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Online Casinos allgemein: Anzeige wegen unerlaubten Glücksspiel ( 285 StGB) (Seite 101)

Thema erstellt am 23.01.2021 | Seite: 101 von 102 | Antworten: 1.019 | Ansichten: 253.576
Zockerbernd
Amateur
Ihr könnt labern, was ihr wollt, wenn ich "Urlaub" mache oder ein Auflug und bei Viggoslots oder sonst wo mit Curacao Lizenz spiele und mein Gewinn auf mein Konto auszahle, ist es 100% legal rechtlich. Handy mit Sim Karte wird mal gepflegt Zuhause gelassen, will ungestört im Urlaub sein diese Datenabfrage ist sowieso illegal bei dem Fall, und ich bin nicht verpflichtet Rechnungen oder Fahrkarten aufzuheben, die beweisen, dass ich wirklich dort war, ganz im Gegenteil, Sie müssen beweisen, dass ich nicht dort war. Den Arbeitgeber deswegen zu befragen, welchen ich nicht habe, da selbständig ist auch illegal, davon mal ab. Kackt euch ruhig weiter ein und lasst euch wehrlos schikanieren, jeder wie er mag. Hier wird auch nicht weiterdiskutiert, wenn ihr nicht mit rechtlichen Fakten kommt, sondern nur mit wischi waschi.
Stromberg
Legende

Zockerbernd schrieb am 03.04.2025 um 09:35 Uhr: Ihr könnt labern, was ihr wollt, wenn ich "Urlaub" mache oder ein Auflug und bei Viggoslots oder sonst wo mit Curacao Lizenz spiele und mein Gewinn auf mein Konto auszahle, ist es 100% legal rechtlich. Handy mit Sim Karte wird mal gepflegt Zuhause gelassen, will ungestört im Urlaub sein diese Datenabfrage ist sowieso illegal bei dem Fall, und ich bin nicht verpflichtet Rechnungen oder Fahrkarten aufzuheben, die beweisen, dass ich wirklich dort war, ganz im Gegenteil, Sie müssen beweisen, dass ich nicht dort war. Den Arbeitgeber deswegen zu befragen, welchen ich nicht habe, da selbständig ist auch illegal, davon mal ab. Kackt euch ruhig weiter ein und lasst euch wehrlos schikanieren, jeder wie er mag. Hier wird auch nicht weiterdiskutiert, wenn ihr nicht mit rechtlichen Fakten kommt, sondern nur mit wischi waschi.

Mag bei einmal spielen und auszahlen der Fall sein. Wenn dutzende Auszahlungen über Monate oder Jahre auf deinem Konto landen wird dir das keiner mehr abnehmen...


Wieso du ernsthaft denkst, dass du jetzt als erster auf die grandiose Idee gekommen bist, so einer Strafe zu entgehen, während es ganze auf Glücksspiel spezialisierte Kanzleien gibt.. .. Kann ich mir nicht erklären..., 😄
frapi07
Elite

Zockerbernd schrieb am 03.04.2025 um 09:35 Uhr: Ihr könnt labern, was ihr wollt, wenn ich "Urlaub" mache oder ein Auflug und bei Viggoslots oder sonst wo mit Curacao Lizenz spiele und mein Gewinn auf mein Konto auszahle, ist es 100% legal rechtlich. Handy mit Sim Karte wird mal gepflegt Zuhause gelassen, will ungestört im Urlaub sein diese Datenabfrage ist sowieso illegal bei dem Fall, und ich bin nicht verpflichtet Rechnungen oder Fahrkarten aufzuheben, die beweisen, dass ich wirklich dort war, ganz im Gegenteil, Sie müssen beweisen, dass ich nicht dort war. Den Arbeitgeber deswegen zu befragen, welchen ich nicht habe, da selbständig ist auch illegal, davon mal ab. Kackt euch ruhig weiter ein und lasst euch wehrlos schikanieren, jeder wie er mag. Hier wird auch nicht weiterdiskutiert, wenn ihr nicht mit rechtlichen Fakten kommt, sondern nur mit wischi waschi.

Ich versuch wirklich konstruktiv zu diskutieren und dann kommt so ne Antwort. Es ist echt schade, dass du so reagierst und du Sachen abblockst, nur weil ich mir zumindest nicht die Mühe mache und das ganze mit Gesetzen belegen will.

Gegenfrage: wieso kommst du nicht mit den rechtlichen Fakten? Das, was du behauptest, sind auch nur Vermutungen wie meine oder Stromgberg seine und weißt du wieso? Weil wir alle keine Anwälte sind. Ich versuch dennoch eine gewissen Logik zu verfolgen.




bruffl
Experte

Zockerbernd schrieb am 03.04.2025 um 09:35 Uhr: Ihr könnt labern, was ihr wollt, wenn ich "Urlaub" mache oder ein Auflug und bei Viggoslots oder sonst wo mit Curacao Lizenz spiele und mein Gewinn auf mein Konto auszahle, ist es 100% legal rechtlich. Handy mit Sim Karte wird mal gepflegt Zuhause gelassen, will ungestört im Urlaub sein diese Datenabfrage ist sowieso illegal bei dem Fall, und ich bin nicht verpflichtet Rechnungen oder Fahrkarten aufzuheben, die beweisen, dass ich wirklich dort war, ganz im Gegenteil, Sie müssen beweisen, dass ich nicht dort war. Den Arbeitgeber deswegen zu befragen, welchen ich nicht habe, da selbständig ist auch illegal, davon mal ab. Kackt euch ruhig weiter ein und lasst euch wehrlos schikanieren, jeder wie er mag. Hier wird auch nicht weiterdiskutiert, wenn ihr nicht mit rechtlichen Fakten kommt, sondern nur mit wischi waschi.

Ich hatte das ja auch schon geschrieben.

Es mag sein, dass das kein Richter durchgehen lässt.
Was den Standort des Zockens angeht, 
die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht,
also vor Gericht nicht mehr verwertbar.
frapi07
Elite

bruffl schrieb am 03.04.2025 um 10:10 Uhr:

Ich hatte das ja auch schon geschrieben.

Es mag sein, dass das kein Richter durchgehen lässt.
Was den Standort des Zockens angeht, 
die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht,
also vor Gericht nicht mehr verwertbar.

Ist zwar offtopic, aber wie sind dann die Beweise von Cyberkriminalität vor den Gericht verwertbar, wenn die Daten nach 4 Wochen gelöscht werden?
WithoutWings
Experte
Da es ja aktuell in der Regel eh eingestellt wird ohne Auflagen muss man es nicht mit einer Lüge drauf ankommen lassen schlimmer zu machen vielleicht 😁 
erdbeere1990
Besucher
Hallo liebe Community,

Ich bin ganz neu hier und frage nach Rat. Habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, wegen einer einmaligen Auszahlung von 4000€ wobei ich knapp 1000-1500€ eingezahlt habe bei wohl einem nicht lizenzierten Anbieter. Dies wusste ich aber am Anfang nicht da ich recht neu bin und die Seite erst den Eindruck auf deutsch hatte. Im Nachhinein ist mir das aber dann beim Nachlesen der Forum und Befassung aufgefallen. Nun ja nun die Vorladung. Es handelt sich aber um einmaliges Spielen und das war auch meine aller erste Auszahlung in Höhe von 4000€. Im Brief steht auch Tatbestand im Februar. seit der Auszahlung die nur 1 mal auf dem konto erscheint wurde auch nie wieder ein oder ausgezahlt

Wie sollte ich am besten reagieren? Mir wurde empfohlen das Schreiben erstmal zu ignorieren, und wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt dann den Anwalt einzuschalten. 

Gibt es Leute die das gleiche gemacht haben? Und was KÖNNTE mich dafür erwarten? Ich bitte um Rücksicht mit den Antworten.. Ich weiß das ich mich besser hätte informieren müssen. 
WithoutWings
Experte

erdbeere1990 schrieb am 05.04.2025 um 11:56 Uhr: Hallo liebe Community,

Ich bin ganz neu hier und frage nach Rat. Habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, wegen einer einmaligen Auszahlung von 4000€ wobei ich knapp 1000-1500€ eingezahlt habe bei wohl einem nicht lizenzierten Anbieter. Dies wusste ich aber am Anfang nicht da ich recht neu bin und die Seite erst den Eindruck auf deutsch hatte. Im Nachhinein ist mir das aber dann beim Nachlesen der Forum und Befassung aufgefallen. Nun ja nun die Vorladung. Es handelt sich aber um einmaliges Spielen und das war auch meine aller erste Auszahlung in Höhe von 4000€. Im Brief steht auch Tatbestand im Februar. seit der Auszahlung die nur 1 mal auf dem konto erscheint wurde auch nie wieder ein oder ausgezahlt

Wie sollte ich am besten reagieren? Mir wurde empfohlen das Schreiben erstmal zu ignorieren, und wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt dann den Anwalt einzuschalten. 

Gibt es Leute die das gleiche gemacht haben? Und was KÖNNTE mich dafür erwarten? Ich bitte um Rücksicht mit den Antworten.. Ich weiß das ich mich besser hätte informieren müssen. 

Ich würde wenn es wirklich so wenig war einfach das aussitzen und warten, falls du 1000 Euro übrig hast ein dir ein besseres gefühl geben willst, kannst du dir auch einen Anwalt nehmen der für die Einstellung des Verfahrens sorgt. Eine Strafe wirst du nicht bekommen. Grüße.
Butterbrezel
Elite

erdbeere1990 schrieb am 05.04.2025 um 11:56 Uhr: Hallo liebe Community,

Ich bin ganz neu hier und frage nach Rat. Habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, wegen einer einmaligen Auszahlung von 4000€ wobei ich knapp 1000-1500€ eingezahlt habe bei wohl einem nicht lizenzierten Anbieter. Dies wusste ich aber am Anfang nicht da ich recht neu bin und die Seite erst den Eindruck auf deutsch hatte. Im Nachhinein ist mir das aber dann beim Nachlesen der Forum und Befassung aufgefallen. Nun ja nun die Vorladung. Es handelt sich aber um einmaliges Spielen und das war auch meine aller erste Auszahlung in Höhe von 4000€. Im Brief steht auch Tatbestand im Februar. seit der Auszahlung die nur 1 mal auf dem konto erscheint wurde auch nie wieder ein oder ausgezahlt

Wie sollte ich am besten reagieren? Mir wurde empfohlen das Schreiben erstmal zu ignorieren, und wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt dann den Anwalt einzuschalten. 

Gibt es Leute die das gleiche gemacht haben? Und was KÖNNTE mich dafür erwarten? Ich bitte um Rücksicht mit den Antworten.. Ich weiß das ich mich besser hätte informieren müssen. 

Hi und willkommen bei GJ.


Wie der Fall ausgeht kann natürlich keiner vorher garantieren, das meiste Ergebnis aus 100 Seiten von diesem Thema ist aber:

- keine Antwort an die Polizei, musst du nicht und solltest du nicht
- es gab schon viele Fälle die ohne weiteres Vorgehen von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden
- Anwalt am besten erst holen, falls von der Staatsanwaltschaft was anderes als Einstellung des Verfahrens kommt
erdbeere1990
Besucher
Hallo, danke ja das hatte ich auch vor erst mal aussitzen lassen. Vorallem bin ich ja vorher nie aufgefallen und das war auch die 1. Auszahlung in meinem ganzen Leben. bin gespannt was dabei rumkommt - jetzt erstmal Jedentag mit schlechtem Gefühl aufstehen haha

Aktuelle Themen06.04.2025 um 01:55 Uhr

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