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Vegas Hero: [gelöst] Auszahlungen werden abgelehnt (Seite 3)

Thema erstellt am 14.11.2019 | Seite: 3 von 3 | Antworten: 25 | Ansichten: 6.830
Katana1666
Einsteiger
Dagmarlena schrieb am 17.11.2019 um 13:05 Uhr:
jou, danke für die konstruktive Kritik!
 Also
1. JAAA ich studiere!
...stell Dir vor -> nicht nur die AGBs! 
2. Da Englisch meine Muttersprache ist werde ich kaum einen Translator brauchen - das hat sich auf Deine Aussage bezogen, dass der Support nur in englisch sei 😉 
Ich kann Dir dies auch sehr gerne in noch 2. weitere Sprachen frei übersetzen also zzgl . zu GBR u. D wenn Du magst...
3. Sitze nicht 24/7 at home, im Dauerzockmodus und tippe Texte weil ich sonst nix anderes zu tun hab  bequemem am PC - sowas mach ich nebenher, mit Handy, vorwiegend auf Arbeit. Zockkram ist meine "Kopffrei kriegen & Nicht abschmier Hilfe" im 24-36h Notrallbereitschaftsdienst bei Leerlauf. Da guck ich, dass das schnell geht u nicht auf Rechtschreibfehler. Dann noch für hier...komm mal klar🤣🤣🤣
Echt jetzt😹😹😹.  na also geht doch.  bei der Arbeit zocken, auch nicht schlecht. Das mache ich nicht aber immerhin haben, wir die 4 Sprachen gemeinsam.   Ich habe heute auf Unterschlagung eingereicht. mal sehen was passiert. 

Dagmarlena
Erfahrene
Katana1666 schrieb am 19.11.2019 um 00:37 Uhr:

na du musst ja auch bestimmt nicht mind 24h parat stehen bzw. wach! Im normalen Dienst (Op Notfallambulanz) könnte ich noch nicht mal wenn ich wollte zocken😅😂Bin parallel im Fachstudium u absolvier prakrischerweise die Pflichtpraktika h der ersten 4.Semester als Sani. Momentan heisst es fließender Übergang von normaler Arbeit im Kh -auf die Rettungswache. Da in unserem Einsatzgebiet gerade Sanierungs Bauarbeiten zeitgleich an allen Hauptverkehrsadern laufen sind durch die die bis Jahresende abgeschlossen werden müssen , Zufahrten teilweise komplett gesperrt, auf den anderen bis auf 1 bis 2 Spuren Baustelle. Das heisst die Rettungswege müssen zusätzlich abgedeckt sein - also bis zum Jahresende zock ich öfter o treib mich online rum - wenn hier kein Notruf eingeht. Schlafen darf man nicht. nichtmal hinlegen is erlaubt  - die scheiss feldpritschen, hätten die sich sparen können die hier stehen😅 Die Penner von der Feuerwehr dürfen schlafen wenigstens im Wechsel 😶😂
Dagmarlena
Erfahrene
Katana1666 schrieb am 19.11.2019 um 00:37 Uhr:

Du hast aber Eier! Das ist drastisch aber Konsequent! 
Mir stellen sich so viele Fragen, ich wüsste nicht einmal wie u wo ich anfangen soll, wäre ich in Deiner Situation. Max. Überfordert!
Wo bist Du denn hin dafür? Einen Strafantrag stellt man bei der Staatsanwaltschaft direkt oder über die Polizei. Geht man in solchen Fällen zur Polizei, wie bei Einbruch oder so? 
Warum Unterschlagung? Ich hab keine Ahnung wie sich das Verhält aber bist ja belehrt worden. Man muss schon vorsichtig sein was man zur Anzeige bringt und sich genau sicher sein! 
Das unterstellen einer Straftat ist eine Straftat. Hinterher zurücknehmen ist nicht mehr! Das gibt Konsequenzen wenn dem doch nicht so ist! 
Aber die Unterschlagung ist ja das eine. Stell die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesse nicht ein und es kommt zu einem Prozess.Dein Geld hast Du dadurch immernoch nicht.
Sämtliche verhängte Geldstrafen im Strafrecht - kommen nicht in die Tasche des Geschädigten sondern in die Staatskasse.
Kriegt man hier Recht - muss man seine Einsprüche vor dem Zivilgerichtlich einklagen. Und hier verhält es sich so, dass Du als Kläger für alle Kosten in Vorkasse gehen musst die das Verfahren mit sich bringen.(Ausser Anwalt gegenseite) Diese kriegt man wieder sofern man vor Gericht sein Recht zugesprochen bekommt. Die kosten für Deinen Anwalt, Arbeitausfall usw. muss der Angeklagte im Gewinnfall Dir i, vollem Umfang erstatten. Allerdings kann sich das Endgültige Urteil ja hinziehen, von Instanz zu Instanz 
Bei einem Streitwert in dieser Höhe bei einem solchen Gegner - in einem so umstrittenen definierten Thema, wie Glückspiel / online casino - da hab ich davor schon genug angst an den Kosten zu scheitern bevor ich endgültig zum Recht komme. Das ist ne andere Hausnummer als so ein Zivilprozess gegen eine Privatperson. 
Und das alles ist ja auch nur im Fall dessen möglich, wenn das Online Casino - Seinen Sitz u Gerichtstand in Deutschland hat.
Ist der in der EU - sind die Erfolgsaussichten nicht mehr so wahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen.
Ausserhalb der EU - ist das aussichtslos! 
Ich hau das hier alles so raus, wie sich mir und MEINER LOGIK nach die Fragen stellen, würde ich an Deiner Stelle sein. Ausschließlich nur nach meinem Wissensstand - der jedoch nicht Fachbezogen auf OCB ist. Nur Allgemeinwissen zum Rechtssystem. altes Schulwissen usw.  beharre ich nicht drauf oder so - sonst bräuchte ich ja nicht Fragen. Nur mein Gedankenspiel - daher hau mal raus. 
upola
Legende
auswerlNRW schrieb am 16.11.2019 um 23:59 Uhr:
Nein, hat er nicht, das gleiche haben ich und andere erst vor 2 Tagen unter anderen Beiträgen festgestellt.

Seine größte Intension ist es hier in diesem Forum Leute die Probleme haben und Hilfe suchen mit seinen nichtssagenden Kommentaren noch weiter runter zu ziehen... wahrscheinlich geht ihm dabei einer ab^^ 
Wahrscheinlich spielt er nichtmal mehr, denn viel Zeit neben seinem Auffenthalten hier im Forum bleibt ja nicht ^^

--- Beitrag wurde entfernt - Themenfremd ---

Caro
Expertin
Hallo Katana1666, 

habe dir eine pn via Communicator geschickt.
Caro
Expertin
Habe soeben die Info von dem Casino Manager erhalten, dass die erste Auszahlung bereits gestern freigegeben wurde und die Zweite heute noch bearbeitet wird. Das Problem vom Threadsteller wurde hiermit gelöst.

Dieses Thema wurde geschlossen

Aktuelle Themen23.12.2024 um 06:29 Uhr

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