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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 33)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 33 von 51 | Antworten: 509 | Ansichten: 147.952
bruffl
Experte

AngryCasino schrieb am 24.06.2024 um 15:51 Uhr: Heyo! hab diese Woche auch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Verfahren wurde eingestellt

Top!

Würde mich auch interessieren.
pirat107
Besucher
So Leute, nach meiner wilden Geschichte die sich jetzt knapp ein dreiviertel Jahr gezogen hat, habe ich heute einen Anruf von meinem Anwalt bekommen. Das Verfahren wurde aufgrund mangelnder Beweislage (auch durch die Nachermittlungen durch die Kriminalpolizei in Form von Beschlagnahme und Durchsuchen meines privaten Rechners) endlich eingestellt. Ohne Auflage oder ähnliches. Hat sich ja total gelohnt für die. Mein Anwalt hatte der Staatsanwaltschaft von Anfang an angeboten und angeregt das Verfahren gegen Auflage einzustellen, wurde aber von der Staatsanwaltschaft stets abgelehnt. Nun wird es eingestellt ohne Auflage oder irgendwas da ein Mangel an Beweisen vorliegt. 
Ich sag euch eins.. das wird mir auf jeden Fall eine Lehre sein. Lasst die Finger von nicht lizenzierten Casinos! Am besten lasst ihr es einfach komplett sein, ich werde nie wieder irgendwas in die Richtung anrühren. Wie ich mich das letzte dreiviertel Jahr gefühlt habe, das möchte ich nie wieder mitmachen müssen!! Einfach schrecklich aber ich bin froh dass der Krimi nun endlich ein Ende hat..

An alle anderen.. ich drücke euch die Daumen!
AngryCasino

pirat107 schrieb am 24.06.2024 um 16:15 Uhr:

Hey


Erstmal Glückwunsch.. muss eine große Erleichterung sein.
Da du ja Akteneinsicht hattest, darf ich fragen um welche Beträge es sich bei dir gehandelt hat?


Heyo! es waren Beträge im 5 Stelligem Bereich. Akte war ca. 60 Seiten lang. 
pirat107
Besucher

AngryCasino schrieb am 01.07.2024 um 10:25 Uhr:

Heyo! es waren Beträge im 5 Stelligem Bereich. Akte war ca. 60 Seiten lang. 

Hey, danke dir für die Antwort. Also ähnlich wie bei mir.

Darf ich fragen nach welchem Paragraphen bei dir eingestellt wurde?
AngryCasino
Paragraph 170 Absatz 2 StPO
mehrdad_dgmax

Hier ist Ihr korrigierter Text:
---
Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich einen Brief vom Polizeiamt erhalten. Thema: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB.
Ursprünglich sollte ich nächste Woche zur Polizei gehen, doch ich habe heute angerufen und den Termin abgesagt, was mir ein Anwalt empfohlen hat. Hoffentlich habe ich nichts Schlimmes damit gemacht.
In der kommenden Woche habe ich einen Termin mit dem Rechtsanwalt. Er hat mir mitgeteilt, dass ich für diesen Termin zunächst 250€ bereithalten soll.
Im Brief wird erwähnt, dass die Tat im Zeitraum vom 28.01.2024 bis zum 12.03.2024 begangen wurde. Genau am 13.03.2024 wurde mein Konto von der ING gekündigt. In diesem Zeitraum erhielt ich folgende Geldeingänge: 900€ von "In pay", 599€, 300€ und 800€.
Ich habe zwar viele Einzahlungen in Casinos getätigt, jedoch stammen diese von einem anderen Konto. Im Vergleich dazu bin ich vielleicht über 10.000€ im Minus.
Was denkt ihr? Soll ich einfach abwarten und auf den Brief von dem Staatsanwalt warten? Oder zum Anwalt gehen und den Akteneinsicht beantragen? 

Danke euch im Voraus!
gamble1
Ikone

mehrdad_dgmax schrieb am 22.07.2024 um 23:04 Uhr:
Hier ist Ihr korrigierter Text:
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Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich einen Brief vom Polizeiamt erhalten. Thema: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB.
Ursprünglich sollte ich nächste Woche zur Polizei gehen, doch ich habe heute angerufen und den Termin abgesagt, was mir ein Anwalt empfohlen hat. Hoffentlich habe ich nichts Schlimmes damit gemacht.
In der kommenden Woche habe ich einen Termin mit dem Rechtsanwalt. Er hat mir mitgeteilt, dass ich für diesen Termin zunächst 250€ bereithalten soll.
Im Brief wird erwähnt, dass die Tat im Zeitraum vom 28.01.2024 bis zum 12.03.2024 begangen wurde. Genau am 13.03.2024 wurde mein Konto von der ING gekündigt. In diesem Zeitraum erhielt ich folgende Geldeingänge: 900€ von "In pay", 599€, 300€ und 800€.
Ich habe zwar viele Einzahlungen in Casinos getätigt, jedoch stammen diese von einem anderen Konto. Im Vergleich dazu bin ich vielleicht über 10.000€ im Minus.
Was denkt ihr? Soll ich einfach abwarten und auf den Brief von dem Staatsanwalt warten? Oder zum Anwalt gehen und den Akteneinsicht beantragen? 

Danke euch im Voraus!

Naja bei der aktuellen Lage schadet ein Anwalt eigentlich nicht ob du aber 250 € dafür ausgeben möchtest ist dir überlassen 
Krabbenburger
Erfahrener
mehrdad_dgmax schrieb am 22.07.2024 um 23:04 Uhr:
Hier ist Ihr korrigierter Text:
---
Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich einen Brief vom Polizeiamt erhalten. Thema: Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 285 StGB.
Ursprünglich sollte ich nächste Woche zur Polizei gehen, doch ich habe heute angerufen und den Termin abgesagt, was mir ein Anwalt empfohlen hat. Hoffentlich habe ich nichts Schlimmes damit gemacht.
In der kommenden Woche habe ich einen Termin mit dem Rechtsanwalt. Er hat mir mitgeteilt, dass ich für diesen Termin zunächst 250€ bereithalten soll.
Im Brief wird erwähnt, dass die Tat im Zeitraum vom 28.01.2024 bis zum 12.03.2024 begangen wurde. Genau am 13.03.2024 wurde mein Konto von der ING gekündigt. In diesem Zeitraum erhielt ich folgende Geldeingänge: 900€ von "In pay", 599€, 300€ und 800€.
Ich habe zwar viele Einzahlungen in Casinos getätigt, jedoch stammen diese von einem anderen Konto. Im Vergleich dazu bin ich vielleicht über 10.000€ im Minus.
Was denkt ihr? Soll ich einfach abwarten und auf den Brief von dem Staatsanwalt warten? Oder zum Anwalt gehen und den Akteneinsicht beantragen? 

Danke euch im Voraus!

Hallo mehrdad 

Dein Anwalt hatte vollkommen Recht dir zu empfehlen den Termin bei der Polizei abzusagen .
Bei so einem Termin kannst du nichts gewinnen , nur verlieren .

Waren alle Geldeingänge von „ Inpay „ oder nur die 900€ ?
Kontrolliere nochmal deine Kontoauszüge ob bei den Zahlungen von dem Konto ein Firmenname eines Casinos auftaucht .
Du scheinst ja über ein anderes Konto hauptsächlich eingezahlt zu haben .
Aber über das ING Konto doch bestimmt auch einige oder ?
Wenn bei den Zahlungen wirklich nur „ Inpay „ steht , ist die Beweislast der Staatsanwaltschaft sehr dünn .

Ob du Akteneinsicht beantragst ist eine sehr subjektive Entscheidung.
Ich denke das die Chance sehr hoch ist , dass das Verfahren eingestellt wird aber ich würde trotzdem auf nummer sicher gehen und Akteneinsicht beantragen um zu sehen ob auch das andere Konto mit dem du viel eingezahlt  hast Gegenstand der Ermittlungen ist .
Harald_B
Amateur
Ich hab das anders gemacht, ich habe auf die "Einladung" der Cops gar nicht reagiert, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.
Hätte sich daraufhin die Staatsanwaltschaft gemeldet, wäre ich erst dann zum Anwalt gegangen. Wozu vorher Geld ausgeben, wenn es nicht sicher ist, ob es überhaupt notwendig ist?

Am Samstag hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten: Verfahren eingestellt.
mehrdad_dgmax

Harald_B schrieb am 23.07.2024 um 08:50 Uhr: Ich hab das anders gemacht, ich habe auf die "Einladung" der Cops gar nicht reagiert, weil ich nicht dazu verpflichtet bin.
Hätte sich daraufhin die Staatsanwaltschaft gemeldet, wäre ich erst dann zum Anwalt gegangen. Wozu vorher Geld ausgeben, wenn es nicht sicher ist, ob es überhaupt notwendig ist?

Am Samstag hatte ich Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten: Verfahren eingestellt.

Ich den Termin abgesagt. Wenn ich nicht weiter reagiere z.B. Akteneinsicht usw., dann kriege ich trotzdem Brief von Staatsanwaltschaft, oder?

Aktuelle Themen18.11.2024 um 07:37 Uhr

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