Antiheld1335 schrieb am 12.08.2021 um 23:54 Uhr:
Mahlzeit,
also Du erzählst uns hier, dass Du von irgendwo her die spontane Eingebung hattest, das gg und Vulkan Vegas ja eventuell irgendwie miteinander was zu tun haben, bei Deiner „intensiven Recherche“ stellt sich das dann als Tatsache raus. Natürlich hast Du das erst bemerkt, als das Geld futsch war...
Kollege, die Story ist ja wohl nur für Blöde; kein Schwein spielt zufällig bei Vulkan, wird dann da gesperrt und spielt bei nem noch abwegigeren Casino weiter. Ich behaupte mal, dass das Zurückholen von Verlusten über die konstruierte Schiene von Anfang an geplant war.
Man kann von Verlustrückforderungen halten was man will, aber die Nummer ist nix Anderes als Betrug ggü. dem Anbieter.
Und nein, es ist keine ungerechtfertigte Bereicherung (so heißt das übrigens).
Zum Schluss: Das Einklagen von nem auf Zypern registrierten Unternehmen? Forget about ist.
Ich glaube man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Außer von nicht belegbaren Unterstellungen und einer Oberlehrerhafte Art bezüglich grammatikalischer Fehler dem Treadersteller gegenüber finde ich Deinen Beitrag nicht nur völlig daneben und unnötig.
Ich finde das Einklagen von Verlusten auch absolut nicht richtig und würde es aufgrund meines Wertekanon für mich selbst zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht ziehen.
ABER, ich bin auch der Meinung, dass man vorausgesetzt der Rechtskonformität das Verhalten und Handeln, anderer Menschen respektieren muss, auch wenn es einem persönlich missfallen mag.
Wenn jemand vorsätzlich handelt und dann über den Klageweg anderen Schaden (Casino, deren Mitarbeiter und letztendlich auch uns Spielern) zuzufügen und damit seine eigene Verantwortung abzuwälzen finde ich zum kotzen und asozial.
Aber in dem Fall des Treadersteller, sofern seine Ausführungen so zutreffen, dass er aufgrund seiner Selbstsperrung trotzdem Einzahlen und Spielen konnte ist ein Casino anteilig ebenso mit in der Verantwortung.
Voraussetzung ist natürlich der Wahrhaltsgehalt zum Beispiel bei getätigten Anmeldungsdaten die mit denen der bei der damaligen Sperrung und der Angabe von Spielsucht angegebenen übereinstimmen müssen.
Mal ehrlich, aus Unzufriedenheit sein Konto schließen ist nicht unbedingt ungewöhnlich, aber niemand sperrt sich mal ebenso aufgrund von Spielsucht.
Zumindest liege ich dem Glauben auf, dass es dann schon wirklich ernst genommen und auch so behandelt werden muss.
Thorin2017 schrieb am 13.08.2021 um 11:26 Uhr:
Ich glaube man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Außer von nicht belegbaren Unterstellungen und einer Oberlehrerhafte Art bezüglich grammatikalischer Fehler dem Treadersteller gegenüber finde ich Deinen Beitrag nicht nur völlig daneben und unnötig.
Ich finde das Einklagen von Verlusten auch absolut nicht richtig und würde es aufgrund meines Wertekanon für mich selbst zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht ziehen.
ABER, ich bin auch der Meinung, dass man vorausgesetzt der Rechtskonformität das Verhalten und Handeln, anderer Menschen respektieren muss, auch wenn es einem persönlich missfallen mag.
Wenn jemand vorsätzlich handelt und dann über den Klageweg anderen Schaden (Casino, deren Mitarbeiter und letztendlich auch uns Spielern) zuzufügen und damit seine eigene Verantwortung abzuwälzen finde ich zum kotzen und asozial.
Aber in dem Fall des Treadersteller, sofern seine Ausführungen so zutreffen, dass er aufgrund seiner Selbstsperrung trotzdem Einzahlen und Spielen konnte ist ein Casino anteilig ebenso mit in der Verantwortung.
Voraussetzung ist natürlich der Wahrhaltsgehalt zum Beispiel bei getätigten Anmeldungsdaten die mit denen der bei der damaligen Sperrung und der Angabe von Spielsucht angegebenen übereinstimmen müssen.
Mal ehrlich, aus Unzufriedenheit sein Konto schließen ist nicht unbedingt ungewöhnlich, aber niemand sperrt sich mal ebenso aufgrund von Spielsucht.
Zumindest liege ich dem Glauben auf, dass es dann schon wirklich ernst genommen und auch so behandelt werden muss.
Danke für die Nachricht.
Meine Anschuldigungen gegenüber dem Casino ist zu widerlegen.
Da ich nur eine Mailadresse habe, sind diese mit der Anmeldung und der Sperre identisch.
Auf gg.bet hatte es ausgereicht, dass man die Mailadresse angibt und ein Passwort festlegt.
Screenshots über mein Konto habe ich vorzeitig gemacht, da es einen schon sehr stutzig gemacht hat. In meinem Wahn, hatte ich mir nichts bei gedacht. Mittlerweile ist es gesperrt. Screenshots zu den Transaktionen hatte ich auch vorher gemacht.
Wie auch schon erwähnt, hatte ich erst im Nachgang die Adresse gesucht und bin auf Vulkan Vegas gestoßen, die die gleiche Büroadresse hat und beide Seiten werden von der gleichen Gruppe geführt.
Im Livechat von gg.bet wurde das ausdrücklich verneint. Den Verlauf habe ich per Mail zukommen lassen.
Im Prinzip geht es ja nicht nur um die Rückzahlung sondern es ist mittlerweile wirklich Betrug.
Rückerstattung wegen dem Spielerschutz? Betrug?
Dieser Beitrag gefällt: Mojojojo
Ich glaube man sollte mal die Kirche im Dorf lassen.
Außer von nicht belegbaren Unterstellungen und einer Oberlehrerhafte Art bezüglich grammatikalischer Fehler dem Treadersteller gegenüber finde ich Deinen Beitrag nicht nur völlig daneben und unnötig.
Ich finde das Einklagen von Verlusten auch absolut nicht richtig und würde es aufgrund meines Wertekanon für mich selbst zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht ziehen.
ABER, ich bin auch der Meinung, dass man vorausgesetzt der Rechtskonformität das Verhalten und Handeln, anderer Menschen respektieren muss, auch wenn es einem persönlich missfallen mag.
Wenn jemand vorsätzlich handelt und dann über den Klageweg anderen Schaden (Casino, deren Mitarbeiter und letztendlich auch uns Spielern) zuzufügen und damit seine eigene Verantwortung abzuwälzen finde ich zum kotzen und asozial.
Aber in dem Fall des Treadersteller, sofern seine Ausführungen so zutreffen, dass er aufgrund seiner Selbstsperrung trotzdem Einzahlen und Spielen konnte ist ein Casino anteilig ebenso mit in der Verantwortung.
Voraussetzung ist natürlich der Wahrhaltsgehalt zum Beispiel bei getätigten Anmeldungsdaten die mit denen der bei der damaligen Sperrung und der Angabe von Spielsucht angegebenen übereinstimmen müssen.
Mal ehrlich, aus Unzufriedenheit sein Konto schließen ist nicht unbedingt ungewöhnlich, aber niemand sperrt sich mal ebenso aufgrund von Spielsucht.
Zumindest liege ich dem Glauben auf, dass es dann schon wirklich ernst genommen und auch so behandelt werden muss.
Rückerstattung wegen dem Spielerschutz? Betrug?
Dieser Beitrag hat noch keine Likes erhalten
Danke für die Nachricht.
Meine Anschuldigungen gegenüber dem Casino ist zu widerlegen.
Da ich nur eine Mailadresse habe, sind diese mit der Anmeldung und der Sperre identisch.
Auf gg.bet hatte es ausgereicht, dass man die Mailadresse angibt und ein Passwort festlegt.
Screenshots über mein Konto habe ich vorzeitig gemacht, da es einen schon sehr stutzig gemacht hat. In meinem Wahn, hatte ich mir nichts bei gedacht. Mittlerweile ist es gesperrt. Screenshots zu den Transaktionen hatte ich auch vorher gemacht.
Wie auch schon erwähnt, hatte ich erst im Nachgang die Adresse gesucht und bin auf Vulkan Vegas gestoßen, die die gleiche Büroadresse hat und beide Seiten werden von der gleichen Gruppe geführt.
Im Livechat von gg.bet wurde das ausdrücklich verneint. Den Verlauf habe ich per Mail zukommen lassen.
Im Prinzip geht es ja nicht nur um die Rückzahlung sondern es ist mittlerweile wirklich Betrug.