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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 34)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 34 von 38 | Antworten: 371 | Ansichten: 113.112
Harald_B
Amateur

mehrdad_dgmax schrieb am 23.07.2024 um 09:29 Uhr:

Ich den Termin abgesagt. Wenn ich nicht weiter reagiere z.B. Akteneinsicht usw., dann kriege ich trotzdem Brief von Staatsanwaltschaft, oder?

Ja sicher, irgendwann kommt Post
mehrdad_dgmax

Krabbenburger schrieb am 23.07.2024 um 01:18 Uhr:
Hallo mehrdad 

Dein Anwalt hatte vollkommen Recht dir zu empfehlen den Termin bei der Polizei abzusagen .
Bei so einem Termin kannst du nichts gewinnen , nur verlieren .

Waren alle Geldeingänge von „ Inpay „ oder nur die 900€ ?
Kontrolliere nochmal deine Kontoauszüge ob bei den Zahlungen von dem Konto ein Firmenname eines Casinos auftaucht .
Du scheinst ja über ein anderes Konto hauptsächlich eingezahlt zu haben .
Aber über das ING Konto doch bestimmt auch einige oder ?
Wenn bei den Zahlungen wirklich nur „ Inpay „ steht , ist die Beweislast der Staatsanwaltschaft sehr dünn .

Ob du Akteneinsicht beantragst ist eine sehr subjektive Entscheidung.
Ich denke das die Chance sehr hoch ist , dass das Verfahren eingestellt wird aber ich würde trotzdem auf nummer sicher gehen und Akteneinsicht beantragen um zu sehen ob auch das andere Konto mit dem du viel eingezahlt  hast Gegenstand der Ermittlungen ist .

Im oben genannten Zeitraum waren alle Auszahlungen mit Inpay. Ohne Casino name. Vorher hatte ich viele Einzahlungen mit ING. In diesem Zeitraum hatte ich Einzahlungen für Sportwetten aber über PayPal und ING. Für Casino nichts mit ING. Im Herbst aber sehr viele. Andere Konten wurden nicht aber gekündigt. 
Sportwettenfreund
Wenn man den Thread hier so liest, dann kann man nur hoffen, dass das Vorhaben des Bundesjustizministeriums §§ 284 ff. StGB zu einem Teil zu streichen, zügig umgesetzt wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sollte zumindest § 285 StGB fallen, was den meisten hier wohl helfen dürfte. Legal ist es damit immer noch nicht (Ordnungswidrigkeit nach bleibt es dennoch), aber zumindest kann es nicht mehr so einfach zur Anzeige gebracht werden.
gamble1
Ikone

Sportwettenfreund schrieb am 23.07.2024 um 16:47 Uhr: Wenn man den Thread hier so liest, dann kann man nur hoffen, dass das Vorhaben des Bundesjustizministeriums §§ 284 ff. StGB zu einem Teil zu streichen, zügig umgesetzt wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sollte zumindest § 285 StGB fallen, was den meisten hier wohl helfen dürfte. Legal ist es damit immer noch nicht (Ordnungswidrigkeit nach bleibt es dennoch), aber zumindest kann es nicht mehr so einfach zur Anzeige gebracht werden.

Damit könnten sie wenigstens mal ein Stück weit beweisen dass es bei der Regulierung nicht nur darum geht kleine Leute abzuzocken denn ich denke das letzte was ein Spieler brauch ist noch ein riesen Verfahren wo eine Stange Geld kostet ! 
WithoutWings
Experte
Nächste Post ist da die Anzeige von dem zweiten gekündigten Konto. Dieses Mal war es die Ing Diba in einen Zeitraum von einem Jahr...
gamble1
Ikone
WithoutWings schrieb am 24.07.2024 um 14:14 Uhr: Nächste Post ist da die Anzeige von dem zweiten gekündigten Konto. Dieses Mal war es die Ing Diba in einen Zeitraum von einem Jahr...

Im ernst haha du wurdest jetzt zwei mal angezeigt ? Alter das muss man sich mal vorstellen was für Beträge da für den Staat drauf gehen nur für so einen scheiß es ist so lächerlich  
Andre
Experte
Das ist auch rechtlich sehr interessant. Man kann nicht zweimal für eine Tat bestraft werden. Fraglich ist also, ob und wann die Einzahlungen/Taten abgegrenzt werden. 
mehrdad_dgmax
Ich habe meinen Termin bei dem Rechtsanwalt und Poliere abgesagt. Ich warte einfach auf Briefe von Staatsanwaltschaft. Hoffentlich wird es einfach so eingestellt. Sonst gehe zum Anwalt. 😄

WithoutWings
Experte
Das wird zusammen gelegt werden sagte mein Anwalt. Nur das sich die Summe aus beiden Anzeigen auf über 100.000 Euro erhöht hat an Auszahlungen. Nun holt er sich erstmal die neue Akte was wieder bis zu 8 Wochen dauert. Ich berichte ..
gamble1
Ikone

WithoutWings schrieb am 24.07.2024 um 18:36 Uhr: Das wird zusammen gelegt werden sagte mein Anwalt. Nur das sich die Summe aus beiden Anzeigen auf über 100.000 Euro erhöht hat an Auszahlungen. Nun holt er sich erstmal die neue Akte was wieder bis zu 8 Wochen dauert. Ich berichte ..

Ja aber wenn doch für die eine Tat schon auf Verfolgung verzichtet wurde können die doch nicht für die gleiche Tat nochmal ein Verfahren eröffnen oder ? 

Aktuelle Themen08.09.2024 um 02:23 Uhr

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