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Online Casinos allgemein: Abfrage nach Daten zu Ihrem politischen Status („PEP-Daten“)

Thema erstellt am 04.11.2021 | Seite: 1 von 1 | Antworten: 1 | Ansichten: 1.582
Klabisto
Erfahrene
Ich muss es nicht nachweisen, aber sollte ich in diesem Casino gewinnen (was ich allerdings stark anzweifle) muss ich zur Legitimation auch das oben genannte nachweisen.

Kann mir mal jemand sagen, wie man das nachweisen soll? Hier geht´s wohl um Korruption etc.... 

Dazu habe ich im Internet das gefunden:

Gemäß der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und § 1 Absatz 12 Geldwäschegesetz (GwG) gilt als politisch exponierte Person jeder, der ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet oder während der vergangenen 12 Monate ausgeübt hat (§ 15 Absatz 7 GwG) – egal ob im In- oder Ausland.

Dabei in Betracht kommen z. B.


  • Staats- und Regierungschefs

  • Minister

  • Parlamentsmitglieder

  • Führungspersonal oberster Gerichte und staatlicher Behörden

  • Botschafter

  • Leiter staatlicher Unternehmen



Bekleidet eine Person ein öffentliches Amt, welches unterhalb der nationalen Ebene angesiedelt ist, gilt sie nur dann als PEP, wenn ihr Tätigkeitsfeld mit dem einer ähnlichen Position auf nationaler Ebene vergleichbar ist. Dies ist z. B. bei Mitgliedern der Landesregierungen anzunehmen.
Neben den eigentlichen Amtsträgern sind auch unmittelbare Familienmitglieder vom Begriff der PEP erfasst. Dazu zählen sowohl Ehe- und eingetragene Lebenspartner, als auch Kinder, Schwiegerkinder, Eltern und Geschwister. Steht eine nicht verwandte Person dem Amtsträger außergewöhnlich nah und ist diese Verbindung öffentlich bekannt, gelten auch enge Vertraute als PEP.




Ist das betreffende Casino nicht ganz dicht?
Hier steht es in den AGB´s:

Wir erfassen Ihre Daten, wenn wir unsere Know-Your-Customer (KYC) Verfahren gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchführen. Mit diesem Verfahren können wir die Identität unserer Kunden im Einklang mit unseren Verpflichtungen gemäß den Gesetzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überprüfen. Wir sammeln im Allgemeinen die folgenden Informationen für diese Zwecke. Abhängig von den Umständen der Geschäftsbeziehung behalten wir uns jedoch das Recht vor, zusätzliche Informationen anzufordern und zu sammeln. ("KYC-Daten"):

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)

  • Stromrechnung oder anderer Adressnachweis (darf nicht älter als 3 Monate sein)

  • Kontoauszug (mit klarer Sichtbarkeit Ihres Namens und Ihrer Adresse, IBAN und BIC) („Bankkontodaten“)

  • Informationen zu Herkunft Ihres Vermögens und/oder der Quelle Ihres Geldes sowie gegebenenfalls unterstützende Dokumentationen;

  • Daten zu Ihrem politischen Status („PEP-Daten“).




Caro
Expertin
Ganz einfach, man muss nur mit Ja oder Nein antworten - beweisen muss man nichts. Ist in Malta Standard... 

Aktuelle Themen24.11.2024 um 23:46 Uhr

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