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Online Casinos allgemein: Anhörung Polizei Verdacht Geldwäsche / Platincasino / Geld zurückfordern (Seite 3)

Thema erstellt am 03.10.2023 | Seite: 3 von 3 | Antworten: 32 | Ansichten: 7.620
gamble1
Ikone

Blubbo33 schrieb am 10.10.2023 um 19:10 Uhr:

Genau daran hakt es doch , wer verkauft sein Auto für 10 Birnen!? 

Ist doch erkennbar das was faul ist und somit könnte der Vertrag angefochten werden!

Ja aber da muss man ja dennoch Argumente liefern ! Anfechten kannst du erstmal alles aber welche Begründung ? Leicht verständlich ist der Vertrag und versteckte Klauseln gibts auch nicht einzig das Argument der Spielsucht würde mir da einfallen nach dem Motto "Ich bin süchtig und mir wurde Geld vor die Nase gehalten" 
Falke
Experte
gamble1 schrieb am 10.10.2023 um 21:04 Uhr:

Ja aber da muss man ja dennoch Argumente liefern ! Anfechten kannst du erstmal alles aber welche Begründung ? Leicht verständlich ist der Vertrag und versteckte Klauseln gibts auch nicht einzig das Argument der Spielsucht würde mir da einfallen nach dem Motto "Ich bin süchtig und mir wurde Geld vor die Nase gehalten" 

Die Argumente wären, dass man die Notlage des Spielers ausgenutzt hat. Wenn der Spieler also nachweisen kann, dass er mehr oder weniger pleite war und das Geld dringend brauchte, dann ist das eine Ausnutzung der Notlage und diese wird wahrscheinlich bei vielen Spielern zutreffen.


Außerdem, dass man ihn nicht richtig aufgeklärt hat. Als Beispiel: Wenn der PF weiß, dass Casino XY in 90 % der Fälle einen Vergleich anbietet und somit sehr schnell bezahlt, dem Spieler aber erzählt wird, dass alles rechtlich so schwierig ist und mit sehr viel Risiko behaftet ist usw. dann wäre das Vortäuschung falscher Tatsachen und Irreleitung.

Wenn du mir also dein Auto um 10 € anbietest, weil du kurz vor dem Verhungern bist und du sonst keine andere Möglichkeit hast an Geld zu kommen und ich über diesen Umstand Bescheid weiß, dann wäre das bestimmt auch ein Anfechtungsgrund. 
Gibt es einen solchen nicht, dann kannst du auch dein Auto herschenken, da hast du natürlich recht. 

Aber mal ehrlich, gerade Süchtige nehmen doch schnelles Geld sofort an und genau darauf spekulieren die ja, was ich sehr verwerflich finde. Die normalen Prozessfinanzierer schlagen ja mit bis zu 50 % an. Das ist ja auch schon viel, aber immerhin noch Ok, da ja durchaus die Kosten vorfinanziert werden müssen und ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt. 
Aber 5 % oder wie im obigen Fall 2 % ist einfach absolut dreist und pure Abzocke. 
frapi07
Elite

Falke schrieb am 10.10.2023 um 21:51 Uhr:
Die Argumente wären, dass man die Notlage des Spielers ausgenutzt hat. Wenn der Spieler also nachweisen kann, dass er mehr oder weniger pleite war und das Geld dringend brauchte, dann ist das eine Ausnutzung der Notlage und diese wird wahrscheinlich bei vielen Spielern zutreffen.


Außerdem, dass man ihn nicht richtig aufgeklärt hat. Als Beispiel: Wenn der PF weiß, dass Casino XY in 90 % der Fälle einen Vergleich anbietet und somit sehr schnell bezahlt, dem Spieler aber erzählt wird, dass alles rechtlich so schwierig ist und mit sehr viel Risiko behaftet ist usw. dann wäre das Vortäuschung falscher Tatsachen und Irreleitung.

Wenn du mir also dein Auto um 10 € anbietest, weil du kurz vor dem Verhungern bist und du sonst keine andere Möglichkeit hast an Geld zu kommen und ich über diesen Umstand Bescheid weiß, dann wäre das bestimmt auch ein Anfechtungsgrund. 
Gibt es einen solchen nicht, dann kannst du auch dein Auto herschenken, da hast du natürlich recht. 

Aber mal ehrlich, gerade Süchtige nehmen doch schnelles Geld sofort an und genau darauf spekulieren die ja, was ich sehr verwerflich finde. Die normalen Prozessfinanzierer schlagen ja mit bis zu 50 % an. Das ist ja auch schon viel, aber immerhin noch Ok, da ja durchaus die Kosten vorfinanziert werden müssen und ein gewisses Restrisiko bestehen bleibt. 
Aber 5 % oder wie im obigen Fall 2 % ist einfach absolut dreist und pure Abzocke. 

Wenn ich meine Recht-Kenntnisse nicht täuschen, könnte in deinen Fall der Vertrag gültig sein. Es sind wenige Ausnahme, wo du ein Vertrag als "nichtig" gilt. Wenn du z. B. betrunken oder unter Drogeneinfluss bist (also du nicht mehr die Rechtsfähigkeit besitzt), wenn eine anglistische Täuschung vorliegt (du wurdest verarscht) und wenn du noch nicht voll Geschäftsfähig bist (von 7-17 ist man zum Teil geschäftsfähig). Soweit ich das beurteilen kann hätte man hier eine Willenserklärung abgeben (Zustimmung) und auch eine erhalten (Angebot angenommen). Um ein Vertrag abzuschließen braucht es erstmal 2 WE --> hier wäre es gegeben. Ob das Ausnutzung ist usw. wäre egal, weil du bei Sinnen warst und wusstest, was du da gerade machst. 

Theorie ist schön, aber die Praxis darf auch nicht fehlen. So ein Fall habe ich nicht gefunden (weshalb es schwer ist da zu sagen, was genau passieren würde, weil da viele Faktoren mitspielen), was ich aber finden konnte war folgendes: wenn man ein Auto für 1€ Symbolwert) "verkauft" dann gilt das als Schenkung - und da 10€ nicht weit Entfernt ist, denke ich, dass es hier auch als Schenkung angesehen werden würde. 

Aktuelle Themen19.12.2024 um 02:09 Uhr

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