. vielleicht auch schon wieder eingestellt worden? 

Eine Zeit lang war das Forum hier ja sehr präsent..
Hoffentlich bleibt es so ruhig 👍

Irgendwann schnallt man es auch mal das man besser E-Wallets oder Crypto verwenden sollte, wobei ich glaube das nicht jede einzelne Bank einen gleich meldet. In den letzten 12 Monaten waren es gefühlt 6 Auszahlungen von Starscream/Mountberg unter 50,01€ aufs Bankkonto wo dann Inpay steht und keiner hat mich da jetzt drauf angesprochen, noch nie hat sich die Bank wegen Auszahlungen von Casinos/Buchmachern gemeldet. Höhere Summen werde ich aber nicht auf Bank auszahlen
Jasonknz878
Einsteiger
Guten Abend, ich habe mit einem Kollegen ebenfalls Schreiben der Polizei erhalten. Nicht hingegangen logischerweise. Daraufhin hat einer von uns schon den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten. 90 Tagessätze…. 
Hat jemand diese Erfahrung auch gemacht ? Wir sind beide unbestraft, ist die Chance auf Einstellung des Verfahrens möglich? Hat jemand ihr Erfahrung machen können, da ich meistens hier lese nach Polizeischreiben automatisch Einstellung des Verfahrens oder nach einem Schreiben von einem Rechtsanwalt, wir haben garkeine Erfahrung in diesem Bereich… Wären über Antworten oder Erfahrungen sehr dankbar! 
Saphira
Expertin
Hallo Jasonknz878 und willkommen im Forum. Der Strafbefehl kommt auf Antrag der Staatsanwaltschaft von Gericht und stellt quasi schon eine Art Verurteilung dar. Dagegen kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch bei Gericht einlegen, falls ihr nicht mit der Geldstrafe einverstanden seid. Wird diese bezahlt, ist das Verfahren damit quasi erledigt und ihr habt die Strafe anerkannt. Es wäre allerdings ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der euch im Falle eines Einspruchs in der Sache die besten Tipps geben kann.  
gamble1
Ikone

Jasonknz878 schrieb am 26.09.2024 um 20:22 Uhr: Guten Abend, ich habe mit einem Kollegen ebenfalls Schreiben der Polizei erhalten. Nicht hingegangen logischerweise. Daraufhin hat einer von uns schon den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhalten. 90 Tagessätze…. 
Hat jemand diese Erfahrung auch gemacht ? Wir sind beide unbestraft, ist die Chance auf Einstellung des Verfahrens möglich? Hat jemand ihr Erfahrung machen können, da ich meistens hier lese nach Polizeischreiben automatisch Einstellung des Verfahrens oder nach einem Schreiben von einem Rechtsanwalt, wir haben garkeine Erfahrung in diesem Bereich… Wären über Antworten oder Erfahrungen sehr dankbar! 

Noch als Ergänzung zu dem was Saphira geschrieben hat : 


Ein Strafbefehl kam auch schon hin und wieder vor da es wirklich darauf ankommt welche Staatsanwaltschaft das Verfahren leitet 

Ich würde in so einem Fall denke ich das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen und bezahlen vor Gericht möchte denke ich keiner da es so oder so eigentlich nur schlimmer werden kann 
Saphira
Expertin

gamble1 schrieb am 26.09.2024 um 21:08 Uhr:

Noch als Ergänzung zu dem was Saphira geschrieben hat : 


Ein Strafbefehl kam auch schon hin und wieder vor da es wirklich darauf ankommt welche Staatsanwaltschaft das Verfahren leitet 

Ich würde in so einem Fall denke ich das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen und bezahlen vor Gericht möchte denke ich keiner da es so oder so eigentlich nur schlimmer werden kann 

Ich würde trotzdem zum Anwalt raten und nicht einfach akzeptieren. Das Problem ist halt, dass das kein Angebot ist, sondern eine strafrechtliche Verurteilung. Und zwar mit 90 Tagessätzen die maximale vor einer Eintragung ins Führungszeugnis, was bei 91 Tagessätzen dann der Fall wäre. Insofern ist das schon zielgerichtet so hoch angesetzt bzw. eine besondere Schwere unter den "Bagatelldelikten" vom zuständigen Staatsanwalt erkannt worden. Auch wenn die Strafe nur im Bundeszentralregister eingetragen wird und nicht ins Führungszeugnis. Sollte allerdings bereits eine weitere Eintragung im BZR vorliegen wegen beispielsweise einer anderen Bagatelle in früherer Vergangenheit (unter 5 Jahre), wäre es keine Erstverurteilung mehr, sondern die zweite und somit käme beides ins Führungszeugnis. Gleicher Fall, wenn eine weitere geringfügige Strafe in näherer Zukunft dazukäme. Weiterhin ist die Geldstrafe schon ziemlich hoch mit 90 Tagessätzen. Sie soll drei Nettomonatseinkommen entsprechen. Drei Monate ohne Einkommen ist schon für den ein oder anderen eine erhebliche Belastung. Deshalb der Anwalt, der in diesem Fall am besten beurteilen kann, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht. 


Natürlich möchte niemand vor Gericht und auch nicht, dass es damit nur schlimmer wird. Allerdings sollte das alles gut durchdacht sein.  
gamble1
Ikone

Saphira schrieb am 26.09.2024 um 21:41 Uhr:

Ich würde trotzdem zum Anwalt raten und nicht einfach akzeptieren. Das Problem ist halt, dass das kein Angebot ist, sondern eine strafrechtliche Verurteilung. Und zwar mit 90 Tagessätzen die maximale vor einer Eintragung ins Führungszeugnis, was bei 91 Tagessätzen dann der Fall wäre. Insofern ist das schon zielgerichtet so hoch angesetzt bzw. eine besondere Schwere unter den "Bagatelldelikten" vom zuständigen Staatsanwalt erkannt worden. Auch wenn die Strafe nur im Bundeszentralregister eingetragen wird und nicht ins Führungszeugnis. Sollte allerdings bereits eine weitere Eintragung im BZR vorliegen wegen beispielsweise einer anderen Bagatelle in früherer Vergangenheit (unter 5 Jahre), wäre es keine Erstverurteilung mehr, sondern die zweite und somit käme beides ins Führungszeugnis. Gleicher Fall, wenn eine weitere geringfügige Strafe in näherer Zukunft dazukäme. Weiterhin ist die Geldstrafe schon ziemlich hoch mit 90 Tagessätzen. Sie soll drei Nettomonatseinkommen entsprechen. Drei Monate ohne Einkommen ist schon für den ein oder anderen eine erhebliche Belastung. Deshalb der Anwalt, der in diesem Fall am besten beurteilen kann, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht. 


Natürlich möchte niemand vor Gericht und auch nicht, dass es damit nur schlimmer wird. Allerdings sollte das alles gut durchdacht sein.  

Ja da hast du natürlich recht 
Jasonknz878
Einsteiger
Danke für die vielen Antworten! Ich hab halt hier im Forum viel gelesen, dass viele direkt eine Einstellung des Verfahrens erhalten haben nachdem alle nicht bei der Polizei waren, was man ja generell nicht machen soll. 
Deshalb unser Erstaunen über den Strafbefehl den mein Kollege erhalten hat. Auch das hier eine 5 stellige Summe im Raum steht… Das habe ich noch nie hier gelesen in dieser Höhe. Wäre Klasse wenn einer hier seine Erfahrung teilen kann und evtl. auch dagegen Einspruch eingelegt hat wie es ausgegangen ist. 
Meint ihr das jeder Staatsanwalt darüber anders urteilt? Nach den ersten telefonischen Gesprächen mit dem Anwalt, hat er gesagt das dieses Thema sehr angreifbar ist…

Aktuelle Themen21.11.2024 um 22:52 Uhr

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