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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 35)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 35 von 38 | Antworten: 371 | Ansichten: 113.064
frapi07
Elite
Wusste nicht, dass wir in Deutschland so viele Kriminelle haben. 
WithoutWings schrieb am 24.07.2024 um 14:14 Uhr: Nächste Post ist da die Anzeige von dem zweiten gekündigten Konto. Dieses Mal war es die Ing Diba in einen Zeitraum von einem Jahr...

Tut mir leid das zu lesen. Wünsche dir viel Kraft. Sowas nervt bestimmt total und dann auch noch zwei Mal.. 

Saphira
Expertin

gamble1 schrieb am 24.07.2024 um 19:23 Uhr:

Ja aber wenn doch für die eine Tat schon auf Verfolgung verzichtet wurde können die doch nicht für die gleiche Tat nochmal ein Verfahren eröffnen oder ? 

Streng genommen schon. Wenn du einmal einen Diebstahl begehst und die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde oder weil du noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, dann spricht dich das ja nicht von anderen Taten frei, die gleich gelagert sind, also beispielsweise weitere Diebstähle. Bei gleichgelagerten Straftaten werden die Verfahren dann meist zusammengelegt und es erfolgt bei Verurteilung in der Regel eine Gesamtgeldstrafe. Hoffen wir aber mal, dass in diesem Fall hier wieder eingestellt werden wird. Ich drücke die Daumen. 
gamble1
Ikone

Saphira schrieb am 24.07.2024 um 21:35 Uhr:

Streng genommen schon. Wenn du einmal einen Diebstahl begehst und die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde oder weil du noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, dann spricht dich das ja nicht von anderen Taten frei, die gleich gelagert sind, also beispielsweise weitere Diebstähle. Bei gleichgelagerten Straftaten werden die Verfahren dann meist zusammengelegt und es erfolgt bei Verurteilung in der Regel eine Gesamtgeldstrafe. Hoffen wir aber mal, dass in diesem Fall hier wieder eingestellt werden wird. Ich drücke die Daumen. 

Ja aber angenommen ich klaue jetzt 20 mal die gleiche Sache von 15 mal wissen sie und stellen das Verfahren ein und 5 mal kommt plötzlich noch nach weil es jemand auf dem Schreibtisch vercheckt hat zählt das dann nicht eigentlich da schon dazu oder wird dann ein komplett neues Ding aufgemacht obwohl die Tat im gleichen Zeitraum erfolgt ist ? 


Denn eigentlich wurde die Tat ja schon eingestellt und wenn da jetzt keine neue Tat erfolgt ist nach dem erhobenen Finger vom ersten mal dürfte es ja eigentlich nicht als neue Tat zählen denn du hättest deine Strafe ja für die alten Taten ab diesem Zeitpunkt bekommen bzw. wurde ab diesem Zeitpunkt auf Verfolgung verzichtet müsste doch dann Anwendung auf alle gleichen Taten vor diesem Zeitpunkt zählen oder nicht ? 
Anonymus
Einsteiger

gamble1 schrieb am 25.07.2024 um 01:11 Uhr:

Ja aber angenommen ich klaue jetzt 20 mal die gleiche Sache von 15 mal wissen sie und stellen das Verfahren ein und 5 mal kommt plötzlich noch nach weil es jemand auf dem Schreibtisch vercheckt hat zählt das dann nicht eigentlich da schon dazu oder wird dann ein komplett neues Ding aufgemacht obwohl die Tat im gleichen Zeitraum erfolgt ist ? 


Denn eigentlich wurde die Tat ja schon eingestellt und wenn da jetzt keine neue Tat erfolgt ist nach dem erhobenen Finger vom ersten mal dürfte es ja eigentlich nicht als neue Tat zählen denn du hättest deine Strafe ja für die alten Taten ab diesem Zeitpunkt bekommen bzw. wurde ab diesem Zeitpunkt auf Verfolgung verzichtet müsste doch dann Anwendung auf alle gleichen Taten vor diesem Zeitpunkt zählen oder nicht ? 

Sein erster Fall wurde glaube ich noch nicht eingestellt …Das Ding läuft noch. Das ist der Punkt 
Saphira
Expertin
gamble1 schrieb am 25.07.2024 um 01:11 Uhr:

Ja aber angenommen ich klaue jetzt 20 mal die gleiche Sache von 15 mal wissen sie und stellen das Verfahren ein und 5 mal kommt plötzlich noch nach weil es jemand auf dem Schreibtisch vercheckt hat zählt das dann nicht eigentlich da schon dazu oder wird dann ein komplett neues Ding aufgemacht obwohl die Tat im gleichen Zeitraum erfolgt ist ? 


Denn eigentlich wurde die Tat ja schon eingestellt und wenn da jetzt keine neue Tat erfolgt ist nach dem erhobenen Finger vom ersten mal dürfte es ja eigentlich nicht als neue Tat zählen denn du hättest deine Strafe ja für die alten Taten ab diesem Zeitpunkt bekommen bzw. wurde ab diesem Zeitpunkt auf Verfolgung verzichtet müsste doch dann Anwendung auf alle gleichen Taten vor diesem Zeitpunkt zählen oder nicht ? 

Um das zu beantworten, müsste man genau wissen, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Ob beispielsweise wegen Geringfügigkeit oder weil es bisher keine Vorstrafen gab. Es spielt ja auch immer das Ermessen des jeweiligen Amts- oder Staatsanwalts mit rein. Die haben da ja einen gewissen Spielraum. Sollte er eingestellt haben, weil es keine Vorstrafen gab, er die "Tat" aber grundsätzlich als eine solche (Straftat) ansieht, dann kann es mit der nächsten Anzeige, auch wenn es sich um den gleichen Tatbestand handelt, zu einer weiteren Einstellung, aber dann vielleicht schon gegen Erfüllung einer Auflage kommen (weil der "Täter" ja nun tatsächlich schon einmal in Erscheinung getreten ist) oder zum Erlass eines Strafbefehls oder sogar zu einer erneuten Einstellung ohne weitere Konsequenzen. 


Ich verstehe deinen Gedankengang und von der Logik scheint es wirklich so, wie du sagst. Es ist aber auch nicht der Bereich, in dem ich mich besonders gut auskenne. Deshalb nur unter Vorbehalt. 

Ach ja, aus jeder neuen Anzeige wird erstmal ein neues Verfahren. Die werden dann meist verbunden, zusammengezogen. Es geschieht auch oft, dass eins von beiden (wenns nur zwei sind) vorläufig eingestellt wird, da die Strafe, die hieraus erfolgen würde, im Vergleich zum anderen Verfahren nur geringfügig ins Gewicht fallen würde. Deshalb dann die Gesamtstrafe. 
needle34
Experte
Die hatt dich noch nicht aber das trifft bald jeden glaube ich. Überlege Deutschland zu verlassen 
Saphira
Expertin

needle34 schrieb am 26.07.2024 um 21:26 Uhr: Die hatt dich noch nicht aber das trifft bald jeden glaube ich. Überlege Deutschland zu verlassen 

Aber doch nicht wegen des Zockens?
moralischverwerflich
Experte

Saphira schrieb am 26.07.2024 um 23:37 Uhr:

Aber doch nicht wegen des Zockens?

Warum nicht, würde ich auch 🤣🤣

Ne quatsch, aber gibt ja mehr als genügend gründe mittlerweile Deutschland den Rücken zuzudrehen. 
Es wird einfach nur noch schlimmer, wenn das so weitergeht wird Deutschland irgendwann zum Schlusslicht in Europa gehören was die allgemeine Lebensqualität fürs schaffende Volk angeht
d****a

moralischverwerflich schrieb am 27.07.2024 um 09:15 Uhr:

Warum nicht, würde ich auch 🤣🤣

Ne quatsch, aber gibt ja mehr als genügend gründe mittlerweile Deutschland den Rücken zuzudrehen. 
Es wird einfach nur noch schlimmer, wenn das so weitergeht wird Deutschland irgendwann zum Schlusslicht in Europa gehören was die allgemeine Lebensqualität fürs schaffende Volk angeht

musst mal die stellenazeigen bei der GGl angucken. bin da grade zufällig drüber gestolpert, weil ich was für nen anderen thread rausgesucht habe.

Stellenangebote (gluecksspiel-behoerde.de)

konkret meine ich die hier:
befristete Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Unerlaubtes Glücksspiel / Werbung

man beachte auch das anforderungsprofil an die ! auch noch vertretungsstelle ! ich mein wie schnell und gut und sinnvoll kann sich in der zeit jemand einarbeiten?
das ganze ist irgendwas zwischen lächerlich, ganz schlimm in grau & Stasi.




frapi07
Elite
dazzle_tea schrieb am 27.07.2024 um 09:34 Uhr:

musst mal die stellenazeigen bei der GGl angucken. bin da grade zufällig drüber gestolpert, weil ich was für nen anderen thread rausgesucht habe.

Stellenangebote (gluecksspiel-behoerde.de)

konkret meine ich die hier:
befristete Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Unerlaubtes Glücksspiel / Werbung

man beachte auch das anforderungsprofil an die ! auch noch vertretungsstelle ! ich mein wie schnell und gut und sinnvoll kann sich in der zeit jemand einarbeiten?
das ganze ist irgendwas zwischen lächerlich, ganz schlimm in grau & Stasi.





Ich bin im TV-L und das ist ne klassische TV-L Position. Man muss ein paar Sachen im Hinterkopf haben:

1.) Anforderungsprofil ist hoch, weil man auch in der Entgelttabelle schon hoch eingestuft wird. Bei der Position ist man A10. A15Ü ist das höchste. Nur mal als Referenz, welche Stellen man in A15Ü eingestuft wird https://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/2022-12-21_Ausschreibung%20Z5_22.pdf

Jedenfalls kannst du dir das die Tabelle wie eine Hierarchie vorstellen. A1-4 ist z. B. für den "Einfacher Dienst". Sind Mitarbeiter, die keine Ausbildung oder keinen akademischen Grad besitzen, z. B. Mitarbeiter bei der Mensa oder die studentische Hilfskraft.

Die von dir gezeigte Stelle fällt unter "Gehobener Dienst". Hier brauchst du min. einen Bachelor.  Kannst dich gerne hier belesen Entgeltgruppe öffentlicher Dienst: Tabelle + Eingruppierung (karrierebibel.de)

Der Unterschied ist, dass alle mit einer gleichen Qualifikation gleich viel verdienen. Natürlich kann man aufsteigen usw., aber der Mindestgehalt für Akademiker ist zur Zeit 3.5k brutto. In der privaten Wirtschaft ist das nicht immer der Fall. Man kann um sein Gehalt handeln, bei den ÖD nicht.

2.) TV-L ist schlechter als TVöD gestellt. Bezahlung schlechter, Gewerkschaft schlechter. Im Prinzip muss man bei den Ländern kleinere Abstriche machen. Es herrscht auch deswegen Personalmangel, aber das betrifft auch der TVöD-Bereich. TV-L aber deutlich mehr.

3.) Das Problem mit der Einarbeitung ist überall präsent, nicht nur bei den Vertretungsstellen. Wie bereits erwähnt aufgrund des Personalmangels. TVöD und private Wirtschaft sind halt attraktiver.  Die schwangere/ bald werdende Mutter wird die Einarbeitung nicht selber machen können, sondern einer der Kollegen. Ist natürlich nicht so iDEAL, wenn mich nicht die Person einarbeitet, die ich eig. temporär ersetzen muss. Ein paar Wochen werden vergehen, bis man eingeladen wird, dann muss intern entschieden werden. Sollte man das Glück haben genommen zu werden, muss nur noch das Personalrat die Einstellung genehmigen. Das dauert auch. Erst dann kriegt man einige Dokumente, die man unterzeichnen muss, einige muss man sich beschaffen (Führungszeugnis). Ich hab damals ne fette Mappe mit einen ebenso fetten Papierstapel erhalten. Keine Ahnung, wie oft ich da unterschrieben habe. Locker 6 mal Dann muss man ein Eid schwören. Hat bei mir 3 Monate gedauert und das ist eine Stelle im "einfacher Dienst". Nur damit du ein Vergleich hast: bei uns hat man eine Stelle im  "Höheren Dienst" ausgeschrieben (E13 oder höher). Seit 2 Jahren sucht man den passenden Kandidaten. Es gab mehrere Vorstellungsgespräche und "Eignungstests". Einige wären genommen worden, sind aber dann abgesprungen. Andere waren einfach ungeeignet (menschlich oder auch fachlich). Kann man aber mit dieser Stelle nicht vergleichen, die suchen ja eine Vertretung. Wir hatten mal jemand, der neu eingestellt wurde. Nach einer Woche bemerkte diese Person, dass ihm der Job nicht taugt. Hat dann ne Woche krank gemacht und dann die Kündigung eingereicht. 

Ich würde mich da null bewerben. Ist ja nur für 1 Jahr begrenzt und wer weiß, ob der Vertrag dann verlängert wird. Evtl. ist die Stelle intern schon vergeben, wer weiß das schon. Zudem ist mir dieser Passus aufgefallen: "Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht." Ein klarer Indiz, wenn du mich fragst
  

Aktuelle Themen07.09.2024 um 19:16 Uhr

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